Gartenpflege-Vereinbarung Kündigung rechtens?

  • Guten Tag,

    ich hoffe, das richtige Forum für meine Frage gewählt zu haben.

    Ich wohne seit 1995 in einer Mietwohnung und habe auf Anfrage meines
    Vermieters seit April 2008 die Gartenpflege (incl. Bürgersteigreinigung u.ä.)
    übernommen, die er mir mit einem monatlichen Mietnachlass von 150,-
    entlohnte. Dazu sollte ich eine schrifliche Einwilligung geben,
    was ich auch getan und ihm zugesandt habe.

    Vergangenen Herbst ist dieser Vermieter verstorben; das Haus ging an seinen
    Bruder und dann an eine Hausverwaltung, die sich Ende Januar wegen der
    fehlenden 150,- bei mir meldete.

    Ich habe umgehend geantwortet und auf die Ergänzung bzw Absprache zu meinem
    Mietvertrag hingewiesen. Zusätzlich gibt es ja auch auf jedem vom Vermieter
    ausgefüllten Lastschriftbeleg die nachvollziehbare Errechnung des Mietbetrages.
    Also dürfte der Glaubhaftigkeit Genüge getan sein, denke ich.

    Heute erreicht mich ein Schreiben der Hausverwaltung, daß ihnen diese Absprache
    nicht vorläge, aber sie gleichwohl mitteilten, dass die neuen Eigentümer "diese Regelung
    zum 31. März beenden."

    Abgesehen davon, dass ich mitten in der Frühjahres-Gartenarbeit stecke und nun
    anscheinend keinen Platz mehr für meine 14 Dahlienknollen haben werde, interessiert mich:

    Gilt es bei solchen Absprachen bzw Ergänzungen zum Mietvertrag keine Kündigungsfristen
    einzuhalten? An der Kündigung selbst werde ich wohl nichts ändern können, nehme ich an.

    Ich wäre sehr dankbar für eure Einschätzung, und danke ebenso für den Aufwand!

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