Beiträge von Schweinchenfan

    Wenn ich dem Mahnbescheid wiederspreche, was wären denn die Möglichkeiten was passiert? Landet es sofort vor dem Gericht oder wie läuft das ab?

    Mahnbescheid heißt erst mal nur das: Mahnbescheid. Du kannst zahlen oder widersprechen.

    Wenn du dem widersprichst, kann die Vermieterin entweder weiter auf ihrer Forderung beharren und die Gerichtsgebühr überweisen, dann wird die Sache vom Mahngericht ans Amtsgericht weitergegeben für den zivilen Klageweg.

    Sie kann das aber genauso auch bleiben lassen und dann passiert nichts weiter. Online selbst erstellte Mahnbescheide kosten nicht viel (bei 240 € um die 30 €) und die kann man quasi auf "gut Glück" einfach mal rausschicken. Machen ja einige dubiose Inkassobüros mit falschen Forderungen auch und hoffen, dass die Leute so eingeschüchtert sind, dass sie zahlen. Wenn man dem widerspricht, kommt nichts mehr nach.

    Was deine Vermieterin macht- tja, steht in den Sternen, genau wie der Ausgang des Prozesses. Hier kann man sicher Argumente für beide Seiten finden, eine super Basis für einen Gerichtsprozess, der ein x-faches kosten wird.

    Aber ich musste auch schon Vermieter erleben, die trotz vollkommen aussichtsloser Position vor Gericht gegangen sind, nur um halt vor Gericht zu gehen und den Mieter z.B. zum Auszug oder zum Zahlen zu bewegen. Manche Mieter sind dann eben eingeschüchtert und der Vermieter kommt damit durch. Bei anderen fällt er eben auf die Nase.

    Also der Warmwasserverbrauch lag 2016 bei rund 298 m³ und in 2017 bei 421 m³. +40 % also. Ist zwar ein Mehrverbrauch, aber eben losgelöst von den Brennstoffkosten. Ist schon merkwürdig, dieser Zusammenhang. Am Ende ist die gesamte Abrechnung falsch, da falsch abgelesen... Muss ich später mal, zumindest an unserem Zähler für unsere Abrechnung, checken.

    Wenn 40 % mehr Wasser verbraucht wurden, dann macht das schon einiges aus. Das muss ja erhitzt werden. Dazu die Tatsache, dass Anfang 2017 z.B. der kälteste Winter seit 30 Jahren war und das Jahr zuvor der wärmste seit 100 Jahren. Das würde die massiv gestiegenen Heizkosten sehr plausibel erklären.

    Selbstverständlich hast du das Recht, die Belege einzusehen und zu prüfen, ob die abrechneten Kosten mit den Rechnungen übereinstimmen. Aber das kann durchaus eine aufwändige Sache werden. Ich mache jährlich die Heizkostenabrechnung für unser 3-FH. Da muss man schon ein wenig Ahnung haben und sich reinfuchsen, wenn man die Abgrenzungen zum Vorjahr und zum Folgejahr machen muss, v.a. wenn der Versorger nicht von 01.01. bis 31.12. abrechnet. Oder gar mit Ölstand Anfang und Ende, Nachtanken,...

    Aber die Aussage der Verwaltung, dass das mit der Änderung an der Heizung zusammenhängt, ist Quak. Das dürfte so gut wie keinen Einfluss haben. Da brauchte nur jemand schnell ne Erklärung für etwas, worüber er bisher nicht nachgedacht hat. Und das geht ja öfter mal schief.

    Wohnt ihr in einem Zweiparteienhaus? Dann könntest du mit einer verlängerten Kündigungsfrist den aktuellen Mietvertrag incl. Stellplatz kündigen und einen neuen ohne Stellplatz anbieten. Aber es besteht natürlich das Risiko, dass du dann auf Mietersuche gehen musst, wenn die Mieter sich daraufhin eine andere Wohnung suchen.

    Hast du in deiner Rechnung auch berücksichtigt, wie die Temperaturen in diesen Jahren waren? 2017 hatten wir auch sehr hohe Heizkosten, sehr viel höher als in den Jahren davor, weil im Januar 2017 bereits das verbraucht wurde, was wir sonst über das Jahr hatten. Er war bei uns extrem kalt. 2016 war sehr warm, deutlich unterdurchschnittlich, was den Verbrauch anging.

    Legionellen haben ja nur etwas mit dem Warmwasser zu tun. Wenn der Anteil des Wassers so gemessen wurde, dann hat da eine Umstellung fast keine Auswirkungen auf den Gesamtverbrauch, zumal der Anteil fürs Warmwasser ja sogar runter ging. Das würde zum o.g. massiven Einfluss der Außentemperaturen in den Jahren passen. Wir hatten letztes Jahr zur Vorsorge und nach gewissen Umbauten am Warmwassersystem eine Woche die Warmwassertemperatur drastisch erhöht. Davon hat man beim Verbrauch (den wir separat erfasst haben) kaum etwas gemerkt. In der Summe macht das nichts aus.

    Gegen den Anschluss an eine Zentralheizung kannst du nichts machen, das gilt als moderner, sodass es dabei auch keine Rolle spielt, ob das für dich günstiger oder teurer ist.

    Für die Renovierung muss allerdings der Vermieter aufkommen. Er muss den Zustand der Wohnung wieder herstellen und wenn dazu neu tapezieren, streichen,... nötig ist, dann gehört das zu seiner Aufgabe.

    Die ist bei Wohnraummietverträgen aber stark eingeschränkt. Eine Vertragsbindung von mehr als 4 Jahren (48 Monate) durch Kündigungsverzicht wäre unwirksam. Folglich die Forderung des Vermieters unzulässig.

    Das war auf den Aufhebungsvertrag bezogen. Beim Mietvertrag selbst sie sie sehr eingeschränkt, da hast du recht. aber wenn es um eine Mindestmietdauer von 4 Jahren geht, wie es im ersten Beitrag steht, dann ist das ja rechtlich ok.

    Er kann sich nicht um Reparaturen oder Instandhaltungen drücken, das ist rechtlich nicht möglich. Allerdings kann er auf diese Weise sehr wohl Mieter mürbe machen und nach und nach zu bringen, auszuziehen. Wenn größere Sachen anstehen oder Instandhaltungen, die alle oder zumindest mehrere Parteien betreffen, hat man es sehr schwer.

    Je nachdem, wie viele Mieter noch dort wohnen, fährt man ggf. besser, sich auf eine größere Abstandszahlung für den eigenen Auszug zu verständigen. Massiv steigende Heizkosten, weil die Heizung nicht mehr effizient läuft, außenherum Leerstand herrscht und damit wenig bis nicht geheizt wird...

    Viele Vermieter sind da durchaus zu ordentlichen, 5-stelligen Summen bereit. Evtl. kommt der Vermieter sonst früher oder später mit einer Verwertungskündigung. Ob man sich damit mit 81 noch herumschlagen will, ist jedem selbst überlassen.

    Zu Modernisierungen ist der Vermieter nur in geringem Umfang verpflichtet, da gibt es nur einige wenige Pflichten nach EnEV.

    Ich denke, dass hier Vertragsfreiheit herrscht. Du willst aus dem Vertrag, der Vermieter möchte seine evtl. zusätzlichen Kosten wieder reinholen. Schließlich ist schon nach 2 statt nach geplanten 4 Jahren eine Maklergebühr angefallen, evtl. noch Nutzerwechselgebühren beim Abrechnungsdienstleister... Hältst du den Vertrag incl. Kündigungsausschluss ein, verteilen sich die Kosten auf mind. 4 Jahre und fällt in das Unternehmerrisiko des Vermieters.

    Was ist deine Alternative? Dann zahlst du eben weiterhin vertragsgemäß deine monatliche Miete.

    Man kann noch mal prüfen, ob die Klausel wirklich wirsam ist, aber wenn ja, musst du wohl in den sauren Apfel beißen.

    Nun, ichi möchte ja nicht auf Raten. Aber man lässt uns keine andere Wahl. Erst stand im Vertrag bzw steht drin das es auf ein Konto überwiesen werden soll. Vor Unterzeichnung sagten wir auf einmal haben wir es nicht. Da meinten die es ist egal Hauptsache es kommt was nach und nach.

    Das "Nach und nach" ist gesetzlich definiert. Nämlich als 3 Raten. Der Vermieter kann davon ausgehen, dass ihr das Gesetz kennt und auf euer Recht besteht, die Kaution in Raten zu bezahlen. Soweit ok und das gesteht er auch ja auch zu. Woher sollte der Vermieter ahnen, dass ihr alles in 10 Raten zahlen wollt? Oder habt ihr ihn konkret nach so vielen Raten gefragt?

    Laut Vertrag müsst ihr die Kaution überweisen (wohin eigentlich?), das habt ihr so unterschrieben und Verträge sind einzuhalten. Auf die mündlichen Absprachen würde ich nicht mehr bauen. Ihr müsstet die im Zweifelsfall alle beweisen und wenn ihr sagt, ihr hättet die Kaution ja nie überweisen wollen/können, sondern nur per Bürgschaft, öffnet ihr vielleicht noch mehr Tür und Tor, bzgl. Anfechntung des Mietvertrags, falsche Angaben vor Vertragsabschluss... Das Fass würde ich nicht aufmachen, das kann ein sehr teurer Gerichtsprozess werden. Ihr solltet zusehen, dass ab sofort alle Raten für die Kaution pünktlich eingehen und damit ist das Thema Kündigung hoffentlich vom Tisch. Das mit der Kautionsbürgschaft solltet ihr als Lehrgeld verbuchen, dass man nichts mündlich vereinbart, wenn schriftlich etwas anderes festgehalten wurde.

    Um welche Art von Mietspiegel handelt es sich?

    Im Mietspiegel sollte irgendwo zu finden sein, woher die Spanne kommt und welche Anforderungen es gibt, Wohnungen am obersten Ende der Spanne einzuordnen. Teilweise sind das Merkmale, die ansonsten bisher nicht erfasst wurden, teilweise gibt es dazu aber auch keine weitere Begründung und auch das obere Ende stellt einfach einen Teil der ortüblichen Miete dar. Dann liegt es im Ermessen der Parteien bzw. letztlich einem Richter, der die Wohnung einordnet.

    Hat die Vermieterin angegeben, aufgrund welcher Merkmale sie die Wohnung am obersten Ende der Spanne einordnet?

    Da die Fliesen vermutlich nicht deinem ständigen Zugriff unterliegen (wie etwa eine Türklinke oder Wasserhahn), fällt das nicht unter die Definition von Kleinreparaturen, die vom Mieter zu tragen sind.

    Wenn es sich um altersbedingte Mängel handelt und nicht etwa um Beschädigungen deinerseits, muss der Vermieter dafür aufkommen. Die Instandhaltung/setzung der Mieträume ist Aufgabe des Vermieters.

    Nein, Verträge sind einzuhalten. Aus den von dir genannten Gründen kannst du nicht kündigen.

    Du kannst deinem Mieter aber jederzeit einen Aufhebungsvertrag anbieten. Vielleicht auch mit einer kleinen Bonuszahlung, damit er darauf eingeht.Wenn du dir die Situation eigentlich nicht leisten kannst, hast du daran ja sehr großes Interesse.

    Vermietest du möbliert innerhalb deiner eigenen Wohnung? Wenn Ja, hast du ein erleichtertes Kündigungsrecht mit kurzer Frist. Darauf könntest du ihn auch hinweisen, d.h. du würdest ihm ohnehin sobald wie möglich kündigen, sodass er sehr kurzfristig wieder umziehen muss. Um diesen Aufwand zu vermeiden, bietest du ihm den Aufhebungsvertrag an. Die meisten werden das annehmen, denn sie bringen sich in eine schwierigere Position, dann genau zum Ende der Kündigungsfrist eine andere Wohnung zu finden als jetzt, wo bis 01.11. noch viel Zeit ist.

    Wenn du nicht möbliert vermietest, wird es allerdings dünn. Dann bist du deutlich stärker auf sein Wohlwollen angewiesen, weil dann statt 15 Tage zum Monatsende 6 Monate als Kündigungsfrist stehen.

    Bei Neuvermietung muss sich ein Vermieter i.d.R. nicht an den Mietspiegel halten und bei Generalsanierungen greift die Mietpreisbremse nicht, wenn diese für deine Stadt existiert.

    Dass es einen separaten, für Mieter nicht zugänglichen Mietspiegel für sanierte Wohnungen gibt, halte ich für ein Gerücht. Das macht überhaupt keinen Sinn, denn Mietspiegel sind ja gerade für das Gegenteil da. Mieten offenlegen, darstellen, was ortsüblich ist, Vergleiche möglich machen, ... Es mag aber sein, dass es über Eigentümervereine Datenbanken für kürzliche vereinbarte Mieten für sanierte Wohnungen gibt, auf die nur Vermieter zugreifen können, z.B. um Vergleichswohnungen für Mieterhöhungen oder eben aktuelle Marktpreise zu finden. Das ist aber kein offizieller Mietspiegel und für euch auch nicht relevant.

    Letztlich hilft es euch aber auch nicht, denn ihr habe die aufgerufene Miete im Mietvertrag akzeptiert. Wenn "ihr zu viel bezahlt", dann hätte ihr nicht unterschreiben dürfen. Sofern nicht Mietwucher und Ausnutzen einer Notsituation nachgewiesen werden kann, gilt das, was vertraglich zwischen den Parteien vereinbart wurde.

    Die Frage ist also: Kann der VM die Untermieterlaubnis aus dem genannten Grund verweigern?

    Können wir die Erlaubnis einklagen? Müssen wir Angst haben, aus der Wohnung geworfen zu werden?

    Das ist kein gültiger Grund, die Untermieterlaubnis zu verweigern. Aber kann dein Freund seinerseits ein berechtiges Interesse nachweisen?

    Der Vermieter kann kündigen, aber wenn sich dann im Zuge der Räumungsklage herausstellt, dass er die Erlaubnis hätte erteilen müssen, dann ist die Kündigung vom Tisch.

    An dieser Stelle könnt ihr nun rechnen. Wie groß sind die Chancen, dass das berechtigte Interesse vorliegt und damit der Vermieter die Erlaubnis erteilen muss? Oder wie wackelig steht es, dass es zum Räumungsrechtstreit kommt und ihr ggf. verliert? Hier reden wir ganz sicher von einer 4-stelligen Summe.

    Wenn ihr nicht 1000% sicher seid, dass ein berechtiges Interesse besteht, würde ich einen Vergleich mit dem Vermieter suchen.

    Ich bin seit dem 19.06. exmatrikuliert und beziehe seit Juli kein BaföG mehr. Ich möchte den Mietvertrag kündigen, weil ich in eine andere Stadt ziehen möchte, um dort zu studieren. Dort bin ich auch schon immatrikuliert (das Studium beginnt im Oktober). Dem Vermieter ist all dies bekannt, er wusste auch von Anfang an, dass ich Student bin. Welche Möglichkeiten gibt es denn da?

    Es gibt Urteile, u.a. vom höchsten deutschen Gericht, die sagen, dass ein solcher Kündigungsauschluss bei Studenten den Mieter unangemessen benachteiligt, weil er dann eben nicht eben den Wohnort/Studienort wechseln kann und dies weitreichende Folgen für sein Leben hat. Studenten benötigen besonders hohe Flexibilität, können sich keine 2 Wohnungen leisten etc. Deshalb ist ein Kündigungsschluss bei Studenten evtl. unwirksam

    BGH-Urteil VIII ZR 307/08


    Da du genau die dort genannte Flexibilität nun brauchst, könnte das evtl. auch bei dir anwendbar sein. Es darf sich bei der Klausel jedoch nicht um eine Indiviualvereinbarung handeln, die ihr explizit ausdiskutiert habt. Am besten schilderst du das alles noch mal einem Fachannwalt, der auch deinen Vertrag genau vorliegen hat.

    Aus welchem Grund möchtest du den Mietvertrag kündigen? War dem Vermieter bekannt, dass du Student bist?

    Es handelt sich hierbei weder um einen Zeitmietvertrag noch um einen befristeten Vertrag, sondern um einen beidseitigen Kündigungsausschluss. Dieser ist für diese Zeitspanne grundsätzlich wirksam zu vereinbaren. Als Student hast du aber ggf. noch Möglichkeiten, deshalb ist die Antwort auf die Frage oben nicht unwichtig.

    Wenn bereits zu eurem Einzug nur die Wohnung und nicht das ganze Haus euren Vermietern gehört hat, wurde es zu 99 % bereits vor eurem Einzug in Eigentumswohnungen aufgeteilt, sodass es keine Sperrzeit gibt. Eigenbedarfskündigungen sind also sofort mit Eintrag ins Grundbuch möglich (!, nicht sofort nach Kaufvertrag). Wir mussten über ein halbes Jahr nach Kaufpreiszahlung (und ca. 1 Jahr nach Kaufvertrag) auf unseren Eintrag warten. Das bringt euch also Zeit, aber natürlich nicht unendlich.

    Die Haftpflichtversicherung zahlt auch die Handwerker-Kosten. Sie muss ja den ganzen Schaden (bzw. den Zeitwert) ersetzen und nicht nur Teile davon.

    Du musst den vertragsgemäßen Zustand herstellen, d.h. so wie du die Wohnung übernommen hast abzgl. üblicher Abnutzung. Wenn die Fußbodenleistung so verlegt waren, dann kannst du nicht einfach Dehnungsfugen sichtbar lassen. Wenn du die Wohnung verbesserst, dann lässt der Vermieter vielleicht mit sich reden, ansonsten musst du den Zustand wie vorher wieder herstellen.

    Hier bleibt nur zu prüfen, ob die Heizkostenverteiler korrekt angebracht und verrechnet sind. D.h. passend dimesioniert, passend am Heizkörper angebracht, die Faktoren in der Heizkostenabrechnung korrekt berücksichtigt... Da werden auch von eingesessenen Abrechnungsdienstleistern schwerwiegende Fehler gemacht, auch dort arbeiten Menschen.

    Ist dies eure erste Abrechnung dort bzw. die erste basierend auf diesen Verteilern?

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