Ich würde bei diesem Familienknatsch ganz ruhig bleiben und meinerseits eine genaue Beschreibung der geforderten Artikel verlangen. Meißt sind dann die Forderungen vom Tisch.
Beiträge von Köbes
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Darf ich offen sein? - Ich würde das tun als Vermieter.
Man darf nicht vergessen, dass eine Wohnung, die schon jahrelang bewohnt ist, nicht mehr neu sein kann. Da sind die Sachen nun mal gebraucht und haben entsprechende Gebrauchsspuren. Du kannst nicht erwarten, alles Neu zu bekommen.
Toll, wenn sich jemand meldet, der von diesen Dingen nur theoreische Kenntnisse hat. Fakt ist doch, dass die Wohnung nicht nur Gebrauchsspuren vorweist, sondern jede Menge Beschädigungen an den Wänden, den Fliesen und dem Boden. Wenn ich hier als Mieter nicht sofort Forderungen stelle, laufe ich doch Gefahr, dass mir früher oder später der Vermieter auf der Nase rumtanzt.
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Was sagt ihr dazu? Ist der Plan gut? Fordern wir zu viel oder zu wenig?
Schlechter Plan, zu geringe Forderung. Ich hätte den Mietvertrag auf keinen Fall unterschrieben. Schreibt alle Mängel in Form eines Protokolls auf, besonders wichtig, dass die Wohnung unrenoviert übergeben wurde und macht Fotos, Fotos, Fotos.. Üblicherweise werden in ähnlichen Fällen 1 oder 2 Monatsmieten zur Kompensation erlassen.
Und wichtig lasst euch die versprochenen Fliesenarbeiten schriftlich zusichern. Bei nur mündlicher passiert es oft, dass der Vermieter von einer Amnesie getroffen wird.
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Ich würde mit den gleichen Waffen zurück schlagen und dem Vermieter schreiben, dass ich mich außerstande sehe seinen Job mit dem Zählerstand weiterhin zu übernehmen. Es ist sein Problem und nicht das des Mieters.
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Ist dann die ganze Kündigung ungültig, so als ob es nie eine gegeben hätte?
Ja, aber das hilft dir nicht bei dem Bezug deiner neuen Wohnung, die ist dann weg. Hat das Haus noch mehr Wohnungen, oder nur deine und die der Vermieter?
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da sie sonst Angst hätten, ich könnte dagegen an gehen und alles furchtbar in die Länge ziehen etc.
Das dürfte nach der Lage deiner Informationen sehr schwer bis unmöglich sein. Größere Chancen hättest du bei der Eigenbedarfskündigung, dass dein Anwalt einen Fehler findet. Aber das wird nichts an der Doppelzahlung der Miete ändern.
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Ich sehe hier kein Sonderkündigungsrecht, ehrlich nicht. Wenn du am Montag beweisbar schriftlich kündigst endet das Mietverhältnis am 31. Oktober und nicht eher, Du kannst natürlich früher ausziehen, musst aber bis zum 31.10. Miete und Nebenkosten bezahlen.
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Ein Mietverhältnis, auch zur Untermiete, kann nicht ohne Grund gekündigt werden. Ich sehe jedenfalls keinen ausreichenden Grund für eine Kündigung.
Aber: Wenn das Zimmer möbliert vermietet wurde, gibt es die verkürzte Frist. Kündigung muss bis zum 15. des Monats erfolgen, dann endet der Vertrag am Ende des Monats.
Wie es im einzelnen abläuft bitte kurze Kündigungsfrist beim Untermietvertrag nachlesen.
Ist das Zimmer möbliert vermietet?
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Das ist ja wirklich nur ein feiner Riss. Das ist ja gut möglich, dass er dir nicht aufgefallen ist und jetzt nach einer gründlichen Inaugenscheinnahme auffiel. Ersetze das Becken, muss ja nicht gerade königliches Porzellan sein und alles ist gut.
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Und, gibt es auch eine Frage, oder nur dieses Statement?
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Ist das zulässig?
Nö, natürlich nicht.
Stellt das einen Mietminderungsgrund dar ?
Ja, Bitte im Internet recherchieren, wie hoch die minderung sein darf und dann für 4 Tage umrechnen. Oder den örtlichen Mieterverein befragen. Ein Anwalt für Mietrecht könnte auch hifreich sein.
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Ist diese Eigenbedarfskündigung bereits schriftlich erfolgt und wenn ja mit welchen Worten? Bitte den Text der Kündigung Wort für Wort abtippen, denn bei dieser Art der Kündigung werden Fehler gemacht und die Kündigung ist ungültig.
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ich möchte zum 01.02.2020
Nach welchem Kalender lebst du?
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Denn grundsätzlich kann ich streichen
wie ich will, wenn ich eine Wohnung miete.
Richtig, bis zum Auszug müssen aber wieder die Wände in neutralen dezenten Farbtönen gestrichen sein. Sonst lässt der VM auf deine Kosten streichen und das wird teuer.
Und da dir der Begriff Sachbeschädigung nicht gefällt habe ich hier höchstrichterliche Urteile.
Farbwahlklauseln sind unwirksam - BGH Urteil vom 18.06.2008 - VIII ZR 224/07
Rückgabeklauseln sind laut BGH grds. wirksam - BGH Entscheidung vom 22.10.2008 – VIII ZR 283/07
Der Mieter muss einen Gestaltungsspielraum haben - BGH Beschluss vom 14.12.2010 – VIII ZR 198/10
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Nach meinem Einzug habe ich Küche und Wohnzimmer in 2 verschiedenen (bunten) Farben gestrichen.
Je nach dem wie kräftig diese Farben sind, kann das als Sachbeschädigung gewertet werden und es muss neu gestrichen werden. Diesmal aber z.B. ein Pastellton, wenn man weiß nicht mag.
Vermieter vor Auszug die Wandfarben zeigen damit noch Zeit für eine Korrektur bleibt.
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Bis zu welchem Betrag darf der neue Vermieter die aktuelle Warmmiete ab Übergang sofort erhöhen,
Hier ist einzig eine belastbare Antwort möglich. Wenn in dem Wohnort keine andere Regelung zutrifft, dann kann die Kaltmiete nach Mietspiegel um 20% erhöht werden. Gibt es keinen Mietspiegel dann nach der Benennung von 3 Vergleichswohnungen oder einem Gutachten eines vom Gericht zugelassenen Gutachters.
Bei den anderen Fragen gibt es zu vile "Wenn" und "Aber". Da kann man erst etwas sagen, wenn der Verkauf in trockenen Tüchern ist.
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Bitte, deine Fragen sind beantwortet und durch den Austausch von Begriffen u.ä. ändert sich am Grundthema nichts. Den einblick in die Unterlagen musst du dir selbst verschaffen, da ist das Forum außen vor. Odere du mandatierst einen Anwalt für Mietrecht.
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Oh bitte, das hat mit Mietrecht nicht die Bohne zu tun. Es ist traurig, wenn die Streitereien zwischen Mieter und Vermieter auf dem Rücken einer kleinen Katze ausgetragen werden, aber das ist kein Mietrecht.
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auch das Kaltwasser?
Da Spülmschinen in der Regel am Kaltwasseranschluss betrieben werden und das Spülergebnis zu wünschen lässt, dürfte tatsächlich der geringe Wasserdruck verantwortlich sein. Die behebung dieses Mangels ist eine aufwendige Angelegenheit und man sollte sehr behutsam mit dem Vemieter das Thema angehen.
Wie sieht es denn in den anderen Wohnungen aus, besteht dort das gleiche Problem mit dem Wasserdruck? Oder wohnt ihr auf der obersten Etage und die Leitung hat zu wenig Druck vom Wasserwerk her?
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