Beiträge von Schweinchenfan


    Kann sie den Mietvertrag kündigen und ich bleibe dann alleine im Mietvertrag? Oder ist das ein Grund für den Vermieter mir dann auch zu kündigen?

    Sie kann nicht kündigen, ihr könnt den Vertrag nur gemeinsam kündigen. Sie darf natürlich trotzdem ausziehen, aber das entbindet sie nicht von ihren mietvertraglichen Pflichten.

    Der Vermieter kann aus diesem Grund gar nicht kündigen, allerdings muss er sie eben auch nicht aus dem Vertrag lassen.

    Euch bleibt hier nur, ein Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und eine Einigung zu suchen. Ansonsten müsst ihr entweder gemeinsam kündigen oder es bleibt alles, wie es ist.

    Und ich werde es auch nicht in Ordnung finden, wenn ich mir dann gefallen lassen muss, dass von meinem Vermieter gesuchte potentielle Mieter durch meine Wohnung trampeln, obwohl er ja angeblich zunächst renovieren will.

    Warum? Er kann doch sagen, die Wohnung steht erst ab 01.10. oder 01.11. zur Verfügung. Vermieten bzw. Interessenten zeigen kann er sie ja dennoch schon. Oder beide Optionen anmieten, Übernahme einer renovierten Wohnung oder unrenoviert zu einem früheren Zeitpunkt...

    Der Vermieter kann ohnehin jeden beliebigen Kandidaten ablehnen, daher gab es ja nie die "Zusage", dass du ggf. früher keine Miete mehr zahlen musst. Auf welches Wort willst du dich hier also verlassen können?

    Ich habe gestern meine Nebenkostenabrechnung für meine Alte Wohnung erhalten.


    Abrechnungszeitraum der Nebenkosten ist: 01.01.2016 bis 31.03.2016

    Ich habe für diesen Zeitraum ein Heizungsnachzahlung von 179 € zu Leisten

    Vollkommen normal und damit war bei diesem Nutzungszeitraum absolut zu rechnen. In diesem Zeitraum entstehen ca. 45 % der Heizkosten des Jahres, du hast jedoch nur 25% vorausgezahlt. Zumindest wenn du, wie bei fast allen Mietverhältnissen üblich, das ganze Jahr über die gleichen monatlichen Vorauszahlungen getätigt hast. Deshalb kommt es bei solchen Abrechnungszeiträumen zwangsläufig zur Nachzahlung.

    Ich stelle mir hier die Frage, ob es tatsächlich um Schönheitsreparaturen geht oder nicht viel mehr um Beschädigung der Mietsache. Wenn es in den Bereich der Beschädigung fällt, ist irrelevant, ob Schönheitsreparaturen wirksam übertragen wurden und was zum Zustand der Wohnung vereinbart wurde. Dann haftet der Mieter für die Schäden und muss diese beseitigen.

    Die Frage ist hier also, ob es noch in den Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs fällt oder nicht. Wenn die Kratzspuren deutlich sichtbar sind, schätze ich eher, dass der Mieter hier handeln muss und neu tapezieren bzw. die Wohnung in den vertragsgemäßen Zustand versetzen und der ist sehr wahrscheinlich mit nicht zerkratzten Tapeten.

    Mal anders betrachtet: wenn der Vermieter nun auf seine Kosten tapezieren lassen muss, wird er sich gut überlegen, an den nächsten Mieter mit Katze (oder Hund) zu vermieten und nach dem nächsten Mieterwechsel wieder auf den Kosten zu sitzen. Wenn man also zukünftig noch auf Mietwohnungen hoffen will, in denen Hund und Katze erlaubt sind, sollte man auch bereit sein, für entstandene Schäden aufzukommen.

    Doch mein Expartner hat ein Räumungsurteil allerdings habe ich alle kontoauszüge die bestätigen das ich nie mietschulden hatte. aber ich weios von ihm selbst das er unteranderem auch die hausverwaltung bestochen hat.

    Wie war die Kündigung und die folgende Räumungsklage begründet? Durch Mietrückstände? Oder aus anderen Gründen? Und was hat eine Hausverwaltung damit zu tun?

    So macht die Darstellung noch wenig Sinn.


    Das war meine Frage ganz oben.
    Es gibt noch eine mündliche Verhandlung, da der Mieter der Erledigung nicht zustimmte. Ist dann ein ganz neuer Sachvortrag zulässig oder muss nach dem jetzigen Kenntnisstand entschieden werden?

    Der mündliche Verhandlungstermin macht ja nur Sinn, wenn dabei auch neue Sachvorträge zulässig sind. Aber das ist nur meine Meinung. Ich kenne es bei Räumungsklagen eher so, dass dann die mündliche Verhandlung abgesagt wird und nur noch über die Kosten entschieden wird. Allerdings will ich nicht ausschließen, dass man die Verhandlung noch erwirken kann oder dies evtl. sogar von Amtsgericht zu Amtsgericht unterschiedlich gehandhabt wird.

    Egal ob der Mieter dem Erledigtantrag zustimmt oder nicht, er ist ausgezogen und damit IST die Räumungsklage erledigt. Das Gericht wird über die Kostentragung entscheiden, je nachdem, wie dieses den Eigenbedarf sieht. Es wird nun anhand dessen, was eingereicht wurde, entscheiden, ob die Räumungsklage erfolgreich gewesen wäre oder nicht.

    Ich will mir beider Story kein Urteil erlauben. Faktisch hat der BGH vor nicht allzulanger Zeit entscheiden, dass nichts so unplanbar ist wie das Leben selbst. Dass der Vermieter nichts weiter eingereicht hat, was seine Behauptung des Eigenbedarfs untermauert, ist für ihn in diesem Fall nicht unbedingt hilfreich und bei den anderen Vorfällen wird das Gericht mehr oder weniger genau prüfen, ob es die Geschichte glaubt oder nicht. Wenn das Gericht die Kündigung als rechtsmissbräulich ansieht, ist der nächste Schritt der Schadenersatz.

    Dass der Mieter trotz Zweifel am Eigenbedarf ausgezogen ist, ändert am Schadenersatzanspruch solange nichts, wie er dem Gericht glaubhaft machen kann, aufgrund der Kündigung ausgezogen zu sein und nicht aus anderen Motiven. Voraussetzung ist natürlich, dass der Eigenbedarf tatsächlich vorgetäuscht war.

    Im Internet habe ich als Anhaltspunkt für die Abfindung "eine Jahresmiete zzgl. Umzugskostenübernahme" gefunden.

    Diese Richtung könnte durchaus realistisch sein. Kommt ein bisschen auf den Vermieter an und wie wertvoll ihm das dann am Ende ist/über welche finanziellen Mittel bzw. Spielraum er da verfügt.

    Wenn sich der Vermieter auskennt, wird er keine Räumungsklage erheben, denn bei einer solchen Kündigung wird er erfolglos auf den Kosten sitzen bleiben und ein vernünftiger Anwalt wird ihm das auch mitteilen. Ob ich als Laie allerdings selbst einen Vertragsentwurf anfertigen würde, weiß ich nicht. Immerhin geht es hier um recht viel Geld, das würde ich doch lieber einem Profi überlassen. Man könnte ja zunächst mal anbieten, dass man bereit wäre, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen, der muss ja noch nicht beiliegen. Die Summe, die einem als Entschädigung vorschwebt und die Auszugsfrist kann man ja auch so erwähnen.

    Der Verteiler vorsorgt über die Hausaussenwand alle Parteien mit Koax.
    Über diese Koax-Leitung wird Fernseh, Internet und Telefon bereitgestellt.

    Meine Bedenken sind zur Zeit nur diese, dass ich einen abgeschlossenen Vertrag mit einem ISP habe, der nach zwei Jahre läuft und ggf. ab nächstem Jahr der Kabelanschluss vom Vermieter gekündigt wird weil er sich kabelanschlussgebühren sparen will sobald er selbst eingezogen ist.

    Die Bereitstellung von Internet und Telefon ist unabhängig vom Kabelfernsehen. Wir haben selbst auch eine Sat-Schüssel fürs Fernsehen, weil wir für den normalen Schrott nicht zahlen wollen, und Internet und Telefon über Kabel. Das geht problemlos und spart dann auch euer Geld, solange euer Vermieter nicht die Leitung entfernt. Das macht aber eigentlich keinen Sinn, weil der Kabelanbieter i.d.R. für Instandhaltung, Erneuerung, Modernisierung seiner Anlage usw. aufkommt, außer, er will halt dieses Kabel an der Hauswand weg haben, aber dann könnte er auch mal mit dem Kabelanbieter verhandeln, ob dieser da nicht nachbessern will. Bei uns haben sie auch für die Nutzung eines einzigen Internet/Telefonanschlusses die ganze Anlage modernisiert und das hat uns keinen Cent gekostet.

    Daher ist ein Teil meines Wohnungsflurs bis auf die Grundmauern abgerissen (Seit Juli). Im Hausflur ist es genauso zusätzlich scheint da noch Schimmel an der Grundmauer zu sein.

    Meine Kaltmiete hatte ich je nach Grad der Beeinträchtigung (Schmutz und Hitze durch Wand abreisen und Hitze durch Trocknungsarbeiten, verstärktes Heizen im Winter da bis auf Grundmauern entkernt...) bis zu 100% gekürt, mein Vermieter war immer damit einverstanden, weil er da kulant ist.


    Warum ist es dir nach der langen Zeit ausgerechnet jetzt nicht mehr zumutbar, nach Abwägen aller Interessen, dort wohnen zu bleiben und das Mietverhältnis fortzusetzen?

    Zitat


    Da ich so schnell wie möglich aus der Wohnung möchte, bringt es mir nichts die Renovierung zu fordern und ansonsten fristlos zu kündigen, da ich ja so oder so in die neue Wohnung will.

    Hast du die Renovierung mehrfach erfolglos gefordert? Oder hast du das bisher halt so hingenommen und dich eher an der Mietminderung erfreut?

    Zitat


    Soweit ich weiß, ist es so, dass ich meinem Mieter zumutbare Nachmieter repräsentieren kann, um meine Kündigungsfrist von drei Monaten zu verkürzen. Aufgrund des Schadens wird sich ja aber kein Nachmieter finden. Ist das schon ein Grund daher ebenfalls fristlos zu kündigen?

    Die Story mit dem Nachmieter ist in fast allen Mietverhältnissen (Individualvereinbarungen kann es natürlich geben und es gibt auch gewisse Sonderfälle bei befristeten Mietverhältnissen bzw. bei Kündigungsausschluss) ein nicht auszumerzendes Märchen. Du brauchst dir nicht die Mühe mit Nachmietern machen, der Vermieter ganz allein entscheidet, mit wem er einen Vertrag eingeht. Wenn er sich entscheidet, gar nicht mehr zu vermieten, selbst einzuziehen oder alles zu verkaufen, geht dich das auch nichts an.

    Zitat


    ...will daher vorher wissen in welcher Position ich stehe um meine Verhandlungsbasis zu kennen.

    Die fristlose Kündigung halte ich für sehr unwahrscheinlich. Deshalb solltest du einfach fristgerecht kündigen. Dass man einige Monate Überlapp und ggf. für 2 Mietwohnungen zahlen muss, ist der Normalfall. Du könntest genauso mit dem anderen Vermieter aushandeln, erst ab 01.08. die Wohnung anzumieten, ggf. einen mietfreien Monat usw.

    Es spricht natürlich nichts dagegen, mit dem alten Vermieter ebenfalls zu sprechen und sich auf etwas zu einigen. Aber ich würde mal eher kleine Brötchen backen und es auf gutem Wege versuchen.

    interessant, dass ich der Einzige bin, für den es selbstverständlich ist, dass der Hundehalter seinen Hund nicht in den Innenhof pissen lässt.

    Nein, bist du nicht. Ich finde es auch erstaunlich, dass man davon ausgeht, dass es ok ist, seinen Hund im Mehrfamilienhaus einfach in den Innenhof pinkeln zu lassen. Egal ob mit Wasser verdünnt oder nicht. Bei einem Welpen, der noch Stubenreinheit erlernen muss und mit dem man es nicht bis zur Wiese schafft, würde ich für den begrenzten Zeitraum ein Auge zudrücken, aber nicht dauerhaft. Das muss im Sinne aller Bewohner einfach nicht sein. Wenn man nicht spazieren gehen will, dann packt man den Hund halt ins Auto und fährt raus aus dem Ort, damit er dort sein Geschäft verrichten kann.

    Dachte, dass ich innerhalb der nächsten 2 Monate antworten muss, ganz gleich, ob das Schreiben ungültig ist. Danke ;)

    In dem Fall musst du nicht antworten, da du der Mieterhöhung ja nicht widersprichst bzw. widersprechen musst, sondern ihr nicht zustimmst. Der Vermieter braucht jedoch deine Zustimmung.

    Also kannst du auch einfach die Füße still halten und abwarten, du bist nicht verpflichtet, den Vermieter auf Fehler hinzuweisen. Entweder will sie die Erhöhung durchsetzen und klagt sie ein/fragt einen Anwalt, oder es passiert nichts weiter. Ich denke, es wird nicht mehr als Zeit bringen, aber das reicht dir ja schon.

    Eine fristlose Kündigung hat ja zur Voraussetzung, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Interessenabwägung beider Seiten (!) nicht zumutbar ist. Das sehe ich bei einem nicht nutzbaren Balkon, für den ohnehin keine Miete mehr gezahlt wird, sowie aufquellendem Laminat (warum überhaupt?) nicht. Da müssen ganz andere Voraussetzungen her, bei denen z.B. die ganze Wohnung unbewohnbar ist und der Zustand nicht zeitnah vom Vermieter zu ändern usw.

    Habt ihr einen Kündigungsausschluss vereinbart oder warum wollt ihr überhaupt außerordentlich kündigen?

    Wir hatten eben bei der Besichtigung und anschließenden Kontakt abgesprochen, das wir nur unterzeichnen wenn die Möbel in die neue Wohnung passen. Natürlich kliengt dies etwas lächerlich, ist aber so ;)

    Aus welchem Grund habt ihr dann nicht einfach selbst nachgemessen, wenn das so wichtig ist? Wir haben das auch selbst schon gemacht, wir hatten auch den "Druck", dass gewisse Möbel einfach ins Wohnzimmer passen mussten und so haben wir selbst genau ausgemessen, ob das hinkommt.

    Hallo Schweinchen,

    die Preise für Fernwärme können regional stark schwanken Im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Duisburg sind das die gültigen Preise, die billiger sind als Gas. Der TE wohnt aber in Kassel, die dortigen Stadwerke rufen eben andere Preise auf, die tatsächlich teuer sind.

    Daraus kann man aber nicht verallgemeinern, dass Fernwärme allgemein teuer ist.

    Ausnahmen bestätigen die Regel. Aber wenn man sich den Durchschnitt anschaut, ist Fernwärme durchaus teurer als andere Energiequellen. Ich kenne aus persönlicher Erfahrung keinen Ort, wo man mit Fernwärme günstiger weg kommt, wobei in manchen großstädtischen Lagen die Preise im Rahmen sind. In einigen Lagen dafür, insbesondere bei kleinen Fern- bzw. Nahwärmenetzen, müssen die Kosten allerdings auf wenige Nutzer verteilt werden und da kommen schon auch mal utopische Preise von 15 ct/kWh heraus (+ Grundgebühr selbstverständlich). Aber da Anschlusszwang herrscht, bleibt nur die Option, das alles zu schlucken und die Preise zu bezahlen.


    Zitat


    Dazu kommt, dass für Fernwärme kaum Tarifvarianten gibt. Auch ein großes Wohnungsunternehmen bekommt daher keine wirklich besseren Konditionen.

    Eben, genau das ist ein weiterer Grund, warum Fernwärme so oft teurer ist. Große Eigentümergemeinschaften, Gesellschaften usw. können für Gas sehr günstige Konditionen aushandeln, bei Fernwärme geht das nicht, wie du selbst schreibst.
    Bei einem EFH, wie deines, glaube ich sogar, dass der Unterschied bei vernünftigen Fernwärmekonditionen nicht so groß ist, wenn man Risiko einer defekten Heizung, Brennstoffbeschaffung bei Öl usw. mit berücksichtigt. Bei großen Mehrfamilienhäusern kommt man aber i.d.R. mit Fernwärme schlechter weg.


    Arbeitspreise Fernwärme Duisburg :

    die ersten 600 GJ/Abr.-Jahr: 11,50 / 13,69 EUR/GJ (= 4,140 / 4,927 Ct/ kWh),
    alle weiteren GJ/Abr.-Jahr: 10,64 / 12,66 EUR/GJ (= 3,829 / 4,557 Ct/kWh).

    Der billigste vor Ort verfügbare Gasanbieter bei check24.de verlangt als Arbeitspreis 5,10 Ct/ kWh

    Wenn du in die Abrechnung schaust, kosten die ca. 322 MWh etwa 34 000 €. Also nichts mit 5 ct/kWh, sondern das doppelte. Was auch immer du da für Preise gefunden hast, in der Abrechnung werden andere in Rechnung gestellt. Ich kenne Fernwärme auch nur als sehr teure Heizart, teils mit noch höheren Preisen. Nicht immer verpackt in hohen Preisen für kWh, sondern teils auch in extrem hohen Grundgebühren.

    Außerdem ist bei einer so großen Wärme- bzw. Gasabnahme Check24 auch nicht die beste Adresse für den Vergleich, da Großkunden ganz andere Preise bei Energieversorgern aushandeln können als man in einem einfachen Vergleichsportal sehen kann. Da liegen die Gaspreise auch mal bei nur 2-3 ct/kWh.


    Ansonsten stimme ich Leipziger82 zu, nach sinnvollem Heizverhalten sieht das nicht aus. Es spart keine Energie bzw. Geld, wenn man versucht, die Wohnung nur mit wenigen Heizkörpern zu heizen, was man sehr deutlich an der Abrechnung sehen kann.

    Das ist jetzt doch aber der Fall. Sie wurde ja vekauft.

    Nicht unbedingt. Ich weiß von Häusern, die schon ewig in Eigentumswohnungen aufgeteilt sind und trotzdem einer Person/Gesellschaft gehören. Das wurde irgendwann mal gemacht, einfach, damit man alle Optionen beim späteren Verkauf hat und nicht dann erst, z.B. in einer finanziell schlechteren Lage, noch die Aufteilung machen lassen muss. Ich kenne auch Fälle, wo trotz bereits erfolgter Umwandlung in Eigentumswohnungen, das Haus dennoch zunächst als ganzes an jemand anderen verkauft wurde und dann irgendwann Jahrzehnte später einzeln verkauft wurde.

    Du solltest also prüfen, wann deine Wohnung zu einer Eigentumswohnung wurde (evtl. wurde sie sogar nie umgewandelt, sondern war es schon immer) und wann der jetzige Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wurde. Er darf nämlich erst kündigen, wenn er dort eingetragen ist, nicht vorher. Bei der kurzen zeitlichen Abfolge ist es gut möglich, dass der Kauf vor kurzem statt fand und der Käufer noch längst nicht im Grundbuch steht. Das kann nach Kaufpreiszahlung noch diverse Monate dauern und die meisten Käufer sind sich dessen entweder nicht bewusst oder spekulieren darauf, dass die Mieter trotzdem ausziehen.

    Wenn nicht eine Sperrfrist greift, ist das jedoch nur eine kurzzeitige Verzögerung und du könntest überlegen, eine gütliche Einigung mit dem Vermieter zu erreichen.


    ja der Untermieter ist der der unter mir wohnt, der Eigentümer seiner Wohnung ist.
    Laut Mietvertrag ist es ein Gemeinschaftsgarten und ich habe die Kosten für die Pflege mit zu tragen.

    Dein Mietvertrag betrifft nur dich und deinen Vermieter, der andere Eigentümer (oder die anderen Mieter) hat damit nichts zu tun. Du musst dich an deinen Vertragspartner (=Vermieter) wenden, der dies mit dem anderen Eigentümer klären muss. Letztlich entscheidend ist, was die Eigentümer untereinander geregelt haben.

    Er meint, selbst wenn ich nachweisen kann, dass die Wohnung ist kleiner als 50,43m² ist und somit 10% ist als die ca.56m², tut das nichts zur Sache, denn es steht; Der räumliche Umfang der gemieteten Sache ergibt sich viel mehr aus der Angabe der vermieteten Räume. .


    Das hat der BGH 2010 tatsächlich so geurteilt, was Mietminderung und Rückforderung von Mieten angeht. Wenn die genannte Klausel im Vertrag steht, dass das nur als Berechnungsgrundlage dient und keine zugesicherte Eigenschaft der Wohnung ist, dann wurde das so von beiden Seiten akzeptiert.

    Für die Nebenkostenabrechnungen sind die 10 % dennoch entscheidend. Da musst du dir überlegen, ob sich der Betrag lohnt oder nicht.

    Für die Mieterhöhung gilt ebenfalls die tatsächliche Wohnfläche. Vielleicht willst du das Mieterhöhungsverlangen mal einstellen, damit man dieses prüfen kann. Je nachdem, wie die Erhöhung begründet ist, sind ggf. die Zuordnung im Mietspiegel bzw. die Vergleichswohnungen nicht passend und/oder die Berechnung der neuen, maximalen Miete nicht korrekt.

    Ich würde auch einen Blick in die Unterlagen werfen. Gerade, wenn vorher ein Betrag geschätzt wurde, kann es sein, dass da in einem Jahr der Verbrauch von 2 Jahren abgerechnet wird oder so etwas. Vorher wurde irgendein niedriger Verbrauch angenommen, der dann "korrigiert" wurde, als die Daten vorlagen. Deshalb unbedingt die Originalbelege prüfen.

    Wir hatten das auch mal bei einer Gasrechnung vom Versorger, wir waren schockiert, dass wir in einem Jahr plötzlich 50 % Mehrverbrauch hatten und das war kein kaltes Jahr. Letztlich haben wir festgestellt, dass die Abrechnung nicht für 12 Monate, sondern noch November und Dezember aus dem Vorjahr enthalten waren. Deshalb war das Jahr davor "günstig" und das nächste unglaublich teuer. Im Mittel waren die Verbräuche dann so wie üblich.

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