Beiträge von Schweinchenfan

    dir fehlen 1,4 qm zur C-Größe, zumindest nach deiner Messung. D.h. dir fehlen 8%, um auf 17 qm zu kommen. "Somit erfüllt das Zimmer nicht mal ansatzweise die Mindest-Größenvorrausetzungen für den Typ C, " würde ich das nicht nennen.

    Naja, es ist auch nur 8% größer als Typ A. Das ist halt das Problem bei den kleinen Unterschieden. Wenn es tatsächlich 15,6 m² sind, liegt es sehr genau in der Größe von Typ B. Die Frage ist natürlich, ob nur die Größe alleine für den Typ entscheidend ist, oder ob sie sich auch in anderen Ausstattungsmerkmalen unterscheiden.


    In dem Wohnheim gibt es laut Webseite vier Wohnugstypen mit folgenden Eigenschaften:


    A
    Größe: 13,0 – 14,5 m² ;Kaltmiete + Nebenkostenpauschale: 255 Euro

    B
    Größe: 14,5 – 17,0 m² ;Kaltmiete + Nebenkostenpauschale: 285 Euro

    C
    Größe: 17,0 – 23,0 m² ;Kaltmiete + Nebenkostenpauschale: 325 Euro

    D
    Größe: 23,0 – 29,0 m² ;Kaltmiete + Nebenkostenpauschale: 405 Euro


    Im Mietvertrag sind bei mir 325 Euro Miete und der Wohnungstyp C festgehalten.

    .

    Wenn das so im Mietvertrag steht, dann sollte das mit der Mietminderung nicht so schwierig werden. Im Gegensatz zu vielen "normalen" Mietverträgen scheint hier ja sehr konkret beschrieben zu sein, was du laut Vertrag angemietet hast und du scheinbar nicht bekommst.

    Ich würde der Vermieterin schreiben, dass du nachgemessen hättest, das Zimmer würde nicht Typ C, sondern B entsprechen, sodass du entweder (einschließlich rückwirkend) die Miete entsprechend mindern willst oder ein Zimmer zur Verfügung gestellt bekommen willst, das vertragsgerecht ist.

    Ich würde wohl die Hausverwaltung über den Schrieb informieren, denn die Mieterin ist verpflichtet, Schäden an den Vermieter (die Hausverwaltung?) zu melden. Wenn die Mieterin sicher ist, dass sie keine Schuld trägt, kann sie den Schaden ja ohne weiteres melden, damit er behoben wird. Gerade bei Wasserschäden muss dies zeitnah erfolgen, damit der Schaden nicht größer wird. Fehlt diese Meldung allerdings, ist da wohl was anderes im Busch.

    Wenn ich der Meinung bin, jemand anderes hat einen Schaden bei mir verursacht, steht auf dem Schreiben direkt der Hinweis, dass man es sich gerne selbst anschauen könnte. Und zwar nicht auf Bildern (die wer weiß wie alt sein könnten), sondern bei einer Vor-Ort-Besichtigung.

    Eine Kombination aus Kündigung wegen Eigenbedarf und gem. §573a ist denkbar aus meiner Sicht. Halte ich aber für unklug.

    Es wäre vorstellbar das dann dein Mieter behauptet der Eigenbedarf wäre vorgetäuscht.

    Kann aber nach den genannten Streitigkeiten so oder so passieren.

    Wie sieht denn der Markt bei euch im Moment aus? Rechnest du damit, dass dein Mitbewohner Schwierigkeiten haben wird, eine andere Wohnung zu finden? So würde ich abwägen, wie ich kündige. Ich denke, dass Eigenbedarf durchaus geht, sofern es nicht ein leeres Zimmer in der Wohnung gibt, bietet aber dem Mieter eben die Möglichkeit, dem zu widersprechen und das kann dann viel mehr Zeit kosten als die um 3 Monate verlängerte Kündigungsfrist.
    Evtl. ist daher die Kündigung nach §573a BGB, mit dem Hinweis an den Mieter, dass jederzeit ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden kann, sodass er nach Auszug keine Miete mehr zahlen muss, die geschicktere, da sicherere Variante.

    Wenn der Markt aber so ist, dass nicht mit Schwierigkeiten zu rechnen ist, ein Zimmer mit vergleichbarer Größe, Miete etc. zu finden, ist vielleicht gar nicht mit großer Gegenwehr zu rechnen, wenn ihr euch eh nicht mehr so versteht.

    Was ist denn im Mietvertrag dazu geregelt? Habt ihr die ausgehängte Hausordnung als Teil des Mietvertrages unterschrieben? Oder hat der Vermieter einfach eine neue Hausordnung ausgehängt?

    Ansonsten: die Arbeiten müssen nicht gerecht verteilt werden. Was ist überhaupt gerecht oder 50/50 was? Nach Personen? Nach Wohnfläche? Nach Anzahl der Wege durch das Treppenhaus? Kamera zur Überwachung aufhängen?... Es gibt kein gerecht oder gleich aufgeteilt.

    An eurer Stelle würde ich auch überlegen, ob ich wegen dem Unkraut oder ein paar m² mehr putzen ein Fass aufmachen will oder nicht. Ende vom Lied kann dann nämlich sein, dass der Vermieter sagt, ok, ich habe keine Lust mehr auf das Theater und beauftragt einen Dienstleister damit. Wer die Kosten dafür i.d.R. trägt, ist klar, oder?

    Sie hat schon einen Mietvertrag, die Frage ist nur, mit wem. So wie du schreibst, geht die Miete an dich?

    Wurde das Zimmer unmöbliert vermietet? Wenn ja, dann hast du nur die Möglichkeit, wegen Pflichtverletzungen (ggf. zu spät gezahlte Miete, Störung des Hausfriedens usw) zu kündigen oder nach §573a BGB. Letzteres wäre der einfacherere, sicherere Weg, kostet dich aber 3 Monate. Bei möblierten Zimmern sieht es wieder anders aus.

    Wenn sie einen Vertrag mit deinem Vermieter hat, was ich erst mal anzweifle, sieht es wieder anders aus. Dann wird es sehr schwierig. Hast du die gesamte Wohnung alleine gemietet? Oder mit wem hat dein Mitbewohner einen Vertrag?



    Nun möchte mein Bruder auch in das Haus ziehen. Es wäre eine Kellerwohnung frei. Diese Kellerwohnung ist für die Allgemeinheit inkl. Partyraum und Durchgang zum Garten gedacht gewesen.

    Ist diese Wohnung baurechtlich zu Wohnzwecken genehmigt? Wenn nein, wäre hier euer Ansatzpunkt.

    Zitat


    Natürlich haben wir für das Kind in den Garten investiert (Trampolin usw.). Auch in die Kellerwohnung haben wir Renovierungskosten und Arbeit investiert.


    Dass ihr Renovierungskosten und Arbeit in das Eigentum anderer steckt, zu welchem ihr nicht einmal mietvertraglich irgendwelche Rechte habt, ist leider euer Pech.

    Zitat


    Druck wird erzeugt, in dem mein Bruder sagt, dass er nicht in den Vorteil des Hauses käme. (Er hatte nie Interesse gezeigt obwohl unsererseits immer gefragt wurde, wenn eine Whg frei war.)


    Naja, vielleicht kommt es erst jetzt in Frage, weil es vorher nicht gepasst hat. Davon ab ist es aber egal, der Eigentümer kann entscheiden, wann und an wen er was vermietet.

    Zitat

    im Mietvertrag steht, dass wir uneingeschränkte Gartennutzung haben. die kellerräume sind der einzigste Zugang zu dem garten.

    Dann könnt ihr die Miete mindern, wenn vertraglich zugesicherte Eigenschaften nicht mehr bestehen. Gilt für Garten und ggf. für den Partyraum. Allerdings ist das vermutlich nicht das, was ihr wollt. Deshalb erst mal schauen, ob da überhaupt eine Wohnung genehmigt ist. Hobbyräume ist was anderes als dauerhafte Wohnzwecke.


    wir hatten kürzlich eine Mieterhöhung mit der Bergründung der Anpassung an den Mietspiegel. Jetzt plant der Vermieter Balkone anzubauen um dann nochmals die Miete zu erhöhen.

    Erste Frage - darf er zwei mal hintereinander erhöhen oder muss er eine bestimmte Zeit abwarten?

    Das ist erlaubt, ohne Wartezeit.


    Zitat


    Kann der Vermieter auch die Miete erhöhen wenn es die Gartennutzung einschränkt und ein Balkon keinen Mehrwert hat?

    Ich fürchte, das kann hier nur ein Richter klären. In den allermeisten Fällen und vermutlich auch bei anderen Parteien im Haus hat der Balkon einen Mehrwert, der eine Modernisierungsmieterhöhung ermöglicht.

    Was ist euch beim Garten genau mietvertraglich zugesichert? Habt ihr dort eine Terrasse, die dann wegfällt? Oder ist da im Moment einfach nur Rasen? Ggf. seid ihr da zu einer Mietminderung berechtigt. Wenn dort allerdings bisher nur freie Fläche ist, stellt der Balkon vermutlich schon einen Mehrwert da, besonders, wenn er überdacht, mit Windfang o.ä. ist.

    Wie groß ist denn der "große Garten", wenn davon 1/3 zu Balkon werden soll? Führt der Balkonanbau zu einer Beschattung eurer Fenster? Ggf. gibt es hier schon ein paar Ansatzpunkte, warum bei euch der Wohnwert nicht erhöht wird.

    Lt. des Vertrages sind es 350€ Kaltmiete und 50€ Nebenkosten pro Monat.

    Nebenkosten-was? Pauschale? Vorauszahlung?

    Was deine Vermieterin an Kaltmiete bezahlt, spielt für dich keine Rolle. Du warst mit den 350 € einverstanden. Schon allein dadurch, dass sie alle Risiken eines Vermieters wie Leerstand des Zimmers, Mietschulden des Untermieters, Schäden, deren Verursacher nicht eindeutig zu ermitteln ist... tragen muss, ist ein Aufschlag im Vergleich zur eigenen Miete (fast) selbstverständlich. Ein "normaler" Vermieter vermietet ja auch nicht zum Selbstkostenpreis, sondern mit entsprechendem Aufschlag für Risiko und Rendite.

    Bei den Nebenkosten kommt es darauf an, was genau vereinbart wurde. Wenn es eine Pauschale ist, dann hast du da wenig Möglichkeiten.

    Vielen lieben Dank für all die Antworten.

    Sollte ich nochmal umziehen werde ich besser darauf achten wann.

    Das spielt doch letztlich keine Rolle. Dafür war die Nachzahlung in der Wohnung, in der du jetzt wohnst, geringer. Denn dort hast du nur ca. 55% der Heizkosten verbraucht und 75% vorausgezahlt. Wenn du im Sommer umgezogen wärst, hättest du in der alten Wohnung vielleicht keine Nachzahlung gehabt, dafür in der neuen eine umso größere. Unterm Strich ist das egal.

    Eigentlich kannst du dich ja sogar über Nachzahlungen freuen, denn dann hast du dem Vermieter zumindest schon mal kein zinsloses Darlehen gewährt, sondern er dir.

    Wenn deine Vorauszahlungen nicht sehr großzügig angepasst wurden, kannst du in der neuen Wohnung eigentlich auch schon mit einer Nachzahlung für dieses Jahr rechnen, wenn du bereits für den Nutzungszeitraum April bis Dezember eine Nachzahlung hattest. Da kannst du ja schon mal etwas bei Seite legen, dann braucht man sich keine oder weniger große Gedanken machen, wenn dann die Abrechnung kommt.


    Kann sie den Mietvertrag kündigen und ich bleibe dann alleine im Mietvertrag? Oder ist das ein Grund für den Vermieter mir dann auch zu kündigen?

    Sie kann nicht kündigen, ihr könnt den Vertrag nur gemeinsam kündigen. Sie darf natürlich trotzdem ausziehen, aber das entbindet sie nicht von ihren mietvertraglichen Pflichten.

    Der Vermieter kann aus diesem Grund gar nicht kündigen, allerdings muss er sie eben auch nicht aus dem Vertrag lassen.

    Euch bleibt hier nur, ein Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und eine Einigung zu suchen. Ansonsten müsst ihr entweder gemeinsam kündigen oder es bleibt alles, wie es ist.

    Und ich werde es auch nicht in Ordnung finden, wenn ich mir dann gefallen lassen muss, dass von meinem Vermieter gesuchte potentielle Mieter durch meine Wohnung trampeln, obwohl er ja angeblich zunächst renovieren will.

    Warum? Er kann doch sagen, die Wohnung steht erst ab 01.10. oder 01.11. zur Verfügung. Vermieten bzw. Interessenten zeigen kann er sie ja dennoch schon. Oder beide Optionen anmieten, Übernahme einer renovierten Wohnung oder unrenoviert zu einem früheren Zeitpunkt...

    Der Vermieter kann ohnehin jeden beliebigen Kandidaten ablehnen, daher gab es ja nie die "Zusage", dass du ggf. früher keine Miete mehr zahlen musst. Auf welches Wort willst du dich hier also verlassen können?

    Ich habe gestern meine Nebenkostenabrechnung für meine Alte Wohnung erhalten.


    Abrechnungszeitraum der Nebenkosten ist: 01.01.2016 bis 31.03.2016

    Ich habe für diesen Zeitraum ein Heizungsnachzahlung von 179 € zu Leisten

    Vollkommen normal und damit war bei diesem Nutzungszeitraum absolut zu rechnen. In diesem Zeitraum entstehen ca. 45 % der Heizkosten des Jahres, du hast jedoch nur 25% vorausgezahlt. Zumindest wenn du, wie bei fast allen Mietverhältnissen üblich, das ganze Jahr über die gleichen monatlichen Vorauszahlungen getätigt hast. Deshalb kommt es bei solchen Abrechnungszeiträumen zwangsläufig zur Nachzahlung.

    Ich stelle mir hier die Frage, ob es tatsächlich um Schönheitsreparaturen geht oder nicht viel mehr um Beschädigung der Mietsache. Wenn es in den Bereich der Beschädigung fällt, ist irrelevant, ob Schönheitsreparaturen wirksam übertragen wurden und was zum Zustand der Wohnung vereinbart wurde. Dann haftet der Mieter für die Schäden und muss diese beseitigen.

    Die Frage ist hier also, ob es noch in den Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs fällt oder nicht. Wenn die Kratzspuren deutlich sichtbar sind, schätze ich eher, dass der Mieter hier handeln muss und neu tapezieren bzw. die Wohnung in den vertragsgemäßen Zustand versetzen und der ist sehr wahrscheinlich mit nicht zerkratzten Tapeten.

    Mal anders betrachtet: wenn der Vermieter nun auf seine Kosten tapezieren lassen muss, wird er sich gut überlegen, an den nächsten Mieter mit Katze (oder Hund) zu vermieten und nach dem nächsten Mieterwechsel wieder auf den Kosten zu sitzen. Wenn man also zukünftig noch auf Mietwohnungen hoffen will, in denen Hund und Katze erlaubt sind, sollte man auch bereit sein, für entstandene Schäden aufzukommen.

    Doch mein Expartner hat ein Räumungsurteil allerdings habe ich alle kontoauszüge die bestätigen das ich nie mietschulden hatte. aber ich weios von ihm selbst das er unteranderem auch die hausverwaltung bestochen hat.

    Wie war die Kündigung und die folgende Räumungsklage begründet? Durch Mietrückstände? Oder aus anderen Gründen? Und was hat eine Hausverwaltung damit zu tun?

    So macht die Darstellung noch wenig Sinn.


    Das war meine Frage ganz oben.
    Es gibt noch eine mündliche Verhandlung, da der Mieter der Erledigung nicht zustimmte. Ist dann ein ganz neuer Sachvortrag zulässig oder muss nach dem jetzigen Kenntnisstand entschieden werden?

    Der mündliche Verhandlungstermin macht ja nur Sinn, wenn dabei auch neue Sachvorträge zulässig sind. Aber das ist nur meine Meinung. Ich kenne es bei Räumungsklagen eher so, dass dann die mündliche Verhandlung abgesagt wird und nur noch über die Kosten entschieden wird. Allerdings will ich nicht ausschließen, dass man die Verhandlung noch erwirken kann oder dies evtl. sogar von Amtsgericht zu Amtsgericht unterschiedlich gehandhabt wird.

    Egal ob der Mieter dem Erledigtantrag zustimmt oder nicht, er ist ausgezogen und damit IST die Räumungsklage erledigt. Das Gericht wird über die Kostentragung entscheiden, je nachdem, wie dieses den Eigenbedarf sieht. Es wird nun anhand dessen, was eingereicht wurde, entscheiden, ob die Räumungsklage erfolgreich gewesen wäre oder nicht.

    Ich will mir beider Story kein Urteil erlauben. Faktisch hat der BGH vor nicht allzulanger Zeit entscheiden, dass nichts so unplanbar ist wie das Leben selbst. Dass der Vermieter nichts weiter eingereicht hat, was seine Behauptung des Eigenbedarfs untermauert, ist für ihn in diesem Fall nicht unbedingt hilfreich und bei den anderen Vorfällen wird das Gericht mehr oder weniger genau prüfen, ob es die Geschichte glaubt oder nicht. Wenn das Gericht die Kündigung als rechtsmissbräulich ansieht, ist der nächste Schritt der Schadenersatz.

    Dass der Mieter trotz Zweifel am Eigenbedarf ausgezogen ist, ändert am Schadenersatzanspruch solange nichts, wie er dem Gericht glaubhaft machen kann, aufgrund der Kündigung ausgezogen zu sein und nicht aus anderen Motiven. Voraussetzung ist natürlich, dass der Eigenbedarf tatsächlich vorgetäuscht war.

    Im Internet habe ich als Anhaltspunkt für die Abfindung "eine Jahresmiete zzgl. Umzugskostenübernahme" gefunden.

    Diese Richtung könnte durchaus realistisch sein. Kommt ein bisschen auf den Vermieter an und wie wertvoll ihm das dann am Ende ist/über welche finanziellen Mittel bzw. Spielraum er da verfügt.

    Wenn sich der Vermieter auskennt, wird er keine Räumungsklage erheben, denn bei einer solchen Kündigung wird er erfolglos auf den Kosten sitzen bleiben und ein vernünftiger Anwalt wird ihm das auch mitteilen. Ob ich als Laie allerdings selbst einen Vertragsentwurf anfertigen würde, weiß ich nicht. Immerhin geht es hier um recht viel Geld, das würde ich doch lieber einem Profi überlassen. Man könnte ja zunächst mal anbieten, dass man bereit wäre, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen, der muss ja noch nicht beiliegen. Die Summe, die einem als Entschädigung vorschwebt und die Auszugsfrist kann man ja auch so erwähnen.

    Der Verteiler vorsorgt über die Hausaussenwand alle Parteien mit Koax.
    Über diese Koax-Leitung wird Fernseh, Internet und Telefon bereitgestellt.

    Meine Bedenken sind zur Zeit nur diese, dass ich einen abgeschlossenen Vertrag mit einem ISP habe, der nach zwei Jahre läuft und ggf. ab nächstem Jahr der Kabelanschluss vom Vermieter gekündigt wird weil er sich kabelanschlussgebühren sparen will sobald er selbst eingezogen ist.

    Die Bereitstellung von Internet und Telefon ist unabhängig vom Kabelfernsehen. Wir haben selbst auch eine Sat-Schüssel fürs Fernsehen, weil wir für den normalen Schrott nicht zahlen wollen, und Internet und Telefon über Kabel. Das geht problemlos und spart dann auch euer Geld, solange euer Vermieter nicht die Leitung entfernt. Das macht aber eigentlich keinen Sinn, weil der Kabelanbieter i.d.R. für Instandhaltung, Erneuerung, Modernisierung seiner Anlage usw. aufkommt, außer, er will halt dieses Kabel an der Hauswand weg haben, aber dann könnte er auch mal mit dem Kabelanbieter verhandeln, ob dieser da nicht nachbessern will. Bei uns haben sie auch für die Nutzung eines einzigen Internet/Telefonanschlusses die ganze Anlage modernisiert und das hat uns keinen Cent gekostet.

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