mieterhöhung gewerbe

  • hi,

    wir nehmen an, es wurde ein gewerbemietvertrag geschlossen in dem stände: "..gewerbefläche beträgt ca. 100 qm. es gilt die zu erstellende berechnung der nutzfläche." miete = x Euro/qm. mietdauer mehrere jahre.

    nun würde nach 2 jahren nachgemessen werden und es wird z.b. eine nutzfläche von 115 qm festgestellt.

    die folgen wären, dass die miete ab sofort erhöht werden würde. ich nehme an, dass das rechtmäßig ist (?).

    weitere frage wäre iin dem beispiel, ob rückwirkend die miete nachgezahlt werden müsste?

    grüße

  • die folgen wären, dass die miete ab sofort erhöht werden würde. ich nehme an, dass das rechtmäßig ist (?)

    Ja, die Mieterhöhung wäre rechtmäßig. Jedoch gilt die Kappungsgrenze auch in diesem Fall, auch wenn in diesem Beispiel nicht einschlägig. Also die Miete dürfte dann innerhalb von drei Jahren nur um maximal 20 (in einigen Bundesländern um 15) Prozent angehoben werden.

    weitere frage wäre iin dem beispiel, ob rückwirkend die miete nachgezahlt werden müsste?

    Soweit mir bekannt muss die Miete nicht rückwirkend gezahlt werden, da es dazu keine Anspruchsgrundlage gibt. Die Höhe der Miete ergibt sich aus dem Vertrag und dieser wurde ja festgelegt mit 100 qm. Wenn sich das als fehlerhaft rausstellt, muss die Miete erhöht werden, das geht aber nicht rückwirkend. Auch sehe ich den Mieter hier in einer zu schützenden Position, da dieser den Angaben des Vermieters vertrauen können muss. Zudem ist es auch die Aufgabe des Vermieters die Wohnfläche korrekt anzugeben. Leider finde ich zu diesem Thema aber keine Rechtsprechung.

  • Leider kann ich mein Beitrag nicht mehr nachträglich bearbeiten.

    Meine Aussagen beziehen sich auf eine Wohnraummiete. Die liegt aber ja eben nicht vor. Wie sich das im Gewerberecht regelt weiß ich nicht.

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