Hallo!
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Hallo!
Ich denke, wir haben dir deine Fragen ausreichend beantwortet.
Wenn du beim Anwalt warst, könntest du ja mal berichten,
was sich da ergeben hat.
Das wäre auch hilfreich für Benutzer
nach dir in ähnlicher Lage.
Gruß
Hallo!
Es gibt nur für den Schaden insgesamt eine prozentuale Mietminderung.
Da ist der Entfeuchter inbegriffen und die Lautstärke wird nicht explizit
bewertet. Was auch möglich ist, wenn die Trockungs-Firma eine Bestätigung
über die Stromkosten ausstellt, den zusätzlichen Stromverbrauch geltend
zu machen beim Vermieter.
Im Übrigen ist Lärm ein dehnbarer Begriff.
Spielende Kinder kreischen
lauter, als der Entfeuchter und die muss man auch dulden. Der Entfeuchter
hat den Vorteil, dass er kurzfristig zum Einsatz und dann verschwunden ist.
Gruß
Hallo!
Als Ergänzung zu Corinna und @darkshadow zu Entfeuchtern.
Die Lautstärke von Entfeuchtern entspricht etwa dem, was man
auch im Sommer bei Hitze bereit ist zu ertragen, wenn den ganzen
Tag ein Ventilator läuft mangels Klimaanlage, oder wenn man selbst
einen Entfeuchter in der Wohnung aufstellt, weil Raumluft zu feucht
im Sommer.
einen lauten Luftentfeuchter in dem Raum(wo man ständig den Wasserbehälter wechseln muß),
Ständig, ist ein dehnbarer Begriff! Fassungsvermögen etwa 5 - 10 Liter
und Entleerung alle 4 - 6 Stunden, je nach Durchfeuchtung des Raums.
Da dieser Zustand nur vorübergehender Natur, rechtfertigt das keinesfalls
die Einbehaltung der kompletten Miete.
Die Mietminderung muss dem Vermieter vorher schriftlich angezeigt
der Mangel genau bezeichnet werden und könnte dann bei der nächsten
Mietzahlung gemindert werden.
Vom Bundesgerichtshof Urteile:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.04.2005, Az. XII ZR 225/03
und Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.04.2011, Az. VIII ZR 223/10
Die Mietminderung muss Tage genau berechnet werden und man
kann nicht einfach mal 8 % - 10 % von der Miete abziehen.
Eine Mietminderung sollte grundsätzlich nicht alleine vorgenommen
werden, sondern immer Rechtsanwalt, oder Mieterbund umgehend
einschalten.
Gruß
Hallo!
Ergänzend zu dem Beitrag von AJ1900 : 10 wichtige Tipps zur Mietminderung
Auf keinen Fall die Miete komplett zurückhalten, vorher die Mietminderung
ankündigen und nach Möglichkeit nur mit einem Anwalt.
Gruß
Hallo!
Ergänzend zum Beitrag von @darkshadow Höhe der Kaution.
§ 551 BGB - Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
Gruß
Hallo!
Randbemerkung:
Es wäre nett gewesen die Abrechnung hochkant einzustellen.
PDF hat den Vorteil, daß sie sich drehen läßt. Also hier
nicht das Problem und alles gut. ![]()
Gruß
Halo!
Willkommen im Forum! Dieser eine Satz reicht nicht aus.
Verwalter muss in der Jahresabrechnung die Heizkosten nach Verbrauch auf die Wohnungseigentümer umlegen
Bitte ganz präzise was du wissen möchtest, denn das Urteil ist aus 2012
und jetzt 2018. Es ist für helfende Benutzer unzumutbar, dass sie hier
rätseln müssen. Bitte wärst du also bitte so freundlich das zu präzisieren.
Gruß
Hallo!
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Hallo!
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Hallo!
Willkommen im Forum! Titel für die Suche optimiert.
Gruß
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