Beiträge von der-Mieter

    Solange man mit seiner Firma nicht nach Außen in Erscheinung tritt, also eben kein Firmenschild anbringt und keinen Puplikumsverkehr hat, sondern nur z.B. ein Zimmer als Büro (mit)nutzt, ist imho auch keine Erlaubnis des Vermieters erforderlich.
    (Falls es in deiner Stadt eine Zweckentfremdungsverordnung gibt, musst du dich natürlich auch daran orientieren)

    Ansonsten stimme ich Mainschwimmer zu. Und es wenn es doch unbedingt ein Firmenname sein muss, könnte man die Post dafür auch in ein Postfach senden lassen. (und für Pakete gäbe es noch die Packstation)

    Was ist denn zur Umlage der Wasserkosten im Mietvertrag vereinbart? Denn nur das zählt.
    Ist die Umlage nicht nach Verbrauch, sondern z.B. nach Personen oder qm vereinbart, so hätte man sich vorher überlegen müsen, ob man eine Wohnung mit so einem Umlageschlüssel anmietet. Denn unabhängig vom Garten ist ja dann jeder der Meinung, der jeweils andere hätte einen viel höheren Verbrauch als man selbst ;)

    Die Miete auf deinem Konto lassen ist eine schlechte Idee. Mietzahlungen sind eine Bringschuld. Selbst Annahmeverweigerung entbindet dich nicht von deiner Zahlungsverpflichtung. (Es wurden schon Leute wegen Zahlungerückstand gekündigt, obwohl der Vermieter sich weigerte das Geld anzunehmen.)

    Wenn Unklarheit darüber herrscht, an wen nun die Miete zu zahlen ist, kann man diese bem Amtsgericht hinterlegen lassen. Wenn man auf das Recht der Rücknahme verzichtet, gilt dies als schuldbefreiende Zahlung, so als wenn man direkt an den jeweiligen Gläubiger gezahlt hätte.

    Wenn die potientiellen Zahlungsempfänger ihre Sache geklärt haben, kann sich der Berechtigte das Geld auszahlen lassen.

    Wie wollen Sie denn beweisen, dass Sie den Mangel gemeldet haben, wenn der Vermieter sich jetzt "taub" stellt?

    Der Vermieter hat den Mangel in jedem Fall erstmal zu beseitigen. Ob dann die Kosten über eine wirksame Kleinreperaturen-Klausel von Ihnen zurück gefordert werden können, hängt davon ab, was überhaupt die Ursache ist und ob dies ein Teil war, dass Ihren regelmäßigem Zugriff unterliegt.
    Nie und nimmer dürfen aber die Arbeiten bzw. die Beautragung der Reparatur auf den Mieter gelegt werden - das bleibt immer Vermietersache.

    EDIT: Mainschwimmer war schneller :)

    "wieviel Holz dürfen wir eigentlich auf dem Grundstück unsere Vermieterin Lagern ?"

    Garkeines. Außer Sie haben die Erlaubnis der Vermieterin dazu. Diese sollte dann schriftlich erfolgen und in dem Fall auch eine genaue Beschreibung der erlaubten Menge beinhalten.

    Zuerst mal müsst ihr den Mangel melden. Dazu seid ihr sogar verpflichtet.
    Schreibt dem Vermieter einen Brief und werft ihn mit Zeugen, die den Inhalt des Schreibens kennen und auf einer Kopie den Einwurf mit Datum und Uhrzeit quittieren, ein.
    Ab dem Zeitpunkt könnte man die Miete mindern.

    Nun ist der Vermieter gefragt. Wenn daraufhin immer nich nichts passieren sollte, könnten Sie ihn nochmal unter Fristsetzung auffordern den Mangel zu beheben und wenn diese Frist ebenfalls verstreichen sollte, könnten sie eine Selbstvornahme ankündigen.

    Den Zugang zur Wohnung haben Sie dem Vermieter einmal jährlich zu gewähren, wenn dabei vertraglich vereinbarte Wartungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen. Natürlich nur nach Terminvereinbarung.

    Wenn die Hausordnung Vertragsbestandteil ist, kann diese nicht einseitig ohne Ihre Zustimmung geändert werden. Auch würde mir mein Bauchgefühl sagen, dass eine derartige Einschränkung nicht in Ordnung ist. Natürlich wäre hier zu prüfen, ob nicht evtl. eine Geräuschsbelästigung für den MIeter über der Waschküche vorliegt. Aber selbst in Wohnungen darf der nächtliche Betrieb einer Waschmaschine nicht untersagt werden.
    Was der Vermieter aber in keinem Fall machen darf, ist selbst Hand an die Waschmaschine zu legen.

    Also ich finde die Sache auch ein Unding. Aber ich muss Mainschwimmer insofern zustimmen, dass alle Wege übers Gericht etc. zwar euer gutes Recht sind, aber erstmal euer Problem ja nicht lösen.
    Wasser und Gas wird abgestellt, die Kosten werden noch größer, dann kommen noch Gerichtskosten hinzu, und trotz allem wird der Vermieter auch nicht plötzlich zu Geld kommen.

    Die schnellste Lösung wäre da doch tatsächlich, dass ihr die Kosten übernehmt. Dass ihr das von der Nebenkostenvorauszahlung abzieht dürfte ja klar sein. Somit zahlt ihr ja nicht mehr - nur eben diesen Teil nicht mehr an den Vermieter, sondern direkt an den Versorger.

    Und das Risiko, dass ein Mieter nicht zahlt, dürfte gering sein, wenn du doch vorhin selber geschrieben hast, dass alle immer pünktlich die Miete zahlen. Abgesehen davon, dass ihr doch nur die Abschläge/Rückstände zahlt. Ihr übernehmt ja nicht den Vertrag - somit bleibt der Vermieter nach wie vor bei Nichtzahlung in der Haftung.

    Naja, das beweist in meinen Augen nur, dass der Vermieter wusste, dass die Kündigung unterwegs ist und diese auch erwartet hat. Das leugnet er ja auch nicht.
    Das beweist aber eben NICHT, dass er wusste, dass sie auf der Post liegt und absichtlich nicht abgeholt hat. Er sagt ja, dass er keine Benachrichtigung bekam.
    Somit bleibts dabei - er hat die Kündigung nicht rechtzeitig erhalten.

    Evtl. könnte man damit durchkommen, wenn du beweisen kannst (nur wie?), dass der Vermieter vom Inhalt des Einschreibens annehmen müsste, dass es die Kündigung sei - und das Einschreiben genau aus diesem Grund nicht abgeholt hat.
    Wenn der Vermieter aber bei seiner Version bleibt, und behauptet, dass er garkeine Mitteilung bekommen hat, oder er nachweisbar aus anderen Gründen, wie z.B. Urlaub, Krankheit etc. nicht zur Post konnte, dann bleibst dabei = Nicht zugestellt.

    "muss ich renovieren auf eigene Kosten oder reicht es, die Wohnung besenrein zu übergeben?"
    -> Kommt drauf an, was im Mietvertrag vereinbart wurde und in welchem Zustand die Wände sind. Bunte Tapeten / Farben sind jedenfalls immer wieder zu "neutralisieren".

    "muss ich mich an die Vorschriften des Vermieters in Sachen Auszug halten bzw ich kann doch ausziehen wann ich möchte oder?"
    -> Abgesehen von den Ruhezeiten kann Ihnen niemand vorschreiben wann Si eumziehen. Und ich denke, dass es sogar Sonntags eine gewisse Duldung geben müsste. Schließlich zieht man ja nicht täglich um.

    "kann man den Vermieter auffordern, sich in Bezug auf Nachmieter zu äußern oder kann er in dem Fall machen was er will und die Abmachung gilt nicht?"
    -> Wenn der Mietvertrag keine entsprechende Nachmieter klausel enthält, oder Sie sonstwie schriftlich was vereinbart haben, besteht keine Verpflichtung seitens des Vermieters.

    Bei einem Mangel an der Mietsache habt ihr ein Minderungsrecht. Und dabei spielt es dann keine Rolle, ob die Vermieterin den Mangel verursacht hat oder nicht. Fakt ist, dass sie etwas gegen den Mangel unternehmen muss (z.B. die lärmende Mieterin abmahnen) oder mit der geminderten Miete leben muss.
    Den Schaden (also der geminderte Mietteil) der nun der Vermieterin entsteht, kann sie ja wiederum bei der Verursacherin (der lärmenden Mieterin) geltend machen.

    Das Minderungsrecht habt ihr ab dem Augenblick, wo der Mangel der Vermieterin nachweilich bekannt ist - also ab euer ersten Mitteilung. Eine Frist vorab oder ähnliches ist nicht notwendig.

    Aber ich würde auch lieber ausziehen, als monatelang meinem Recht hinterherlaufen zu müssen.

    Ich weiß nicht in wie weit man in einem solchen Fall lügen "darf". Ich würde es nicht machen da im schlimmsten Fall der ganze Mietvertrag daduch ungültig, oder fristlos gekündigt werden könnte.

    Ich würde eher das Gespräch mit dem Vermieter suchen und ihn höflich, aber bestimmt, darauf aufmerksam machen, dass er mit der Kaution in Geldform schon das Maximun an forderbarer Sicherheit in Händen hält und eine Bürgschaft, die darüber hinaus ginge, ohnehin nicht möglich wäre.

    Könnte natürlich sein, dass Sie dann die Wohnung nicht bekommen und sich der Vermieter einen anderen "Dummen" sucht. Aber auch bei dem, wäre eine solche Bürgschaft nur ein beschriebenes Blatt Papier mit dem er nichts fordern könnte.

    Wenn Sie von Ihrem Vermieter die Modernisierungsankündigung bekommen, und in dem Zusammenhang auch Kosten auf Sie umgelegt werden, muss der Vermieter -spätestens auf Nachfrage- darlegen, wie sich die Verbesserung genau darstellt.

    Es ist mit Sicherheit richtig, dass der Austausch von Holz- auf Kunststoff-Fenster keine Verbesserung darstellt, wenn beide den gleichen Isolationswert haben und sich lediglich in Material, Farbe o.ä. unterscheiden. Haben die neuen Fenster aber bessere Isolationseigenschaften könnte durchaus eine Modernisierung vorliegen.

    Naja, 200 Euro pro Monat Vorauszahlung macht 2400 Euro im Jahr. Plus 1400 Nachzahlung wären das Jahreskosten von 3800 Euro. Wieder auf den Monat runtergerechnet wären das etwa 316,66 Euro / Monat.
    Das auf die qm umgelegt entspräche Heiz- und Nebenkosten von 3,23 Euro pro qm und liegt damit nur knapp überm Durchschnitt.
    Vermutlich haben Sie entweder einen erhöhten Heizbedarf oder andere große Kostenverursacher wie z.B. einen Aufzug

    Vielleicht noch ein anderen Hinweis: Gegen die mangelnde Dämmung werden Sie nicht tun können, das wurde ja schon gesagt.
    Allerdings ist eine Mindesttemperatur von Nachts etwa 18 Grad zu erreichen. Wenn dies im Winter nicht mehr erreicht wird, so könnten Sie dies reklamieren.
    Evtl. kann man da schon mit einer Anpassung der Einstellungen an der Heizanlage schon erreichen, dass Sie nachts nicht mehr frieren müssen.
    Natürlich steigen dadurch die Heizkosten - aber das wird wahrscheinlich immernoch günstiges sein, als mit einem Heizlüfter zuzuheizen. Und das eine solche Wohnung höhere Heizkosten verursacht, hätte ja dann wiederum vor der Anmietung klar sein müssen.

    Für Instandsetzungen oder Erhaltungen ist der Vermieter zuständig. Auch muss er ggf. selbst dafür Sorge tragen (lassen) dass Räume ausgeräumt und Möbel eingelagert werden.
    Ist die Wohnung in der Zeit nicht bewohnbar, muss er auch die Kosten einer Ersatzunterbringung tragen - für ein paar Tage wäre da ein Hotelzimmer ausreichend.

    Das Bauvorhaben ansich wird schon durch die zuständigen Stellen eine Genehmigung haben. Ohne eine solche, wird sowas nämlich eher nicht gemacht.
    Daher würde ich jetzt mal vermuten, dass die abgemessenen und abgesteckten Markierungen auch die Mindestabstände einhalten.
    Auch gehe ich mal davon aus, dass von Seiten des Grundstückseigentümers eine Genehmigung zur Nutzung der Rasenfläche vorliegt.

    Was Ihre Rechte betrifft, so ist die Sache ganz einfach. Wird der Gebrauch Ihrer Mietsache durch die Bauarbeiten gestört (z.B. durch Baulärm, starke Staubentwicklung oder Unnutzbarkeit der Rasenfläche, falls diese zur (Mit-)Nutzung mitvermietet wurde) können Sie für diese Zeit einen Teil der Miete mindern.

    Gegen die Blockierung der öffentlichen Parkplätze werden Sie wohl nichts machen können - denn diese sind ja nicht an Sie vermietet. Und auch die "Aussicht" auf ein neues/größeres Gebäude haben Sie nicht gemietet.

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