Bei einem Umzug erwartet das Einwohnermeldeamt, dass man sich schnellstens am neuen Wohnort anmeldet. Macht man es nicht, muss man die Wahrheit bekennen und mit den Folgen leben ( und bezahlen. ) Ausreden usw. machen die Sache nur schlimmer.
Beiträge von Köbes
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Ich bitte um Hilfe ob das so rechtens ist:
1) wenn ja, ob ich eine Möglichkeit habe hier raus zu kommen.
2) wenn nicht, mit welcher Begründung.
Das ist ein tatsächlicher Zeitmietvertrag mit 8jähriger Laufzeit. Bei Abschluss des Vertrages sollten alle Betriligten gewusst haben, auf welches Risiko insbesonders als Mieter man sich da einlässt.
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Habt ihr von so einem Fall schon mal gehört?
Ja, hatte das selbe erlebt in einem Hochhaus im Jahr 1968 Erstbezug. Da waren die Kalt/Warmwasserleitungen so nah miteinander verbaut, dass das Kaltwasser immer temperiert war. Besonders dann, wenn nur wenige Mitmieter im Haus waren und entsprechend gering die Wasserentnahme.
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Sowas kann doch nicht ungestraft bleiben
Im Mietrecht werden keine Strafen verhängt, wie es im Strafrecht üblich ist. Handel, wie vom Anwalt vorgeschlagen, unterschreibe nicht, denn das,was sich die Vermieterin ausdenkt ist mit gültigem Mietrecht nicht vereinbar.
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Hier ist ein Forum, in dem mietrechtlich Interessierte ihre Meinung diskutieren. Sollte jedoch bereits ein Anwalt involviert sein, sollte man seine Meinung akzeptieren, oder man geht den beschwerlichen Weg vors Gericht. Das gilt auch für den anderen Beitrag mit der Aufstockung des Bungalows.
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Ich habe einen Mietvertrag für zwölf Monate abgeschlossen,
Wie lautet diese Klausel im Vertrag. Bitte Wort für Wort abtippen, Dann hat man eine Grundlage auf der man diskutieren kann.
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Da dein Mietvertrag am 30.09. endet, musst du auch bis dahin Miete bezahlen, aber durch den Einzug der Nachmieterin nur noch einen halben Monat September.Solltest du noch einmal in solch eine Situation geraten, dann nur noch schriftlich verfahren, quasi einen Aufhebungsvertrag abschließen.
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Der Vertrag hätte bis zum 03.06.2020 zum 31.08.2020 gekündigt werden können. und jetzt jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten. Was ein wenig verunsichert ist der Hinweis auf die 4 Jahre, die aber in diesem Fall keine Wirkung haben.
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Ein Kündigungsverzicht, der für Mieter und Vermieter gilt, ist für 48 Monate gültig, aber als Beginn zählt nicht der Mietbeginn, sondern der Abschluss des Mietvertrages. Da dieser meist einige Tage/Wochen vorher stattgefunden hat, ist diese Klausel ungültig und es zählt die normale gesetzliche Frist von 3 Monaten.
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Zu 1. und 2. Das sind ganz einfach Dinge, die in solch einem alten Haus ganz normal sind. Wer etwas besseres haben möchte muss sich eine entsprechende Wohnung suchen und umziehen.
ist das überhaupt DSGVO-konform?
Diese Frage meinst du doch jetzt nicht ernst?
Zu 3. Für die Sicherheit der Gastherme ist letztendlich der Schornsteinfeger zuständig. Was hat er bei seinem letzten Besuch angemerkt?
Haben wir eine Möglichkeit hier irgendetwas an Nachbesserungen verlangen zu dürfen?
Freundlich bitten, aber verlangen kann man nichts.
Dürfen wir die Miete kürzen?
Wenn ihr eine Kündigung riskieren wollt. nur zu!
Zusammenfassung: Ihr habt vor 5 Jahren eine Wohnung gemietet, die man locker als Bruchbude bezeichnen könnte. Der Vermieter hat im kleinen Rahmen für Verbesserungen gesorgt. Wenn ihr mehr wollt, müsst ihr umziehen.
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Wir mieten ja "nur" die einzelnen Zimmer.
Richtig. Und die darf er nicht betreten. Da ihr aber die übrigen Räume nur zur Benutzung habt, darf der Vermieter die auch betreten.
Der Vermieter besteht auf einen von ihm bestimmten Putzplan.
Das kann aber nur für die Allgemeiräume gelten. Eure Zimmer darf er nicht kontrollieren.
Auch die gemeinsam genutzen Zimmer dürfen wir doch nach unseren Vorstellungen dekorieren. Oder liege ich falsch?
Eure Zimmer ja, aber nicht die Allgemeinräume. Also, Teppich raus.
Kann der Vermieter uns kleine Feiern im persönlichen Raum untersagen?
Nein, das darf er nicht!
Ich persönlich fühle mich durch die spontanen Besuche in meiner Privatsphäre eingeschränkt und durch die Verbote auch in der Auslebung meiner Person.
Wenn man so sensibel reagiert, dann ist das Wohnmodell Wohngemeinschaft nicht das ideale für dich. Bedenke, was passieren könnte, wenn einer deiner Mitmieter auszieht und der neue Mieter nicht zu euch passt (Schweißfüße o.ä.)
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Verlange eine Aufschlüsselung von Miete und Betriebskosten, darauf hast du ein Recht. So lange du nicht weißt, wie hoch deine Kosten sind, kann man von dir keine Nachzahlung fordern.
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Rede mit dem Provider, dessen Leitung schon im Haus liegt und frage nach einer Lösung.
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ist das so richtig von mir verstanden
Ja, das hast du richtig verstanden
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Da beim Verkauf der Wohnung der Erwerber mit allen Rechten und Pflichten das Mietverhältnis übernimmt, ist diese Klausel auch für dich bindend.
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Achja , noch etwas , kann ich das Schreiben auch als E -Mail versenden ??
Nein, natürlich nicht, weil man den Empfang nicht beweisen kann. Eine Kündigung muss schriftlich mit Unterschrift erfolgen. Am besten per Einwurfeinschreiben versenden, oder einen Bekannten bitten, das Schreiben in den Briefkasten des Vermieters einzuwerfen (falls der in der Nähe wohnt)
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Du kündigst die Wohnung beweisbar bis zum 03.09. dann endet der Vertrag ordentlich am 30.11.
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Um etwas zu sagen ist die Abrechnung nicht ausreichend. Es fehlt die Abrechnung der Heizkosten, die in der Regel ein externer Dienstleister anfertigt.
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Es bringt mich finanziell jetzt natürlich nicht um, aber könnte ich aktiv etwas tun dagegen?
Ruhe bewahren und hoffen, dass sich ein neuer Mieter findet, der dann auch die Küche übernimmt. Mehr kannst du nicht machen.
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Ratten sind nun mal keine Tiere bei deren Anblick man sich freut. Meldet diesen Befall unbedingt dem Ordnungsamt. Die werden sich dann darum kümmern
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