Beiträge von Schweinchenfan

    Daher ist ein Teil meines Wohnungsflurs bis auf die Grundmauern abgerissen (Seit Juli). Im Hausflur ist es genauso zusätzlich scheint da noch Schimmel an der Grundmauer zu sein.

    Meine Kaltmiete hatte ich je nach Grad der Beeinträchtigung (Schmutz und Hitze durch Wand abreisen und Hitze durch Trocknungsarbeiten, verstärktes Heizen im Winter da bis auf Grundmauern entkernt...) bis zu 100% gekürt, mein Vermieter war immer damit einverstanden, weil er da kulant ist.


    Warum ist es dir nach der langen Zeit ausgerechnet jetzt nicht mehr zumutbar, nach Abwägen aller Interessen, dort wohnen zu bleiben und das Mietverhältnis fortzusetzen?

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    Da ich so schnell wie möglich aus der Wohnung möchte, bringt es mir nichts die Renovierung zu fordern und ansonsten fristlos zu kündigen, da ich ja so oder so in die neue Wohnung will.

    Hast du die Renovierung mehrfach erfolglos gefordert? Oder hast du das bisher halt so hingenommen und dich eher an der Mietminderung erfreut?

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    Soweit ich weiß, ist es so, dass ich meinem Mieter zumutbare Nachmieter repräsentieren kann, um meine Kündigungsfrist von drei Monaten zu verkürzen. Aufgrund des Schadens wird sich ja aber kein Nachmieter finden. Ist das schon ein Grund daher ebenfalls fristlos zu kündigen?

    Die Story mit dem Nachmieter ist in fast allen Mietverhältnissen (Individualvereinbarungen kann es natürlich geben und es gibt auch gewisse Sonderfälle bei befristeten Mietverhältnissen bzw. bei Kündigungsausschluss) ein nicht auszumerzendes Märchen. Du brauchst dir nicht die Mühe mit Nachmietern machen, der Vermieter ganz allein entscheidet, mit wem er einen Vertrag eingeht. Wenn er sich entscheidet, gar nicht mehr zu vermieten, selbst einzuziehen oder alles zu verkaufen, geht dich das auch nichts an.

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    ...will daher vorher wissen in welcher Position ich stehe um meine Verhandlungsbasis zu kennen.

    Die fristlose Kündigung halte ich für sehr unwahrscheinlich. Deshalb solltest du einfach fristgerecht kündigen. Dass man einige Monate Überlapp und ggf. für 2 Mietwohnungen zahlen muss, ist der Normalfall. Du könntest genauso mit dem anderen Vermieter aushandeln, erst ab 01.08. die Wohnung anzumieten, ggf. einen mietfreien Monat usw.

    Es spricht natürlich nichts dagegen, mit dem alten Vermieter ebenfalls zu sprechen und sich auf etwas zu einigen. Aber ich würde mal eher kleine Brötchen backen und es auf gutem Wege versuchen.

    interessant, dass ich der Einzige bin, für den es selbstverständlich ist, dass der Hundehalter seinen Hund nicht in den Innenhof pissen lässt.

    Nein, bist du nicht. Ich finde es auch erstaunlich, dass man davon ausgeht, dass es ok ist, seinen Hund im Mehrfamilienhaus einfach in den Innenhof pinkeln zu lassen. Egal ob mit Wasser verdünnt oder nicht. Bei einem Welpen, der noch Stubenreinheit erlernen muss und mit dem man es nicht bis zur Wiese schafft, würde ich für den begrenzten Zeitraum ein Auge zudrücken, aber nicht dauerhaft. Das muss im Sinne aller Bewohner einfach nicht sein. Wenn man nicht spazieren gehen will, dann packt man den Hund halt ins Auto und fährt raus aus dem Ort, damit er dort sein Geschäft verrichten kann.

    Dachte, dass ich innerhalb der nächsten 2 Monate antworten muss, ganz gleich, ob das Schreiben ungültig ist. Danke ;)

    In dem Fall musst du nicht antworten, da du der Mieterhöhung ja nicht widersprichst bzw. widersprechen musst, sondern ihr nicht zustimmst. Der Vermieter braucht jedoch deine Zustimmung.

    Also kannst du auch einfach die Füße still halten und abwarten, du bist nicht verpflichtet, den Vermieter auf Fehler hinzuweisen. Entweder will sie die Erhöhung durchsetzen und klagt sie ein/fragt einen Anwalt, oder es passiert nichts weiter. Ich denke, es wird nicht mehr als Zeit bringen, aber das reicht dir ja schon.

    Eine fristlose Kündigung hat ja zur Voraussetzung, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Interessenabwägung beider Seiten (!) nicht zumutbar ist. Das sehe ich bei einem nicht nutzbaren Balkon, für den ohnehin keine Miete mehr gezahlt wird, sowie aufquellendem Laminat (warum überhaupt?) nicht. Da müssen ganz andere Voraussetzungen her, bei denen z.B. die ganze Wohnung unbewohnbar ist und der Zustand nicht zeitnah vom Vermieter zu ändern usw.

    Habt ihr einen Kündigungsausschluss vereinbart oder warum wollt ihr überhaupt außerordentlich kündigen?

    Wir hatten eben bei der Besichtigung und anschließenden Kontakt abgesprochen, das wir nur unterzeichnen wenn die Möbel in die neue Wohnung passen. Natürlich kliengt dies etwas lächerlich, ist aber so ;)

    Aus welchem Grund habt ihr dann nicht einfach selbst nachgemessen, wenn das so wichtig ist? Wir haben das auch selbst schon gemacht, wir hatten auch den "Druck", dass gewisse Möbel einfach ins Wohnzimmer passen mussten und so haben wir selbst genau ausgemessen, ob das hinkommt.

    Hallo Schweinchen,

    die Preise für Fernwärme können regional stark schwanken Im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Duisburg sind das die gültigen Preise, die billiger sind als Gas. Der TE wohnt aber in Kassel, die dortigen Stadwerke rufen eben andere Preise auf, die tatsächlich teuer sind.

    Daraus kann man aber nicht verallgemeinern, dass Fernwärme allgemein teuer ist.

    Ausnahmen bestätigen die Regel. Aber wenn man sich den Durchschnitt anschaut, ist Fernwärme durchaus teurer als andere Energiequellen. Ich kenne aus persönlicher Erfahrung keinen Ort, wo man mit Fernwärme günstiger weg kommt, wobei in manchen großstädtischen Lagen die Preise im Rahmen sind. In einigen Lagen dafür, insbesondere bei kleinen Fern- bzw. Nahwärmenetzen, müssen die Kosten allerdings auf wenige Nutzer verteilt werden und da kommen schon auch mal utopische Preise von 15 ct/kWh heraus (+ Grundgebühr selbstverständlich). Aber da Anschlusszwang herrscht, bleibt nur die Option, das alles zu schlucken und die Preise zu bezahlen.


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    Dazu kommt, dass für Fernwärme kaum Tarifvarianten gibt. Auch ein großes Wohnungsunternehmen bekommt daher keine wirklich besseren Konditionen.

    Eben, genau das ist ein weiterer Grund, warum Fernwärme so oft teurer ist. Große Eigentümergemeinschaften, Gesellschaften usw. können für Gas sehr günstige Konditionen aushandeln, bei Fernwärme geht das nicht, wie du selbst schreibst.
    Bei einem EFH, wie deines, glaube ich sogar, dass der Unterschied bei vernünftigen Fernwärmekonditionen nicht so groß ist, wenn man Risiko einer defekten Heizung, Brennstoffbeschaffung bei Öl usw. mit berücksichtigt. Bei großen Mehrfamilienhäusern kommt man aber i.d.R. mit Fernwärme schlechter weg.


    Arbeitspreise Fernwärme Duisburg :

    die ersten 600 GJ/Abr.-Jahr: 11,50 / 13,69 EUR/GJ (= 4,140 / 4,927 Ct/ kWh),
    alle weiteren GJ/Abr.-Jahr: 10,64 / 12,66 EUR/GJ (= 3,829 / 4,557 Ct/kWh).

    Der billigste vor Ort verfügbare Gasanbieter bei check24.de verlangt als Arbeitspreis 5,10 Ct/ kWh

    Wenn du in die Abrechnung schaust, kosten die ca. 322 MWh etwa 34 000 €. Also nichts mit 5 ct/kWh, sondern das doppelte. Was auch immer du da für Preise gefunden hast, in der Abrechnung werden andere in Rechnung gestellt. Ich kenne Fernwärme auch nur als sehr teure Heizart, teils mit noch höheren Preisen. Nicht immer verpackt in hohen Preisen für kWh, sondern teils auch in extrem hohen Grundgebühren.

    Außerdem ist bei einer so großen Wärme- bzw. Gasabnahme Check24 auch nicht die beste Adresse für den Vergleich, da Großkunden ganz andere Preise bei Energieversorgern aushandeln können als man in einem einfachen Vergleichsportal sehen kann. Da liegen die Gaspreise auch mal bei nur 2-3 ct/kWh.


    Ansonsten stimme ich Leipziger82 zu, nach sinnvollem Heizverhalten sieht das nicht aus. Es spart keine Energie bzw. Geld, wenn man versucht, die Wohnung nur mit wenigen Heizkörpern zu heizen, was man sehr deutlich an der Abrechnung sehen kann.

    Das ist jetzt doch aber der Fall. Sie wurde ja vekauft.

    Nicht unbedingt. Ich weiß von Häusern, die schon ewig in Eigentumswohnungen aufgeteilt sind und trotzdem einer Person/Gesellschaft gehören. Das wurde irgendwann mal gemacht, einfach, damit man alle Optionen beim späteren Verkauf hat und nicht dann erst, z.B. in einer finanziell schlechteren Lage, noch die Aufteilung machen lassen muss. Ich kenne auch Fälle, wo trotz bereits erfolgter Umwandlung in Eigentumswohnungen, das Haus dennoch zunächst als ganzes an jemand anderen verkauft wurde und dann irgendwann Jahrzehnte später einzeln verkauft wurde.

    Du solltest also prüfen, wann deine Wohnung zu einer Eigentumswohnung wurde (evtl. wurde sie sogar nie umgewandelt, sondern war es schon immer) und wann der jetzige Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wurde. Er darf nämlich erst kündigen, wenn er dort eingetragen ist, nicht vorher. Bei der kurzen zeitlichen Abfolge ist es gut möglich, dass der Kauf vor kurzem statt fand und der Käufer noch längst nicht im Grundbuch steht. Das kann nach Kaufpreiszahlung noch diverse Monate dauern und die meisten Käufer sind sich dessen entweder nicht bewusst oder spekulieren darauf, dass die Mieter trotzdem ausziehen.

    Wenn nicht eine Sperrfrist greift, ist das jedoch nur eine kurzzeitige Verzögerung und du könntest überlegen, eine gütliche Einigung mit dem Vermieter zu erreichen.


    ja der Untermieter ist der der unter mir wohnt, der Eigentümer seiner Wohnung ist.
    Laut Mietvertrag ist es ein Gemeinschaftsgarten und ich habe die Kosten für die Pflege mit zu tragen.

    Dein Mietvertrag betrifft nur dich und deinen Vermieter, der andere Eigentümer (oder die anderen Mieter) hat damit nichts zu tun. Du musst dich an deinen Vertragspartner (=Vermieter) wenden, der dies mit dem anderen Eigentümer klären muss. Letztlich entscheidend ist, was die Eigentümer untereinander geregelt haben.

    Er meint, selbst wenn ich nachweisen kann, dass die Wohnung ist kleiner als 50,43m² ist und somit 10% ist als die ca.56m², tut das nichts zur Sache, denn es steht; Der räumliche Umfang der gemieteten Sache ergibt sich viel mehr aus der Angabe der vermieteten Räume. .


    Das hat der BGH 2010 tatsächlich so geurteilt, was Mietminderung und Rückforderung von Mieten angeht. Wenn die genannte Klausel im Vertrag steht, dass das nur als Berechnungsgrundlage dient und keine zugesicherte Eigenschaft der Wohnung ist, dann wurde das so von beiden Seiten akzeptiert.

    Für die Nebenkostenabrechnungen sind die 10 % dennoch entscheidend. Da musst du dir überlegen, ob sich der Betrag lohnt oder nicht.

    Für die Mieterhöhung gilt ebenfalls die tatsächliche Wohnfläche. Vielleicht willst du das Mieterhöhungsverlangen mal einstellen, damit man dieses prüfen kann. Je nachdem, wie die Erhöhung begründet ist, sind ggf. die Zuordnung im Mietspiegel bzw. die Vergleichswohnungen nicht passend und/oder die Berechnung der neuen, maximalen Miete nicht korrekt.

    Ich würde auch einen Blick in die Unterlagen werfen. Gerade, wenn vorher ein Betrag geschätzt wurde, kann es sein, dass da in einem Jahr der Verbrauch von 2 Jahren abgerechnet wird oder so etwas. Vorher wurde irgendein niedriger Verbrauch angenommen, der dann "korrigiert" wurde, als die Daten vorlagen. Deshalb unbedingt die Originalbelege prüfen.

    Wir hatten das auch mal bei einer Gasrechnung vom Versorger, wir waren schockiert, dass wir in einem Jahr plötzlich 50 % Mehrverbrauch hatten und das war kein kaltes Jahr. Letztlich haben wir festgestellt, dass die Abrechnung nicht für 12 Monate, sondern noch November und Dezember aus dem Vorjahr enthalten waren. Deshalb war das Jahr davor "günstig" und das nächste unglaublich teuer. Im Mittel waren die Verbräuche dann so wie üblich.


    - Also eine Abmahnung wäre hilfreich aber keine Pflicht. Wie darf ich das verstehen?

    Naja, genau so. Für eine fristlose Kündigung ist eine Abmahnung rechtlich nicht notwendig, d.h. die Kündigung ist auch ohne eine solche gültig (bei Vorliegen eines entsprechendes Grundes). Trotzdem sehen es u.U. Richter gerne, wenn sie vorliegt.
    Gerade die Kaution ist ein nettes Beispiel: hier wurde seit November toleriert, dass keine Raten gezahlt wurden. Es ist ebenfalls nicht nachweisbar, dass dieser Rückstand jemals angemahnt wurde. Jetzt soll er, nach 6 Monaten, der Grund sein, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Vermieter nicht zumutbar ist und deshalb fristlos beendet werden muss? Das nimmt so vermutlich kein Richter mehr ab. Anders könnte es aussehen, wenn nachweislich mit dem Rückstand der 1. Rate mehrfach angemahnt wurde und trotzdem nichts passiert ist. Dann könnte die Fortsetzung des Mietverhältnisses tatsächlich nicht zumutbar sein.


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    - Das beides nicht addiert werden darf ist klar. Trotzdem sind sowohl fehlende Miete und fehlende Kaution beides für sich betrachtet Gründe fristlos zu kündigen?

    Die Kaution würde ich hier zumindest als zweifelhaft sehen, siehe Ausführung oben. Die ausstehende Miete könnte noch gehen, da das noch nicht so lange läuft.

    Hausmeister, Treppenhausreinigung und eben Müll, Winterdienst usw., kein Aufzug!

    Hausmeister kostet natürlich einiges, gerade bei so kleinen Häusern.

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    hierzu folgendes von Immoscout:

    Auf etwas, das bei Immoscout steht, würde ich mich nicht verlassen. Ich habe mich mal für eine Wohnung interessiert (Kauf), bei als wesentlicher Energieträger Holz/Pellets angegeben war. Schlussendlich war das aber nur eine gelungene Umschreibung dafür, dass ein sehr teurer Fernwärme-Liefervertrag bestand und die Fernwärme aus Pellets erzeugt wurde. Von dem an sich günstigen Brennstoff hatte also nur der Wärmelieferant etwas. Hier würde ich ganz konkret nachfragen.

    Allerdings kann das gut passen, gerade auch, dass das Wasser über Durchlauferhitzer separat geht, denn da ist eine Erdwärmepumpe bei einem Mehrfamilienhaus nicht besonders geeignet. Wenn es eine Wärmepumpenheizung mit Erdwärme ist, liegt eine Ausnahme von der Heizkostenverordnung vor, sodass nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden muss. Dann könnte der Vermieter tatsächlich eine Pauschale vereinbaren, auch für die Heizkosten.

    Fußbodenheizung ebenfalls über Strom (dann würde ich die ganze Wohnung definitiv noch mal überdenken)? D.h. die 200 € sind ohne Warmwasser und Heizkosten? Dann fände die Nebenkosten recht hoch angesetzt, je nachdem, was das Haus sonst noch so hat. Aufzug wohl eher nicht? Hausmeister?

    Wenn es eine Strom-Fußbodenheizung ist, habt ihr absolut keine "Flatrate" und den größten Teil der Betriebskosten zahlt direkt an den Stromversorger.

    Also sind die 430 € nirgends vertraglich vereinbart? Ich würde die Verwaltung auf den Mietvertrag und den Nachtrag verweisen und vielleicht sogar noch eine Kopie jeweils beilegen. Was sie vielleicht wollten, hätten machen sollen oder sonst wie, spielt keine Rolle für euch.

    Sicher? Da würde ich mich fast streiten. ;)
    Ein Kündigungsausschluss ist laut BGH nur dann unwirksam, wenn dieser einseitig für den Mieter gilt.

    Den beidseitigen Ausschluss sehe ich auch nicht als strittig an, jedoch könnte der Kündigungsausschluss deshalb unwirksam sein, da er sich m.M.n. nicht eindeutig ausschließlich auf das ordentliche Kündigungsrecht bezieht.

    "Der Mietvertrag läuft mindestens 24 Monate" kann so ausgelegt werden, dass auch eine außerordentliche/fristlose Kündigung nicht möglich ist und DAS wäre unwirksam. Deshalb kann man sich über eine so ungeschickt formulierte Klausel super vor Gericht streiten.

    Wenn ich ehrlich bin, finde ich diese Grenze von 10% für die heutigen Messmethode viel zu hoch. Ich bin der Meinung, hier hat jemand mutwillig aufgrund dieses Gesetzes sich bereichert.

    Das ist kein Gesetz, sondern basiert auf einem Urteil des BGH von vor diversen Jahren.

    Allerdings sieht der Richter, der seinerzeit das relevante Urteil am BGH gefällt hat, inzwischen auch so, dass sie 10 % zu hoch angesetzt sind. Nützt aber nichts, bis es nicht ein neues Urteil gibt. Das neuere Urteil, dass bei Mieterhöhungen die tatsächliche Fläche und nicht die im Mietvertrag angegebene relevant ist, zeigt vielleicht in die Richtung, dass der BGH demnächst von der alten Rechtsprechung abrückt und die 10%-Grenze fällt, aber dazu ist es bisher nicht gekommen. Du kannst natürlich probieren, dich damit bis zum BGH durchzuklagen und diese 10 %-Grenze zu kippen.

    Ich habe noch ein Sonderkündigungsrecht, da ich eine Mieterhöhung bekommen habe. https://dejure.org/gesetze/BGB/561.html (worüber ich hier gerade auch überrascht bin, dass mich hier keiner drauf hingewiesen hat)

    Doch, lies dir #4 noch mal durch. Ich habe das Sonderkündigungsrecht angesprochen, allerdings hilft dir das wenig, weil die Fristen des Sonderkündigungsrecht bei unbefristeten Mietverträgen ohne Kündigungsausschlüsse mit denen einer ordentlichen Kündigungen identisch sind. Das ist nur relevant, wenn man sonst nicht so einfach kündigen könnte.

    Zu dem ansprochenen Gutachten und den "niedrigen" Kosten: Wenn es vor Gericht geht, bzw. der Vermieter dieses Gutachten anzweifelt, bringt dir dieses Gutachten nichts. Ein Richter wird ein neues Gutachten von einem durch ihn bestellen Sachverständigen erstellen lassen und da sind die Kosten vermutlich einiges höher. Deshalb sehe ich den Wert eines solchen Gutachtens nicht wirklich höher als die Messung, die der Vermieter in deiner Anwesenheit selbst macht oder auch deine eigene Messung.

    Selbstverständlich können wir nur unsere Meinung kundtun, konkrete Rechtsberatung ist nämlich nicht gestattet. Aber hier haben eben einige mehr Erfahrung mit solchen (oder ähnlichen) Gerichtsprozessen und mussten selbst die leidliche Erfahrung machen, dass am Ende nur Gerichte, Anwälte, Gutachter usw. verdienen. Nicht selten (oder in fast allen Fällen) will ein Richter auf einen Vergleich hinaus, was zu geteilten Anwalts-und Gerichtskosten führt und dann fressen die Gerichtskosten nahezu alles auf, was man an Geld zugesprochen bekommt. Den Vermieter hat es dann womöglich einen Haufen Geld gekostet, womit dann auch klar ist, dass Mieterhöhungen in Zukunft aufs äußerste ausgeschöpft werden und mit Entgegenkommen bei Renovierungen, Modernisierungen usw. entsprechend nicht mehr zu rechnen ist. Die Kosten müssen ja wieder reingeholt werden.

    Ich will nicht sagen, dass man alles auf sich sitzen lassen soll, sicher kann man hier nach dem Vermessen noch mal mit dem Vermieter reden, aber wenn man nicht vor hat, tatsächlich auszuziehen, würde ich mir rechtliche Schritte gut überlegen. Einfach, weil man aus Erfahrung davon am Ende nicht viel hat, außer Ärger.


    Naja wenn es bekant ist, dass die Wohnung 50,43m² hat, im Mietvertrag dann ca.56m² anzugeben, ist lügen oder Vorspieglung falscher Tatsachen. Wenn ich als Mieter eine Vorvermieterbescheinigung fälsche, kann der Vermieter mich auch fristlos kündigen.

    Wenn durch die zu kleine Wohnfläche die vertragsgemäße Nutzung nicht möglich ist, dann kannst du deshalb fristlos kündigen. Wie lange wohnst du schon da?
    Es gibt da ein Urteil des BGH, aber da ging es um eine erheblich größere Abweichung (fast 25%). Du kannst es natürlich probieren, letztlich wird der Vermieter dem widersprechen und ihr seht euch vor Gericht wieder. Wer dann Geld bekommt und wer viel zu zahlen hat, wird sich dann zeigen.

    Ich würde auch sagen, spar dir den Stress. Sich um solche Beträge streiten kostet auch einen Haufen Geld bei Gericht und am Ende bleibt eh kaum was übrig. Wenn dir die Wohnung nach der Mieterhöhung zu teuer ist, kündige fristgerecht und suche eine andere.

    Du könntest natürlich auch noch einmal nett beim Vermieter anfragen, dass du keinen Rechtsstreit möchstest, auf eine Rückforderung der zu viel gezahlten Miete verzichtest und er im Gegenzug die Miete (für einen Zeitraum x) bei dem belässt, was sie ist. Und dann mal abwarten, was passiert. Wenn der Vermieter die Zustimmungsklage einreicht, wirst du sehen, ob die Wohnfläche stimmt bzw. welche Miete angemessen ist.


    Für mich schaut es so aus, als ob es mutwillig gemacht wurde, genau an der Grenze.

    Kann schon sein, ist dann aber so. In der nächsten Wohnung: vor Unterschrift des Mietvertrages nachmessen.

    Zitat


    Wie werden Wände bei einer Wohnung gemessen?

    Die Wände selbst werden nicht eingerechnet, aber bei Fensternischen, Türdurchgängen etc. hängt es von der Tiefe und Breite ab.

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    Was ist mit der Kündigung und dem Umzug, wie verhält es sich da?

    Du kannst die Wohnung fristgerecht kündigen. Es besteht auch ein Sonderkündigungsrecht, welches jedoch nur relevant ist, wenn du einen befristeteten Mietvertrag mit längerer Laufzeit vereinbart hast. Die Umzugskosten musst du natürlich selbst tragen.

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