Guten Tag,
Ich habe soeben im Support-Forum gelesen, daß es manchmal
Schwierigkeiten mit der Veröffentlichung/Freischaltung neuer Beiträge gibt -
deswegen schreibe ich meine Anfrage noch einmal neu; ich hoffe
nicht, dass nun eine Dopplung entsteht.
Ich wohne seit 1995 in einer Mietwohnung, deren Vermieter mir 2008 die Gartenbetreuung
incl. Bürgersteig-reinigung etc. antrug, mitsamt einer monatlichen Aufwandsentschädigung
von 150,- Euro, die jeweils von der Monatsmiete abgezogen wurde. Das habe ich gerne
angenommen und ihm auf seinen Wunsch hin auch schriftlich bestätigt.
Dieser Vermieter ist vergangenen Herbst verstorben; mittlerweile betreut die Immobilie eine
Hausverwaltung, die mangels Kenntnis und unübersichtlicher Hausakten bei mir wegen des
Fehlbetrages anfragte. Ich habe umgehend geantwortet und die Absprachen geschildert,
auch auf die seitens des Vermieters monatlich ausgefüllten Kontoführungsbelege verwiesen,
wo man die Berechnung der Miete gut nachvollziehen konnte.
Nun erreicht mich heute ein Schreiben dieser Verwaltung, daß man diese Absprache nicht
vorliegen habe, gleichwohl aber mitteilen wolle, daß "die neuen Eigentümer diese Regelung
zum 31. März beenden." Entsprechend entfallen die 150,- Mietermäßigung ab April.
Mich interessiert nun, ob es bei solchen Ergänzungen zum Mietvertrag nicht ebenso Kündigungsfristen
einzuhalten gilt wie bei dem Mietvertrag selbst. Ich schätze, daß ich gegen die Kündigung selbst
nichts ausrichten kann, auch wenn ich mitten in der Frühjahresgartenarbeit bin, die dann wohl niemand
fortsetzt, und demnächst wahrscheinlich etliche obdachlose Dahlienknollen beherbergen muß.
Besten Dank fürs Lesen! Ich freue mich über jede Stellungnahme. Grüße von Mabrisu.