Es wurde immer ein Zeitfaktor hineingerecht und der Nutzungszeitraum ist korrekt angegeben. Wie dieser Zeitfaktor genau bestimmt würde und ob der korrekt ist, können wir nicht sehen, da Seiten 2 und 3 fehlen, wo dieser erklärt sein könnte.
Beiträge von Schweinchenfan
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Die Heizkostenabrechnung sieht auf den ersten Blick korrekt aus, wobei natürlich Zählerstände auf die Entfernung nicht geprüft werden können.
Es wird korrekt in Abrechnungszeitraum und Nutzungszeitraum unterschieden. Genau das müsste auch bei der übrigen Abrechnung der Fall sein. Dies ist jedoch nur zu vermuten und ist nicht direkt nachvollziehbar dargestellt.
Die Vorauszahlung auf die Heizkosten muss auf jeden Fall berücksichtigt werden. Dass das für den Vermieter einigermaßen umständlich ist wegen der verschiedenen Abrechnungszeiträume muss er sich selbst anrechnen lassen.
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Diese Abrechnung ist formal nicht korrekt und nachvollziehbar. Beispielsweise fehlen bei allen Positionen die Gesamtkosten, sodass du gar nichts prüfen kannst.
Grundsätzlich können der Abrechnungszeitraum von Heizkosten und anderen Betriebskosten abweichen, allerdings muss der Vermieter dann die Vorauszahlungen auch entsprechend berücksichtigen.
Ist das Haus ein Neubau, sodass alle Mieter am 01.07.2019 eingezogen sind?
Hast du die Heizkostenabrechnung bekommen?
Ich kann dir bei dieser Abrechnung nur raten, dich beispielsweise an den Mieterverein zu wenden und die Abrechnung prüfen bzw berichtigen zu lassen. Da ist sehr viel nicht korrekt.
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Vermutlich handelt es sich einfach um ein Versehen. Vielleicht möchtest du die Abrechnung anonymisiert einstellen? Evtl. sind dort noch mehr Fehler zu finden
Mich wundert der Abrechnungszeitraum. Hast du nur in dieser Zeit in der Wohnung gewohnt?
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Du musst auf dieses Schreiben gar nicht reagieren. Du kündigst, wenn du möchtest, mit der entsprechenden Frist.
Ich glaube, der Vermieter hätte gerne, dass du mit mehr als der gesetzlichen Frist kündigst, deshalb auch der Vorschlag bis 31.07. zum 31.10. Aktuell könntest du ja noch zum 30.09. kündigen. Für den Vermieter ist es allerdings nun schwieriger, bis 03.07. einen unterschriebenen Mietvertrag, so, dass die Nachmieter ohne doppelte Miete bereits ab 01.10. einziehen könnten, da es für sie mit der Kündigungsfrist nicht reicht. Dazu bist du aber nicht verpflichtet.
Ebenso bist du nicht verpflichtet, im Laufe des Oktober bereits umzuziehen, sondern es reicht zum Ende des Monats. Ob du die Wohnung renovieren musst oder nicht, hängt vom Zustand bei der Übergabe und vom Mietvertrag ab.
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"Aus dem Gemäuer" kommt eigentlich kein Schimmel. Ein Pilz kann ohne organisches Material, welches im Mauerwerk nicht vorhanden ist, nicht wachsen und raus käme er dann auch nicht ohne weiteres. Das wäre sehr ungewöhnlich.
Verbindungen zum Keller sind denkbar, besonders im Bereich von Heiz- und Wasserleitungen. Das wäre evtl eine Möglichkeit.
Ich habe noch eine andere Theorie:
Wie alt ist denn euer Haus? Baujahr vor dem 2. Weltkrieg? Geruch im Keller klingt danach? In unserem selbst genutzten Haus gab es vor unserer Sanierung Schimmel im Fußboden. Es handelt sich um einen Altbau (BJ ca 1910), der unter Laminat und OSB-Platten noch den alten Dielenboden auf Sandbett hatte. Leider haben die Dielen die moderne Nutzung ohne Ofenheizung und dichte, dämmende Fenster, und Abdeckung mit Laminat nicht überlebt und sind vor sich hin gemordert. Kältebrücken durch Stahlträger in der Decke, alte Treppenstufen etc taten ihr übriges.
Ihr solltet freundlich, aber bestimmt den Vermieter kontaktieren und gemeinsam eine Lösung suchen. Es ist in beiderseitigem Interesse, dass die Ursache gefunden wird und anschließend eine Lösung, die für alle tragbar ist.
Wenn der Vermieter sich querstellt, bleibt in meinem Augen nur ein Umzug. Alles andere ist viel zu langwierig, wenn es bereits gesundheitliche Folgen gibt. Das ist keine schöne Wohnung wert.
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Tja, möglicherweise ist da auch mehr im Argen. Laut der Gesellschaft ist aber alles in Ordnung. Kann man den Verbrauch offiziell prüfen lassen?
Leider ist im Nachhinein eine Prüfung der Zählerstände nur in ganz wenigen Ausnahmen möglich. Das macht die Klärung leider schwierig.
Ich kann an dieser Stelle nur raten, fachmännischen Rat einzuholen, um die Frage zu klären, ob es Angriffspunkte gibt. Ein Anwalt könnte beispielsweise sich genauer anschauen, wie viele Personen im Haus leben, ob diese theoretisch überhaupt einen solchen Verbrauch verursachen können. Wenn ältere Abrechnungen vorliegen, könnte man diese auch mit zu Hilfe nehmen, um dem Verursacher des hohen Verbrauchs auf die Spur zu kommen.
Außerdem sollte Einsicht in die Belege genommen werden. Ggf. gab es in diesem Jahr hohe Nachzahlungen für vergangene Jahre und der Vermieter hat diese Kosten nach dem Abflussprinzip in dem Jahr umgelegt, in dem sie bezahlt wurden. Oder gab es seitens des Versorgers einmalige Kosten, die mit auf der Abrechnung stehen?
Nur ein Anwalt kann im konkreten Fall dabei helfen, ob es aussichtsreich ist, gegen die Abrechnung vorzugehen. Dazu müssen vermutlich noch diverse Informationen eingeholt werden, um dies zu klären. In einem Laien-Forum ist das nicht möglich.
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Leider gibt es das durchaus, dass Makler ein nicht unterschriebenes Exemplar eines Mietvertrages oder sogar Kaufvertragsentwürfe an mehrere Interessenten schicken, damit am Ende auf jeden Fall ein Vertrag zustande kommt. Wenn sie andere Kandidaten vertrösten, springen diese sehr wahrscheinlich ab und der Makler fängt von vorne an. Mit dem Vorgehen steigt die Wahrscheinlichkeit, dass es schnell zu einem Abschluss kommt. Es ist natürlich sehr ärgerlich, dass du diese Erfahrung machen musstest. Ich gebe den anderen allerdings Recht, ich sehe da auch keine konkrete Aussage, dass ein Vertrag oder Vorvertrag zustande gekommen ist.
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Ich kann mir gerade nicht vorstellen, wie ein solcher Verbrauch angeblich durch zwei Männer verursacht werden soll. Dann müssten sie annähernd täglich 24 h ohne Pause mit der Hand unter fließendem Wasser waschen. Ich wasche dank meiner Kinder auch täglich mehrere Waschmaschinenladungen und habe nicht annähernd einen solch utopischen Verbrauch. Auch aus WEG Abrechnungen kenne ich hohe Verbräuche, aber mir ist noch kein Fall untergekommen, wo da bei normaler Wohnraumnutzung ein solcher Verbrauch zustande zu bringen ist.
Gab es Renovierungsarbeiten im Objekt? Ich würde diesen Verbrauch auch anzweifeln, allerdings eher an eine Leckage, Rohrbruch etc. denken.
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Grundsätzlich gibt es diese Rechtsgrundlage: § 536a BGB
(1) Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter unbeschadet der Rechte aus § 536 Schadensersatz verlangen.
(2) Der Mieter kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn1.der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder
2.die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig istAllerdings ist die Ersatzvornahme nicht ohne Risiko. Zum einen muss die Ausführung dann auch fachlich korrekt sein. Eine fehlerhafte Ausführung kann zu weiteren Bauschäden führen, insbesondere bei der Witterung ausgesetzten Bauteilen. Wenn es später wegen fehlender Abdichtung, falsches Gefälle...zu Wassereintritt ins Gebäude kommt, ist fraglich, wer am Ende dafür haften muss, insbesondere nach Ablauf der Gewährleistung. Besonders spannend wird es, wenn es eine Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft ist, denn dann dürfte auch Gemeinschaftseigentum betroffen sein.
Darüber hinaus habt ihr eine Schadenverminderungspflicht, sodass ihr vermutlich mehrere Kostenvoranschläge einholen müsstet.
Ich kann verstehen, dass ihr natürlich im Sommer den Balkon nutzen wollt, allerdings kann ich nur raten, da professionelle Hilfe hinzuziehen. Dies auch im Hinblick darauf, dass die Summe unter Umständen in einen Bereich kommen könnte, die eine Kündigung rechtfertigen würde, wenn ihr zur Ersatzvornahme und damit zur Verrechnung mit der Miete nicht berechtigt gewesen wäre, weil es Fehler im Vorgehen gab. Evtl wäre es möglich, sich vorübergehend anders zu behelfen, beispielsweise mit Rasenteppich, Holzfliesen o.ä.
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Danke für die sachlichen Tipps. Ich schau mal was ich draus mache. Und ja, diese Terassentüre ist nur einglasig!
Wenn es wirklich nur eine Einfachverglasung ist, stellt das einen Mangel dar, den du nicht hinnehmen musst. Ich wusste gar nicht, dass man das tatsächlich noch bekommt als Neuware.
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Zum Thema richtig Heizen und Lüften: Ich persönlich bin auch der Meinung, die Kippfunktion braucht niemand. Ich habe seit Jahren kein Fenster mehr gekippt, obwohl ich kann. Und ich habe auch kleine Kinder. Auf Kipp im Winter lüften bringt kaum Luftaustausch, kühlt die Wand über der Tür und seitlich stark aus, sodass dort ein großes Risiko für Schimmel besteht. Im eigenen Interesse solltest du dich da noch informieren, um unnötig hohe Heizkosten und Schimmel zu vermeiden.
Zur rechtlichen Seite: ich denke auch, dass du ohne Anwalt nicht weiter kommst. Der Vermieter wird nicht freiwillig noch mal eine neue Tür einbauen. Nur ein Anwalt kann beurteilen, ob eine Mietminderung und v.a. in welcher Höhe diese gerechtfertigt ist. Grundsätzlich dürfte ein Anspruch auf eine kippbare Tür bestehen, ich halte es jedoch für fraglich, ob es zu einer relevanten Einschränkung beim Gebrauch der Mietsache kommt. Das hängt dann stark von der persönlichen Meinung der Richters ab.
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Ist es möglich, dass deine Nachbarn in deinem Keller waren? Oder ist dieser verschlossen? Gab es Einbruchsspuren? Je nachdem kommt Hausfriedensbuch in Frage oder auch nicht.
Ob das Holz angebohrt werden darf oder nicht, hängt davon ab, ob der Vermieter das erlaubt hat oder nicht. Selbstverständlich dürfen keine Spitzen auf deiner Seite herausragen, an denen du dich verletzten könntest.
Ich bin mir nicht sicher, ob du aus Prinzip die Entfernung verlangen kannst, dass die Verstärkung entfernt wird, wenn sie dich nicht beeinträchtigt.
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Es ist inzwischen ausreichend, auf die Betriebskostenverordnung hinzuweisen.
Wenn Kosten erst zu einem später Zeitpunkt entstehen, dann sind sie natürlich auch erst ab dann umlagefähig. Es ist ohne weiteres möglich, dass über die Jahre neue Posten, etwa für externe Dienstleister, dazu kommen. Schwierig wird es nur, wenn explizit vereinbart wurde, dass der Mieter die Aufgaben selbst übernimmt und ausgeschlossen wurde, dass der Vermieter Dienstleister beauftragen darf. An dieser Stelle wäre der Vertrag im Einzelfall von einem Anwalt zu prüfen.
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Du solltest beides umgehend melden. Dass es unter den Fliesen knartzt, klingt nach Holzbalkendecke. Da passiert es bei nicht fachgerechter Verlegung fast zwangsläufig, dass Fliesen brechen, mit der unschönen Folge, dass Wasser dort unter die Fliesen laufen kann und das Holz darunter schön schimmelt. Das muss dringend behoben werden. Ich spreche da leider aus leidvoller Erfahrung mit cm dickem Schwarzschimmel auf dem alten Dielenboden. Ich drück dir die Daumen, dass das bei dir noch nicht der Fall ist.
Ein defekter Kühlschrank muss natürlich ersetzt oder repariert werden. Auch aus Sicht des Vermieters macht eine Reparatur keinen Sinn. Wenn es für dich okay wäre, könntest du ja anbieten, dir selbst ein Gerät zu organisieren. Dann hättest du die Wahl der Energieeffizienz selbst in der Hand.
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Tapezieren zu verlangen ohne Ausgleich würde bedeuten, dass der Mieter verpflichtet würde, auf seine Kosten die Mietsache zu verbessern. Das kann ein Vermieter nicht verlangen. Genau wie er nicht verlangen kann, dass der Mieter bei Einzug streichen muss.
Welche Summe angemessen ist, ist schwer zu sagen. Je nach Region unterscheiden sich die Handwerkerpreise ja auch. Bei uns liegen da Handwerkerpreise incl Nebenarbeiten wie Spachteln, Türen Abkleben,... zwischen 2000€ und 2500€.
Warum willst du, dass Tapeten bei jedem Mieterwechsel heruntergerissen werden? In der Regel muss man für ein vernünftiges Ergebnis dann immer wieder Reste mühsam entfernen und die Wände spachteln. Der Rest des Mehrfamilienhauses freut sich dann über randvolle Restmülltonnen bis zur Leerung.
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Zum Gas kann man eigentlich nicht wirklich etwas sagen, das kommt zu stark auf das Haus und euer Verhalten an. Grundsätzlich würde ich sagen, es ist eher großzügig kalkuliert. Wir beheizen mit 12000 kWh Gas ein ganzes Haus (Altbau) mit 150m2. Wir haben aber auch nicht mehr als 20 Grad, weil uns das ausreicht.
Wir hatten zu zweit 1500-2000 kWh Strom, je nachdem wie intensiv ich Weihnachtsbeleuchtung angebracht habe.
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Dem Vermieter solltest du es auf jeden Fall melden. Inwiefern er da im bewohnten Zustand etwas unternehmen kann, ist fraglich. Ist es eine Erdgeschosswohnung? Da es anscheinend an mehreren Stellen auftritt, ist eine einfache Ursache wie defektes Wasserrohr/Regenfallrohr eher unwahrscheinlich. Welchen Fußbodenbelag habt ihr? Weißt du, wie alt das Haus ist?
Je nachdem bleibt evtl nur ein Umzug. Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie es ist, einen Altbau mit Feuchtigkeit an Stellen, wo sie nicht sein soll, aber ohne Salpeter zu sanieren. Wir haben alles rausgerissen bis auf die Grundmauern und die rohe Decke. Das geht weder bewohnt noch mit kleinem Budget.
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Ausziehen darf er jederzeit, das bedeutet aber nicht, dass er keine Miete mehr bezahlen muss.
Wenn ihr nicht eine Klausel im Mietvertrag habt, dass ihr jeweils "euren Teil" kündigen könnt, ist es gar nicht möglich, dass dein Kollege allein kündigt. Im Regelfall müssen beide Mieter gemeinsam kündigen oder es muss ein Aufhebungsvertrag/Vertragsänderung mit dem Vermieter geschlossen werden, dem alle Beteiligten zustimmen.
Nur weil der Vermieter gewechselt hat, braucht man keinen neuen Vertrag. In der Regel ist es als Mieter besser, sich da bedeckt zu halten. Gerne versuchen Vermieter, den Vertrag dann zu ihren Gunsten anzupassen.
Einen Anspruch auf die Kaution hat er aus der Schilderung derzeit nicht, der Mietvertrag ist ja nicht gekündigt.
Ob du Anspruch auf die Nachzahlung bzw einen Teil der ausstehenden Mieten hast, hängt von eurem Innenverhältnis ab.
In dieser Situation kann man nur raten, dass sich alle gemeinsam an einen Tisch setzen und den Mietvertrag entsprechend der zukünftigen Vorstellungen ändern. Dabei kann man dann auch Dinge wie offene Mieten, Kaution usw klären. Ich gebe jedoch zu bedenken, dass der Vermieter sich da auf nichts einlassen muss. Zwei Mieter ist für ihn fast immer besser als nur einer, sodass seine Zustimmung zur Entlassung des Kollegen aus dem Mietvertrag durchaus an andere Bedingungen geknüpft werden kann.
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