Decke abhängen und aktive Mitwirkung

  • Hallo,
    der Mieterverein hatte vor 15 Jahren bewirkt, dass der Vermieter den oberen Mietern einen Teppich wegen des Trittschalls finanziert hat. Bislang haben die Mieter 3mal gewechselt und die Teppiche mitgenommen. Nun ist das Problem erneut heftig aufgetreten. Meine Nachbarn haben ebenfalls reklamiert. Es sind neue Mieter eingezogen, die mehrere Fitnessgeräte aufs Parkett gestellt haben und pausenlos trainieren.

    Mir wurde jetzt Decke abhängen angeboten, aber ich müsse aktiv mitwirken. Da ich nur 1 Zimmer habe und ein krankes Tier soll ich die Möbel abbauen und 3 Tage unterstellen. Das Tier kann ich nicht in die Küche sperren, da der Vormieter die Schlösser zugemalt und die Schlüssel mitgenommen hat.

    Muss ich beim Abhang der Decke aktiv mitwirken und für 3 Tage Abbau, Aufbau und Unterstellen der Möbel sowie Hotel bezahlen?

    Vielleicht weiss das jemand, oder hat jemand einen Rat, wie ich das lösen kann.

  • Für Instandsetzungen oder Erhaltungen ist der Vermieter zuständig. Auch muss er ggf. selbst dafür Sorge tragen (lassen) dass Räume ausgeräumt und Möbel eingelagert werden.
    Ist die Wohnung in der Zeit nicht bewohnbar, muss er auch die Kosten einer Ersatzunterbringung tragen - für ein paar Tage wäre da ein Hotelzimmer ausreichend.

  • Vielen Dank für die Antwort. Ich habe eine kranke Katze. Diese wollte ich in der Küche unterbringen. Leider hat der vorige Mieter das Schloss übermalt. Ich wollte es ausbauen lassen und einen passenden Schlüssel kaufen. Jedoch sagte mir der Handwerker, dass man das Teil nicht rauskriegt und die Farbe vermutlich innen reingelaufen ist. Wenn das Tier sich dort aufhält, muss abgeschlossen werden, da ansonsten die Gefahr besteht, dass die Handwerker die Türe offen lassen. Was kann ich da tun?

  • Zitat

    Mir wurde jetzt Decke abhängen angeboten,

    Was soll das bringen? Nichts!

    Trittschall muss an der Quelle, sprich auf dem Fußboden der oberen Wohnung, bekämpft werden. Wird die Decke, wie und womit auch immer, abgehängt wirkt es wie ein Resonanzboden. Du wirst den Lärm von oben danach immer noch deutlich hören.

  • Da die oberen Mieter wegen der Kosten nicht bereit waren, einen Teppich zuzulegen (beim Nachbar haben sie es getan), weil der mit dem Anwalt drohte, hat mir die Hausverwaltung diese Abhangdecke angeboten und zwar "wunschgemäß". Die Mieterauskunft sagte mir, dass ich in diesem Fall die Folgekosten selbst tragen müsse. Es sei eine freiwillige Leistung. Man verlangte von mir, dass ich den Hausmeister um Erlaubnis frage, ob ich die Möbel in den Gang stellen dürfe während der Reparatur. Dieser wiederum ist 3 Wochen im Monat in seinem Ferienhaus und nicht greifbar. Er meinte jedoch, dass er es nicht gerne sähe, wenn Möbel im Hausgang stünden. Es gäbe Nachahmer. Das bedeutet 3 Stockwerke Möbel schleppen. Wer muss eigentlich genehmigen, dass ich die Möbel in den Hausgang stellen darf. Die Hausverwaltung oder der Hausmeister? Bin ich für diese Abklärung überhaupt zuständig?

  • Noch einmal ganz deutlich!

    Dieses Spielchen solltest du auf keinen Fall mitmachen. Wenn die Hausverwaltung darüber informiert ist, dass sie gegen den Trittschall etwas unternehmen muss, dann hast du als Mieterin nichts mit der Ausführung der Maßnahmen zu tun. Du musst sie nur dulden, mehr nicht.

  • Noch einmal ganz deutlich!
    Dieses Spielchen solltest du auf keinen Fall mitmachen.


    Woraus entnimmst Du, dass es ein Spielchen ist? Es wäre wichtig für mich, ob ich mit meinen Empfindungen richtig liege.

  • Zitat

    Woraus entnimmst Du, dass es ein Spielchen ist?

    Ganz einfach. Wenn ein Vermieter (hier vertreten durch die Hausverwaltung) versucht, die Unwissenheit einer Mieterin für seine Zwecke auszunutzen.

    Wenn ein Teppichboden, wie es die Vergangenheit ja gezeigt hat, den Trittschall dämmt, dann mus der Vermieter diesen eben verlegen und kann vom Mieter keine Beteiligung an den Kosten verlangen.

    Das hat ja der Anwalt auch richtig erkannt, wie du geschrieben hast. Also versucht jetzt der Vermieter einen anderen Weg und rechnet damit, dass du dir keinen Anwalt leistest.

  • Es liegen 2 Briefe vom Nachbarn vor, der bestätigt hat, dass seit Jahren das Getrample und das Geräusch von Fitnessgeräten unerträglich sei und man den Trittschall nochmals verbessert. Dann hat die Hausverwaltung geschrieben, dass man vor 10 Jahren neues Parkett verlegt habe und der Boden der Norm eines Altbaus entspräche. Der Anwalt meinte, dass man aufgrund des Briefes nix machen könne. Da der Nachbar Rabatz machte, haben die oberen Mieter Teppiche gekauft und über mir aber nix verlegt, weil es ihnen zu teuer sei. Ich habe nur 1 Zimmer. Deshalb wurde auf meinen "Wunsch" Trittschalldämmung eingegangen aber mit der Auflage "aktive Mitwirkung und Vorarbeiten".

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