Beiträge von Grace

    Hallo!

    Nach dem neuen Datenschutzgesetz hat sich gerade in Bezug auf "Klingelschilder" eine Änderung ergeben. EU-DSGV, seit 25.5.18 anwendbar.

    Nein, das ist falsch! In Wien hatte sich ein Mieter beschwert. Es wurden daraufhin

    200.000 Klingelschilder entfernt und in Deutschland herrschte nach dem 25. Mai 2018

    Verunsicherung.

    Die Bundesdatenschutzbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

    hat aufgrund dieser Verunsicherung folgendes Statement gegeben und hier

    ein Auszug:


    Das Anbringen von Namen der Mieter an Klingelschildern verstößt

    nicht gegen den Datenschutz und es hat auch keine Änderung

    gegeben. Das zur Klarstellung!

    Gruß


    Hallo!

    Aber doch nicht vom Mieter?

    ;) Du meinst, der Vermieter schickt Leute, die den eigenen Keller ausräumen?

    Real noch nicht erlebt, Ankündigung kam und die Mieter mussten ihre Keller

    selber leer räumen.

    Persönlich meine ich, dass man das auch besser selber erledigen sollte. Denn es

    könnten Sachen abhanden kommen. Nicht alle sind ehrlich!

    Je nach Größe des Kellers und wie voll der ist sollte man sich aber überlegen ob sich der Ärger lohnt.

    :thumbup: ;) Sollte man ganz sicher, denn wegen einem leerzuräumenden Keller sich

    mit dem Vermieter anlegen nicht gerade empfehlenswert und sehr schlechte Idee.

    Gruß

    Hallo!

    Willkommen im Forum!

    ich habe ein Schreiben meines Vermieters erhalten, dass er die Miete zum 01.01.2019 anheben möchte. Formal ist alles korrekt.

    Wenn die Mieterhöhung formal korrekt ist, wäre ihr zu zustimmen.

    Ich werde aber definitiv Mitte des kommenden Jahres ausziehen (Eigenheim befindet sich im Bau). Würdet Ihr es vor dem Hintergrund drauf ankommen lassen

    Möchtest du unnötige Kosten produzieren, oder wie muss man das verstehen?

    Oder dem Vermieter jetzt schon die Kündigung zum 30.06.2019 schicken?

    Falls bei deinem Eigenheimbau was schiefgeht, sitzt du auf der Straße.

    Es verhindern außerdem die Mieterhöhung zum 01.01.19 nicht, wenn

    die Mieterhöhung formal korrekt ist, wie du schreibst.

    ;) Mach dir nicht unnötig das Leben schwer und stimme der Mieterhöhung

    zu. Es spart dir auch Ärger und Anwaltskosten.

    Gruß

    Hallo!

    Willkommen im Forum!

    In den Kellerräumen unseres MFH müssen die Wasserrohre erneuert werden. Nun erwartet die Hausverwaltung, dass zwanzig Keller und der Fahrradraum geräumt werden.

    Richtig! Wenn die Wasserrohre saniert werden müssen, sind

    die Keller auszuräumen.

    Ich persönlich habe per Aushang vor zwei Wochen davon erfahren, dass auch mein Keller betroffen ist,

    14 Tage vorher völlig ausreichend und genug Zeit Keller zu leeren.

    und auch keine Lust

    Sorry, kein Argument, um die Sanierung der Wasserrohre zu verhindern. ;)

    Gruß

    Hallo!

    Um hier Fehlinformationen vorzubeugen, der Vermieter muss dafür sorgen,

    dass durch eine ausreichende Zahl an Müllentsorgungsbehältern die

    regelmäßige Abfuhr des im Haus verursachten Mülls gewährleistet ist. Ihn

    trifft also die Pflicht zur Vorhaltung bestimmter Müllbehälter.

    Über die Betriebskostenabrechnung laut § 2 Betriebskostenverordnung Absatz

    8. die Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung, zu den Kosten der Straßenreinigung gehören die für die öffentliche Straßenreinigung zu entrichtenden Gebühren und die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen; zu den Kosten der Müllbeseitigung gehören namentlich die für die Müllabfuhr zu entrichtenden Gebühren, die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen, die Kosten des Betriebs von Müllkompressoren, Müllschluckern, Müllabsauganlagen sowie des Betriebs von Müllmengenerfassungsanlagen einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung;

    zahlen alle Mieter Abfallkosten, ob blau, grau, gelb, oder grün. Abfallbeutel kaufen

    ist Privatvergnügen und hat nicht mit den Abfallgebühren zu tun, die Mieter zahlen.

    Gruß

    Hallo!

    Hallo Grace,


    vielen Dank. Sehe ich auch so und muss angepasst werden.

    Ein schönes WE in die Runde.


    Beste Grüße,

    Beda

    Ja, halte ich für das Beste! Denn sonst seid ihr vor bösen Überraschungen nicht

    sicher. In meinen Augen kein ordnungsgemäßer Mietvertrag. Der Mieter sollte

    korrekt erfahren, welche Kosten da auf ihn zukommen. Der ist nun mal nicht

    ordnungsgemäß, wenn ihr rätseln müßt. Man vermeidet durch die Klärung auch,

    dass das Mietverhältnis eventuell in einem Jahr belastet wird. ;)

    Gruß

    Hallo!

    Eigentlich ganz leicht und sollte umgehend geklärt werden:

    Scheinbar ist der Vermieter ein wenig ungeübt, aber wenn 2x von Betriebskosten die Rede ist, denke ich, dass der VM nur vergessen hat, diese Vorauszahlungen im Vertrag einzutragen.

    Tendiere ich auch zu, deshalb sofort Kontakt zum Vermieter und er soll

    entweder die Heizkosten und Betriebskostenvorauszahlungen nachträglich

    in den Mietvertrag eintragen, oder sich äußern, wie sich das verhält.

    Schriftlich geben lassen, beugt Ärger vor.

    Unbedingt klären und zwar umgehend! Nicht darauf warten, ob nach einem

    Jahr Abrechnungen kommen. Es ist nicht zumutbar irgendeine Summe

    zurückzulegen, ohne zu wissen, was tatsächlich bezahlt werden muss.

    ;) Ein Mietvertrag sollte alle Angaben haben und ist nicht zum Rätselraten

    geeignet.

    Gruß

    Hallo!

    Beim Lesen entstanden grundsätzliche Fragen.

    Unser Haus hat eine Gelbe Tonne für vier Parteien. Laut Vermieter stehen uns drei zu, es sind laut Entsorgungsunternehmen auch drei Tonnen gemeldet.

    Ist das richtig, dass drei gelbe Tonnen für ein Vierfamilienhaus gemeldet sind?

    Oder habt ihr auch andere Tonnen, welche? In der Betriebskostenvorauszahlung

    zahlt ihr Müllgebühren für insgesamt wieviele Tonnen?

    Hier wäre eventuell der Ansatzpunkt die Müllgebühren dementsprechend zu

    mindern, bis sich das Chaos irgendwie gelichtet hat. Der Vermieter wäre hier

    aber auch in der Pflicht.

    Gruß

    Hallo!

    Es wird halt die Zeit kommen (ab Januar) wo ich aufgrund der Schwangerschaft Zuhause bin und wenn ich dann gerne die Heizung anmachen würde, diese aber nicht wirklich funktioniert. Kann ich dann nichts tuen auch wenn es 20 Grad im Raum sein sollten?

    Die Heizperiode dauert in der Regel vom 1. Oktober bis 30. April.

    Allgemein sollte eine Heizung intakt sein, die Wohnung wärmen,

    wenn sie angestellt wird. Ansonsten kann man von einem Mangel

    ausgehen. Die zentrale Heizungsanlage ist so einzustellen, dass

    eine Mindesttemperatur in der Wohnung zwischen 20 und 22 Grad

    Celsius erreicht werden kann, so der DMB dazu.

    Es ist dem Mieter auch nicht zumutbar noch zusätzlich zur normalen

    Heizkostenvorauszahlung Geld für Stromkosten auszugeben, nur weil

    die Wohnung nicht warm wird.

    In Mietverträgen wird oft eine Mindesttemperaturen von 20 bis 22 Grad

    für den Wohnraum und 23 Grad für das Bad festgehalten. Diese Werte

    werden von den meisten Gerichten anerkannt und auch zu Grunde gelegt,

    wenn eine mietvertragliche Vereinbarung nicht vorhanden ist.

    Die Heizung darf auch nachts nicht völlig ausgeschaltet werden,

    18 Grad sollten auf jeden Fall erreicht werden.

    Beim kompletten Aufdrehen wird der Heizkörper gerade mal "lauwarm".

    Das ist nicht ausreichend im Winter. Besorge dir bitte Thermometer

    und messe in allen Räumen die Temperatur.

    Allgemeiner Hinweis, dass Verwandtschaft nicht automatisch das

    Mietrecht außer Kraft setzt. Bitte bei zukünftigen Antworten

    berücksichtigen.

    Gruß

    Hallo!

    Willkommen m Forum!

    In dem Haus befindet sich eigentlich ein betreutes Wohnen für ältere Menschen,

    Diese Wohnform signalisiert schon, dass dort pflegebedürftige Menschen

    wohnen und es nicht immer ruhig zu geht. Das sollte man vorher bedenken,

    bevor man so eine Wohnung anmietet.

    Meine Frage ist: Muss ich das in Kauf nehmen, da ich ja quasi wusste dass es sich um ein betreutes

    Was möchtest du denn unternehmen? Du wußtest doch vor Anmietung,

    wohin du ziehst. Soll der pflegebedürftige Bewohner ausziehen, obwohl

    er in einem Haus für pflegebedürftige Menschen eingezogen ist.

    Kann ich irgendwas unternehmen, und wenn ja, an wen kann ich mich wenden? Wie gesagt, Betreuung findet bis 16 Uhr statt, es kommt abends noch einmal eine Pflegekraft die nach jedem pflegebedürftigen schaut, aber die sind auch immer nur bis spätestens 22 Uhr erreichbar.

    Du könntest mit der Pflegeleitung Kontakt aufnehmen und sie nochmal

    auf die Zustände Nachts hinweisen.

    Neben mir wohnt ein Mann, der dement ist und sehr laut ist. Tagsüber stört es mich nicht, da ich entweder auf Arbeit bin oder es mich dann einfach nicht stört. Aber vor allem nachts ist es sehr störend, da er seit ich hier lebe quasi jede Nacht mehrere Hustenanfälle bekommt,

    Läßt auf eine schwerwiegende Lungen-Erkankung (Staublunge, oder Mukoviszidose)

    schließen und die Demenz ist altersbedingt. Mit fortschreitender Demenz verstärkt

    sich die nächtliche Unruhe. Da du in ein Wohnhaus mit betreutem Wohnen eingezogen

    bist, bleibt dir hier nur das Gespräch mit der Pflegeleitung. Eventuell kann man deinen

    Nachbarn für Nacht medikamentös besser einstellen, damit er und du mehr Ruhe

    bekommt.

    Bei betreutem Wohnen aber normal mietrechtlich gegen den Nachbarn vorzugehen

    ist wohl schlecht möglich. Denn diese Menschen müssen ja trotz ihrer Erkrankung

    auch irgendwo leben. Dafür wurde diese Wohnform geschaffen, damit diese Menschen

    solange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden leben können.

    Da in dem Haus noch Wohnungen frei sind, könntest du vielleicht als Option in

    eine andere Wohnung wechseln. Sprich auch mit deinem Vermieter über den

    Zustand.

    Gruß

    Hallo!

    Willkommen im Forum! Es entstehen beim Lesen deines Themas Fragen.

    seit ca. 2 Wochen verzweifle ich in meiner Mietwohnung.


    Die Situation in Kürze: Wir bewohnen eine kleine Wohnung im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses. Seit ca. 2 Wochen treten - besonders nachts - ca. 2 Stunden (teilweise fast auf die Minute genau) Erschütterungen des Mauerwerks auf. Stumpfe Geräusche, 2-3x, die uns - trotz Ohrstöpsel - wach werden lassen. Kaum eingeschlagen, geht es in 1-2 Stunden wieder los.

    Wie lange wohnst du schon in der Erdgeschoß-Wohnung?

    Trat das früher schon mal auf?

    Auch tagsüber sind diese Geräusche zu vernehmen

    Was habt ihr für eine Heizung und wurde sie überprüft?

    Gibt es in der Nähe eine Großbaustelle?

    Habt ihr die Wände auf Risse, oder den Fußboden auf

    Absenkungen kontrolliert?

    War eure Gegend früher Bergbauregion, oder gibt es einen

    Tagebau in eurer Nähe?

    Gibt es irgendeine Veränderung in eurer Umgebung, irgendwas,

    was bis zu diesem Zeitpunkt nicht da war, neu ist?

    Hier unbedingt gründlich recherchieren, was sich bei euch lokal

    getan hat vor Auftreten der Geräusche. Manchmal sind es simple

    Sachen, auch mal mit den anderen Nachbarn im Nebenhaus, in

    angrenzenden Häusern sprechen, ob sie auch derartige nächtliche

    und auch tagsüber Störungen zu beklagen haben.

    Den Vermieter habe ich bereits kontaktiert und - schon mal pro forma - eine Mietminderung in den Raum geworfen. Allerdings ist unbekannt, ob dieser auch wirklich etwas unternehmen kann, um den Mangel zu beseitigen, wenn dieser nicht zugeordnet werden kann. Er kann ja schlecht 10 Mitarbeiter nachts im ganzen Haus aufstellen.

    Richtig, kann er nicht und du solltest dich nicht scheuen alle Nachbarn

    im Haus anzusprechen. Vielleicht weißt du es nicht und den Nachbarn

    von dir geht es genauso.

    Gruß

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