Hallo!
Legionellen Kontamierung der Trinkwasser-Leitungen sind meldepflichtig.
Dazu auch ergänzende Information:
9. Hat der Grundstückseigentümer das bezirkliche Gesundheitsamt zu informieren?
Ja. Das Untersuchungsergebnis ist in einem Protokoll aufzunehmen und in Kopie dem Gesundheitsamt zu übersenden (§ 15 Abs. 3 TrinkwasserVO). Bei positivem Befund sind dem Gesundheitsamt unverzüglich die zur Sanierung ergriffenen Maßnahmen mitzuteilen. Die Sanierungsmaßnahmen müssen protokolliert, zehn Jahre lang verfügbar gehalten und dem Gesundheitsamt auf Anforderung vorgelegt werden (§ 16 Abs. 7 TrinkwasserVO).
Hier ist eine Desinfektion und und Nutzungseinschränkung,
z.B. Duschverbot und Sanierung erforderlich.
Warum diese Arbeiten am Sonntag und nicht an mehren Tagen in der Woche,weiss ich leider nicht.
Bitte Information lesen und Leipziger82 schrieb es hier schon:
Da dieses Zeug gesundheitsgefährdend ist, müssen alle Zapfstellen gesperrt werden. Sobald eine Mietpartei den Zugang verweigert, fällt die gesamte Maßnahme ins Wasser, weil dann die Gefahr besteht, dass irgend ein Mieter dieses Desinfektionsmittel trinkt.
Vermutlich hat der Vermieter auch deshalb einen Sonntag ausgewählt. Unter der Woche besteht dann immer die Gefahr, dass ein Mieter aus beruflichen Gründen nicht da ist.An mehreren Tagen lässt sich so etwas auch nicht durchführen.
Diese Desinfektion muss innerhalb eines Tages erfolgen,
Das sind die Gründe! Bei hoher Kontamierung muss der Vermieter unverzüglich/umgehend handeln. Dazu ist er rechtlich verpflichtet
und Mieter sollten das im eigenen Interesse nicht behindern.
Gruß