Beiträge von Schweinchenfan

    Du könntest dir beim Vermieter allerdings die Genehmigung zur Untervermietung holen. Eine Teil unterzuvermieten kann er dir kaum ausschlagen, eine komplette Untervermietung allerdings schont, da es eine Gebrauchsüberlassung wäre.

    Es ist richtig, dass der Vermieter die Gebrauchsüberlassung nicht genehmigen muss, aber greift dann nicht § 549 BGB? Damit würde sich der Vermieter ja ins eigene Fleisch schneiden, denn damit wäre wieder die Kündigung des Mietverhältnisses möglich.

    An sich ist diese ganze Abrechnung nicht an einen Punkten nicht nachvollziehbar bzw. beim Warmwasser nicht korrekt. Woher die Gesamtsumme beim Warmwasser kommt, ist völlig unklar und nach Personen darf er nicht abrechnen (siehe Heizkostenverordnung). Hier darfst du die Kosten um 15 % kürzen, weil eine verbrauchsabhängige Abrechnung Pflicht ist.

    Ansonsten würde ich Einsicht in die Belege verlangen und da genau nachschauen, wie die Beträge aussehen. Ob für Gewerbe eine Trennung vorgenommen werden muss, hängt davon ab, ob es tatsächlich deswegen höhere Kosten gibt oder nicht. Das gilt es zu prüfen.

    Wenn dich der Vermieter an das Unternehmen verweist, ok, allerdings ist es absolut korrekt, dass der Vermieter dein Ansprechpartner ist.

    . Der Gärtner kostet zum Beispiel nun 1.050 € p.a. statt 500 € p.a. und es ist im Vergleich zum letzten Jahr ein gänzlich neuer Posten in der Abrechnung aufgetaucht: Allgemeinstrom iHv 450,00 €. Erstaunlich ist neben dem plötzlichen Auftreten dieser Position, dass im gesamten Gemeinschaftsbereich gerade mal vier Glühbirnen existieren.

    Dass Gärtner deutlich teurer werden, ist nicht so ungewöhnlich. Ggf. bestand da vorher ein recht günstiger Vertrag, der abgelaufen ist und man sich nun neu einigen musste oder man evtl. auch mit der bisherigen Arbeit nicht zufrieden war.

    450 € Allgemeinstrom klingt schon recht viel. Gibt es eine gemeinsame Anlage für Satelliten-Fernsehen? Klingel mit Videokamera? Oder ähnliche Verbraucher, an die man nicht gleich denkt? Ggf. ist hier auch etwas nicht korrekt angeklemmt, aber das ist nicht einfach herauszufinden.

    Die Lärmbelastung ist enorm, da das Dach komplett abgedeckt wird. Fenster öffnen ist nur eingeschränkt möglich, da sonst die ganze Wohnung vollgestaubt und verdreckt wird.

    Was wird denn genau gemacht? Energetische Sanierung? Oder "nur" Instandhaltung des Dachs?

    Im Internet lassen sich Listen finden, für welche Einschränkungen prozentual wie viel Mietminderung angesetzt werden konnte in einzelnen Gerichtsentscheidungen. All das dann schriftlich ankündigen und abwarten.

    Man sollte sich halt immer fragen, ob sich das alles lohnt oder man ggf. durch die gesparten 50 € ganz oben auf der Liste der Kandidaten für die nächste Mieterhöhung landet.

    Mietminderung für den Stellplatz ist recht einfach, wenn du diesen zweifelsfrei nicht nutzen kannst. Schriftlich an den Vermieter schicken, dass du die Miete minderst, wenn er nicht wie vertraglich vereinbart einen alternativen Stellplatz zur Verfügung stellt. Diese ist ja praktischerweise konkret ausgewiesen.

    Wie schränkt dich die Sanierung ansonsten bei der vertragsgemäßen Nutzung deiner Wohnung ein, außer, dass du unter dem Gerüst hindurch laufen musst?

    Hallo!

    Vielen Dank für Eure Antworten!

    Möglich wäre, dass die Höhe der Nachzahlung aus einer deutlich zu gering veranschlagten Vorauszahlung ergibt. Allerdings verstehe ich in diesem Zusammenhang nicht, warum unsere Vormieter 200 € nachzahlen mussten + die Höhe der Vorauszahlung angepasst wurde und wir nun erneut 500 € nachzahlen müssen.
    Das gleiche Problem bei unseren Nachbarn:

    2015 400 Euro Nachzahlung + XY € Erhöhung des monatlichen Abschlags
    2016 600 Euro Nachzahlung + XY € Erhöhung des monatlichen Abschlags
    Da muss doch irgendwas bei der Abschlagsberechnung falsch laufen?

    Wenn das so weitergeht, zahlt man bald 500 Euro im Monat nur für die NK - wisst ihr worauf ich hinaus möchte?

    Wir haben von 5 Räumen gerade mal einen per Smart Home von 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr auf 19 Grad geheizt. Alle anderen Räume wurden konstant auf 16.5 Grad gehalten. Ich glaube viel weniger kann man (bzw. unsere Vormieter) gar nicht heizen, dass wir eine so erhebliche Nachzahlung (durch Heizkosten) erzeugen könnten. In Betracht kommen dann nur andere NK.

    Natürlich kann man das Verbrauchsverhalten verschiedener Parteien nicht gleichstellen. Ich wollte damit nur deutlich machen, dass bestimmte Parteien jedes Jahr aufs neue hunderte Euro nachzahlen müssen und eine höhere Vorauszahlung leisten müssen, während eine andere Partei absolut keine Auffälligkeiten in der Abrechnung hat.
    Woraus kann sich sonst eine Nachzahlung von 500 € ergeben, wenn nicht aus Heizkosten oder zu geringem Abschlag?

    Es gibt ja noch diverse andere Posten in der Abrechnung, die sich ebenfalls verteuern können. Die Heizkosten sind zwar nicht billig, aber noch im Rahmen würde ich sagen, ich denke, daran liegt es nicht.

    Was mir in der Abrechnung auffällt: du schreibst etwas von Ladenlokal in deinem ersten Beitrag, aber in der Abrechnung findet keine Trennung Wohnen/Gewerbe statt. Außerdem sind ausgerechnet die auffällig hohen, anderen Posten Gebäudeversicherung und Grundsteuer. Diese können deutlich teurer werden, wenn Gewerbe im Haus ist und dann muss ein Vorwegabzug für die Gewerbeeinheit vorgenommen werden. Gleiches gilt für die Müllgebühren, die z.B. für Gewerbemüll höher sind.

    Dieser Abrechnungsschlüssel, teils nach Personen, teils nach Fläche, teils nach Parteien, ist im Mietvertrag so vereinbart?

    Ganz wichtige Information zu Beginn:
    Ihr seit seit Anfang des Monats im Grundbuch eingetragen?

    Wenn ja, siehe unten. Wenn nein, dann hat die Mieterin bisher mit euch erst mal wenig zu tun und muss gar nichts, außer, ihr habt eine Vollmacht des aktuellen Eigentümers und ihr diese auch vorgelegt.

    P.S. Wenn jemand einen Weg sieht, bezogen auf die Situation, eine fristlose Kündigung auszusprechen bitte melden.

    Sehe ich ehrlich gesagt nicht. Du hast sicherlich berechtigtes Interesse an einer Besichtigung bzw. Anbringungen von Rauchmeldern, aber du kannst auch die Duldung dieser Maßnahmen einklagen.

    Was hast es mit diesem Schrank auf sich? Handelt es sich um ein Einfamilienhaus?

    Zitat


    Ich habe derzeit die Befürchtung auch nach der sechs monatigen Kündigungsfrist keinen Zugang zu bekommen....

    Wohl hier nicht unwahrscheinlich, aber damit ist zu rechnen, wenn man ein vermietetes Objekt kauft.

    Hallo,

    schwer zu sagen. Ich denke, dass das Vorhandensein mietbarer Parkplätze durchaus ein positives Merkmal ist. In einigen begehrten Lagen ist Parkraum weder für Geld noch gute Worte zu bekommen.

    Das denke ich auch. In einer Ecke, wo öffentliche Parkplätze nicht oder kaum zur Verfügung stehen, ist auch ein anmietbarer Parkplatz werterhöhend. Ja, der Vermieter kassiert dann quasi doppelt, aber die Schaffung bzw. der Kauf von Parkplätzen kostet in solchen Lagen dann auch viel Geld.

    Man müsste das im Mietspiegel noch mal genauer nachlesen bzw. bei denen fragen, die ihn erstellt haben. Ich kenne kaum Vermieter, die Stellplätze kostenlos mitvermieten, wenn diese genau zugeordnet sind. Deshalb würde ich eher davon ausgehen, dass allein die Tatsache, dass es sie gibt und man sie anmieten kann, bereits positiv gewertet werden kann, aber das ist mit den spärlichen Informationen, um welchen Mietspiegel es geht, nur Spekulation.

    dir fehlen 1,4 qm zur C-Größe, zumindest nach deiner Messung. D.h. dir fehlen 8%, um auf 17 qm zu kommen. "Somit erfüllt das Zimmer nicht mal ansatzweise die Mindest-Größenvorrausetzungen für den Typ C, " würde ich das nicht nennen.

    Naja, es ist auch nur 8% größer als Typ A. Das ist halt das Problem bei den kleinen Unterschieden. Wenn es tatsächlich 15,6 m² sind, liegt es sehr genau in der Größe von Typ B. Die Frage ist natürlich, ob nur die Größe alleine für den Typ entscheidend ist, oder ob sie sich auch in anderen Ausstattungsmerkmalen unterscheiden.


    In dem Wohnheim gibt es laut Webseite vier Wohnugstypen mit folgenden Eigenschaften:


    A
    Größe: 13,0 – 14,5 m² ;Kaltmiete + Nebenkostenpauschale: 255 Euro

    B
    Größe: 14,5 – 17,0 m² ;Kaltmiete + Nebenkostenpauschale: 285 Euro

    C
    Größe: 17,0 – 23,0 m² ;Kaltmiete + Nebenkostenpauschale: 325 Euro

    D
    Größe: 23,0 – 29,0 m² ;Kaltmiete + Nebenkostenpauschale: 405 Euro


    Im Mietvertrag sind bei mir 325 Euro Miete und der Wohnungstyp C festgehalten.

    .

    Wenn das so im Mietvertrag steht, dann sollte das mit der Mietminderung nicht so schwierig werden. Im Gegensatz zu vielen "normalen" Mietverträgen scheint hier ja sehr konkret beschrieben zu sein, was du laut Vertrag angemietet hast und du scheinbar nicht bekommst.

    Ich würde der Vermieterin schreiben, dass du nachgemessen hättest, das Zimmer würde nicht Typ C, sondern B entsprechen, sodass du entweder (einschließlich rückwirkend) die Miete entsprechend mindern willst oder ein Zimmer zur Verfügung gestellt bekommen willst, das vertragsgerecht ist.

    Ich würde wohl die Hausverwaltung über den Schrieb informieren, denn die Mieterin ist verpflichtet, Schäden an den Vermieter (die Hausverwaltung?) zu melden. Wenn die Mieterin sicher ist, dass sie keine Schuld trägt, kann sie den Schaden ja ohne weiteres melden, damit er behoben wird. Gerade bei Wasserschäden muss dies zeitnah erfolgen, damit der Schaden nicht größer wird. Fehlt diese Meldung allerdings, ist da wohl was anderes im Busch.

    Wenn ich der Meinung bin, jemand anderes hat einen Schaden bei mir verursacht, steht auf dem Schreiben direkt der Hinweis, dass man es sich gerne selbst anschauen könnte. Und zwar nicht auf Bildern (die wer weiß wie alt sein könnten), sondern bei einer Vor-Ort-Besichtigung.

    Eine Kombination aus Kündigung wegen Eigenbedarf und gem. §573a ist denkbar aus meiner Sicht. Halte ich aber für unklug.

    Es wäre vorstellbar das dann dein Mieter behauptet der Eigenbedarf wäre vorgetäuscht.

    Kann aber nach den genannten Streitigkeiten so oder so passieren.

    Wie sieht denn der Markt bei euch im Moment aus? Rechnest du damit, dass dein Mitbewohner Schwierigkeiten haben wird, eine andere Wohnung zu finden? So würde ich abwägen, wie ich kündige. Ich denke, dass Eigenbedarf durchaus geht, sofern es nicht ein leeres Zimmer in der Wohnung gibt, bietet aber dem Mieter eben die Möglichkeit, dem zu widersprechen und das kann dann viel mehr Zeit kosten als die um 3 Monate verlängerte Kündigungsfrist.
    Evtl. ist daher die Kündigung nach §573a BGB, mit dem Hinweis an den Mieter, dass jederzeit ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden kann, sodass er nach Auszug keine Miete mehr zahlen muss, die geschicktere, da sicherere Variante.

    Wenn der Markt aber so ist, dass nicht mit Schwierigkeiten zu rechnen ist, ein Zimmer mit vergleichbarer Größe, Miete etc. zu finden, ist vielleicht gar nicht mit großer Gegenwehr zu rechnen, wenn ihr euch eh nicht mehr so versteht.

    Was ist denn im Mietvertrag dazu geregelt? Habt ihr die ausgehängte Hausordnung als Teil des Mietvertrages unterschrieben? Oder hat der Vermieter einfach eine neue Hausordnung ausgehängt?

    Ansonsten: die Arbeiten müssen nicht gerecht verteilt werden. Was ist überhaupt gerecht oder 50/50 was? Nach Personen? Nach Wohnfläche? Nach Anzahl der Wege durch das Treppenhaus? Kamera zur Überwachung aufhängen?... Es gibt kein gerecht oder gleich aufgeteilt.

    An eurer Stelle würde ich auch überlegen, ob ich wegen dem Unkraut oder ein paar m² mehr putzen ein Fass aufmachen will oder nicht. Ende vom Lied kann dann nämlich sein, dass der Vermieter sagt, ok, ich habe keine Lust mehr auf das Theater und beauftragt einen Dienstleister damit. Wer die Kosten dafür i.d.R. trägt, ist klar, oder?

    Sie hat schon einen Mietvertrag, die Frage ist nur, mit wem. So wie du schreibst, geht die Miete an dich?

    Wurde das Zimmer unmöbliert vermietet? Wenn ja, dann hast du nur die Möglichkeit, wegen Pflichtverletzungen (ggf. zu spät gezahlte Miete, Störung des Hausfriedens usw) zu kündigen oder nach §573a BGB. Letzteres wäre der einfacherere, sicherere Weg, kostet dich aber 3 Monate. Bei möblierten Zimmern sieht es wieder anders aus.

    Wenn sie einen Vertrag mit deinem Vermieter hat, was ich erst mal anzweifle, sieht es wieder anders aus. Dann wird es sehr schwierig. Hast du die gesamte Wohnung alleine gemietet? Oder mit wem hat dein Mitbewohner einen Vertrag?



    Nun möchte mein Bruder auch in das Haus ziehen. Es wäre eine Kellerwohnung frei. Diese Kellerwohnung ist für die Allgemeinheit inkl. Partyraum und Durchgang zum Garten gedacht gewesen.

    Ist diese Wohnung baurechtlich zu Wohnzwecken genehmigt? Wenn nein, wäre hier euer Ansatzpunkt.

    Zitat


    Natürlich haben wir für das Kind in den Garten investiert (Trampolin usw.). Auch in die Kellerwohnung haben wir Renovierungskosten und Arbeit investiert.


    Dass ihr Renovierungskosten und Arbeit in das Eigentum anderer steckt, zu welchem ihr nicht einmal mietvertraglich irgendwelche Rechte habt, ist leider euer Pech.

    Zitat


    Druck wird erzeugt, in dem mein Bruder sagt, dass er nicht in den Vorteil des Hauses käme. (Er hatte nie Interesse gezeigt obwohl unsererseits immer gefragt wurde, wenn eine Whg frei war.)


    Naja, vielleicht kommt es erst jetzt in Frage, weil es vorher nicht gepasst hat. Davon ab ist es aber egal, der Eigentümer kann entscheiden, wann und an wen er was vermietet.

    Zitat

    im Mietvertrag steht, dass wir uneingeschränkte Gartennutzung haben. die kellerräume sind der einzigste Zugang zu dem garten.

    Dann könnt ihr die Miete mindern, wenn vertraglich zugesicherte Eigenschaften nicht mehr bestehen. Gilt für Garten und ggf. für den Partyraum. Allerdings ist das vermutlich nicht das, was ihr wollt. Deshalb erst mal schauen, ob da überhaupt eine Wohnung genehmigt ist. Hobbyräume ist was anderes als dauerhafte Wohnzwecke.


    wir hatten kürzlich eine Mieterhöhung mit der Bergründung der Anpassung an den Mietspiegel. Jetzt plant der Vermieter Balkone anzubauen um dann nochmals die Miete zu erhöhen.

    Erste Frage - darf er zwei mal hintereinander erhöhen oder muss er eine bestimmte Zeit abwarten?

    Das ist erlaubt, ohne Wartezeit.


    Zitat


    Kann der Vermieter auch die Miete erhöhen wenn es die Gartennutzung einschränkt und ein Balkon keinen Mehrwert hat?

    Ich fürchte, das kann hier nur ein Richter klären. In den allermeisten Fällen und vermutlich auch bei anderen Parteien im Haus hat der Balkon einen Mehrwert, der eine Modernisierungsmieterhöhung ermöglicht.

    Was ist euch beim Garten genau mietvertraglich zugesichert? Habt ihr dort eine Terrasse, die dann wegfällt? Oder ist da im Moment einfach nur Rasen? Ggf. seid ihr da zu einer Mietminderung berechtigt. Wenn dort allerdings bisher nur freie Fläche ist, stellt der Balkon vermutlich schon einen Mehrwert da, besonders, wenn er überdacht, mit Windfang o.ä. ist.

    Wie groß ist denn der "große Garten", wenn davon 1/3 zu Balkon werden soll? Führt der Balkonanbau zu einer Beschattung eurer Fenster? Ggf. gibt es hier schon ein paar Ansatzpunkte, warum bei euch der Wohnwert nicht erhöht wird.

    Lt. des Vertrages sind es 350€ Kaltmiete und 50€ Nebenkosten pro Monat.

    Nebenkosten-was? Pauschale? Vorauszahlung?

    Was deine Vermieterin an Kaltmiete bezahlt, spielt für dich keine Rolle. Du warst mit den 350 € einverstanden. Schon allein dadurch, dass sie alle Risiken eines Vermieters wie Leerstand des Zimmers, Mietschulden des Untermieters, Schäden, deren Verursacher nicht eindeutig zu ermitteln ist... tragen muss, ist ein Aufschlag im Vergleich zur eigenen Miete (fast) selbstverständlich. Ein "normaler" Vermieter vermietet ja auch nicht zum Selbstkostenpreis, sondern mit entsprechendem Aufschlag für Risiko und Rendite.

    Bei den Nebenkosten kommt es darauf an, was genau vereinbart wurde. Wenn es eine Pauschale ist, dann hast du da wenig Möglichkeiten.

    Vielen lieben Dank für all die Antworten.

    Sollte ich nochmal umziehen werde ich besser darauf achten wann.

    Das spielt doch letztlich keine Rolle. Dafür war die Nachzahlung in der Wohnung, in der du jetzt wohnst, geringer. Denn dort hast du nur ca. 55% der Heizkosten verbraucht und 75% vorausgezahlt. Wenn du im Sommer umgezogen wärst, hättest du in der alten Wohnung vielleicht keine Nachzahlung gehabt, dafür in der neuen eine umso größere. Unterm Strich ist das egal.

    Eigentlich kannst du dich ja sogar über Nachzahlungen freuen, denn dann hast du dem Vermieter zumindest schon mal kein zinsloses Darlehen gewährt, sondern er dir.

    Wenn deine Vorauszahlungen nicht sehr großzügig angepasst wurden, kannst du in der neuen Wohnung eigentlich auch schon mit einer Nachzahlung für dieses Jahr rechnen, wenn du bereits für den Nutzungszeitraum April bis Dezember eine Nachzahlung hattest. Da kannst du ja schon mal etwas bei Seite legen, dann braucht man sich keine oder weniger große Gedanken machen, wenn dann die Abrechnung kommt.

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