Ob du das Fernsehen nutzt oder nicht, war bisher nicht von Belang. Seit 01.07.2024 ist es allerdings so, dass diese Kosten nicht mehr einfach so umgelegt werden dürfen, sondern man einen Vertrag dafür abschließen muss.
Zitat
kann das so sein,da ich dachte das Mieter nur für die Betriebskosten aufkommen, die während ihrer tatsächlichen Wohnzeit entstehen
Im Allgemeinen ist die Aussage des Vermieters korrekt. Es ist in der Regel tatsächlich so, dass die Gesamtkosten, die im Jahr entstehen, zeitanteilig nach Mietdauer verteilt werden, ohne Preisunterschiede, die sich unterjährig ergeben, oder tatsächliche Umstände wie Reinigungseinsätze usw. zu berücksichtigen. Anderes Beispiel: in der Zeit vom Jan - Juni lag der Preis pro kWh Gas bei 10 ct, ab Juli bei 12 ct. Nun ist der Mieter im Juni ausgezogen und hätte gerne seinen Verbrauch nur mit 10 ct berechnet, mit den 12 ct hatte er ja nichts mehr zu tun, da war er ja bereits ausgezogen. Oder der Hausmeisterservice, der zum 01.10. die Preise erhöht hat. Hier muss der Vermieter nicht für jedes einzelne Mietverhältnis ausklamüsern, was wann wie viel gekostet hat und was er wem in Rechnung stellen muss. Das wäre auch extrem aufwändig.
Bei deinem Fall bin ich mir nicht sicher, wie es korrekt zu handhaben ist. Es wäre hier absolut einfach, das dem Vormieter/Nutzer zuzuordnen, weil es hier eine ganz klare, gesetzliche Änderung zum 01.07.2024 gibt und anschließend die Kosten bei 0 sind. Zudem konntest du das Angebot auch gar nicht mehr nutzen. Allerdings widerspricht das aus meiner Sicht schon dem o.g. allgemeinen Konzept, wenn es Jahresabrechnungen gibt und grundsätzlich nach Wohnfläche verteilt wird. Mir ist hierzu allerdings aktuell keine Rechtsprechung bekannt, da die Nebenkostenabrechnungen, bei denen dieser Punkt strittig sein wird, erst nach und nach zugehen. Ich denke, sowas wird in den nächsten Jahren durchaus vor Gerichten landen. Ich als Vermieter würde eher deine Meinung teilen und das ausschließlich dem Nutzer bis Juni in Rechnung stellen, allerdings ohne zu wissen, ob das so korrekt ist. Ob dir die Summe einen Streit mit (meiner Meinung nach) ungewissen Ausgang mit dem Vermieter wert ist, musst du selbst wissen.