Beiträge von Schweinchenfan

    Ohne das alles bis ins Detail gelesen haben: warum sucht man sich nicht einfach eine andere Wohnung?

    Eine Freigänger-Katze in meinem Garten würde ich als Vermieter auch nicht haben wollen. Nur als Wohnungskatze kann man wenig machen, aber in meinem Garten, d.h. auf meinem Gemüse und im Sandkasten meiner Kinder will ich keine Katze haben, wenn ich es vermeiden kann. Da soll sich der Mieter bitte eine andere Wohnung suchen oder die Katze drin lassen.

    1. Ein Mieter muss die Wohnung nicht verbessern. Wenn sie unrenoviert übergeben wurde, ist er zu Schönheitsreparaturen nicht verpflichtet.

    2. Verträge sind einzuhalten. Was vertraglich vereinbart wurde, gilt. Aber siehe oben, man kann alles gerichtlich erzwingen, aber nützen wird es nichts. Umzug ist sicherlich stressfreier.

    Also er sagt es koste 2000 Euro der ganze raum. Teilreparatur geht nicht.

    Abz. Paar hundert von der Versicherung soll ich ihm die große Differenz zahlen.

    Da kann ich meinen wohlverdienten Urlaub streichen..

    In der Regel ist in deiner Haftpflicht eine passive Rechtsprechung zur Abwehr unberechtigter Ansprüche enthalten. Dies betrifft auch den Fall, dass zu hohe Schadenersatzforderungen gestellt werden.

    Deine Fragen benötigen eine Rechtsberatung im Einzelfall durch eine Person, die dazu berechtigt ist.

    Der Mietvertrag muss genau geprüft werden, insbesondere auf die Situation des Kündigungsausschluss und der Befristung. Beides in ein Vertrag macht keinen Sinn, da man einen befristeten Vertrag ohnehin nicht kündigen kann. Hierbei kommt es jedoch auf die genauen Formulierungen an, die wir hier nicht prüfen dürfen. Anschließend kann man die Frage nach der Kündigungsfrist klären.

    Grundsätzlich gilt die verkürzte Kündigungsfrist nur dann, wenn der Vermieter selbst mit in der Wohnung wohnt.

    Vermutlich glaubt der Vermieter, wie viele andere, nicht an die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes und handelt daher so, als gäbe es das nicht. Wenn es im Nachhinein vom BVerG für ungültig erklärt wird, wurde keine wertvolle Zeit und Geld verloren.

    Ich halte ein Gespräch für nicht zielführend, aber es schadet auch nicht. Ich glaube aber, die werden schon bewusst die Klage eingereicht haben. Deshalb solltest du entweder alleine oder mit Hilfe eines Anwalts deine Verteidigungsbereitschaft beim Gericht anzeigen. Dann sieht man weiter, auch im Hinblick auf die Normenkontrollklage.

    Wir können hier nur allgemein antworten.

    1. Nein, so einfach nicht. Ausbleibende Reaktion auf eine Mängelmeldung allein berechtigen nicht dazu, die Miete mit der Kaution zu verrechnen. Es ist bisher nicht geklärt, wer für den Schimmel verantwortlich ist. Im Bezug auf die Mietminderung wegen der undichten Fenster usw. stellt sich die entscheidende Frage, ob dir das bei Abschluss des Mietvertrages bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, wenn du die Wohnung vor Abschluss besichtigt hast. Wenn den Fenstern anzusehen war, dass sie sehr alt sind, hätte man u.U. damit rechnen müssen. Natürlich ist es im Sommer immer deutlich schwerer zu prüfen. Wegen 2. und deinem anstehenden Auszug ist es aber mehr als fraglich, ob man in diese Klärung wirklich jetzt Zeit und Geld investieren will.

    2. Rückwirkend kann man grundsätzlich keine Mietminderung geltend machen.

    3. Blöde Situation. Dass du vorher einen Schlüssel hattest und deine Sachen drin stehen, ist schon mal ein gutes Argument. Es geht hier ja nur noch um begrenzte Zeit, da könnte man ja schon eine einvernehmliche Lösung mit dem Nachmieter finden.

    4. Hätte, Wäre, Wenn interessiert im Mietrecht nicht. Es wurde behoben und damit ist die Sache erledigt. Wer soll an was schuld sein?

    Zusammengefasst: hier ist sicherlich vieles schief gelaufen und die Kündigung war vermutlich der richtige Weg. Aus diesem Grund würde ich dir den allgemeinen Rat geben, gut zu überlegen, wie viel Zeit du hier investieren willst. Alle Beweise bzgl. der Mängel gut sichern, bei/vor Übergabe der Wohnung viele Fotos machen, am besten Zeugen dabei haben und ein ausführliches Protokoll anfertigen. Dann wird ggf. später die Klage bzgl. der Kaution etwas einfacher. Aber vielleicht machen sie da auch keinen großen Stress, weil das auch sie Zeit und Geld kostet mit ungewissem Ausgang.

    Die Vermieterin kann nur aus den im BGB 573 genannten Gründen kündigen. "Ein anderer Mieter hat gekündigt" ist dort nicht zu finden.
    So wie beschrieben könnten die einzelnen Mitbewohner nun eigene Mietverträge haben und damit unabhängig vom jeweils anderen kündigen.

    Allerdings stellt sich damit auch die Frage nach der Miethöhe. Wenn S nun einen eigenen Vertrag hat, muss er selbstverständlich auch die dort genannte Miete bezahlen, also die, die früher von beiden Mitbewohnern gemeinsam getragen wurde. Dabei kommt es auf die genaue Formulierung in den Verträgen an und sollte durch einen Anwalt geprüft werden. Es besteht durchaus die Möglichkeit, wenn die Vermieterin mit ihrer Kündigung nicht das Ziel erreicht, dass diese ebenfalls einen Anwalt einschaltet, der die Vertragssituation genau prüft. Je nach zeitlichem Verlauf und tatsächlicher Miethöhe besteht dann ggf. die Möglichkeit, wegen Zahlungsrückständen wirksam kündigen zu können, sodass dies nicht auf die lange Bank geschoben werden sollte.

    Die fristlose kündigen kann durch Zahlung der Rückstände geheilt werden, die ordentliche Kündigung nicht.

    Woher stammt diese Frist zum 17.02.? Eine schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter? Üblicherweise ist die Kaution in drei Raten und damit in den ersten drei Monaten fällig.

    Im Allgemeinen habt ihr eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten. Wenn der Vermieter bzw ihr den Vorschlag des Vermieters bisher nichts unterschrieben habt und der Vermieter nun sogar auf die gesetzliche Kündigungsfrist bestehen würde, müsst ihr zu Ende Mai kündigen. Dementsprechend auch die Miete bis dahin zahlen. Das wäre erheblich mehr als seine bisherige Forderung. Aufhebungsverträge gehen nur in beidseitigem Einverständnis und sind daher reine Verhandlungssache.

    Jetzt ist es an euch zu überlegen, auf die Forderung einzugehen, die im meinen Augen bereits durchaus entgegenkommend ist.

    Dass man einen Flügel (oder auch ein Klavier oder andere Instrumente) überall im Haus hört, ist normal. Wie AJ1900 schreibt, informiert euch über die Ruhezeiten. Üblicherweise wird das zwischen 22 und 6 Uhr sowie 13 bis 15 Uhr und an Sonn- und Feiertagen angenommen. Lärmprotokolle mit Datum und Uhrzeit wären bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung sehr hilfreich.

    Wenn die Nachbarn ebenfalls Eigentümer sind, hat der Vermieter relativ wenig Möglichkeiten.

    Ihr könnt euch beim Anwalt beraten lassen, wenn es tatsächlich außerhalb der Ruhezeiten Lärmbelästigungen gibt und diese die Gesundheit gefähren. Dieser kann auch euren Vorwurf der arglistigen Täuschung und ggf. Schadenersatzansprüche prüfen.

    Danke für die Info, das hört sich alles nicht für das Haus an bzw. gegen den Stress den ein kauf nach sich ziehen könnte.

    Das kommt ganz auf den Preis an. Dieses erhebliche Risiko muss eingepreist sein und zudem muss der Preis so hoch oder niedrig sein, dass sich das Haus als Kapitalanlage für einen mittelfristigen Zeitraum trägt. Irgendwann wird man die Mieter vermutlich rausbekommen, aber so lange muss das Haus rentabel sein. Damit meine ich nicht nur, dass die Miete die Kreditrate trägt, sondern auch Rücklagen für Instandhaltung, Mietausfall usw.

    Man kann sich auf ein solches Projekt durchaus einlassen, wenn man nicht selbst unter Zeitdruck steht und die Zahlen passen. Ansonsten könnte man auch ein großzügiges Ziehgeld für die Mieter im Kaufpreis berücksichtigen.

    danke hab vergessen Haus ist 14 Jahre.

    Ja eine steckdose. Hab grad gelesen dass es so schallschutz Steckdosen gibt...oder die vielleicht stilllegen falls es technisch möglich und später wieder rückgängig geht.

    Und wo kann ich das nachlesen ?

    In der Regel erreicht man Schallschutz durch eine zweite Wand aus Gipskartonplatten, die man vor die Trennwand baut. Deshalb müsste die Steckdose auf die neue Wand, damit du sie weiterhin nutzen kannst. Die Steckdose an sich wird nicht das Problem sein.

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