Hallo,
nach 3 Jahren haben wir eine saftige Mieterhöhung erhalten, demnach haben wir fristgerecht das Mietverhältnis gekündigt.
Bei der Übernahme damals war die Wohnung in keinster Weise renoviert. Wir mussten teilweise neu tapezieren, die komplette Wohnung neu streichen, neue Wasserhähne etc. anbringen.
Jetzt beim Auszug sollen wir die Tapeten erneuern, da sie an manchen Stellen kleine Macken haben und wieder streichen etc. Bei uns sind alle Wände, bis auf 2, weiß gestrichen.
Im Mietvertrag steht:
11.1 "Der Mieter ist verpflichtet, während der Dauer des Mietverhältnisses sämtliche fälligen Schönheitsreparaturen auf seine Kosten fachgerecht auszuführen oder ausführen zu lassen."
11.2. Der Mieter trägt die Kosten für kleine Instandhaltungen (Kleinreparaturen) auf den seinem häufigen und direkten Zugriff ausgesetzten Installationsgegenständen des Mitobjekts, z.B. Elektrizität, Wasser, Gas, WC-Anlagen (...).Die Kosten sind für die Einzelreparatur auf 75€ einschließlich Nebenkosten und MWS und für den Zeitraum eines Kalenderjahres auf 8% der Jahresgrundmiete begrenzt.
...
13.1. Das Mitobjekt ist bei Beendigung der Mietzeit vollständig geräumt und gesäubert, in vertragsmäßigem Zustand und mit sämtlichen Schlüsseln zurückzugeben.
Jetzt ist die Frage ob wir das tatsächlich WIEDER machen müssen? Ich sehe es irgendwie nicht ein, die Wohnung 2 mal renovieren zu müssen...
Ist eine Aussage von Freunden, Verwandten und Bekannten ausreichend, dass wir die Wohnung NICHT renoviert übernommen haben?
Danke schonmal,
Liebe Grüße Lisa