1. Die Kündigung eines Mietverhältnisses muss immer schrifttlich erfolgen. Kündigungen per Mail, Whatsap oder Brietaube sind ungültig. Daran kannst du sehen, dass dein Exvermieter von großer Unwissenheit befallen ist.
2. Könnte er sich eventuell damit herausreden, dass die Abrechnung der Betriebskosten noch nicht vorliegt, oder war die Zimmermiete inclusive Nebenkosten?
3. Wenn keine Forderungen mehr aus dem Mietverhältnis bestehen, solltest du jetzt einen Mahnbescheid auf den Weg bringen. Das geht auch komfortabel online, am besten mit dieser Anwendung