Da die Kücheneirichtung mitvermietet ist, hat der Vermieter auch für das einwandfreie Funktionieren der Geräte zu sorgen.
Beiträge von Köbes
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Als erstes solltet ihr den Vermieter schriftlich unter Verzug setzen, das dann per Einwurfeinschreiben. Eine Frist nach Datum von 14 Tagen müsste ausreichen. Stillegen kann man den Abzug ntürlich nicht, denn dann würden die Abwässer nicht mehr richtig abfließen. Hier wüde nur ein Verlängerung des Entlüftungsrohres über das Dach hinaus Abhilfe schaffen.
Über die Höhe einer möglichen Mietminderung solltest du einen Anwalt befragen, denn Foren ist diese Art von Rechtsberatung nicht erlaubt.
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Als du deinen Vermieter darüber informiert hast, was hat er geantwortet?
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hat sie die Kosten für die Neuvermietung zu tragen.
Diese Klausel ist nicht gültig, weil die Kosten zu unbestimmt sind.
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Dann muss sie ohne Beschädigungen zurück gegeben werden. Zu den Beschädigungen zählen auch Anstriche in krätigen Farben, Wangtattoos, Bemalungen und ähnliches.. Diese Ansriche müssen dann in mittlerer Art und Güte ausgeführt werden.
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Da sich die beiden Paragraphen widersprechen, wäre wichtig zu wissen, ob die Wohnung beim Einzug "nackte" Wände hatte, oder ob sie bezugsfertig mit frisch gestrichenen Wänden bezogen wurde.
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Und was hat der Vermieter dazu gesagt? Er ist dein Ansprechpartner und sollte dir erklären welchen Fehler er bei Mietvertrag mit den Betriebskosten gemacht hat. Du solltest die Rechnung der Stadtwerke nicht begleichen, wenn ihr eine Betriebskostenpauschale vereinbart habt. Solltet ihr aber eine Vorauszahlung mit jährlicher Abrechnung vorgezogen haben, dann wird die Rechnung in den Betriebskosten erscheinen.Ob Vorschuss oder Pauschale vereinbart ist, geht aus dieser einen Seite des Vertrages nicht hervor.
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Abrechnung ist trotz mündlicher Aufforderung
Solche Dinge macht man nicht mündlich, Schreiben mit Fristsetzung von 14 Tagen per Einwurfeinschreiben. Und dann weiteres abwarten. 100.- Euro Abschlag ist eine Menge, wie groß ist die Wohnung, wieviele Personen?
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Nein, ich möchte dann aus der neu gegründeten WG ausziehen und nur meinen Freund als Mieter weiterhin dort wohnen lassen.
Vergiss es! Der Vermieter bestimmt, wen er als Nachmieter nimmt und nicht der ausziehende Mieter. Und mit dem Trick eine WG zu gründen, um deinem Mietmieter die Wohnung zu überlassen, verlagert die dann kommenden Probleme nur auf deinen Nachmieter.
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ist der Einheitsmietvertrag von 2001 noch gültig?
Klar, ist der noch gültig. Änderungen in der Gesetzeslage werden automatisch berücksichtigt. Für die Möblierung deines Zimmers kannst du doch glaubwürdige Zeugen benennen, oder?
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Hat unser Vermieter Recht
Ja klar, ihr habt den Anschluss gekündigt, dann müsst ihr auch eine neue Inbetriebinnahme bezahlen.
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Die Sache ist ja nun eigentlich klar, dass er das nicht darf.
Wie kommst du zu der Annahme, hast du die Heizkostenverordnung studiert?
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Wie wird denn dieMieterhöhung begründet? Nach Mietspiegel oder Vergleichswohnungen?
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Also so einfach ist es dann doch nicht! Oder?
Schon mal geguckt woher die Urteile stammen? Beides Amtsgerichte die für andere Gerichte keine Wirkung haben.
Wenn er nicht mitgemietet wäre, müssten wir aus dem Fenster steigen.
Quatsch! Das Begehen ist erlaubt, aber nicht das Lagern persönlicher Gegenstände.
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Hat jemand eine Meinung zu meinem Problem?
1. Da der Flur nicht mitgemietet wurde, hat dort Eigentum des Mieters nichts verloren.
2. Ein Treppenhaus ist ein Fluchtweg und ein solcher nicht zuzustellen. Kann man bei der örtlichen Feuerwehr schnell in Erfahrung bringen.
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selbst wenn es so war.
Schon mal was von Logik gehört? Warum sollte der Mieter die Fliesen hinter dem Spiegel anbohren, wenn er einen gut befestigten Spiegel vom Vormieter übernommen hat. Hier müsste der Vermieter den Beweis antreten, dass der Mieter für die Löcher zuständig ist. Ich schrieb ja schon, dass hier der Mieter in seinem eigenen Sinn verbale Überzeugungsarbeit leisten muss.
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Für solch einen Spiegel sind 4 Bohrungen nötig und nicht mehr. Und die überzähligen Löcher stammen von Vormietern, die dann vom Spiegel verdeckt wurden. Man muss den Vermieter/die Hausverwaltung auf den richtigen Weg bringen.
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Erstens ist die Beauftragung der Wartung Aufgabe des Vermieters und nicht des Mieters. Die Kosten dieser Wartung muss der Mieter übernehmen, wenn im Mietvertrag so vereinbart. Und zweitens ist eine Kostenübernahme für Ersatzteile und Reparatur allein durch den Vermieter zu bezahlen.
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Ja unde, was wisst du damit sagen? Solch ein Badspiegel hängt an 4 Klemmen und ist ruck-zuck abgehängt, um die Löcher zu zeigen. Nur dafür!
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Reicht das schon als Begründung die Tür neu zu lackieren?
Ja, denn das geht über den normalen Gebrauch hinaus.
Das schließt darauf, dass besonders das Bad seit min 10-15 Jahren nicht mehr komplett saniert wurde
In diesem Zeitraum muss auch kein Bad komplett saniert werden. Geflieste Wände haben eine längere Lebensdauer. Lass doch den Spiegel hängen, dann kannst du beweisen, dass die Löcher nicht von dir stammen.
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