Hallo,
Es wurde ein Haus vermietet. Im Mietvertrag steht vermietet wird das haus mit der Adresse sowieso .
Jetzt war ich bei einem Rechtsanwalt, mit der Frage ob der Garten mitvermietet wurde, wenn er nicht explizit im Mietvertrag erwähnt wurde .
Der Rechtsanwalt meinte: die Vermietung des über 3000 Quadratmeter großen Gartens hätte extra erwähnt werden müssen. Somit ist der Garten nicht mitvermietet und der Vermieter kann den Garten selber nutzen bzw zumindest beliebig betreten.
Dies wundert mich, jedoch ist der Anwalt wirklich ein sehr erfahrener Mann. Trotzdem würde ich gerne nach eurer Meinung fragen. Seht ihr das auch so? Vielen Dank im voraus..