Hallo zusammen.
Angenommen ein negativ in der Schufa stehender Mieter ist willig die Kündigung wegen gerechtfertigtem Eigenbedarfs anzunehmen. Bemüht sich um eine neue Wohnung, bekommt aber wegen seiner negativen Schufa nur Absagen.
Nun vergeht die reguläre Kündigungsfrist und er ist immer noch da. Er wehrt sich und lässt es drauf ankommen. Räumungsklage wird beantragt.
Inwiefern ist er vor dem Rausschmiss geschützt wenn als einziger Grund gegeben ist, dass er keine Wohnung zugesprochen bekommt obwohl er sich bemüht. (6 Köpfige Familie)
Wie würde dieser imaginäre Fall enden?