Gartenpflege Kündigungstermin

  • Guten Tag,

    Ich habe soeben im Support-Forum gelesen, daß es manchmal
    Schwierigkeiten mit der Veröffentlichung/Freischaltung neuer Beiträge gibt -
    deswegen schreibe ich meine Anfrage noch einmal neu; ich hoffe
    nicht, dass nun eine Dopplung entsteht.

    Ich wohne seit 1995 in einer Mietwohnung, deren Vermieter mir 2008 die Gartenbetreuung
    incl. Bürgersteig-reinigung etc. antrug, mitsamt einer monatlichen Aufwandsentschädigung
    von 150,- Euro, die jeweils von der Monatsmiete abgezogen wurde. Das habe ich gerne
    angenommen und ihm auf seinen Wunsch hin auch schriftlich bestätigt.

    Dieser Vermieter ist vergangenen Herbst verstorben; mittlerweile betreut die Immobilie eine
    Hausverwaltung, die mangels Kenntnis und unübersichtlicher Hausakten bei mir wegen des
    Fehlbetrages anfragte. Ich habe umgehend geantwortet und die Absprachen geschildert,
    auch auf die seitens des Vermieters monatlich ausgefüllten Kontoführungsbelege verwiesen,
    wo man die Berechnung der Miete gut nachvollziehen konnte.

    Nun erreicht mich heute ein Schreiben dieser Verwaltung, daß man diese Absprache nicht
    vorliegen habe, gleichwohl aber mitteilen wolle, daß "die neuen Eigentümer diese Regelung
    zum 31. März beenden." Entsprechend entfallen die 150,- Mietermäßigung ab April.

    Mich interessiert nun, ob es bei solchen Ergänzungen zum Mietvertrag nicht ebenso Kündigungsfristen
    einzuhalten gilt wie bei dem Mietvertrag selbst. Ich schätze, daß ich gegen die Kündigung selbst
    nichts ausrichten kann, auch wenn ich mitten in der Frühjahresgartenarbeit bin, die dann wohl niemand
    fortsetzt, und demnächst wahrscheinlich etliche obdachlose Dahlienknollen beherbergen muß.

    Besten Dank fürs Lesen! Ich freue mich über jede Stellungnahme. Grüße von Mabrisu.

  • ...danke für deine Antwort.

    Ich hatte gehofft, es gäbe so etwas wie ein "Standard" Kündigungsfristen-Gesetzesfundament -
    für solche von mir geschilderten Absprachen, die nicht so ganz klar definiert wurden, aber meiner
    Ansicht nach doch einen Mietvertragsbestandteil ausmachen.

    Anscheinend nicht...?

    Beste Grüße von Mabrisu.

  • Guten Tag und danke für deine Antwort.

    ich meinte mit meinem obigen Satz, diese Absprache über die Objektpflege sei vermutlich eine Ergänzung zu meinem Wohnungsmietvertrag, also quasi nicht unabhängig von diesem zu betrachten. Wenn es ein Arbeitsvertrag wäre, würde die gesetzliche Kündigungsfrist dann einen Monat betragen...? Wie bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis?
    Beste Grüße von Mabrisu.

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