hi,
wir nehmen an, es wurde ein gewerbemietvertrag geschlossen in dem stände: "..gewerbefläche beträgt ca. 100 qm. es gilt die zu erstellende berechnung der nutzfläche." miete = x Euro/qm. mietdauer mehrere jahre.
nun würde nach 2 jahren nachgemessen werden und es wird z.b. eine nutzfläche von 115 qm festgestellt.
die folgen wären, dass die miete ab sofort erhöht werden würde. ich nehme an, dass das rechtmäßig ist (?).
weitere frage wäre iin dem beispiel, ob rückwirkend die miete nachgezahlt werden müsste?
grüße