Beiträge von Schweinchenfan

    Eine Wohnung muss in hellen, neutralen Farben zurückgegeben werden, nicht mehr und nicht weniger.

    Du kannst selbstverständlich während deiner Mietzeit machen, was du willst und du musst auch nicht weiß zurückgeben. Allerdings eben auch nicht in intensiven, knalligen Farben.

    Meine Eltern hatten ein Kabel 30 Jahre lang "angebohrt" (es war ein Nagel) und eines Tages hatten sie einen Kabelbrand an der Stelle. Vermutlich wurde da mal mehr Strom gezogen als vorher und das war dann zu viel.

    Als Vermieter hätte ich nun gerne, dass der Mieter das offen lässt und mir sagt, was passiert ist. Dann kann ich überlegen, was ich mache. Ich kann auf dem Bild nichts erkennen. Evtl weiß der Vermieter da mehr als du. Ich kenne in meinem Altbau die Elektrik, weiß wo was liegt, auch wenn es nicht korrekt verlegt wurde.

    Für für Zukunft: bevor man unbekannte Wände anbohrt, unbedingt mit einem Sensor testen. Reparaturen an der Elektrik machen oft sehr viel Dreck.

    Wenn da Dielen mit Spalten sind, dann ist der Boden ziemlich sicher ca 100 Jahre alt, nämlich der originale aus dem Baujahr. Dass es abschüssig ist und knarzt, ist ebenfalls typisch für 100 Jahre alten Dielenboden. Früher hat man da sehr gerne PVC drüber gelegt, wenn man die Spalten nicht mehr wollte.

    Ansonsten gibt es jetzt verschiedene Möglichkeiten. Habt ihr den Weg des Gesprächs gesucht? Wenn ihr eine Erneuerung wollt, ist davon auszugehen, dass ihr Kosten zu tragen habt, ansonsten bleibt der Boden einfach wie er vertraglich vereinbart wurde und damit so, wie er es war.

    Ist nur der Druck des Warmwassers schwach oder auch das Kaltwasser? Handelt es sich um einen Boiler mit Speicher oder einen Durchlauferhitzer?

    Bzgl des Wasserdrucks solltet ihr auf keinen Fall einen Handwerker beauftragen, das ist in jedem Fall Sache des Vermieters.

    Für euren Geschirrspüler seid ihr allein verantwortlich. Wenn dieser nicht korrekt angeschlossen ist, seid ihr an Folgeschäden Schuld. Wendet euch also an den Händler zwecks Gewährleistung, sowohl wegen dem austretenden Wasser als auch der schlechten Spülleistung. Unter Umständen ist der Hinweis auf die Haftpflichtversicherung gar nicht so verkehrt, wenn eines eurer Geräte einen teuren Wasserschaden verursacht.

    Ich musste leider dein Bild löschen, da es sich offensichtlich um einen Screenshot einer anderen Webseite handelt, jedoch ohne Quellenangabe, woher der Inhalt stammt. Bitte zukünftig auf korrekte Darstellung gemäß Forenregeln achten.

    Es ist nicht nachvollziehbar, wie der Autor dieses Textes zu seiner Aussage kommt, ich kann mangels Quelle den Zusammenhang nicht nachvollziehen. Außerdem findet man im Internet allerdings auch viele falsche Angaben. Ob das hier der Fall ist oder ob nur der Zusammenhang hier fehlt, in dem die Aussage richtig ist, ist nicht zu beurteilen.

    Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Abrechnung erstmals gerichtlich hätte eingefordert werden können, d.h. nach dem Ende der 12- Monatsfrist nach Ende des Abrechnungszeitraums. Ab dann hast du 3 Jahre Zeit. Alle Abrechnungen kannst du also nicht mehr einfordern, aber doch einige.

    Ich kann jedoch nur raten, dies nicht im Alleingang zu machen, sondern nur mit Hilfe eines Anwalts.

    Hallo, ja es sind 100 Euro Vorauszahlungen vereinbart. Ich war gestern auch schon bei einem Anwalt. Dieser sagte mir aber ich könnte max die letzten 3 Jahre einfordern. Mein Vermieter ist doch aber dazu verpflichtet oder nicht?

    Wenn es so vereinbart ist, ist er dazu verpflichtet. Es gilt aber, wie dein Anwalt gesagt hat, die gesetzliche Verjährungsfrist. Innerhalb dieser Zeit hast du die Möglichkeit, die Abrechnungen gerichtlich einzufordern.

    Nur am Rande angemerkt. Ein Vermieter verschafft sich selber Nachteile, wenn er ein Konto auf den Namen des Mieters anlegt. Das wäre unklug von ihm. Denn obwohl er das Konto anlegen kann, kann er dann trotzdem nicht auf das Geld zugreifen. Er bräuchte dafür die Unterschrift des Mieters. Und das ist nun mal keineswegs Sinn und Zweck der Kaution.

    Aber zugegeben, es ist der einzig sinnvolle Grund, warum der Vermieter die Steuer ID braucht.

    Das mag sein, aber es wäre ja aus Sicht des Mieters deshalb nicht die schlechteste Variante. Und es gibt noch genug Vermieter, die es so handhaben.

    Eine Kopie des Personalausweises kann der Vermieter rechtlich nicht verlangen, aber er darf ihn prüfen und sich relevante Angaben aufschreiben.

    Die Steuer ID wird vermutlich von der Bank verlangt für die Anlage des Kautionskontos auf deinen Namen, denn du musst die Zinseinnahmen (sofern es welche gibt) versteuern. Bei unserer Sparkasse kann man keine Konten mehr ohne Steuer ID eröffnen. Du könntest aber die Daten auch selbst der Bank geben, ohne sie dem Vermieter zu nennen, um die Eröffnung des Kontos abzuschließen. Ansonsten sollte die Steuer ID für den Vermieter bei Privatpersonen nicht relevant sein.

    Die Kosten für den Leerstand muss der Vermieter tragen, d.h. anteilig gemäß vereinbartem Verteilerschlüssel auch alle Betriebskosten einschließlich der Heizkosten. Er kann dir nicht die gesamten Kosten übertragen.

    Bei den Heizkosten ist nach Grund- und Verbrauchskosten aufzuteilen, wobei sich die Frage stellt, ob in der anderen Wohnung überhaupt ein Verbrauch erfasst wird.

    Du kannst die Küche so einbauen, dass es mit den bisherigen Anschlüssen passt. Oder du schlägst dem Vermieter vor, dass er einen Handwerker beauftragt und du die Kosten übernimmst. Diese beiden Optionen gäbe es bei mir.

    Du hast keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter Umbauten durch den Mieter zustimmt. Der Vermieter hat ein Interesse, dass es richtig gemacht wird, der Mieter will es meistens günstig. Das passt meist nicht zusammen. Insbesondere die Elektrik ist hier ein Problem. Je nachdem, wie gravierend du die Umbauten planst und damit ggf sogar den Bestandschutz der elektrischen Anlage verlierst, wird es sehr teuer und aufwändig. Der, der nachher dafür gerade stehen muss und den korrekten Umbau zahlen muss, ist der Vermieter. Natürlich lässt er sich darauf nicht ein. Genauso wenn es durch Fehler bei der Sanitärinstallation zu Wasserschaden, Verstopfungen usw kommt.

    Was konkret ist nun deine Frage im Bezug auf Mietrecht? Für Erziehungsfragen ist hier nicht das richtige Forum.

    Grundsätzlich ist deine Angst vor einer möglichen Kündigung leider berechtigt. In einem Zweifamilienhaus, in dem eine Wohnung der Vermieter selbst bewohnt, kann er nach BGB § 573a auch ohne berechtigtes Interesse kündigen, allerdings mit verlängerter Frist. Es ist also nicht einmal nötig, Ruhestörungen nachzuweisen, was in Mehrfamilienhäusern nötig wäre und nicht immer einfach ist. Dieser Schutz entfällt leider in deiner Situation.

    Hier geht es um zwei verschiedene Haftpflichtversicherungen.

    Die, die über Betriebskosten abgerechnet werden darf, ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Diese haftet für Schäden an dritten, beispielsweise wenn im Winter jemand auf dem Gehweg ausrutscht.

    Die Haftpflichtversicherung, die dein Vermieter von dir verlangt, ist eine Privathaftpflicht. Die haftet für Schäden, die du an dritten, beispielsweise deinem Vermieter, verursachst. Deshalb hätte er das gerne, weil darin auch Schäden an seinem Eigentum abgesichert sein sollten. Diese Versicherung kann der Vermieter nicht von dir verlangen, allerdings ist eine Privathaftpflicht mehr als sinnvoll.

    Wenn der Vermieter die Heizung bei sich hat, wird vermutlich dein Warmwasser über seinen Hauptzähler laufen. Deshalb wird das bei deinem Zähler wahrscheinlich nicht erfasst.

    90m3 Warmwasser halte ich übrigens für extrem viel, das ist unrealistisch. Verbrauch um die 60m3 habe ich bei 4-Personenhaushalten schon gesehen, aber noch mal 50% mehr? Wir haben zu 5. max 25m3, wobei die Kinder noch klein sind.

    Die Zählerstände müsstest du ja selbst auch ablesen können. Du könntest beispielsweise auch mal einen normalen Monat mit Anfangs- und Endstand erfassen und hochrechnen, ob der Verbrauch realistisch für euch ist.

    Nein, der Vermieter muss es dir nicht mitteilen. Es wäre natürlich nett, denn dann kannst du dich auf die Nachzahlung einstellen. Es steht dem Vermieter frei, die Versicherung zu wechseln oder auch die Leistungen anzupassen, solange die Kosten im üblichen Rahmen bleiben. Du kannst Einsicht in die Belege fordern und kontrollieren, ob darin vielleicht nicht umlagefähige Posten enthalten sind.

    Ohne die Zahlen prüfen zu können, ist das im Prinzip richtig.

    Fürs Warmwasser gibt es Kosten für die Erwärmung nach Grundkosten und Verbrauch, die sich aus dem Ölverbrauch bzw weiteren Kosten (Schornsteinfeger, Wartung Heizung usw) ergeben. Dazu kommen dann die Kosten fürs Kaltwasser, das erwärmt wurde, zusätzlich zum Kaltwasser, das als solches verbraucht wurde.

    Wird das Kaltwasser nicht erfasst? Sondern nach Wohnfläche verteilt?

    Möglicherweise hat der Vermieter die in vorherigen Jahren vergessen, ist uns auch am Anfang einmal passiert.

    Geht es nicht darum, dass der Vermieter entgegen seiner mündlichen Aussage auf die Einhaltung des Zeitmietvertrags besteht und erwartet, dass der Mieter zum 30.08.2020 auszieht, so wie es schriftlich vereinbart wurde? Stattdessen hätte der Mieter jedoch gerne einen unbefristeten Vertrag, den der Vermieter nun erst kündigen muss, sodass sie eben nicht zum 30.08. ausziehen müssen?

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