Beiträge von Schweinchenfan

    Die meisten Posten sind aus meiner Sicht um die üblichen Preissteigerungen teurer geworden. Strom, Versicherungen, Dienstleistungen... ganz normal.

    Was mir auffällt, ist dass in 2022 die Kosten die Abwasser/Schmutzwasser extrem niedrig waren, für 12 Personen im Haus erscheinen mir die Kosten in 2023 wesentlich realistischer. So zum Vergleich, wir haben mit 5 Personen 800€/Jahr und wir sind keine Verschwender beim Wasser. Ich würde den Vermieter auch nach Belegen fragen, aber ich denke, dass er da entweder was in 2022 nicht umgelegt hat oder der Versorger damals wirklich noch sehr günstig war. Damit erklärt sich ja der größte Teil eurer Nachzahlung. Der Rest ist wie auch Fruggel schon geschrieben hat, die normale Preissteigerung, die wir hatten. Wenn ihr für 2024 und 2025 die Vorauszahlungen nicht erhöht hattet, dann solltet ihr auch hier mit Nachzahlungen in mind. dieser Höhe rechnen.

    Bei den energischen Warnungen, die mein Post hier hervorgerufen hat, werde ich mich umsehen, ob es Möglichkeiten gibt, anders vorzugehen.

    Dann sprich mit dem Vermieter und versuche, eine Einigung zu finden. Es bringt in solchen Fällen nichts, einfach die Miete nicht pünktlich oder unvollständig zu zahlen, denn dann kann der Vermieter sofort Zahlungsklage einreichen, die du nur verlieren kannst. Incl Zahlung der Gerichtskosten macht es das für dich nur teurer.

    Was ich davon halte - nicht viel.

    Die Übergabe der Wohnung würde ich gerne davon abhängig machen, ob Sie die Wohnung renovieren möchten oder einen Nachmieter suchen

    Was willst du da abhängig machen? Du musst die Wohnfläche wie vereinbart zurückgeben. Was der Vermieter danach macht, geht dich natürlich nichts an. Oder geht es dir hier um das Datum? Wenn ja, sollte das auch so dort stehen, denn mir ist nicht klar, was du überhaupt willst.

    Schon mal den Vermieter darauf hinweisen, dass man die letzten Mieten nicht wie vertraglich vereinbart zahlen wird, ist auch keine gute Idee. Damit verursacht du nur Mahnkosten, die alleine dir zur Last fallen werden und die finanzielle Situation nicht gerade verbessern werden. Dass du deinen Umzug zahlen muss und neue Möbel willst, ist nicht das Problem des Vermieters.

    Auf den theoretisch stromführenden Kabeln sind Klemmen. Selbst wenn die Sicherung drin wäre, würde nichts passieren, solange das Kind nicht auf die Idee kommt, die Klemmen zu entfernen. Die Erde dagegen ist offen, sodass der Personenschutzschalter sofort auslösen würde.

    Schön ist es natürlich trotzdem nicht und das Dauerzustand fände ich das auch nicht gut. Ich würde den Vermieter fragen, was sein Zeitplan für das Kabel ist. Wenn er da demnächst ran geht und die Installation beendet, würde ich das hinnehmen.

    Ist sie Abrechnung dann trotzdem richtig? Man müsste dann doch die Nebenkostenzahlung für Januar und Februar berücksichtigen oder?

    Bei den Heizkosten ist es verpflichtend, den Verbrauch im Abrechnungszeitraum zu ermitteln. Was heißt, "die Heizung" wurde erst im März oder Februar abgelesen? Elektronische Messeinrichtungen (Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler) speichern i.d.R. die Werte zum 31.12., sodass man auch später problemlos die korrekten Werte bekommen kann. Nur bei alten Verdunster -Röhrchen wird es schwierig.

    Verstehe nicht, was daran unklar ist. Individuelle Zähler der Wohnung abgelesen, den Gasverbrauch der Heizanlage aber nicht.

    Eben doch, der Zähler wurde ja abgelesen, allerdings wurde der Stand nicht für eine unterjährige Abrechnung verwendet. Es ist schon richtig, dass Heizkostenverteiler nur Sinn machen, wenn es mehrere Nutzer gibt, allerdings macht es dann auch nicht wirklich Sinn, den allgemeinen Gaszähler abzulesen. Eine derartige Zwischenabrechnung ist ja sehr aufwändig und dann bräuchte man alle Zähler. Dass der TE den Schluss zieht, dass die nachfolgende Familie so verschwenderisch war, klang für mich auch eher nach eigenem Anschluss, denn sonst könnte es ja auch jeder beliebige andere Nutzer im Haus sein, ggf. weitere Nutzerwechsel usw.

    Ob du das Fernsehen nutzt oder nicht, war bisher nicht von Belang. Seit 01.07.2024 ist es allerdings so, dass diese Kosten nicht mehr einfach so umgelegt werden dürfen, sondern man einen Vertrag dafür abschließen muss.

    Zitat

    kann das so sein,da ich dachte das Mieter nur für die Betriebskosten aufkommen, die während ihrer tatsächlichen Wohnzeit entstehen

    Im Allgemeinen ist die Aussage des Vermieters korrekt. Es ist in der Regel tatsächlich so, dass die Gesamtkosten, die im Jahr entstehen, zeitanteilig nach Mietdauer verteilt werden, ohne Preisunterschiede, die sich unterjährig ergeben, oder tatsächliche Umstände wie Reinigungseinsätze usw. zu berücksichtigen. Anderes Beispiel: in der Zeit vom Jan - Juni lag der Preis pro kWh Gas bei 10 ct, ab Juli bei 12 ct. Nun ist der Mieter im Juni ausgezogen und hätte gerne seinen Verbrauch nur mit 10 ct berechnet, mit den 12 ct hatte er ja nichts mehr zu tun, da war er ja bereits ausgezogen. Oder der Hausmeisterservice, der zum 01.10. die Preise erhöht hat. Hier muss der Vermieter nicht für jedes einzelne Mietverhältnis ausklamüsern, was wann wie viel gekostet hat und was er wem in Rechnung stellen muss. Das wäre auch extrem aufwändig.

    Bei deinem Fall bin ich mir nicht sicher, wie es korrekt zu handhaben ist. Es wäre hier absolut einfach, das dem Vormieter/Nutzer zuzuordnen, weil es hier eine ganz klare, gesetzliche Änderung zum 01.07.2024 gibt und anschließend die Kosten bei 0 sind. Zudem konntest du das Angebot auch gar nicht mehr nutzen. Allerdings widerspricht das aus meiner Sicht schon dem o.g. allgemeinen Konzept, wenn es Jahresabrechnungen gibt und grundsätzlich nach Wohnfläche verteilt wird. Mir ist hierzu allerdings aktuell keine Rechtsprechung bekannt, da die Nebenkostenabrechnungen, bei denen dieser Punkt strittig sein wird, erst nach und nach zugehen. Ich denke, sowas wird in den nächsten Jahren durchaus vor Gerichten landen. Ich als Vermieter würde eher deine Meinung teilen und das ausschließlich dem Nutzer bis Juni in Rechnung stellen, allerdings ohne zu wissen, ob das so korrekt ist. Ob dir die Summe einen Streit mit (meiner Meinung nach) ungewissen Ausgang mit dem Vermieter wert ist, musst du selbst wissen.

    Woher oder wie genau soll ich nun als Mieter heraus finden ob er da im Recht ist?

    Ob die Kappungsgrenze eingehalten wurde, kannst du ja einfach ausrechnen.

    Ansonsten muss der Vermieter nachweisen, wie hoch die ortsübliche Miete ist. Wenn es einen Mietspiegel gibt, dann kann er darauf verweisen und du kannst dir den Mietspiegel anschauen. Er muss begründen, wie er auf die Vergleichsmiete kommt. Alternativ kann er auch Vergleichswohnungen nennen, die muss er so genau benennen, dass du alles nachprüfen kannst.

    Ich alleine für 60qm. Für Hausmeister, Aufzug, Müllabfuhr, Wasser/Abwasser etc.

    Du nutzt 60 m2/Person, die anderen nur 20m2. An der Stelle ist es so, dass der Gesetzgeber das ausdrücklich so vorgesehen hat, als Standard-Verteilerschlüssel. Wer sich mehr Fläche/Person leistet, kann auch pro Person mehr von den kalten Kosten zahlen.

    Beim Warmwasser geht es nicht darum, ob man von den Nachbarn profitiert, sondern darum, die Bereitstellungskosten angemessen zu verteilen. Gerade bei zentralem Warmwasser ist locker die Hälfte der Kosten die Bereitstellung und Bevorratung, je nach Dämmung von Leitungen und Tank sogar mehr. Wir haben beispielsweise im EFH unsere Kosten mehr als halbiert, indem wir Warmwasser nur einmal am Tag bereiten und das nur für die Menge, die wir tatsächlich brauchen. Abends ist der Speicher kalt. Im MFH macht man das natürlich nicht und lebt eben damit, dass es höhere Kosten verursacht.

    Du bist Bäcker, und

    Weißt was in den Brötchenteig kommt

    Oder Metzger, der weiß was in die Wurst kommt

    So ein bisschen Allgemeinbildung hat aber noch niemanden geschadet. Den Wandaufbau muss man auch nicht kennen. Man weiß allgemein, dass die Wärmeschutzverordnungen ab 1978 für immer bessere Dammstandards gesorgt haben und bis dahin kaum Dämmung vorhanden war. Heute (und der Schimmel ist ja erst in den letzten Jahren gekommen) weiß man, dass kalte Wände schimmeln bei zu hoher Luftfeuchtigkeit, dagegen hilft ausreichend Heizen und Lüften oder dämmen. Natürlich können Kalziumsilikatplatten helfen oder auch eine vollständige Außendämmung, dann sind die Wände wärmer. Zum Heizen und Lüften ist der Mieter verpflichtet, der Vermieter zum Dämmen nicht.

    Ob eine Sockelabdichtung vorhanden ist, kannst du vermutlich nicht einschätzen. Zementputz sieht genauso aus wie jeder andere Putz. Oder ob darunter beim Bau dichtschlämme aufgetragen wurde, sieht man auch nicht. Wie kommst du darauf, dass hier ein Mangel (entsprechend dem Baujahr!) vorliegt?

    Tut er das nicht, gilt nichts besonderes sondern das normale

    Es greift doch nur die normale Obhutspflicht. Das Mieterverhalten ist aber durchaus an den Zustand der Immobilie und auch ggf. an die Nutzung anzupassen. Der Dämmzustand, der sich aus dem Baujahr ergibt, war ja von Anfang an bekannt. Gut, vor 37 Jahren gab es noch keine Energieausweise, aber ob das Gebäude damals ein Neubau oder schon älterer Bestand war, konnte man erfragen.

    Wenn du der Meinung bist, dass von deiner Seite aus alles richtig läuft, dann lass es doch laufen. Wenn du darauf bestehst, dass der Vermieter den aktuellen Schaden beseitigt, wird er das bestimmt in Auftrag geben und ggf. versuchen, das Geld dafür von dir wieder zu holen, genau das schreibt ja im Grunde auch in seinem Schreiben. Möglicherweise folgt dann gleich diese Reaktion:

    Allerdings dann kann es bei Gericht weiter gehen, wenn der Vermieter dies dort dann los tritt, und dann bestellt der Richter einen Sachverständigen, und dieses Gutachten kann dann von keiner Partei mehr abgelehnt werden, sodann dies richtig und korrekt erstellt worden ist.

    In dem Moment kann es halt doch für ihn empfindlich teurer werden, wenn der Mieter hier nicht Recht bekommt. Dann wäre die Beseitigung erheblich billiger gewesen und sein Nutzerverhalten muss er trotzdem anpassen, nachdem ihm der Richter das noch mal (gegen ordentlich Geld) erklärt hat.

    PS: unsere ehemaligen Mieter hatten das gleiche Problem. Sie haben sogar selbst das Gutachten beauftragt, dass die baujahrstypischen Wärmebrücken und nicht daran angepasstes Nutzerverhalten als Ursache des Schimmels bestätigt hat. Hätten sie auch billiger haben können ;).

    Also kann der VM hier eine Möbelstellung vorschreiben ? Aus Meiner Sicht ist das überzogen. Das kann es nicht sein

    Wenn du anders gewährleisten kannst, dass es nicht zu weiterem Schimmel kommt, dann kann er das nicht vorschreiben.

    Ein Bett unmittelbar vor der Heizung und ein Schrank an der Außenwand wird allerdings immer wieder zu diesen Problemen führen. V.a. wenn es stimmt wie der Vermieter schreibt, dass ein kleines Zimmer sehr intensiv genutzt wird und vielleicht wirklich nur morgens und abends gelüftet wird (hoffentlich ohne Kipp).

    Wir haben konsequent keine Möbel an den Außenwänden, das führt bei ungedämmten Ecken, die konstruktiv bedingt immer ein ungünstiges Verhältnis von warmer Innenluft und kalter Außenwand haben, sehr häufig zu Schimmelproblemen.

    Habt ihr gefragt, was er mit "schlechte Erfahrungen" meint? Hund bleibt den ganzen Tag alleine und bellt durchgehend? Zerstörtes Interieur? Je nach Antwort könnte man dann eine Lösung anbieten oder erklären, wie man z.B. den Alltag mit Beruf (Home Office, Bürohund...) regelt.

    Bevor ich das Thema anspreche, würde ich gerne wissen, ob ich selbst ermitteln kann, ob unserem Vermieter diese Unterstützung zugestanden hätte.

    Nein, das kannst du nicht, denn dazu bräuchtest du dir vorherige Rechnung. Eine der Bedingungen war, dass sich der Preis verdoppelt hat.

    O₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) berücksichtigt wurde, und damit die Nebenkostenabrechnung formal nicht ganz korrekt sei. Sollten wir diese nachfordern, oder spielt das keine große Rolle für die Nachzahlung?

    Auch das lässt sich aus den bisherigen Angaben nicht ermitteln. Dazu benötigt man Informationen über den Verbrauch, die beheizten Flächen, zur Warmwasserbereitung,... Das kann schon ein relevanter Betrag sein. Fakt ist, dass die CO2-Kosten jedes Jahr steigen und vermutlich in wenigen Jahren sehr deutlich über dem heutigen Niveau liegen werden. Dann will man schon, dass der Vermieter das richtig rechnet, egal ob er alt ist und sich nicht ins Detail auskennt. Wenn das der Fall ist, muss er eben jemanden beauftragen, der diese Kompetenzen hat.

    So, nun sind 6 Monate vergangen, ich habe noch nichts gehört. Kann ich nun meine Kaution (abzgl. der noch zu zahlenden Betriebskosten) zurückverlangen?

    Zurückverlangen kannst du natürlich immer, allerdings ist bzgl. der Schäden die Sache nach einem Urteil des BGH aus dem letzten Jahr nicht so klar (BGH VIII ZR 184/23). Wie sich dein Fall im Vergleich zu diesem Urteil, das besagt, dass eine solche Aufrechnung nicht zwingend innerhalb der 6 Monate stattfinden muss, müsste ein Anwalt beurteilen, dem im Wortlaut das Übergabeprotokoll oder weitere Schreiben vorliegen.

    Könnte es erfolgsversprechend sein, der Eigenbedarfskündigung mit der Begründung zu widersprechen, dass der Vermieter zunächst den Eigenbedarf der Obergeschosswohnung prüfen muss, bevor er uns die Kündigung aussprechen darf?

    Nein, eine Sozialauswahl oder so etwas ist nicht nötig. Der Vermieter darf genau für die Wohnung die Kündigung aussprechen, die er bewohnen möchte. Man kann dann mit dem Richter diskutieren, ob 100 m2 für eine Person angemessen sind, aber mehr auch nicht. Der Vermieter wird ja nicht jünger, da macht die Erdgeschosswohnung schon mehr Sinn. Mobilität wird in Alter nicht besser.

    Die Anmietung einer vergleichbaren Wohnung wäre uns somit nur mit erheblichen Mehrkosten möglich.

    Das macht nichts. Eine Anmietung einer Wohnung zu ortsüblichen Konditionen ist zumutbar. Darauf, langfristig billig zu wohnen, hat man keinen Anspruch.

    In der Kündigung muss der Vermieter eine Begründung liefern, warum er in diese Wohnung einziehen möchte. Davon schreibst du nichts. Evtl habt ihr hier einen Angriffspunkt, denn das ist essentiell wichtig.

    Ansonsten. Falls er nach eurem Widerspruch die obere Wohnung kündigt und bezieht, dann kann er euch anschließend ohne Angabe von Gründen kündigen (§573a). Das bringt euch also auch nur etwas mehr Zeit.

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