Hallo!
Vielen Dank für Eure Antworten!
Möglich wäre, dass die Höhe der Nachzahlung aus einer deutlich zu gering veranschlagten Vorauszahlung ergibt. Allerdings verstehe ich in diesem Zusammenhang nicht, warum unsere Vormieter 200 € nachzahlen mussten + die Höhe der Vorauszahlung angepasst wurde und wir nun erneut 500 € nachzahlen müssen.
Das gleiche Problem bei unseren Nachbarn:
2015 400 Euro Nachzahlung + XY € Erhöhung des monatlichen Abschlags
2016 600 Euro Nachzahlung + XY € Erhöhung des monatlichen Abschlags
Da muss doch irgendwas bei der Abschlagsberechnung falsch laufen?
Wenn das so weitergeht, zahlt man bald 500 Euro im Monat nur für die NK - wisst ihr worauf ich hinaus möchte?
Wir haben von 5 Räumen gerade mal einen per Smart Home von 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr auf 19 Grad geheizt. Alle anderen Räume wurden konstant auf 16.5 Grad gehalten. Ich glaube viel weniger kann man (bzw. unsere Vormieter) gar nicht heizen, dass wir eine so erhebliche Nachzahlung (durch Heizkosten) erzeugen könnten. In Betracht kommen dann nur andere NK.
Natürlich kann man das Verbrauchsverhalten verschiedener Parteien nicht gleichstellen. Ich wollte damit nur deutlich machen, dass bestimmte Parteien jedes Jahr aufs neue hunderte Euro nachzahlen müssen und eine höhere Vorauszahlung leisten müssen, während eine andere Partei absolut keine Auffälligkeiten in der Abrechnung hat.
Woraus kann sich sonst eine Nachzahlung von 500 € ergeben, wenn nicht aus Heizkosten oder zu geringem Abschlag?
Es gibt ja noch diverse andere Posten in der Abrechnung, die sich ebenfalls verteuern können. Die Heizkosten sind zwar nicht billig, aber noch im Rahmen würde ich sagen, ich denke, daran liegt es nicht.
Was mir in der Abrechnung auffällt: du schreibst etwas von Ladenlokal in deinem ersten Beitrag, aber in der Abrechnung findet keine Trennung Wohnen/Gewerbe statt. Außerdem sind ausgerechnet die auffällig hohen, anderen Posten Gebäudeversicherung und Grundsteuer. Diese können deutlich teurer werden, wenn Gewerbe im Haus ist und dann muss ein Vorwegabzug für die Gewerbeeinheit vorgenommen werden. Gleiches gilt für die Müllgebühren, die z.B. für Gewerbemüll höher sind.
Dieser Abrechnungsschlüssel, teils nach Personen, teils nach Fläche, teils nach Parteien, ist im Mietvertrag so vereinbart?