Nur weil jemand Wohneigentum hat, heißt das ja nicht, dass er nicht eure Wohnung benötigen kann. Wir haben auch eine mal eine Wohnung verkauft und gleichzeitig eine andere bezogen, warum auch nicht? Die, die wir verkauft haben, hat einfach nicht zu unseren Ansprüchen in dem Moment gepasst. Wir haben freiwillig auf den Stress der Eigenbedarfskündigung, Widerspruch... verzichtet, aber das heißt nicht, dass wir den Eigenbedarf nicht gehabt hätten und hätten durchsetzen können.
Meiner Meinung nach ist z.B. ein Garten mit Kindern wesentlich wertvoller als 10 oder 15 m² mehr Platz. Ich würde im Leben nicht meinen Garten für eine größere Wohnung hergeben.
Wenn der Vermieter andere Wohnungen hat, werden lediglich die Anforderungen an die Begründung evtl. etwas höher, aber es ist kein Ausschlusskriterium. Das würde ja bedeuten, dass sich ein Vermieter räumlich nicht verändern darf, nur weil er bereits Eigentum besitzt und evtl. nutzt. Oder nur Wohnungen beziehen darf, die andere (Mieter) nicht wollen.
Ob ein Widerspruch sinnvoll ist oder ob man ggf. doch auf vorgetäuschten Eigenbedarf argumentieren kann, hängt maßgeblich davon ab, wie die Kündigung begründet ist. Aus dem, was du geschrieben hast, kann man überhaupt nicht ableiten, ob da evtl. nur jemand den Mieter loswerden will, um teurer zu vermieten oder ob das alles rechtmäßig ist. Im Moment kannst du nur warten, ob da tatsächlich eine Kündigung kommt und wie die begründet ist.