Klage von Vermieter wegen nicht unterzeichneter Zustimmung zur Mieterhöhung trotz in Kraft getretener Mietpreisbremse in Berlin

  • Hallo,

    mein Vermieter hat mich jetzt offiziell verklagt, weil ich einer Mieterhöhung - die nach meiner Ansicht nach lt. Berliner Mietendeckel illegal ist - trotz mehrmaliger Aufforderung nicht unterzeichnet habe. Was ist eure Meinung dazu bzw. was ist euer Rat, was ich da machen soll. Hier die Fakten im Detail:

    Im September 2019 hat mir mein Vermieter für meine Wohnung in Berlin eine Mieterhöhung zukommen lassen, die ich annehmen sollte, also unterschrieben wieder zurückschicken sollte. Das habe ich trotz mehrfacher Aufforderung nicht getan. Kurze Bemerkung dazu: Diese Schreiben kamen immer mit der normalen Post, nicht per Einschreiben. Ich habe auch später mit meinem Vermieter nur per Telefon dazu kommuniziert. Es handelt sich hierbei um eine mittelgroße Hausverwaltung.

    Zuletzt wurde ich im Januar kontaktiert, dass man den Fall jetzt an den Anwalt gegeben hätte. Wenn ich innerhalb von zwei Wochen den neuen Mietvertrag unterschreibe, würde man die angedrohte Klage zurückziehen - darauf bin ich nicht eingegangen.

    Heute habe ich nun ein Schreiben vom Amtsgericht mit einer Klageschrift bekommen. Hier ist die Rede von einer zwei wöchigen Notfrist, nach der man mich schriftlich anzeigen will.

    Details zur Wohnung und Mieterhöhung:

    Wohung bezugsfertig seit: 01.01.1892

    Mietspiegelfeld: K1 der Berliner Mietspiegeltabelle 2019

    Mittelwert des Mietspiegelfeldes: EUR 6,18

    Miete vor Mieterhöhung: EUR

    Miete nach Mieterhöhung: EUR 6,72 pro m2

    Letzte Mieterhöhung: mehr als ein Jahr zuvor

    Kappungsgrenze von 15% in drei Jahren wurde eingehalten

    Nach meinem Verständnis, darf die Miete doch auf Grund des Gesetzes zur Berliner Mietpreisbremse nicht erhöht werden, weil sie erst im September eingegangen ist, die Deadline aber im Juni oder Juli liegt.

    Fragen:

    1. Liege ich mit meiner Einschätzung richtig?

    2. Wenn 1. ja, warum macht mein Vermieter das?

    3. Was würdet ihr machen? Ich willl zeitnah mit meinem Vermieter nochmal telefonieren, ob er die Klage zurückziehen möchte. Soll ich, falls er nicht drauf eingeht, zum Anwalt gehen?

    Vielen Dank im voraus für eure Hilfe und Gruß

    Philipp

  • Vermutlich glaubt der Vermieter, wie viele andere, nicht an die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes und handelt daher so, als gäbe es das nicht. Wenn es im Nachhinein vom BVerG für ungültig erklärt wird, wurde keine wertvolle Zeit und Geld verloren.

    Ich halte ein Gespräch für nicht zielführend, aber es schadet auch nicht. Ich glaube aber, die werden schon bewusst die Klage eingereicht haben. Deshalb solltest du entweder alleine oder mit Hilfe eines Anwalts deine Verteidigungsbereitschaft beim Gericht anzeigen. Dann sieht man weiter, auch im Hinblick auf die Normenkontrollklage.

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