Hallo zusammen,
ich bin neu hier im Forum und habe eine konkrete Frage zu Differenzen zwischen den Gebührenbescheid der Kommune und den Wasserbezug der Stadtwerke.
Ich habe seit letztem Jahr eine Wohnung gemietet und mir wurde ein Wasserbezug von 118m³ gemäß Gebührenbescheid der Stadt in Rechnung gestellt. Bezogen habe ich jedoch nur nachweislich 52m³ von den Stadtwerken, da ich nur als Single in der Wohnung lebe. Im Gebührenbescheid der Stadt wurde jedoch der hohe Wasserverbrauch der 3 köpfigen Familie die Vormieter war, als Kalkulation/Prognose zu Grunde gelegt. Nach Rückspreche mit der Hausverwaltung, wäre es halt so, daß ich die angegebenen Gebühren der Stadt zu zahlen habe. Das wäre eben so.
Was kann ich tun und wie ist die Rechtslage? Der Gebührenbescheid bezieht sich nur auf eine Wohnung. Hat jemand Musterurteile o.ä.?
Bereits jetzt vielen Dank für Eure Antworten