Ich musste leider dein Bild löschen, da es sich offensichtlich um einen Screenshot einer anderen Webseite handelt, jedoch ohne Quellenangabe, woher der Inhalt stammt. Bitte zukünftig auf korrekte Darstellung gemäß Forenregeln achten.
Es ist nicht nachvollziehbar, wie der Autor dieses Textes zu seiner Aussage kommt, ich kann mangels Quelle den Zusammenhang nicht nachvollziehen. Außerdem findet man im Internet allerdings auch viele falsche Angaben. Ob das hier der Fall ist oder ob nur der Zusammenhang hier fehlt, in dem die Aussage richtig ist, ist nicht zu beurteilen.
Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Abrechnung erstmals gerichtlich hätte eingefordert werden können, d.h. nach dem Ende der 12- Monatsfrist nach Ende des Abrechnungszeitraums. Ab dann hast du 3 Jahre Zeit. Alle Abrechnungen kannst du also nicht mehr einfordern, aber doch einige.
Ich kann jedoch nur raten, dies nicht im Alleingang zu machen, sondern nur mit Hilfe eines Anwalts.