Entfernung von Gegenständen auf dem Hausflur - nach über 10 Jahren

  • Hallo, ich habe im Moment Ärger mit meinem VM. Der verlangt nach 10,5 Jahren Mietverhältnis, dass ich die Gegenstände, die im Hausflur (3,45 lang, 1,45 breit) stehen, entfernen soll. Es handelt sich nicht um einen Durchgangsflur, da sich darüber direkt der Speicher befindet.

    Zur Vorgeschichte: Bereits beim Einzug im März 2009 war bekannt, dass der mitgemietete Kellerraum eine deutliche Feuchtigkeit aufweist und sich daher z. B. nicht zur Lagerung von Schuhen und einem Staubsauger eignet. Selbst Konservendosen rosten fröhlich vor sich hin. Es existiert neben einer Garage (auch nicht trocken) keine Abstellmöglichkeit innerhalb der Wohnung. Daher wurde beim Einzug im Beisein meiner Frau mit dem VM mündlich vereinbart, dass ein Schuhschrank und diverse andere nicht ausdrücklich benannte Gegenstände auf dem Hausflur stehen dürfen. Je nach Jahreszeit sind dies auch ein Paar Topf-Pflanzen zur Überwinterung, eine Fußmatte und ein paar Schuhe auf einer weiteren Matte. Als Bedingung verlangte der VM, dass der Weg zum Speicher (Klappe mit Ziehstange und ausfahrbarer Leiter, unmittelbar außen, Decke oberhalb der Wohnungstür) nicht verstellt wird. Daran haben sich meine Frau und ich immer gehalten.

    Vor kurzem musste der VM eine teure Reparatur an der Gastherme vornehmen lassen, die sich in der Küche unserer Wohnung befindet. Diese ist zwar erst rund 6 Jahre alt, war aber wohl ein Billig-Angebot, welches er 2013 hat installieren lassen. Bis zu dieser Reparatur herrschte ein ruhiges, normales Mietverhältnis. Danach hat der VM versucht, eine Kostenbeteiligung von uns zu bekommen. Dieses haben wir abgelehnt mit dem Hinweis darauf, dass es sich hierbei um Instandsetzungskosten handelt, für die, insbesondere bei einer Gastherme, der Vermieter zuständig ist. Da der VM gestern Fotos vom besagten Hausflur gemacht hat, ist wohl in Kürze, offensichtlich als "Retourkutsche", eine Abmahnung mit der Aufforderung zur Entfernung der Gegenstände auf dem Hausflur zu erwarten. Ich bin nun spontan dem örtlichen Mieterverein beigetreten. Die erste Beratungsmöglichkeit ist aber erst in der nächsten Woche. Hat jemand eine Meinung zu meinem Problem? - Vielen Dank für das geduldige Lesen (es war halt recht viel und musste raus!)

  • Hat jemand eine Meinung zu meinem Problem?

    1. Da der Flur nicht mitgemietet wurde, hat dort Eigentum des Mieters nichts verloren.

    2. Ein Treppenhaus ist ein Fluchtweg und ein solcher nicht zuzustellen. Kann man bei der örtlichen Feuerwehr schnell in Erfahrung bringen.

  • 1. Der Flur darf gemeinschaftlich genutzt werden. Wenn er nicht mitgemietet wäre, müssten wir aus dem Fenster steigen.

    2. Von dem Treppenhaus war keine Rede. Der Zugang zum Treppenhaus und damit auch der Fluchtweg ist selbstverständlich weiträumig frei.

    Außerdem habe ich zu dem Thema folgendes gefunden:

    Garderobe, Schuhschrank, Blumentöpfe

    Aber auch ohne Regelung müssen es die Miteigentümer nicht hinnehmen, wenn einer von ihnen das Treppenhaus zu seiner privaten Garderobe umgestaltet. Das muss die Eigentümergemeinschaft erst genehmigen (OLG München, Beschluss v. 15.03.2006, Az.: 34 Wx 160/05). Auch für Mieter gilt, dass sie selbst das Aufstellen kleiner Blumentöpfe mit dem Vermieter absprechen müssen (AG Münster, Urteil v. 31.07.2008, Az.: 38 C 1858/08). Stolperfallen wie Schneeschieber oder Besen sollte jeder vermeiden.

    Allerdings kann die Nutzung des Treppenhauses durch den Mieter, wenn das den Durchgang bzw. Fluchtweg nicht versperrt und auch sonst keine Belästigungen drohen, erlaubt sein, wie beispielsweise durch ein kleines Schuhschränkchen (AG Herne, Urteil v. 11.07.2013, Az.: 20 C 67/13). Hat der Vermieter über viele Jahre eine unerlaubte Nutzung geduldet, indem er zum Beispiel vom Mieter aufgestellte Möbel nicht beanstandete, gilt diese Nutzung als genehmigt (AG Köln, Urteil v. 15.02.2001, Az.: 222 C 426/00).

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/ru…aus_016188.html

    Also so einfach ist es dann doch nicht! Oder?

  • Also so einfach ist es dann doch nicht! Oder?

    Schon mal geguckt woher die Urteile stammen? Beides Amtsgerichte die für andere Gerichte keine Wirkung haben.

    Wenn er nicht mitgemietet wäre, müssten wir aus dem Fenster steigen.

    Quatsch! Das Begehen ist erlaubt, aber nicht das Lagern persönlicher Gegenstände.

  • Der Flur darf gemeinschaftlich genutzt werden

    Der Flur hat einzig und allein den Zweck, zur Wohnung zu gelangen, nicht mehr oder weniger. Er gehört nicht zur Mietsache so wie es bei der Wohnung der Fall ist. Daher hat man als Mieter darüber keine freie Verfügung.

    Also so einfach ist es dann doch nicht! Oder?

    Richtig, es ist nicht einfach. Denn die Rechtsprechnung ist in dem Thema leider nicht eindeutig. Bei jedem Urteil, das du liest, kommt es auf die individuellen Umstände an. Die jahrelange Duldung kann eventuell als Zustimmung betrachtet werden, muss es aber nicht zwingend. Keiner weiß, wie es das Amtsgericht bei dir am Ort sehen würde. Hier im Forum kann dir daher keine abschließende Antwort für dein Problem gegeben werden, weil das in die unerlaubte Rechtsberatung gehen würde.

  • Vielen Dank für die Antwort, Fruggel. Ich hatte befürchtet, dass es so ist.

    By the way, ich bin neu hier und frage mich gerade, wie und ob ich mich ausloggen kann/muss. Bitte um Info - Danke.

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