Beiträge von Schweinchenfan

    Nein, Haftpflichtversicherungen decken das meist nicht ab. Dafür gibt es ja Hausratversicherungen, die sind der deutlich einfachere Weg.

    Wenn du es über Schadensatz probieren willst, kommt dazu, dass du beweisen müsstest, wer den Schaden verursacht hat oder wer ihn hätte vermeiden müssen. Ein Ding der Unmöglichkeit für dich, nehme ich an. Und es würde auch nur der Zeitwert ersetzt. Je nachdem, wie alt die Küche ist, ginge das gegen 0.

    Hast du vor dem Auftrag den Vermieter kontaktiert? Das größte Problem ist hier vermutlich, dass du den Handwerker beauftragt hast. Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Es wäre Aufgabe des Vermieters, dann müsste er zahlen. So kann er die Zahlung verweigern, wenn du nicht nachweisen kannst, dass du den Schaden gemeldet hast und mind versucht hast, dem Vermieter die Regulierung zu überlassen. Sicherlich kann man sich nun streiten, ob es ein Notfall war, der keinerlei Verzögerung gestattet oder ob man nicht doch erst den Vermieter hätte kontaktieren können. Diese Fragestellung ist erst mal unabhängig davon, ob du Schuld an der Verstopfung trägst. Du hast den Handwerker beauftragt.

    Wenn ohne Probleme Ersatzwohnraum beschafft werden kann, dann können sie die Frist vermutlich nicht lange hinauszögern. Allerdings ist nur aus der Tatsache, dass Wohnungen angeboten werden mit gleichen m2 und Mietpreis nicht gesagt, dass DIESE Mieter die Wohnung auch bekommen würden. Hartz4 steht meist nicht oben auf der Liste der Wunschkandidaten der Vermieter.

    Der Weg führt trotzdem nur über eine Räumungsklage und die kostet halt erst mal den Vermieter Geld. Fraglich ist, ob er jemals wieder was von den Mietern zurückbekommt.

    Ich würde einen Anwalt kontaktieren, aber ich halte eine schriftliche Zusage, bevor ihr den Vertragsinhalt kennt, nicht für bindend. Was habt ihr da unterschrieben? Euch sind keine genauen Konditionen bekannt, bis ihr den Vertrag vorliegen habt. Es gibt ja bisher nur die Absicht, einen Vertrag zu unterschreiben. Also auch keinen mündlichen Vertrag, die Schriftform ist ja abgesprochen.

    Ich fürchte dass mir mein Vermieter den Mietvertrag sofort kündigen würde, wenn ich die Vorauszahlung für die Nebenkostenabrechnung zurückhalten würde. Der ist dafür bekannt, dass er sofort mit Anwälten kommt und Mieter "rauswirft" wenn sie Mietminderung oder ähnliches verlangen oder gar durchführen. Und gegen die Anwälte kann man sich nur teuer wehren - das kostet meist mehr als es bringt.

    Mit welchem Grund soll der Vermieter kündigen können? Ist es ein Zweifamilienhaus, in dem nur du und der Vermieter wohnen? Ansonsten hat er kaum Möglichkeiten, einen unliebsamen Mieter loszuwerden. Er kann zwar kündigen (also den Brief einwerfen), aber wenn du nicht ausziehst, kann er nur Räumungsklage einreichen und dann wird die Kündigung geprüft. Liegt kein gültiger Grund vor, dann kann dir nichts passieren, egal wie gerissen, selbstherrlich oder sonst was der Vermieter ist. Es kostet halt nur viele Nerven und auch vermutlich erst mal Geld.

    Ein Mietvertrag muss schriftlich mit einer Originalunterschrift gekündigt werden. Als Scan ist sie ebenfalls nur elektronisch, daher muss eine Kündigung so nicht akzeptiert werden. Außer, ihr hättet etwas entsprechendes mit dem Vermieter vereinbart.

    Samstag ist ein Werktag, ohne wenn und aber. Demnach ging die Kündigung nicht mehr innerhalb der 3 Werktage zu und wird erst zu Ende Mai wirksam.

    Es ist mir schon klar, weDer Vermieter meinte, das kaeme ungefaehr hin mit 600 - 800 Euro Nachzahlung!

    Und selbst dann, ist es nicht warm! Ich zahle ja knapp 80 Euro pro Monat fuer die Heizung

    Das hat dir der Vermieter gesagt? Warum hat er dann die Vorauszahlungen nicht realistisch angesetzt? Wie groß ist deine Wohnung? Evtl. sind 80 € einfach unrealistisch knapp.

    Inzwischen muss ja der Energieausweis zur Besichtigung zur Verfügung gestellt werden. Hast du dir diesen angesehen? Wie groß ist das Haus und welcher Ausweis wurde vorgelegt? Beim Bedarfsausweis müssen auch Angaben zur Dämmung gemacht sein. Nicht, dass die diese Dokumente für besonders aussagekräftig halte, aber eine Tendenz kann man schon erkennen. Die Skala ist ja doch sehr groß. Noch besser wären alte Nebenkostenabrechnungen, welchen Verbrauch die Wohnung konkret hatte?

    Solange man mit dem Vermieter reden kann, könntest du dir die Dokumente vielleicht auch jetzt noch ansehen und ggf. die Konsequenz der Kündigung ziehen. Bevor du eine Warmmiete zahlen musst, die du dir am Ende vielleicht gar nicht leisten kannst/willst/nicht angemessen ist, kannst du vielleicht gleich auf die Suche nach einer besseren Wohnung gehen und daraus lernen, Nebenkostenabrechnungen für die Wohnung aus den letzten Jahren anzusehen.

    Wenn die Wohnung der Nachbarin mit Südausrichtung deutlich wärmer wird, dann spricht das nicht gerade für die Dämmung des Hauses. Welche Ausrichtung hat deine Wohnung? Hauptsächlich Nordseite? Also kaum Wärmeeintrag durch Sonneneinstrahlung? Dass es schnell auskühlt, spricht ebenfalls dafür. Bloß nützt dir das Wissen wenig.

    Dämmung ist etwas, was du im Nachhinein auch nicht fondern kannst, schon gar nicht, ohne an den Kosten beteiligt zu werden. Laminat ist meiner Meinung nach im Erdgeschoss eine ganz schlechte Wahl beim Bodenbelag, allerdings in Mietwohnungen der Standard. Du hast die Wohnung so angemietet, also auch hier wenig Möglichkeiten, außer eben selbst mit Teppich gegen die Fußkälte zu arbeiten. Das Problem ist, dass sich Kälte von unten auch negativ auf das Temperaturempfinden auswirkt, es wirkt automatisch kälter als es tatsächlich ist. Das kann zum Problem der niedrigen Temperaturen noch dazu kommen.

    Rein rechtlich ist die Wohnung ohne Mängel, wenn du mit 24 h auf Stufe 5 eine Temperatur von 20-22 Grad tagsüber erreichen kannst, d.h. unter Ausschöpfen der Möglichkeiten, die die Wohnung bietet. Was das kostet, ist dein Problem. Das hättest du vor Anmietung erfragen können/müssen.

    Hast du die Wände, die Erdkontakt haben, mal auf Feuchtigkeit überprüft? Feuchtigkeit braucht Heizenergie ohne Ende und es wird nicht warm.


    Aber kann man nichts machen wenn ich der Meinung bin, dass ich friere (auch wenn es vlt. 20 Grad sind)und gerne meine Heizung anmachen möchte, diese aber dann nicht funktioniert bzw. nur lauwarm wird?? Wenn es für mein "wohlbefinden" in dem Moment nicht ausreicht, da ich z.B. schnell friere oder Erkältet bin.

    Es wird halt die Zeit kommen (ab Januar) wo ich aufgrund der Schwangerschaft Zuhause bin und wenn ich dann gerne die Heizung anmachen würde, diese aber nicht wirklich funktioniert. Kann ich dann nichts tuen auch wenn es 20 Grad im Raum sein sollten?

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    Wenn nicht im Mietvertrag eine höhere Temperatur vertraglich zugesichert ist, würde es im Streitfall auf die Ansicht des Richters ankommen und in vielen Urteilen wurden 20-21 Grad als ausreichend angesehen. Nachts darf es auch kühler sein. Die eigene Wohlfühltemperatur muss nicht erreicht werden, zumindest ist mir kein solches Urteil bekannt.

    Das ein Heizkörper nur lauwarm ist, heißt nicht so viel. Wenn die Fläche des Heizkörpers im Verhältnis zum Raum ausreichend groß ist, kann das ausreichen. Es muss eine Mindesttemperatur von 20 Grad erreicht werden. Wenn du also etwas erreichen willst, dann bist du in der Nachweispflicht, dass die Temperatur nicht erreicht wird.

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