Ich hab jetzt nicht alle Antwor4ten gelesen, wegen dieser Schrift-Diskussion. Falls ich also jetzt was schreibe, was schon irgendwo steht, dann sorry.
"Dieser Installateur teilte uns mit, als er die Therme sah, dass seine Firma nicht bereit wäre unsere Therme zu warten, da diese so alt sei und er sie durch eine Wartung eher kaputt machen würde und dieser Installateur riet uns eine neue Therme zu installieren weil so die Kosten gerringer wären."
-> Das hast du doch sicher schriftlich vom Installateur und sofort nachweislich den Vermieter darüber infomiert?
"keine neue Gastherme installieren lassen will sondern auf die Warmwasserzubereitung mit Strom umrüsten will"
-> In meinen Augen eine Verschlechterung der Mietsache (da Strom teurer ist als Gas), dem ihr nicht zustimmen müsst.
"Was soll ich tun?"
-> Wenn wirklich Gas austritt, würde ich zuallererst mal die Gaszufuhr unterbrechen. Dann dem Vermieter nachweilich den Mangel mitteilen und zur zeitnahme Behebung auffordern. Sicherheitshalber auch direkt eine sofortige Mietminderung androhen, für die Zeit in der du deswegen kein warmes Wasser hast.
Wenn du auch direkt eine Frist zur Behebung des Mangels benennst, kannst du nach deren Verstreichen und (ggf. erneuter fruchtloser Fristsetzung und Hinweis darauf, was du machen wirst) auch eine Ersatzvornahme vornehmen lassen.