Hallo Mietkenner,
habe mal eine Frage an die alten und eher coolen Hasen unter Euch. Als Mieter einer Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft bekomme ich vom Eigentümer (Vermieter) der von uns genutzten Wohnung eine Nebenkostenabrechnung einschließlich Heizkostenabrechnung eines Abrechnungsdienstleisters. Nun habe ich rein zufällig und aus Gesprächen anderer Bewohner davon Kenntnis bekommen, dass die Heizkostenabrechnung nicht in allen Punkten der Heizkostenverordnung entspricht, womit ich die Möglichkeit einer Kürzung um 15% hätte. Soweit richtig?
Nun die Fragen: Würdet Ihr diese Kürzung auf jeden Fall vornehmen und dem Vermieter das auch so schreiben? Müsste ich dem Vermieter nachweisen (wie rechnet man sowas?), wie hoch meine Benachteiligung ist oder gelten grundsätzlich und pauschal die 15%? Berechnen sich die 15% auf die kompletten Heizkosten, die ja mit 30% nach Wohnfläche und nur der Rest nach Verbrauch berechnet sind? Würdet Ihr um des lieben Friedens willen (wir haben einen anständigen Vermieter, die Wohnung ist prima, kein Stress mit den anderen Bewohnern) den Verstoß gegen die Verordnung getrost vergessen und lieber gar nichts machen, zumal es ja sogar sein kann, dass wir von dem Verstoß auch profitieren könnten? Wie seht Ihr es, dass man nicht kürzen muss nur weil man es kürzen kann? Schon beim Gedanken, dass der Vermieter mich fragen könnte, warum ich die Heizkosten nicht vollständig bezahle, befällt mich ein mulmiges Gefühl.
Tut mir leid, sind viele Fragen geworden. Danke!