Beiträge von Schweinchenfan

    Nur weil jemand Wohneigentum hat, heißt das ja nicht, dass er nicht eure Wohnung benötigen kann. Wir haben auch eine mal eine Wohnung verkauft und gleichzeitig eine andere bezogen, warum auch nicht? Die, die wir verkauft haben, hat einfach nicht zu unseren Ansprüchen in dem Moment gepasst. Wir haben freiwillig auf den Stress der Eigenbedarfskündigung, Widerspruch... verzichtet, aber das heißt nicht, dass wir den Eigenbedarf nicht gehabt hätten und hätten durchsetzen können.

    Meiner Meinung nach ist z.B. ein Garten mit Kindern wesentlich wertvoller als 10 oder 15 m² mehr Platz. Ich würde im Leben nicht meinen Garten für eine größere Wohnung hergeben.

    Wenn der Vermieter andere Wohnungen hat, werden lediglich die Anforderungen an die Begründung evtl. etwas höher, aber es ist kein Ausschlusskriterium. Das würde ja bedeuten, dass sich ein Vermieter räumlich nicht verändern darf, nur weil er bereits Eigentum besitzt und evtl. nutzt. Oder nur Wohnungen beziehen darf, die andere (Mieter) nicht wollen.

    Ob ein Widerspruch sinnvoll ist oder ob man ggf. doch auf vorgetäuschten Eigenbedarf argumentieren kann, hängt maßgeblich davon ab, wie die Kündigung begründet ist. Aus dem, was du geschrieben hast, kann man überhaupt nicht ableiten, ob da evtl. nur jemand den Mieter loswerden will, um teurer zu vermieten oder ob das alles rechtmäßig ist. Im Moment kannst du nur warten, ob da tatsächlich eine Kündigung kommt und wie die begründet ist.

    Ich kann mir gut vorstellen, dass die Versicherung hier auf Fahrlässigkeit hinaus kann. Was ist denn in deiner Versicherung dazu geregelt? Ist grobe Fahrlässigkeit mit versichert?

    Ich denke auch, selbst wenn es die Versicherung des Vermieters erst mal übernimmt, kann sie im Nachgang immer noch auf die Schuldfrage hinaus. Die Argumentation, du hast den Sturm nicht ahnen können, hast aber mal eben was polsterndes dazwischen, sodass das Fenster nicht zuschlagen kann, könnte auch dazu führen, dass man dir den ersten Teil erst gar nicht glaubt. Wenn du so gar nichts ahnen konntest, warum hattest du dann ein Polster im Fenster?

    Eine Woche ist eher an der unteren Grenze, aber noch vertretbar. Es kommt auch immer darauf an, was gemacht werden muss. Wenn jetzt etwas an der Heizung zu machen ist, kann das ja aufgrund der Temperaturen nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden. Da kann eine Frist von einer Woche durchaus vertretbar sein. Der Vermieter hat u.U. jetzt auch nicht mehr so viel Terminauswahl, um auf absolut jeden Rücksicht zu nehmen. Bei 8 Parteien wird das regelmäßig unmöglich.

    Dass manche Mieter im Urlaub sind und deshalb Aushänge nicht sehen, ist deren Problem. Das betrifft ja auch die Zustellung von Post. Hier hilft es, wenn ein Angehöriger/Freund etc. bei längerer Abwesenheit nachschaut. Man hat ja auch Sorgfaltspflichten, die man nicht einfach 4 Wochen ignorieren darf.

    Wenn man die eigene Anwesenheit nicht organisieren kann, dann sollte man einfach einem Nachbarn, der es schaffen kann, einen Schlüssel überlassen. Damit kann man die Zusatzkosten umgehen. Anscheinend geht es ja um einen Tag und nicht um eine 4-wöchige Sanierung, bei der man jeden Tag anwesend sein soll.

    Ja, da haben sie wohl recht.. Vorallem, wenn es darum ginge noch Monate lang Miete zu zahlen, neben einer kreditrate

    Über so etwas kann man mit der Bank sprechen. Denen ist ja dieses Problem sehr geläufig und deshalb besteht quasi immer die Möglichkeit, die Tilgung während dieser Zeit noch auszusetzen und nur die Zinsen zu zahlen. Diese sind ja in der aktuellen Zinslage sehr niedrig, sodass man dieses Geld auf jeden Fall zusätzlich zur monatlichen Miete aufbringen können sollte / muss meiner Meinung nach. Sonst sollte man die ganze Überlegung des Kaufs noch mal überdenken, wenn bereits wenige 100 € die finanzielle Situation ins Wanken bringen. Gerne zahlen tut man es natürlich trotzdem nicht, ganz klar und man sollte auch versuchen, diese Zeit so kurz wie möglich zu halten.

    Außerdem zahlt man den Kaufpreis i.d.R. erst mit der Übergabe des Objektes und vorher sollten auch keine Bankraten anfallen (mind. 6 Monate zinsfreie Bereitstellung der Kreditsumme vereinbaren). W

    Nein, das kann ich mir absolut nicht vorstellen.

    Selbst wenn die Sache verständlicher wäre: solche Klauseln sind auch unwirksam, wenn sie alle Möglichkeiten der Kündigung ausschließen und das wäre hier der Fall. Wenn man in diese Anhäufung von Wörtern einen beidseitigen Kündigungsverzicht interpretieren möchte.

    Aber ich denke ohnehin, dass du dir darüber nicht wirklich Gedanken machen musst. Wenn ihr jetzt sucht, sind die 6 Monate sowieso um. Bis der Notartermin ist, Nutzen-Lasten... erst danach würde ich an eurer Stelle kündigen, weil man oft erst nach dem Auszug der Bewohner den tatsächlichen Zustand erkennt. 3 Monate für das ganze Prozedere vorab ist nicht viel. Zumal die meisten Verkäufer, wenn sie selbst drin wohnen, mehrere Monate Vorlauf für den eigenen Umzug brauchen.

    Ich denke auch, es führt kein Weg am Anwalt vorbei. Jetzt geht es um sehr viel Geld, wobei die Summe vermutlich nicht gerechtfertigt ist. Aber das ist alleine schwer durchzukriegen und man muss gut überlegen, was man wie fordert, weil es dann auch um sehr hohe Gerichtskosten geht. Da muss man gut durchrechnen, was man wie fordert. Ein Anwalt kann auch einschätzen, ob da etwas verjährt ist, ob die Verjährung wirksam gehemmt wurde... Das kann man alleine nicht mehr.

    Du beauftragst niemals selbst, außer, nach Verstreichen der Frist an den Vermieter in Form einer Ersatzvornahme. Aber dazu musst der Vermieter in Verzug sein.

    Schäden hat immer der Vermieter zu beseitigen, d.h. er gibt immer den Auftrag. Je nach Sachlage, die hier aber eh nicht gegeben ist, kann er sich die Kosten vom Mieter wiederholen.

    Wenn du einfach jemanden holst, hast du den Auftrag gegeben und musst die Kosten dafür tragen. Wer die Musik bestellt...

    Genau, ein Wärmemengenzähler vors Warmwasser würde ausreichen. Der misst den Durchfluss in L und die Temperatur, daraus kann der Verbrauch genau ermittelt werden.

    Es gibt eine Formel, wie viele kwh ein Liter Öl in etwa liefert bzw. in deiner Formel steht das bereits drin. Daraus kannst du also die gesamte Verbrauchsmenge in kwh berechnen. Die kwh fürs Warmwasser kannst du über die Formel berechnen, indem du alle gezählten m³ Warmwasser zusammenrechnest und als Volumen einsetzt. Der Rest zur ermittelten Energie aus dem Ölverbrauch ist dann für die Heizung, egal wie viel die Heizungs-Zähler anzeigen. So war es bis 2014 korrekt.

    Wie gut die Berechnung ist, hängt sehr von den örtlichen Begebenheiten ab. Teilweise passt es gut, teilweise überhaupt nicht. Deshalb ja die Pflicht, den Verbrauch zu erfassen, weil es eigentlich auch kaum Aufwand ist. Meistens ist es problemlos möglich, den Zähler fürs Warmwasser einzubauen.

    Wenn ich dem Mahnbescheid wiederspreche, was wären denn die Möglichkeiten was passiert? Landet es sofort vor dem Gericht oder wie läuft das ab?

    Mahnbescheid heißt erst mal nur das: Mahnbescheid. Du kannst zahlen oder widersprechen.

    Wenn du dem widersprichst, kann die Vermieterin entweder weiter auf ihrer Forderung beharren und die Gerichtsgebühr überweisen, dann wird die Sache vom Mahngericht ans Amtsgericht weitergegeben für den zivilen Klageweg.

    Sie kann das aber genauso auch bleiben lassen und dann passiert nichts weiter. Online selbst erstellte Mahnbescheide kosten nicht viel (bei 240 € um die 30 €) und die kann man quasi auf "gut Glück" einfach mal rausschicken. Machen ja einige dubiose Inkassobüros mit falschen Forderungen auch und hoffen, dass die Leute so eingeschüchtert sind, dass sie zahlen. Wenn man dem widerspricht, kommt nichts mehr nach.

    Was deine Vermieterin macht- tja, steht in den Sternen, genau wie der Ausgang des Prozesses. Hier kann man sicher Argumente für beide Seiten finden, eine super Basis für einen Gerichtsprozess, der ein x-faches kosten wird.

    Aber ich musste auch schon Vermieter erleben, die trotz vollkommen aussichtsloser Position vor Gericht gegangen sind, nur um halt vor Gericht zu gehen und den Mieter z.B. zum Auszug oder zum Zahlen zu bewegen. Manche Mieter sind dann eben eingeschüchtert und der Vermieter kommt damit durch. Bei anderen fällt er eben auf die Nase.

    Also der Warmwasserverbrauch lag 2016 bei rund 298 m³ und in 2017 bei 421 m³. +40 % also. Ist zwar ein Mehrverbrauch, aber eben losgelöst von den Brennstoffkosten. Ist schon merkwürdig, dieser Zusammenhang. Am Ende ist die gesamte Abrechnung falsch, da falsch abgelesen... Muss ich später mal, zumindest an unserem Zähler für unsere Abrechnung, checken.

    Wenn 40 % mehr Wasser verbraucht wurden, dann macht das schon einiges aus. Das muss ja erhitzt werden. Dazu die Tatsache, dass Anfang 2017 z.B. der kälteste Winter seit 30 Jahren war und das Jahr zuvor der wärmste seit 100 Jahren. Das würde die massiv gestiegenen Heizkosten sehr plausibel erklären.

    Selbstverständlich hast du das Recht, die Belege einzusehen und zu prüfen, ob die abrechneten Kosten mit den Rechnungen übereinstimmen. Aber das kann durchaus eine aufwändige Sache werden. Ich mache jährlich die Heizkostenabrechnung für unser 3-FH. Da muss man schon ein wenig Ahnung haben und sich reinfuchsen, wenn man die Abgrenzungen zum Vorjahr und zum Folgejahr machen muss, v.a. wenn der Versorger nicht von 01.01. bis 31.12. abrechnet. Oder gar mit Ölstand Anfang und Ende, Nachtanken,...

    Aber die Aussage der Verwaltung, dass das mit der Änderung an der Heizung zusammenhängt, ist Quak. Das dürfte so gut wie keinen Einfluss haben. Da brauchte nur jemand schnell ne Erklärung für etwas, worüber er bisher nicht nachgedacht hat. Und das geht ja öfter mal schief.

    Wohnt ihr in einem Zweiparteienhaus? Dann könntest du mit einer verlängerten Kündigungsfrist den aktuellen Mietvertrag incl. Stellplatz kündigen und einen neuen ohne Stellplatz anbieten. Aber es besteht natürlich das Risiko, dass du dann auf Mietersuche gehen musst, wenn die Mieter sich daraufhin eine andere Wohnung suchen.

    Hast du in deiner Rechnung auch berücksichtigt, wie die Temperaturen in diesen Jahren waren? 2017 hatten wir auch sehr hohe Heizkosten, sehr viel höher als in den Jahren davor, weil im Januar 2017 bereits das verbraucht wurde, was wir sonst über das Jahr hatten. Er war bei uns extrem kalt. 2016 war sehr warm, deutlich unterdurchschnittlich, was den Verbrauch anging.

    Legionellen haben ja nur etwas mit dem Warmwasser zu tun. Wenn der Anteil des Wassers so gemessen wurde, dann hat da eine Umstellung fast keine Auswirkungen auf den Gesamtverbrauch, zumal der Anteil fürs Warmwasser ja sogar runter ging. Das würde zum o.g. massiven Einfluss der Außentemperaturen in den Jahren passen. Wir hatten letztes Jahr zur Vorsorge und nach gewissen Umbauten am Warmwassersystem eine Woche die Warmwassertemperatur drastisch erhöht. Davon hat man beim Verbrauch (den wir separat erfasst haben) kaum etwas gemerkt. In der Summe macht das nichts aus.

    Gegen den Anschluss an eine Zentralheizung kannst du nichts machen, das gilt als moderner, sodass es dabei auch keine Rolle spielt, ob das für dich günstiger oder teurer ist.

    Für die Renovierung muss allerdings der Vermieter aufkommen. Er muss den Zustand der Wohnung wieder herstellen und wenn dazu neu tapezieren, streichen,... nötig ist, dann gehört das zu seiner Aufgabe.

    Die ist bei Wohnraummietverträgen aber stark eingeschränkt. Eine Vertragsbindung von mehr als 4 Jahren (48 Monate) durch Kündigungsverzicht wäre unwirksam. Folglich die Forderung des Vermieters unzulässig.

    Das war auf den Aufhebungsvertrag bezogen. Beim Mietvertrag selbst sie sie sehr eingeschränkt, da hast du recht. aber wenn es um eine Mindestmietdauer von 4 Jahren geht, wie es im ersten Beitrag steht, dann ist das ja rechtlich ok.

    Er kann sich nicht um Reparaturen oder Instandhaltungen drücken, das ist rechtlich nicht möglich. Allerdings kann er auf diese Weise sehr wohl Mieter mürbe machen und nach und nach zu bringen, auszuziehen. Wenn größere Sachen anstehen oder Instandhaltungen, die alle oder zumindest mehrere Parteien betreffen, hat man es sehr schwer.

    Je nachdem, wie viele Mieter noch dort wohnen, fährt man ggf. besser, sich auf eine größere Abstandszahlung für den eigenen Auszug zu verständigen. Massiv steigende Heizkosten, weil die Heizung nicht mehr effizient läuft, außenherum Leerstand herrscht und damit wenig bis nicht geheizt wird...

    Viele Vermieter sind da durchaus zu ordentlichen, 5-stelligen Summen bereit. Evtl. kommt der Vermieter sonst früher oder später mit einer Verwertungskündigung. Ob man sich damit mit 81 noch herumschlagen will, ist jedem selbst überlassen.

    Zu Modernisierungen ist der Vermieter nur in geringem Umfang verpflichtet, da gibt es nur einige wenige Pflichten nach EnEV.

    Ich denke, dass hier Vertragsfreiheit herrscht. Du willst aus dem Vertrag, der Vermieter möchte seine evtl. zusätzlichen Kosten wieder reinholen. Schließlich ist schon nach 2 statt nach geplanten 4 Jahren eine Maklergebühr angefallen, evtl. noch Nutzerwechselgebühren beim Abrechnungsdienstleister... Hältst du den Vertrag incl. Kündigungsausschluss ein, verteilen sich die Kosten auf mind. 4 Jahre und fällt in das Unternehmerrisiko des Vermieters.

    Was ist deine Alternative? Dann zahlst du eben weiterhin vertragsgemäß deine monatliche Miete.

    Man kann noch mal prüfen, ob die Klausel wirklich wirsam ist, aber wenn ja, musst du wohl in den sauren Apfel beißen.

    Nun, ichi möchte ja nicht auf Raten. Aber man lässt uns keine andere Wahl. Erst stand im Vertrag bzw steht drin das es auf ein Konto überwiesen werden soll. Vor Unterzeichnung sagten wir auf einmal haben wir es nicht. Da meinten die es ist egal Hauptsache es kommt was nach und nach.

    Das "Nach und nach" ist gesetzlich definiert. Nämlich als 3 Raten. Der Vermieter kann davon ausgehen, dass ihr das Gesetz kennt und auf euer Recht besteht, die Kaution in Raten zu bezahlen. Soweit ok und das gesteht er auch ja auch zu. Woher sollte der Vermieter ahnen, dass ihr alles in 10 Raten zahlen wollt? Oder habt ihr ihn konkret nach so vielen Raten gefragt?

    Laut Vertrag müsst ihr die Kaution überweisen (wohin eigentlich?), das habt ihr so unterschrieben und Verträge sind einzuhalten. Auf die mündlichen Absprachen würde ich nicht mehr bauen. Ihr müsstet die im Zweifelsfall alle beweisen und wenn ihr sagt, ihr hättet die Kaution ja nie überweisen wollen/können, sondern nur per Bürgschaft, öffnet ihr vielleicht noch mehr Tür und Tor, bzgl. Anfechntung des Mietvertrags, falsche Angaben vor Vertragsabschluss... Das Fass würde ich nicht aufmachen, das kann ein sehr teurer Gerichtsprozess werden. Ihr solltet zusehen, dass ab sofort alle Raten für die Kaution pünktlich eingehen und damit ist das Thema Kündigung hoffentlich vom Tisch. Das mit der Kautionsbürgschaft solltet ihr als Lehrgeld verbuchen, dass man nichts mündlich vereinbart, wenn schriftlich etwas anderes festgehalten wurde.

    Um welche Art von Mietspiegel handelt es sich?

    Im Mietspiegel sollte irgendwo zu finden sein, woher die Spanne kommt und welche Anforderungen es gibt, Wohnungen am obersten Ende der Spanne einzuordnen. Teilweise sind das Merkmale, die ansonsten bisher nicht erfasst wurden, teilweise gibt es dazu aber auch keine weitere Begründung und auch das obere Ende stellt einfach einen Teil der ortüblichen Miete dar. Dann liegt es im Ermessen der Parteien bzw. letztlich einem Richter, der die Wohnung einordnet.

    Hat die Vermieterin angegeben, aufgrund welcher Merkmale sie die Wohnung am obersten Ende der Spanne einordnet?

    Da die Fliesen vermutlich nicht deinem ständigen Zugriff unterliegen (wie etwa eine Türklinke oder Wasserhahn), fällt das nicht unter die Definition von Kleinreparaturen, die vom Mieter zu tragen sind.

    Wenn es sich um altersbedingte Mängel handelt und nicht etwa um Beschädigungen deinerseits, muss der Vermieter dafür aufkommen. Die Instandhaltung/setzung der Mieträume ist Aufgabe des Vermieters.

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