Beiträge von Schweinchenfan

    Mietspiegel weisen in der Regel die Kaltmiete pro m² aus. Das wären dann für 45 m² schon 310 €. Was ist in den 349 € an Nebenkosten enthalten? Ist das eine Pauschalmiete? Heizkosten incl. oder excl.?

    So kann man die Frage nicht beantworten. Dazu müsste man wissen, was a) die 349 € gnau sind und b) was im "Mietspiegelpreis" berücksichtigt ist.

    Richtig oder falsch gibt es schon gar nicht. In gewissen Grenzen herrscht auch im Mietrecht Vertragsfreiheit und es kommt darauf an, was die Parteien vereinbaren in Bezug auf die Miethöhe.

    Als Vermieter hat man da schon ein gewisses Interesse, dass der Mieter nicht alle möglichen Handwerker beauftragt, die dann an den Installationen Hand anlegen. Am Ende ist der vom Mieter beauftragte Handwerker doch kein Fachmann, es kommt zu Problemen, Brand etc. und am Ende will niemand dafür aufkommen. Oder es wird nicht an den richtigen Zähler angeschlossen, andere Mieter beschweren sich über Stromklau usw. Den Ärger hat nachher erst mal der Vermieter, evtl. sogar Kosten, wenn es sich nicht klären lässt.

    Wenn ihr als Mieter eine solche Veränderung haben möchtet, dann würde ich dem auch nur zustimmen unter der Bedingung, dass es von "meinem" Elektriker des Vertrauens ausgeführt wird. Wenn dann doch was schief geht, dann ist das ein Ding zwischen meinem Handwerker und mir. So wahnsinnig groß sind die Preisunterschiede bei so kleinen Arbeiten i.d.R. nicht. Ansonsten muss der Mieter eben auf die Stockdose verzichten, dann gibt es gar keine Erlaubnis, die Installation zu verändern.

    Es ist halt eine Bürgschaft, bei der der Vermieter direkt an dich rantreten kann, wenn der Mieter, also deine Tochter, ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Das ist nicht unüblich, wenn Kinder in Ausbildung sind und sich die Wohnung selbst nicht oder kaum leisten können. Je nach Marktlage hat man kaum eine Chance auf eine Wohnung, wenn niemand die Bürgschaft unterschreibt. Zu meinen Studienzeiten mussten das meine Eltern auch, sonst hätte man mir die Wohnung einfach nicht vermietet.

    Wird zusätzlich eine Kaution verlangt? In welcher Höhe? Eine Kombination von Kaution und Bürgschaft in unbegrenzter Höhe ist in den meisten Fällen nicht zulässig (vgl. §551 BGB), aber das muss man dem Vermieter ja nicht gleich auf die Nase binden. Dann kann man das beruhigt unterschreiben und im Fall der Fälle darauf hinweisen, dass die Sicherheitsleistung auf höchstens 3 Kaltmieten begrenzt sein darf.

    Ich sehe das auch so wie die anderen. Aus Vermietersicht würde ich keinen Vertrag alleine auf deine Freundin abschließen. Einkommen im Vergleich zur Miete ist ziemlich mager, da wird es bei unerwartet eintretenenden Kosten, längerer Krankheit oder Arbeitslosigkeit sehr, sehr eng mit der Mietzahlung, sodass ich dieses Risiko als Vermieter nicht eingehen würde. Schon gar nicht, wenn da eine alleinstehende Person auftritt, die anscheinend eine große Wohnung sucht, die eigentlich gar nicht zu ihrem Budget passt, und ich genügend Auswahl an potentiellen Mietern habe.

    Selbst wenn du nur unsichere Einnahmen hast, gäbe es eine zweite Person, an die man als Vermieter treten kann, um an sein Geld zu kommen, wenn du ebenfalls Vertragspartner bist. Dass du ein unsicherer Kandidat mit negativer Vergangenheit bist, hilft dir gegen die Konkurrenz, die ist offenbar reichlich gibt, natürlich nicht gerade. Als Vermieter ist man darauf angewiesen, bei der Wahl der Mieter keinen Fehler zu machen, der einen später teuer zu stehen kommt.

    Weiter außerhalb oder in weniger beliebten Ecken steigen eure Chancen vermutlich, wenn die Konkurrenz deutlich kleiner wird und man als Vermieter Kompromisse eingehen muss. Ansonsten sollte die Wohnung deutlich günstiger werden, damit das Einkommen deiner Freundin dafür als ausreichend angesehen werden kann (max. 1/3 des Einkommens, was ich persönlich schon sehr viel finde, aber der Prozentsatz ist üblicherweise ok). Selbst dann würde ich zwar auf den zweiten Vertragspartner bestehen, aber dann wäre die negative Schufa nicht mehr so das Problem.

    Gegen die Abrechnungen von 2015 und 2016 kannst du keinen Widerspruch mehr einlegen, die Fristen sind um.

    Gegen wen willst du Schadenersatz geltend machen? Gegen dich, weil du die Abrechnungen nicht geprüft hast? Dass einem zu niedrige Zählerstände durch Ablesefehler irgendwann auf die Füße fallen, ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Irgendwann wird korrekt abgelesen und wenn es beim Austausch des Zählers nach Ende der Eichfrist ist.

    Wenn du keine abweichenden Protokolle, Fotos etc. hast, kannst du nicht beweisen, dass die genannten und abgerechneten Werte nicht stimmen. Mag sein, dass sie nicht plausibel sind, aber warum hast du das nicht damals schon angemerkt und genauer nachgefragt? Dass sie nicht plausibel sind, stimmt natürlich, aber nun im Nachhinein kann man auch nicht mehr rekonstruieren, was richtig ist. Das hätte man nur mit einer zweiten Ablesung unmittelbar im Anschluss an die Ablesung/Abrechnung gekonnt.

    Für Heizungaustausch gibt es heute schon Möglichkeiten, z.B. über Contracting. Unser Gasnetzbetreiber macht dafür auch aktuell mal wieder viel Werbung, von wegen neue Heizung - keine Investitionskosten. Dafür ist man dann für 10 Jahre an ihn als Gaslieferant gebunden und zahlt natürlich entsprechend hohe Aufschläge auf die Brennstoffkosten. Bevor das Contracting für unsere aktuelle Heizung ausgelaufen ist, lagen die Gaskosten etwa beim 3-fachen der aktuellen Kosten. Bei uns war auch das Risiko von Reparaturen abgewältzt auf den Contracting-Geber.

    Gleiches geht oft auch für Ölheizungen, die man (bzw. der Mieter) über die Jahre über die Brennstoffkosten abbezahlt. Für Vermieter ist das eigentlich eine sehr geschickte Lösung, denn die erhöhten Kosten trägt der Mieter und als Vermieter muss man nichts investieren. Ob du das wirklich willst, ist die andere Frage.

    Wenn du die Möglichkeit hast, das Haus zu kaufen, würde ich da ernsthaft drüber nachdenken und das Gespräch suchen. Solange du keinen Aufhebungsvertrag unterzeichnest und eine Kündigung noch unsicher ist, dürfte das Haus nur mit deutlichen Abschlägen zu verkaufen sein. Vermietet ist bei Einfamilienhäusern und der aktuellen Marktlage, bei der viele Selbstnutzer suchen, kein gutes Verkaufsargument. Da besteht die Chance, dass ihr euch auf einen guten Preis einigen könnt. Alternativ natürlich eine ordentliche Entschädigung, die die Vermieterin ja aus dem Verkaufserlös bestreiten können müsste, wenn du selbst nicht kaufen willst oder kannst.

    Welche Konsequenzen fürchtet ihr denn? Kündigen kann der Vermieter nicht so einfach.

    Im Nachhinein anfechten würde ich mich nicht drauf verlassen. Immer aus Angst klein bei geben ist auf Dauer nichts für ein Mietverhältnis. Also klare Position beziehen, dass ihr eure Rechte und Pflichten kennt und sich der Vermieter entsprechend verhalten soll.

    Nein, Haftpflichtversicherungen decken das meist nicht ab. Dafür gibt es ja Hausratversicherungen, die sind der deutlich einfachere Weg.

    Wenn du es über Schadensatz probieren willst, kommt dazu, dass du beweisen müsstest, wer den Schaden verursacht hat oder wer ihn hätte vermeiden müssen. Ein Ding der Unmöglichkeit für dich, nehme ich an. Und es würde auch nur der Zeitwert ersetzt. Je nachdem, wie alt die Küche ist, ginge das gegen 0.

    Hast du vor dem Auftrag den Vermieter kontaktiert? Das größte Problem ist hier vermutlich, dass du den Handwerker beauftragt hast. Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Es wäre Aufgabe des Vermieters, dann müsste er zahlen. So kann er die Zahlung verweigern, wenn du nicht nachweisen kannst, dass du den Schaden gemeldet hast und mind versucht hast, dem Vermieter die Regulierung zu überlassen. Sicherlich kann man sich nun streiten, ob es ein Notfall war, der keinerlei Verzögerung gestattet oder ob man nicht doch erst den Vermieter hätte kontaktieren können. Diese Fragestellung ist erst mal unabhängig davon, ob du Schuld an der Verstopfung trägst. Du hast den Handwerker beauftragt.

    Wenn ohne Probleme Ersatzwohnraum beschafft werden kann, dann können sie die Frist vermutlich nicht lange hinauszögern. Allerdings ist nur aus der Tatsache, dass Wohnungen angeboten werden mit gleichen m2 und Mietpreis nicht gesagt, dass DIESE Mieter die Wohnung auch bekommen würden. Hartz4 steht meist nicht oben auf der Liste der Wunschkandidaten der Vermieter.

    Der Weg führt trotzdem nur über eine Räumungsklage und die kostet halt erst mal den Vermieter Geld. Fraglich ist, ob er jemals wieder was von den Mietern zurückbekommt.

    Ich würde einen Anwalt kontaktieren, aber ich halte eine schriftliche Zusage, bevor ihr den Vertragsinhalt kennt, nicht für bindend. Was habt ihr da unterschrieben? Euch sind keine genauen Konditionen bekannt, bis ihr den Vertrag vorliegen habt. Es gibt ja bisher nur die Absicht, einen Vertrag zu unterschreiben. Also auch keinen mündlichen Vertrag, die Schriftform ist ja abgesprochen.

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