Beiträge von Schweinchenfan

    Welche mietrechtlichen Folgen hätte es, wenn bis auf Krankenhäuser, Ärzte, Apotheken und Lebensmittelgeschäften alles andere geschlossen bleiben muß und somit auch keine Spedition den Umzug- und kein Handwerker Renovierungsarbeten erledigen kann und wir daher die alte Wohnung nicht termingerecht verlasssen- und in die neue Wohnung nicht termingerecht einziehen können?

    Diese Frage kann dir aktuell keiner beantworten. Wir haben selbst das große Problem, dass wir am kommenden Wochenende umziehen müssen, um einen Kaufvertrag zu erfüllen. Ob wir das jedoch dürfen/können, wissen wir heute noch nicht. Dafür gibt es bisher rechtlich keine Lösung, da wir diesen Fall in der BRD noch nie hatten. Die einzige Lösung, die der Notar vorgeschlagen hat: miteinander reden. Grundsätzlich kommt man nicht in Verzug, wenn die Situation unverschuldet ist. Wenn ein Umzug unmöglich ist, dann ist unmöglich.

    Ich würde vermutlich in der aktuellen Situation nichts riskieren, wenn man es noch vermeiden kann. Es weiß niemand, wie es weiter geht.

    Gab es eine Anrechnung, die eine Nachzahlung ergeben hat? In diesem Fall dürfen die Vorauszahlungen angepasst werden.

    Wenn eine Pauschale vereinbart wurde, dann ist es unter bestimmten Voraussetzungen auch möglich, diese anzupassen.

    Es gibt keine Warmwasserzähler, weil das Wasser bisher dezentral elektrisch erzeugt wurde bzw die eine Mietpartei eine eigene Heizung mit Warmwasseraufbereitung hat.

    Es gab 2 Wärmemengenzähler je 60€ und 7 Kaltwasserzähler je 11€. Eine Mietpartei wie gesagt eigene Heizung, deshalb auch kein Wärmemengenzähler für diese.

    Partei A: 60€+22€+40€= 122€/Jahr

    Partei B: 60+33€+40€=133€/Jahr

    Partei C mit eigener Heizung= 22€+40€= 62€

    Ich würde sagen, normal.

    Bei uns kosten die Wärmemengenzähler 60 €/Jahr und die Kaltwasserzähler je knapp 11 €/Jahr. Warmwasserzähler haben wir nicht. Wir stellen die Heizkostenabrechnung mit 120 € in Rechnung, allerdings für ein 3-Familienhaus. Das Angebot des Wärmedienstleisters war sehr deutlich darüber, weil dieser eine pauschale Liegenschaftsgebühr von 200 € verlangt zzgl. der Abrechnung.

    Die zeitlichen Zusammenhänge sind mir nicht klar. Wenn das Haus im Mai 2019 verkauft wurde, hat der alte Vermieter zu einem Schaden im Oktober 2019 längst nichts mehr zu sagen, wenn es eine Zwangsversteigerung war.

    Für euch ist entscheidend, wann der Umzug war. Innerhalb der genannten Frist von 6 Monaten muss der aktuelle Vermieter auf euch zukommen. Dann kann man weiter sehen. Was er genau will, für welche Schäden ihr aufkommen sollt usw. Das ist dann ein Fall für eine konkrete Rechtsberatung durch einen Anwalt oder über den Mieterbund.

    Ist denn der neue Eigentümer schon auf euch zugekommen?

    Grundsätzlich können solche Forderungen wegen Verschlechterung der Mietsache nur bis 6 Monate nach Auszug geltend gemacht werden. Nur bis dahin hat der neue Eigentümer überhaupt Zeit.

    Ich war tatsächlich schon länger nicht auf Wohnungssuche. Häufig ist es auch eher die Kombination aus Budget und Ansprüchen, weshalb angeblich so viel Wohnungsnot herrscht und "alle suchen". Meine Erfahrung von der anderen Seite ist eher, dass die verzweifelt Suchenden sehr konkrete Vorstellungen von Wohnung und Preis haben, die bei den heutigen Verhältnissen einfach nicht zusammen passen oder die EINE Wohnung gesucht wird, die perfekt zu den Wünschen passt. Ob es eine solche Wohnung überhaupt gibt? Wenn dann das Wohnzimmer 30 cm zu schmal ist oder eine Tür im Weg ist, sodass der 3 m Breite Fernseher oder die tolle Couch nicht hinpasst, nimmt man die Wohnung nicht und sucht weiter "völlig verzweifelt". Zu Kompromissen, entweder bei der Wohnung oder eben beim Preis, ist man nicht bereit. Wie das im Fall von M ist, weiß ich natürlich nicht, vielleicht ist das eine der Gegenden, bei denen tatsächlich keine Mietwohnungen angeboten werden, auch dann nicht, wenn man den Suchradius vergrößert.

    Tatsächlich sind Wohnungen, bei denen der Vermieter in unmittelbarer Nähe wohnt, oft günstiger. Da ist quasi "Schmerzensgeld" schon eingepreist, weil das nicht selten Zündstoff bietet. Das ist auch meine Erfahrung mit allen Wohnungen, bei denen Vermieter und Mieter wissentlich auf dem gleichen oder angrenzenden Grundstück wohnen.

    Bzgl. der Katzenhaltung ist schon entscheidend, was im Mietvertrag steht. Auch hier gilt, dass Verträge einzuhalten sind. Ist vereinbart, dass der Mieter den Vermieter bgzl. der Haltung um Erlaubnis fragen muss, ist diese Klausel gültig. Pauschal können sie nicht verboten werden, im Einzelfall aber schon. Deshalb ist auch hier zu prüfen, was genau vereinbart wurde.

    Wenn von einer Freigänger-Katze Beeinträchtigungen z.B. durch Kot, der nicht entfernt wird, ausgehen, kann man damit möglicherweise schon ein individuell vereinbartes Nein zur Katzenhaltung begründen. Tatsächlich habe ich es aber nicht versucht, dafür gibt es bei uns im Zweifamilienhaus andere Lösungen.

    Zitat

    "Verträge sind einzuhalten": Hörte aber schon oft von mittlerweile dank Gerichtsurteil hinfälligen Klauseln in Mietverträgen, insbesondere in den vermieterfreundlich verfassten. Ich glaube die Katzenhaltung zählt dazu. Zumindest ist hier wohl in aller Regel mieterfreundlich entschieden worden ("freie Entfaltung der Persönlichkeit"). Bei Hunden, auch kleinen, sieht die Sache m. W. schon wieder ganz anders aus.

    Das bezog sich auf die verwirrende Situation mit dem Tor, Luftraum usw. Wenn das Tor als benutzbar vermietet wurde und dem MIeter ein Weg über den Hof zugesichert wurde, muss sich der Vermieter daran halten. Notfalls kann man das Tor per Ersatzvornahme selbst reparieren lassen, wenn man den Vermieter korrekt in Verzug setzt. Dazu ist aber zu klären, was beweisbar tatsächlich vereinbart wurde.

    Passiver Rechtschutz, d.h. die Versicherung wehrt in einem Gerichtsprozess zu hohe Forderungen gegen sich bzw. den Versicherungsnehmer ab. Wenn es allerdings nicht zum Prozess kommt oder du deine Kaution aktiv einklagen willst, hilft dir das wenig. Eigentlich sollte das irgendwo in der Police stehen, ansonsten den Versicherungsmakler kontaktieren, über den die Versicherung läuft oder wenn ein solcher nicht existiert, selbst bei der Versicherung nachfragen. Die kann dann auch Fragen zum Prozedere beantworten.

    Wenn der Boden nicht repariert werden kann, muss sich der Vermieter einen Abzug Alt für Neu anrechnen lassen. Du musst nicht vollständig neues Parkett, schon gar nicht besserer Qualität, bezahlen. Ein Raum 2000 € klingt schon sehr viel. Wenn er dazu die Kaution verwendet, dann musst du halt überlegen, ob sich ein Prozess lohnt, wenn nicht der Vermieter den Rest einklagt

    .

    Wir hatten das selbst auch einmal, da wollte sich der Vermieter auf unsere Kosten einen neuen Fliesenspiegel (der mind 30 Jahre alte ist beim Entfernen der Küchenrückwände teilweise abgefallen) mit Fliesen für 60€/m² + Verlegen machen lassen bzw. hat uns diese Kosten in Rechnung gestellt. Den Zahn musste ihm dann auch ein Richter ziehen. Da der Vermieter damals keine Angaben zum Alter des Fliesenspiegels gemacht hat, hat der Richter einfach den Pauschalbetrag, den die Haftpflicht angeboten hat, übernommen. Wie das in deinem Fall vor Gericht laufen würde, kann jedoch keiner vorhersagen.

    Bei Paaren muss für jeden Mieter ein Bürge mit in den Vertrag, im Falle einer Trennung wäre sonst der Vermieter gelackmeiert

    Und an der Stelle wird es für den Mieter sehr einfach zu beweisen, dass die Bürgen nur Bürgen sind und nur zwecks Absicherung des Vermieters in den Vertrag kamen. Nämlich dann, wenn sie sich kaum kennen und abgesehen vom betreffenden Mieterpärchen keinerlei Verbindung haben. Warum sollten die zusammen eine Wohnung anmieten? Genau, weil der Vermieter das zur Absicherung wollte.

    Ohne das alles bis ins Detail gelesen haben: warum sucht man sich nicht einfach eine andere Wohnung?

    Eine Freigänger-Katze in meinem Garten würde ich als Vermieter auch nicht haben wollen. Nur als Wohnungskatze kann man wenig machen, aber in meinem Garten, d.h. auf meinem Gemüse und im Sandkasten meiner Kinder will ich keine Katze haben, wenn ich es vermeiden kann. Da soll sich der Mieter bitte eine andere Wohnung suchen oder die Katze drin lassen.

    1. Ein Mieter muss die Wohnung nicht verbessern. Wenn sie unrenoviert übergeben wurde, ist er zu Schönheitsreparaturen nicht verpflichtet.

    2. Verträge sind einzuhalten. Was vertraglich vereinbart wurde, gilt. Aber siehe oben, man kann alles gerichtlich erzwingen, aber nützen wird es nichts. Umzug ist sicherlich stressfreier.

    Also er sagt es koste 2000 Euro der ganze raum. Teilreparatur geht nicht.

    Abz. Paar hundert von der Versicherung soll ich ihm die große Differenz zahlen.

    Da kann ich meinen wohlverdienten Urlaub streichen..

    In der Regel ist in deiner Haftpflicht eine passive Rechtsprechung zur Abwehr unberechtigter Ansprüche enthalten. Dies betrifft auch den Fall, dass zu hohe Schadenersatzforderungen gestellt werden.

    Deine Fragen benötigen eine Rechtsberatung im Einzelfall durch eine Person, die dazu berechtigt ist.

    Der Mietvertrag muss genau geprüft werden, insbesondere auf die Situation des Kündigungsausschluss und der Befristung. Beides in ein Vertrag macht keinen Sinn, da man einen befristeten Vertrag ohnehin nicht kündigen kann. Hierbei kommt es jedoch auf die genauen Formulierungen an, die wir hier nicht prüfen dürfen. Anschließend kann man die Frage nach der Kündigungsfrist klären.

    Grundsätzlich gilt die verkürzte Kündigungsfrist nur dann, wenn der Vermieter selbst mit in der Wohnung wohnt.

    Vermutlich glaubt der Vermieter, wie viele andere, nicht an die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes und handelt daher so, als gäbe es das nicht. Wenn es im Nachhinein vom BVerG für ungültig erklärt wird, wurde keine wertvolle Zeit und Geld verloren.

    Ich halte ein Gespräch für nicht zielführend, aber es schadet auch nicht. Ich glaube aber, die werden schon bewusst die Klage eingereicht haben. Deshalb solltest du entweder alleine oder mit Hilfe eines Anwalts deine Verteidigungsbereitschaft beim Gericht anzeigen. Dann sieht man weiter, auch im Hinblick auf die Normenkontrollklage.

    Wir können hier nur allgemein antworten.

    1. Nein, so einfach nicht. Ausbleibende Reaktion auf eine Mängelmeldung allein berechtigen nicht dazu, die Miete mit der Kaution zu verrechnen. Es ist bisher nicht geklärt, wer für den Schimmel verantwortlich ist. Im Bezug auf die Mietminderung wegen der undichten Fenster usw. stellt sich die entscheidende Frage, ob dir das bei Abschluss des Mietvertrages bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, wenn du die Wohnung vor Abschluss besichtigt hast. Wenn den Fenstern anzusehen war, dass sie sehr alt sind, hätte man u.U. damit rechnen müssen. Natürlich ist es im Sommer immer deutlich schwerer zu prüfen. Wegen 2. und deinem anstehenden Auszug ist es aber mehr als fraglich, ob man in diese Klärung wirklich jetzt Zeit und Geld investieren will.

    2. Rückwirkend kann man grundsätzlich keine Mietminderung geltend machen.

    3. Blöde Situation. Dass du vorher einen Schlüssel hattest und deine Sachen drin stehen, ist schon mal ein gutes Argument. Es geht hier ja nur noch um begrenzte Zeit, da könnte man ja schon eine einvernehmliche Lösung mit dem Nachmieter finden.

    4. Hätte, Wäre, Wenn interessiert im Mietrecht nicht. Es wurde behoben und damit ist die Sache erledigt. Wer soll an was schuld sein?

    Zusammengefasst: hier ist sicherlich vieles schief gelaufen und die Kündigung war vermutlich der richtige Weg. Aus diesem Grund würde ich dir den allgemeinen Rat geben, gut zu überlegen, wie viel Zeit du hier investieren willst. Alle Beweise bzgl. der Mängel gut sichern, bei/vor Übergabe der Wohnung viele Fotos machen, am besten Zeugen dabei haben und ein ausführliches Protokoll anfertigen. Dann wird ggf. später die Klage bzgl. der Kaution etwas einfacher. Aber vielleicht machen sie da auch keinen großen Stress, weil das auch sie Zeit und Geld kostet mit ungewissem Ausgang.

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