Übernahme unrenovierte Wohnung - trotzdem Schönheitsreparaturen?

  • Hallo,

    nach 3 Jahren haben wir eine saftige Mieterhöhung erhalten, demnach haben wir fristgerecht das Mietverhältnis gekündigt.

    Bei der Übernahme damals war die Wohnung in keinster Weise renoviert. Wir mussten teilweise neu tapezieren, die komplette Wohnung neu streichen, neue Wasserhähne etc. anbringen.

    Jetzt beim Auszug sollen wir die Tapeten erneuern, da sie an manchen Stellen kleine Macken haben und wieder streichen etc. Bei uns sind alle Wände, bis auf 2, weiß gestrichen.

    Im Mietvertrag steht:

    11.1 "Der Mieter ist verpflichtet, während der Dauer des Mietverhältnisses sämtliche fälligen Schönheitsreparaturen auf seine Kosten fachgerecht auszuführen oder ausführen zu lassen."

    11.2. Der Mieter trägt die Kosten für kleine Instandhaltungen (Kleinreparaturen) auf den seinem häufigen und direkten Zugriff ausgesetzten Installationsgegenständen des Mitobjekts, z.B. Elektrizität, Wasser, Gas, WC-Anlagen (...).Die Kosten sind für die Einzelreparatur auf 75€ einschließlich Nebenkosten und MWS und für den Zeitraum eines Kalenderjahres auf 8% der Jahresgrundmiete begrenzt.

    ...

    13.1. Das Mitobjekt ist bei Beendigung der Mietzeit vollständig geräumt und gesäubert, in vertragsmäßigem Zustand und mit sämtlichen Schlüsseln zurückzugeben.

    Jetzt ist die Frage ob wir das tatsächlich WIEDER machen müssen? Ich sehe es irgendwie nicht ein, die Wohnung 2 mal renovieren zu müssen...

    Ist eine Aussage von Freunden, Verwandten und Bekannten ausreichend, dass wir die Wohnung NICHT renoviert übernommen haben?

    Danke schonmal,

    Liebe Grüße Lisa

  • Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Bei der Übernahme damals war die Wohnung in keinster Weise renoviert. Wir mussten teilweise neu tapezieren, die komplette Wohnung neu streichen, neue Wasserhähne etc. anbringen.

    Gibt es ein Übernahmeprotokoll und wenn ja, wurde das genauso vermerkt?

    Wenn es kein Übernahmeprotokoll gibt, wurde dieser Zustand irgendwo

    schriftlich festgehalten?

    Gruß



  • Ja, ein Übernahmeprotokoll gibt es. Darin steht leider nichts über den damaligen Zustand der Wände (Tapeten, streichen...)

    Im Nachhinein ist man leider immer schlauer, das wird definitiv bei der nächsten Wohnung protokolliert! Leider waren wir naiv genug zu denken, dass es doch logisch sei, dass wir bei Einzug alles machen dafür beim Auszug nicht...

  • Also die Rechtslage ist auf eure Seite, wer eine Wohnung unrenoviert übernimmt, kann zu Schönheitsreparaturen nicht verpflichtet werden.

    Problem dabei ist, das ihr beweisen müsst, dass die Wohnung nicht renoviert übernommen worden ist. Ohne Übergabeprotokoll oder wenn darin nichts gesagt wird, ist es schwierig, aber nicht unmöglich. Gibt es weitere Zeugen, Belege für die Renovierung gleich nach dem Einzug? Halt etwas was plausibel erscheinen lässt, das die Wohnung unrenoviert übernommen worden ist.

  • Ja sowas hab ich mir schon fast gedacht. Ja es gibt Zeugen. Mein Schwiegervater war bei der Übernahme dabei bzw mein Vater hat die Wohnung gestrichen und Wasserhähne etc eingebaut. Bestimmt haben wir auch noch irgendwo die Rechnungsbelege vom Baumarkt.

    Danke dir!

    Lg

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