Kaltwasser Änderung Verteilschlüssel von Verbrauch auf m²

  • Im Mietvertrag meiner Wohnung in einem Mehrfamilienhaus ist kein Verteilschlüssel für Kaltwasser vereinbart.
    Es wurden kurz nach Einzug Wasseruhren eingebaut und danach über viele Jahre nach gemessenem Verbrauch pro Wohnung abgerechnet.

    Ohne Vorankündigung wurde dann für 2016 wieder auf Verteilschlüssel m² umgestellt, wodurch sich für mich (single) eine vervierfachung der Wasserkosten ergab.
    Im Nachhinein wurde mir mitgeteilt, dass man es versäumt habe die Wasseruhren eichen zu lassen und deshalb das Verfahren ändern musste.
    Ist das zulässig?

    Kann der Vermieter den verteilerschlüssel jedes Jahr beliebig wechseln?

    Ist der Vermieter schadenersatzpflichtig, weil er die Wasserzähler nicht rechtzeitig eichen/austauschen ließ?

  • Im Nachhinein wurde mir mitgeteilt, dass man es versäumt habe die Wasseruhren eichen zu lassen und deshalb das Verfahren ändern musste.

    Das ist eine "dumme" Ausrede, denn niemand lässt seine Wasseruhren eichen, das wäre unsinnig, weil zu teuer. Die Wasseruhren werden nur getauscht, das dauert ein paar Stunden und die Eichung ist für 6 Jahre wieder in Ordnung. Dieser Tausch gehört übrigens zu den umlagefähigen Betriebskosten.

    Kann der Vermieter den verteilerschlüssel jedes Jahr beliebig wechseln?

    Nein, natürlich nicht. Nur wenn sich die Gesetzeslage o.ä. ändert, kann sich der Verteilerschlüssel ändern.

    Ist der Vermieter schadenersatzpflichtig, weil er die Wasserzähler nicht rechtzeitig eichen/austauschen ließ?

    Ansprechen kann man ja den Vermieter, aber große Hoffnung kann ich nicht machen, dass man ihn zwingen kann.. Sind die Wasseruhren denn mittlerweile getauscht worden?

  • Selbst wenn im Mietvertrag keine Umlage nach Verbrauch vereinbart ist, muss der Vermieter nach Verbrauch abrechnen, sobald Wasserzähler vorhanden sind.

    Wenn der Vermieter zu geizig ist, die Zähler zu tauschen, dann sollte er die Geräte bei den entsprechenden Unternehmen mieten. Diese Kosten sind dann nämlich voll umlagefähig.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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