Das ist seine Wohnung...
Richtig! Aber die Kosten wären enorm hoch. Und wenn dann noch die Miete niedrig ist, hat der VM kein Geld für solch eine Rehnung.
Das ist seine Wohnung...
Richtig! Aber die Kosten wären enorm hoch. Und wenn dann noch die Miete niedrig ist, hat der VM kein Geld für solch eine Rehnung.
Kann der Vermieter von uns verlangen, die Leisten noch einmal neu anzukleben?
Kurz und knapp, ja. Man muss auch nicht jedes Mal neue Leisten anbringen, man schneidet die Tapete unterhalb der Leiste mit einem Teppichbodenmesser auf der ganzen Länge durch und zieht dann die Tapete ab.
muss meine Vermieterin dieStromleitungen erneuern.
Nö, muss sie leider nicht, denn die Stromleitungen in dem Haus entsprechen mit Sicherheit dem Standard, der bei Erstellung des Hauses gefordert wurde. Wie wurde denn die Mieterhöhung begründet, Mietspiegel oder Vergleichswohnungen?
Bei mir im Vertrag steht 2015.
Was steht im Vertrag, das kann hier niemand sehen.
Und das dürfte keine Kleinreparatur gewesen sein. Die Taste für das Auslösen ist eine typische Kleinreparatur, der komplette Spülkasten meiner Meinung nach aber nicht. Ich würde mir hier einen juristischen Rat beim örtlichen Mieterverein oder bei eimem Anwalt für Mietrecht holen. Letzterer dürfte sich nur "lohnen", wenn noch weitere Themen geklärt werden müssen.
Darf jemand so schlecht Anlegen?
Der Vermieter muss eine Kation zu den banküblichen Zinsen eines Sparbuches anlegen. Und diese Zinsen waren und sind nun mal nicht höher.
Rechnungen über Kleinreparaturen haben nichts bei den Betriebskosten verloren. Was wurde denn überhaupt repariert, liegt die Reparatur in deinem direkten Zugriff?
Hier ist eine nähere Erläuterung zur Kleinreparaturklausel.
Würde das in unserem Fall auch gelten?
Leider nein, denn wie ich lese ist diese Wohnung bereits eine Eigentumswohnung und da gilt die Sperrfrist nicht. Nur wenn ein ganzes Haus, das nur aus Mietwohnungen besteht, die einzelnen Wohnungen verkauft werden sieht es anders aus.
Ist das rechtens oder muss ich mal zum Mietverein ?
Ja, aber besser wäre ein Jurist, der sich speziell mit Wohnraummietrecht auskennt.
Neben der Miete trägt der Mieter die Betriebskosten i.S.d. Betriebskostenverordnung
Und damit ist die Umlage der Grundsteuer auf die Betriebskosten vereinbart. Es muss nicht jede der 16 möglichen Betriebskostenarten genannt werden.
Im Mietvertrag steht etwas von einem Balkon, was jedoch eine Terasse ist.
Und Terrassen und Balkone werden laut Wohnflächenverordnung mit 25 - 50 % als Wohnfläche gerechnet. Dann könnte das mit dem Mietvertrag und den 65 m² ja passen.
Ist das zulässig das man wegen 13 Cent und einer Miete die erst 2 Wochen zu spät dran ist eine fristlose Kündigung bekommt
Nein! Diese fristlose Kündigung ist total überzogen. Eine fristlose Kündigung ist est dann gültig, wenn 2 Monatsmieten fehlen. Wenn aber öfters in der Vergangenheit die Miete zu spät gezahlt wurde, dann kann der Vermieter nach Abmahnung fristgerecht kündigen.
Gehe morgen zum örtlichen Mieterverein mit dem Kündigungsschreiben und lass dir dort das weitere erklären.
Hat man da noch irgendwelche Chancen?
Nö, leider nicht. Nur die Abrechnung vom vorigen Jahr (2018) kann noch korrigiert werden. Alles was davor liegt ist nicht mehr korrigierbar.
Die Mieterhöhung wurde mir u.a. mit seit neuestem verdoppeltem Hausgeld "begründet".
Das ist natürlich keine zulässige Begründung. Mieterhöhungen kann es nur für die Netto/Kaltmiete geben. Vom sogannten Hausgeld kann und darf der Vermieter nur die vereinbarten Betriebskosten incl. Grundsteuer weiterberechnen. Mit den übrigen Kosten (Rücklage, Kosten der Verwaltung) hat ein Mieter nichts zu tun.
Das stimmt, allerdings hätte ich gerne eine externe Einschätzung der Situation....
Das wäre aber eine Rechtsberatung.....und die ist Foren nicht erlaubt.
Mein Anwalt sagt, dass dies nichtmöglichsei und ich „dadurch müsse“.
Dein Anwalt kennt deine Situation und wird dir bei einem tatsächlichen Schaden in deiner Wohnung zur Seite stehen und einen Schadensersatz durchsetzen. Etwas, dass kein Forum bringen kann.
Noch einmal! Dein Mietverhältnis und ein möglicher vorzeitiger Auszug aus der Wohnung hat keinen Einfluss auf ein mögliches Scheidungsverfahren deiner Noch-Vermieter.
Könnten Sich hier raus rechtliche Schritte gegen mich ergeben?
Wie sollte man sich das vorstellen? Dein Auszug aus der Wohnung hat doch nichts mit dem Verhältnis des Vermieterehepaares zu tun. Und in einem möglichen Scheidungsverfahren kommt so etwas nicht zur Sprache, denn so etwas läuft ohne Schuldfeststellung ab.
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