Beiträge von Flips

    Hallo zusammen,

    vielen Dank für eure Antworten.

    Ich hätte es jetzt nicht ausgesessen. Wie schon geschrieben, wäre mir der Stress für die paar Euro nicht wert.
    Aber nun kam es anders: Die Wohnungsbaugesellschaft hat zwischenzeitlich einen Malerbetrieb in die Wohnung gesteckt, um die nicht schön gespachtelten Bohrlöcher überarbeiten zu lassen. Zeitgleich haben sie das komplette Wohnzimmer erneut streichen lassen, da angeblich nicht schön von mir gestrichen. Dieses hatte der Verwalter bei Wohnungsübergabe jedoch nicht bemängelt und auch nicht im Übergabeprotokoll aufgeführt. Und zu gutes Letzt musste man anschließend aufgrund der erneuten Malerarbeiten eine Putzkolonne durch die Wohnung schicken. Diesen kompletten Aufwand will man mir nun in Rechnung stellen, zuzüglich der Dinge, die angeblich nach Auszug festgestellt worden sind.

    Ich war dann jetzt leider doch gezwungen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser war völlig entspannt und und sagte, dass wir den Rechnungseingang bzw. die Zahlungsaufforderung abwarten und dann tätig werden.
    Ansprüche des Vermieters seien ganz klar unbegründet, da 1. die gesetzte Frist zur Nachbesserung zu kurz sei und 2. Arbeiten ausgeführt werden, die nicht im Übergabeprotokoll aufgeführt sind. Zudem hatte ich eine Zeugin dabei, die das Protokoll ebenfalls unterschrieben hat.

    Also warte ich mal ab.....

    Hätte mir diesen Ärger gerne erspart....

    Gruß Flips

    Danke für deine Antwort!

    Wie sieht es denn mit den aufgeführtem Mangel im Übergabeprotokoll aus? Ist es lediglich eine Bestandsaufnahme?
    Es wird dort nirgends erwähnt, dass eine Nachbesserung zu erfolgen hat.
    Der Verwalter hat ja sogar gesagt, dass ihm die Sache egal sei. Er möchte nur nicht auf den Kosten sitzen bleiben, wenn es den Nachmieter stören sollte....

    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und hoffe, dass ich Antworten zu meinem Fall erhalten kann.

    Ich habe am 28.05. meine zum Monatsende gekündigte Wohnung an den Verwalter übergeben.
    Eine Übergabeprotokoll und Fotos wurden gefertigt, ein Zeuge war anwesend und hat das Protokoll ebenfalls unterschrieben.
    Bis auf einen Mangel ( Bohrlöcher einer Gardinenstange nicht fachgerecht gespachtelt), wurde die Wohnung ohne Mängel abgenommen.
    Gestern erhalte ich vom Vermieter per email eine Fristsetzung, die Mängel bis morgen 31.05. zu beseitigen.
    Zudem führt er weitere Mängel auf, die bei Beseitigung Kosten von 700€ verursachen.
    Diese Mängel sind allesamt nicht im Übergabeprotokoll aufgeführt und auch keine versteckten Mängel. Zumal die Übergabe mittags bei ausreichender Ausleuchtung der Wohnung stattgefunden hat.
    Da die Wohnungsbaugesellschaft die Wohnung bereits ab dem 01.06. neu vermietet hat, wird angedroht, mir die Kosten in Rechnung zu stellen, sollte ich dieses nicht innerhalb der 2 Tage beseitigen.

    Das kann doch so nicht gerechtfertigt sein, oder?

    Zum einen sind die Mängel nicht in dem Protokoll aufgeführt und zum anderen kann ich den berechtigten Mangel ( Bohrlöcher Gardinenstange) aufgrund meiner beruflichen Auswärtstätigkeit nicht innerhalb von 2 Tagen erledigen.

    Hätte der Verwalter die Nachbesserungsfrist direkt geäussert, hätte ich es auch noch direkt erledigen können, da alle Renovierungsutensilien noch in meinem Auto waren. Aber so?

    Bitte teilt mir eure Erfahrungen mit, wie ich damit am Besten umgehen kann.

    DANKE!

    Flips

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!