Hallo!
Nach dem neuen Datenschutzgesetz hat sich gerade in Bezug auf "Klingelschilder" eine Änderung ergeben. EU-DSGV, seit 25.5.18 anwendbar.
Nein, das ist falsch! In Wien hatte sich ein Mieter beschwert. Es wurden daraufhin
200.000 Klingelschilder entfernt und in Deutschland herrschte nach dem 25. Mai 2018
Verunsicherung.
Die Bundesdatenschutzbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
hat aufgrund dieser Verunsicherung folgendes Statement gegeben und hier
ein Auszug:
Alles anzeigenDas Ausstatten der Klingelschilder mit Namen für sich genommen stellt
weder eine automatisierte Verarbeitung noch eine tatsächliche oder
beabsichtigte Speicherung in Dateisystemen dar. Insofern ist in
entsprechenden Fällen in der Regel gar nicht der Anwendungsbereich
der DSGVO nach deren Artikel 2 Absatz 1 eröffnet. Selbst wenn die
DSGVO anwendbar wäre, käme als Rechtsgrundlage neben einer
Einwilligung auch Artikel 6 Absatz 1 Buchst. f DSGVO (Interessenabwägung)
als Rechtsgrundlage in Betracht. Der Mieter hätte dann in besonderen Fällen
ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung nach Artikel 21 DSGVO.
Die DSGVO bietet verschiedene Rechtsgrundlagen für Datenverarbeitungen,
die auch genutzt werden sollten.
Das Anbringen von Namen der Mieter an Klingelschildern verstößt
nicht gegen den Datenschutz und es hat auch keine Änderung
gegeben. Das zur Klarstellung!
Gruß