Beiträge von Köbes

    Dübellöcher müssen nicht verschlossen werden, außer man hat die Wände zu Schweizer Käse gemacht. Das Setzen von Dübeln gehört zu der vertragsgemäßen Nutzung einer Mietwohnung. Das Schließen dieser Dübellöcher ist in der Regel auch nicht ohne Farbfehler hinzukriegen.

    Anders ist es mit den Farbablösungen an den beiden Fenster. Hier müssen die Schäden beseitigt werden. Ich würde mit dem Vermieter darüber reden, bevor man mit der Ausbesserung evtl. den Schaden noch größer macht.

    Mir wurde auch im Freundeskreis mitgeteilt das es keine Mindestlaufzeit gibt, bzw. es nicht geben darf. Schon sehr seltsam. Ohje.

    Um etwas dazu sagen zu können, müsste man den entsprechenden Passus im Mietvertrag Wort für Wort hier nachlesen können. Ich habe so den Verdacht, dass der Freundeskreis nicht viel Ahnung von diesen Dingen hat.

    Also, diesen Passus einstellen.

    Wenn ich es richtig verstanden habe, kann er schon rechtens die Erstellung der Abrechnung in Rechnung stellen...

    Nö, das kann er nicht. Einzig die Kosten für eine Heizkosten- und Kaltwasserabrechnung wären umlegbar. Da du aber alleine dort gewohnt hast, sind keine Kosten aufzuteilen. Jetzt hängt es davon ab, wie der Zeitraum für die Betriebskostenabrechnung ausschaut. Bei kalendermäßer Abrechnung könnte für 01 bis 03.2018 Noch eine Abrechnung erstellt werden. Die Zeit davor ist verfristetund du musst keine Nachzahlung leisten. Ein Guthaben müsste dir aber ausgezahlt werden.

    Oje, hier läuft ist ja alles falsch, was falsch laufen kann. Deinen Angaben entnehme ich, dass dein Vermieter den Begriff Heizkostenverordnung nicht kennt, oder er kennt ihn und es interessiert ihn nicht. Da ich das Gefühl habe, dass er dir nicht glauben wird, gebe ich dir den Rat, hole die kompetente Hilfe beim örtlichen Mieterverein. Die Beauftragung eines Anwaltes wäre zwar hilfreicher, aber auch um einiges teurer.

    Die Abrechnung der Betriebskosten für eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus ist, wie nicht anders zu erwarten, gesetzlich geregelt. Wenn Kosten nicht individuell erfasst werden können (weil z.B. die Wohnungen nicht mit Wasserzählern ausgestattet sind), hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass diese Kosten nach der Wohnfläche abgerechnet werden müssen. In Ausnahmefällen ist auch eine Abrechnungnach Personen möglich.

    Egal welcher Vereilerschlüssel angewandt wird, in deinem Fall würdest du so oder so die Ar***karte ziehen.

    Wurde der Vermieter beweisbar schriftlich über die Mängel informiert? (Einwurfeinschreiben) , Wobei ich das Problem mit dem Abfluss als vernachlässigbar ansehe. Seit dem es Abflussreiniger in flüssiger Form zu kaufen gibt, sind auch solche Abwasserleitungen frei zu kriegen.

    Es sind keine Steckdosen Leisten installiert

    Das ist auch nicht Sache des Vermieters, darum muss man sich als Mieter kümmern.

    Zu meinen Anliegen.

    Ich weiß halt nicht um wie viel ich die Miete kürzen darf, weiß jemand wie viel ich Einfordern darf?

    So lange man den Vermieter nicht beweisbar mit Fristsetzung von ca. 14 Tagen nach Datum unter Zugzwang gesetzt hat, ist der Gedanke an eine Mietminderung verfrüht. Wenn sich dann nichts an den Mängeln positiv ändert, dann sollte man mithilfe einer Suchmaschine vergleichsweise nach ähnlichen Mietminderungen Ausschau halten. Foren ist es nicht erlaubt Prozentzahlen zu nennen. Das dürfen nur Anwälte und Mietervereine.

    Rost am Heizkörper entfernt man mit einem Rostumwandler und streicht anschließend mit einer Heizkörperfarbe. Einen Austausch halte ich nicht für nötig, außer der Vermieter will sich auf Kosten seiner Mieter "bereichern". Hat euch der Vermieter aufgefordert den Schaden im Rahmen einer Schönheitsreparatur zu beseitigen? Das hätte er machen müssen und erst bei einer Ablehnung durch euch Handwerker beauftragen dürfen.

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