Schäden durch Waschmaschinenwasser (Überlauf) - Wer haftet?

  • Hallo Zusammen,

    ich wende mich heute mit einer Frage an euch, die mich und meine Hausnachbarin seit dem Wochenende beschäftigt.

    Folgende SItuation: Wir wohnen in einem 3 Parteien Haus wo die EG Whg. von den Vermietern selbst als Büro/PRaxisräume genutzt werden. Wir sind beide fast zur selben Zeit dort eingezogen. Unsere Waschmaschinen stehen unten im Keller in einem Gemeinschaftsraum. Der Wasserzufluss ist Gott sei Dank geregelt :) Jedoch der Abfluss unserer Waschmaschinen nicht. Es befindet sich zwischen unseren Maschinen ein Waschbecken wo anfangs beide Abflussschläuche eingehangen werden sollten, um dort das Wasser ablaufen zu lassen. Da das Becken nicht sehr tief ist haben wir hier von Anfang an Bedenken gehabt ob es da mal nicht zu einer Überschwemmung kommt wenn beide Maschinen laufen.

    Die Vermieterin hat nach ein paar Wochen der Familie XY einen direkten Anschluss am Siphon des Waschbeckens installieren lassen. Mein SChlauch jedoch hängt bis heute im Waschbecken mit der Begründung ein Fachmann hätte gesagt 2 Maschinen würde das Siphon nicht packen (was wiederum auch völliger Quatsch ist wenn man die richtige Hardware dafür kauft; aber nun gut das ist ein anderes Thema). Ich habe sicherlich ab und an schon mal in den Abfluss geschaut ob dort auch keine Flusen o.Ä. hängen die verstopfen könnten und auch in Absprache mit der Vermieterin mehrmals schon Rohrreiniger verwendet um Verstopfungen vorzubeugen, jedoch nicht nach jedem Waschgang.

    Am Wochenende kam es jedoch wie es kommen musste. Meine Hausnachbarin fand den Waschraum überflutet wieder. Das besagte Becken randvoll mit Wasser und der halbe Keller stand unter Wasser. Da der Boden dort nicht sehr eben ist, ist die Brühe in die tiefste Raumecke gelaufen und ausgerechnet dort stehen die Maschinen meiner Hausnachbarin (Waschmaschine und Trockner standen beide ca. 5cm hoch im Wasser). Als wir im Becken einmal den Pömpel benutzen kam natürlich auch entsprechender Flusendreck raus (jedoch nicht soooooo viel meiner Meinung nach) und das Wasser konnte wieder abfließen.

    Wir gehen zwar eigentlich nicht davon aus das die Geräte einen Schaden davon getragen haben, aber was wäre denn wenn doch?

    Wer würde denn hierfür haften? Ich? Weil es ja das Abwasser meiner Maschine war was da übergelaufen ist?

    Oder kann man die Vermieterin da wenigstens in Teilschuld mit reinziehen weil sie es trotz mehrfacher Bitte nicht hinbekommt eine adäquate Ablaufvorrichtung für beide Maschinen zu installieren?

    Prinzipiell würde ich den Schaden ja meiner Versicherung melden; das ist ja nicht das Thema. Es ärgert nur sehr, dass die Vermieterin (auch was unzählige andere Pkt. im Haus betrifft) alles sofort immer von sich weist und keinerlei Verantwortung übernimmt. Auf die Schilderung des Sachverhaltes am Wochenende bekamen wir zur Antwort: tja dann müssen sie besser auf evtl. Flusen im Waschbecken achten, 2 Maschinen am Siphon geht wie gesagt nicht und wenn das so nicht klappt dann müssen sie sich unter sich einigen das einer von IHnen die Maschine in der Whg. selbst aufstellt.

    Und das finde ich mega die Frechheit. Wie gesagt es ist nicht das 1. und einzige Mal und solangsam sehe ich es nicht mehr ein nur ja und amen zu sagen. Ich bin nicht auf den Mund gefallen aber mit dem Wissen im Hinterkopf das sie Juristin im Ruhestand ist bin ich immer sehr vorsichtig was meine Rechte als Vermieterin betrifft 8)

    Über all eure Rückmeldungen freue ich mich sehr :!::!::!:

    LG

  • Das ist nicht ganz einfach, weshalb meine Antwort eher Bauchgefühl ist:

    1. Frage vorab: Habt Ihr denn keine Möglichkeit die Maschine in der Wohnung aufzustellen?

    Grundsätzlich sehe ich hier folgendes Problem. Wenn ein Fachmann sagt, dass der Syphon nicht für 2 Maschinen ausgelegt ist, gibt es zwei Lösungsansätze:

    1. Man nutz den Abfluss, bzw. die Maschine nicht, setzt dem Vermieter eine Frist zur Instandsetzung (sofern die Nutzung vertraglich vereinbart ist) und stellt ggfs. die Kosten eines Waschsalons in Rechnung,

    2. Man vereinbart mit dem Nachbarn entsprechende Waschzeiten, damit nicht beide Geräte gleichzeitig laufen.

    Wenn Ihr den Abfluss nutzt, obwohl Ihr ein schlechtes Gefühl habt, bzw. der Fachhandwerker einen "Negativbescheid" ausstellt, könnte der § 254 BGB zum tragen kommen, d.h. Euch trifft zumindest eine Teilschuld.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Das ist doch ganz einfach. Diejenige, deren Waschmaschine die Überschwemmung verursacht hat, ist verantwortlich. Warum? Vernachlässigung der Aufsichtspflicht. Und der Fachmann, der gesagt hat, dass 2 Abflüsse nicht an 1 Syphon dürfen, ist ein Fachmann für dumme Sprüche. Mehr nicht!

  • Hallo!

    Zustimmung hier:

    Und der Fachmann, der gesagt hat, dass 2 Abflüsse nicht an 1 Syphon dürfen, ist ein Fachmann für dumme Sprüche. Mehr nicht!

    Dann hier eine etwas andere Sichtweise eventuell:

    Unsere Waschmaschinen stehen unten im Keller in einem Gemeinschaftsraum. Der Wasserzufluss ist Gott sei Dank geregelt Jedoch der Abfluss unserer Waschmaschinen nicht.

    Richtet ein Vermieter im Keller einen Gemeinschaftsraum für Wäschewaschen

    ein, ist er für die ordnungsgemäße Installation der Elektrik, sowie für Zu- und

    Abflüsse verantwortlich und kann die Verantwortung nicht auf den Mieter

    abwälzen.

    Gruß



  • Hallo!

    :thumbup: Richtig! Aber im Normalfall sollte jede Waschmaschine ihre eigenen

    Anschlüsse haben. Hier hat der Vermieter es sich sehr einfach gemacht.

    Es könnte sich hier aufgrund dessen durchaus die Frage der

    Mitverantwortung stellen, die er versucht auf Mieter abzuwälzen.

    Meine Empfehlung, durch Mieterverein, oder falls Rechtsschutzversicherung

    Anwalt, diesen Sachverhalt prüfen lassen. Fotos der Installationen anfertigen.

    Gruß



  • Diejenige, deren Waschmaschine die Überschwemmung verursacht hat, ist verantwortlich. Warum? Vernachlässigung der Aufsichtspflicht.

    Dazu noch folgende Anmerkung.

    - Wer die Geräte installiert hat auch eine gewisse Verantwortung. Wenn der Vermieter meint, der Abfluss dürfte nur über das Becken erfolgen, dann sollte er doch auch dafür Sorge tragen, dass der Abfluss frei ist.

    - Die Aufsichtspflicht verpflichtet einem nicht rund um die Uhr den Waschgang zu beobachten

    - Es ist also ein Mitverschulden vom Vermieter und auch von der anderen Waschmaschine zu prüfen, je nach dem welche zuerst lief

    Es stellt sich auch die Frage, ob hier fahrlässig gehandelt worden ist, wenn nach den Anweisungen vom Vermieter gehandelt worden ist. Wenn man das macht, was der Vermieter will, wie soll man dann falsch handeln? Außerdem wurde ja mehrfach vorgebeugt vor Flusen ect.

    Solche Haftungsfragen sind immer schwierig, aber das Verschulden wird in solchen Fällen vermutet und man muss sich entlasten, was mit der oben genannten Argumentation auch gelingen könnte. Am Ende ist wie Grace schon sagt fachlicher Rat wohl unverzichtbar, wenn man die Versicherung nicht einschalten möchte.

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