Differerenz Abwasser Stadt und Bezug von Stadtwerke

  • Hallo zusammen,

    ich bin neu hier im Forum und habe eine konkrete Frage zu Differenzen zwischen den Gebührenbescheid der Kommune und den Wasserbezug der Stadtwerke.

    Ich habe seit letztem Jahr eine Wohnung gemietet und mir wurde ein Wasserbezug von 118m³ gemäß Gebührenbescheid der Stadt in Rechnung gestellt. Bezogen habe ich jedoch nur nachweislich 52m³ von den Stadtwerken, da ich nur als Single in der Wohnung lebe. Im Gebührenbescheid der Stadt wurde jedoch der hohe Wasserverbrauch der 3 köpfigen Familie die Vormieter war, als Kalkulation/Prognose zu Grunde gelegt. Nach Rückspreche mit der Hausverwaltung, wäre es halt so, daß ich die angegebenen Gebühren der Stadt zu zahlen habe. Das wäre eben so.

    Was kann ich tun und wie ist die Rechtslage? Der Gebührenbescheid bezieht sich nur auf eine Wohnung. Hat jemand Musterurteile o.ä.?

    Bereits jetzt vielen Dank für Eure Antworten

  • Wieviele Mietparteien sind in dem Haus, vielleicht falsche Wohnung angeschrieben? Was mich irritiert ist folgendes, in der Regel erhält der Vermieter die Abrechnung der Wasserwerkwerke nicht der Mieter. Woher stammt denn die Info mit den 52 m³?

    Hat jemand Musterurteile o.ä.?

    Das bringt doch nichts, denn hier ist doch offensichtlich eine Verwechslung oder eine falsche Ablesung im Spiel.

  • Es ist nur eine Partei in dem Haus

    Den Verbrauch von 52m³ habe ich von meiner Abrechnung der örtlichen Stadtwerke, über die ich auch Gas und Strom beziehe. Die 52m³ haben mir die Stadtwerke als Frischwasser in Rechnung gestellt.

    Die 108m³ kommen aus dem Gebührenbescheid der Stadt, den ich als Kopie zu meiner Nebenkostenabrechnung bekommen habe. Der Wert wird auf Grund der Vorjahreswerte ermittelt, der extrem hoch ist, weil mehrere Personen zuvor in der Wohnung gelebt haben.

  • Handelt es sich hier tatsächlich nur um eine Verwechslung? Wurde dir das so bestätigt?

    Wenn es sich um eine Verwechslung handelt, ist die Sache doch eindeutig: Widerspruch.

    Nur als Gedanke: Kann es sein, dass es sich bei der ersten Abrechnung nur um das Frischwasser handelt, der zweite Bescheid aber ergänzend das Abwasser und Niederschlagswasser beinhaltet?

    Ohne Kenntnis der Abrechnung, bzw. der beiden Bescheide lässt sich hier keine Aussage treffen. Bitte mal anonymisiert (alle persönlichen Daten schwärzen) hier hochladen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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