Was die Hausgemeinschaft beschließt, hat keinen Einfluss auf deinen Mietvertrag.
Und demnach ist diese Angelegenheit keine Frage des Mietrechts.
Was die Hausgemeinschaft beschließt, hat keinen Einfluss auf deinen Mietvertrag.
Und demnach ist diese Angelegenheit keine Frage des Mietrechts.
deswegen wollte ich auf eine Mietminderung von 50% der Heizkosten pochen.
Und schon ist die Wohnung von einer Kündigung durch den Vermieter bedroht. Über Mietminderungen redet man mit dem freundlichen Anwalt für Mietrecht oder dem örtlichen Mieterverein. Und nicht mit einem Forum, das solche Auskünfte nicht geben darf.
Wenn Interesse besteht, melde ich hier gerne weitere Updates...
Ja, mach es bitte.
Bei solch einer offensichtlichen Verwechslung der Daten solltest du selbst in der Lage sein, die Sache aufzuklären. Was soll da ein Forum noch machen?
Wieviele Mietparteien sind in dem Haus, vielleicht falsche Wohnung angeschrieben? Was mich irritiert ist folgendes, in der Regel erhält der Vermieter die Abrechnung der Wasserwerkwerke nicht der Mieter. Woher stammt denn die Info mit den 52 m³?
Hat jemand Musterurteile o.ä.?
Das bringt doch nichts, denn hier ist doch offensichtlich eine Verwechslung oder eine falsche Ablesung im Spiel.
Ich habe eine 14-tägige Räumungsfrist gewährt.
Mit anderen Worten, diese Kündigung war "fristlos". Die ist aber nur gültig, wenn der Mieter mit mindestens 2 Monatsmieten im Rückstand ist und er nicht den Rückstand auf einen Schlag bezahlt, wie in #2 geschrieben.
Wenn in einem Mehrfamilienhaus mit 3 Wohnungen nur 2 mit Kaltwasseruhren ausgestattet sind, dann können nur diese beiden Uhren nicht zur Berechnung heran gezogen werden. Dann muss nach der Wohnfläche abgerechnet werden.
Wo ist sein Verbrauch geblieben?
Der ist weggetrickst worden, den darfst du dann bezahlen.
Mein Lebensgefährte (NOCH) meint er kann mich jeder Zeit aus dem Mietsvertrag austragen lassen.
Da irrt er aber gewaltig. Die Austragung aus einem Mietvertrag, in dem man als (Mit)mieterin eingetragen ist, geht nur, wenn diese Mieterin damit einverstanden ist, oder ein Gericht entsprechend entscheidet. Da beides nicht vorliegt, musst du dich auch nicht wehren.
und nicht wie in meiner Einliegerwohnung über Durchlauferhitzer.
Wenn du dein Warmwasser über einen Durchlauferhitzer erwärmst, dann zahlst du auch nicht für Warmwasser aus der Zentralheizung.
was hat er den falsches geschrieben?
Kündigen könnte nur der Vermieter, aber der Grund ist nicht ausreichend. Lies bitte meinen Beitrag mit dem Link des Rentners aus Düsseldorf. Der hat sogar vor dem BGH Recht bekommen und musste nicht aus der Wohnung raus trotz Kündigung.
Hilft das nicht, kündigen.
Quatsch! Erstens kann eine Mieterin keinen anderen Mieter kündigen. Und zweitens hat der BGH in einem ähnlichen Fall einem Kettenraucher Recht gegeben.
Wegweisendes BGH-Urteil - Wie viel darf in der Wohnung geraucht werden
Die eigene Wohnungstüre besser abdichten, damit der Gestank draußen bleibt. Alles andere kann nur der Vermieter erreichen. Dazu muss man ihn aber schriftlich informieren und Abhilfe fordern. Das sollte dann von allen anderen Mietern des Hauses geschehen.
Im Nachhinein wurde mir mitgeteilt, dass man es versäumt habe die Wasseruhren eichen zu lassen und deshalb das Verfahren ändern musste.
Das ist eine "dumme" Ausrede, denn niemand lässt seine Wasseruhren eichen, das wäre unsinnig, weil zu teuer. Die Wasseruhren werden nur getauscht, das dauert ein paar Stunden und die Eichung ist für 6 Jahre wieder in Ordnung. Dieser Tausch gehört übrigens zu den umlagefähigen Betriebskosten.
Kann der Vermieter den verteilerschlüssel jedes Jahr beliebig wechseln?
Nein, natürlich nicht. Nur wenn sich die Gesetzeslage o.ä. ändert, kann sich der Verteilerschlüssel ändern.
Ist der Vermieter schadenersatzpflichtig, weil er die Wasserzähler nicht rechtzeitig eichen/austauschen ließ?
Ansprechen kann man ja den Vermieter, aber große Hoffnung kann ich nicht machen, dass man ihn zwingen kann.. Sind die Wasseruhren denn mittlerweile getauscht worden?
Zum Glück hilft dir deine fehlende schriftliche Kündigung nicht die Bohne, denn was du gemacht hast ist eine Aufhebungsvereinbarung und die darf mündlich erfolgen.
Hier wurde ja sogar per Mail kommuniziert, das ist ja noch mehr als nur mündlich.
Setze für die Beseitigung des Mangels eine Frist von 14 Tagen nach Datum und kündige an dass du bei Verstreichen der Frist die Miete um xx% mindern wirst. Für eine außerordentliche, bzw. fristlose Kündigung werden die Mängel leider nicht reichen.
Da der Teppichboden deinen Eltern gehört, müssen die auch den neuen Belag anschaffen, egal ob wieder Teppichboden oder Laminat.
Kann mir jemand sagen, ob es sich in meiner Sache lohnt mit einem Anwalt vorzugehen?
Wieso Anwalt? Es ist Gesetz, dass dein Vermieter keine Warmmiete kassieren darf, da hätte er so oder so etwas unternehmen müssen. Die Beheizung mit den Elektrospeicheröfen ist zwar teuer, aber entspricht den Vorgaben der Verordnung. Reduziere deine Miete um den Anteil, der in deiner vorigen Miete enthalten war. Sag deinem Vermieter Bescheid, damit er weiß, warum du weniger bezahlst und mache ihm Druck wegen des Holzofens.
Mir ist nicht so ganz klar, wie du vorher geheizt hast, war das eine Zentralheizung mit einem Brenner und Heizkörpern in jedem Zimmer, oder hattet ihr einzelne Ölöfen, die ihr mit Öl befüllt habt?
Den Anwalt oder Mieterverein würde ich erst einschalten, wenn dein Vermieter auf stur schaltet und sich mit der Senkung der Miete blöd anstellt.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!