Beiträge von Schweinchenfan

    Nur am Rande angemerkt. Ein Vermieter verschafft sich selber Nachteile, wenn er ein Konto auf den Namen des Mieters anlegt. Das wäre unklug von ihm. Denn obwohl er das Konto anlegen kann, kann er dann trotzdem nicht auf das Geld zugreifen. Er bräuchte dafür die Unterschrift des Mieters. Und das ist nun mal keineswegs Sinn und Zweck der Kaution.

    Aber zugegeben, es ist der einzig sinnvolle Grund, warum der Vermieter die Steuer ID braucht.

    Das mag sein, aber es wäre ja aus Sicht des Mieters deshalb nicht die schlechteste Variante. Und es gibt noch genug Vermieter, die es so handhaben.

    Eine Kopie des Personalausweises kann der Vermieter rechtlich nicht verlangen, aber er darf ihn prüfen und sich relevante Angaben aufschreiben.

    Die Steuer ID wird vermutlich von der Bank verlangt für die Anlage des Kautionskontos auf deinen Namen, denn du musst die Zinseinnahmen (sofern es welche gibt) versteuern. Bei unserer Sparkasse kann man keine Konten mehr ohne Steuer ID eröffnen. Du könntest aber die Daten auch selbst der Bank geben, ohne sie dem Vermieter zu nennen, um die Eröffnung des Kontos abzuschließen. Ansonsten sollte die Steuer ID für den Vermieter bei Privatpersonen nicht relevant sein.

    Die Kosten für den Leerstand muss der Vermieter tragen, d.h. anteilig gemäß vereinbartem Verteilerschlüssel auch alle Betriebskosten einschließlich der Heizkosten. Er kann dir nicht die gesamten Kosten übertragen.

    Bei den Heizkosten ist nach Grund- und Verbrauchskosten aufzuteilen, wobei sich die Frage stellt, ob in der anderen Wohnung überhaupt ein Verbrauch erfasst wird.

    Du kannst die Küche so einbauen, dass es mit den bisherigen Anschlüssen passt. Oder du schlägst dem Vermieter vor, dass er einen Handwerker beauftragt und du die Kosten übernimmst. Diese beiden Optionen gäbe es bei mir.

    Du hast keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter Umbauten durch den Mieter zustimmt. Der Vermieter hat ein Interesse, dass es richtig gemacht wird, der Mieter will es meistens günstig. Das passt meist nicht zusammen. Insbesondere die Elektrik ist hier ein Problem. Je nachdem, wie gravierend du die Umbauten planst und damit ggf sogar den Bestandschutz der elektrischen Anlage verlierst, wird es sehr teuer und aufwändig. Der, der nachher dafür gerade stehen muss und den korrekten Umbau zahlen muss, ist der Vermieter. Natürlich lässt er sich darauf nicht ein. Genauso wenn es durch Fehler bei der Sanitärinstallation zu Wasserschaden, Verstopfungen usw kommt.

    Was konkret ist nun deine Frage im Bezug auf Mietrecht? Für Erziehungsfragen ist hier nicht das richtige Forum.

    Grundsätzlich ist deine Angst vor einer möglichen Kündigung leider berechtigt. In einem Zweifamilienhaus, in dem eine Wohnung der Vermieter selbst bewohnt, kann er nach BGB § 573a auch ohne berechtigtes Interesse kündigen, allerdings mit verlängerter Frist. Es ist also nicht einmal nötig, Ruhestörungen nachzuweisen, was in Mehrfamilienhäusern nötig wäre und nicht immer einfach ist. Dieser Schutz entfällt leider in deiner Situation.

    Hier geht es um zwei verschiedene Haftpflichtversicherungen.

    Die, die über Betriebskosten abgerechnet werden darf, ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Diese haftet für Schäden an dritten, beispielsweise wenn im Winter jemand auf dem Gehweg ausrutscht.

    Die Haftpflichtversicherung, die dein Vermieter von dir verlangt, ist eine Privathaftpflicht. Die haftet für Schäden, die du an dritten, beispielsweise deinem Vermieter, verursachst. Deshalb hätte er das gerne, weil darin auch Schäden an seinem Eigentum abgesichert sein sollten. Diese Versicherung kann der Vermieter nicht von dir verlangen, allerdings ist eine Privathaftpflicht mehr als sinnvoll.

    Wenn der Vermieter die Heizung bei sich hat, wird vermutlich dein Warmwasser über seinen Hauptzähler laufen. Deshalb wird das bei deinem Zähler wahrscheinlich nicht erfasst.

    90m3 Warmwasser halte ich übrigens für extrem viel, das ist unrealistisch. Verbrauch um die 60m3 habe ich bei 4-Personenhaushalten schon gesehen, aber noch mal 50% mehr? Wir haben zu 5. max 25m3, wobei die Kinder noch klein sind.

    Die Zählerstände müsstest du ja selbst auch ablesen können. Du könntest beispielsweise auch mal einen normalen Monat mit Anfangs- und Endstand erfassen und hochrechnen, ob der Verbrauch realistisch für euch ist.

    Nein, der Vermieter muss es dir nicht mitteilen. Es wäre natürlich nett, denn dann kannst du dich auf die Nachzahlung einstellen. Es steht dem Vermieter frei, die Versicherung zu wechseln oder auch die Leistungen anzupassen, solange die Kosten im üblichen Rahmen bleiben. Du kannst Einsicht in die Belege fordern und kontrollieren, ob darin vielleicht nicht umlagefähige Posten enthalten sind.

    Ohne die Zahlen prüfen zu können, ist das im Prinzip richtig.

    Fürs Warmwasser gibt es Kosten für die Erwärmung nach Grundkosten und Verbrauch, die sich aus dem Ölverbrauch bzw weiteren Kosten (Schornsteinfeger, Wartung Heizung usw) ergeben. Dazu kommen dann die Kosten fürs Kaltwasser, das erwärmt wurde, zusätzlich zum Kaltwasser, das als solches verbraucht wurde.

    Wird das Kaltwasser nicht erfasst? Sondern nach Wohnfläche verteilt?

    Möglicherweise hat der Vermieter die in vorherigen Jahren vergessen, ist uns auch am Anfang einmal passiert.

    Geht es nicht darum, dass der Vermieter entgegen seiner mündlichen Aussage auf die Einhaltung des Zeitmietvertrags besteht und erwartet, dass der Mieter zum 30.08.2020 auszieht, so wie es schriftlich vereinbart wurde? Stattdessen hätte der Mieter jedoch gerne einen unbefristeten Vertrag, den der Vermieter nun erst kündigen muss, sodass sie eben nicht zum 30.08. ausziehen müssen?

    Die Heizkostenabrechnung sieht auf den ersten Blick korrekt aus, wobei natürlich Zählerstände auf die Entfernung nicht geprüft werden können.

    Es wird korrekt in Abrechnungszeitraum und Nutzungszeitraum unterschieden. Genau das müsste auch bei der übrigen Abrechnung der Fall sein. Dies ist jedoch nur zu vermuten und ist nicht direkt nachvollziehbar dargestellt.

    Die Vorauszahlung auf die Heizkosten muss auf jeden Fall berücksichtigt werden. Dass das für den Vermieter einigermaßen umständlich ist wegen der verschiedenen Abrechnungszeiträume muss er sich selbst anrechnen lassen.

    Diese Abrechnung ist formal nicht korrekt und nachvollziehbar. Beispielsweise fehlen bei allen Positionen die Gesamtkosten, sodass du gar nichts prüfen kannst.

    Grundsätzlich können der Abrechnungszeitraum von Heizkosten und anderen Betriebskosten abweichen, allerdings muss der Vermieter dann die Vorauszahlungen auch entsprechend berücksichtigen.

    Ist das Haus ein Neubau, sodass alle Mieter am 01.07.2019 eingezogen sind?

    Hast du die Heizkostenabrechnung bekommen?

    Ich kann dir bei dieser Abrechnung nur raten, dich beispielsweise an den Mieterverein zu wenden und die Abrechnung prüfen bzw berichtigen zu lassen. Da ist sehr viel nicht korrekt.

    Du musst auf dieses Schreiben gar nicht reagieren. Du kündigst, wenn du möchtest, mit der entsprechenden Frist.

    Ich glaube, der Vermieter hätte gerne, dass du mit mehr als der gesetzlichen Frist kündigst, deshalb auch der Vorschlag bis 31.07. zum 31.10. Aktuell könntest du ja noch zum 30.09. kündigen. Für den Vermieter ist es allerdings nun schwieriger, bis 03.07. einen unterschriebenen Mietvertrag, so, dass die Nachmieter ohne doppelte Miete bereits ab 01.10. einziehen könnten, da es für sie mit der Kündigungsfrist nicht reicht. Dazu bist du aber nicht verpflichtet.

    Ebenso bist du nicht verpflichtet, im Laufe des Oktober bereits umzuziehen, sondern es reicht zum Ende des Monats. Ob du die Wohnung renovieren musst oder nicht, hängt vom Zustand bei der Übergabe und vom Mietvertrag ab.

    "Aus dem Gemäuer" kommt eigentlich kein Schimmel. Ein Pilz kann ohne organisches Material, welches im Mauerwerk nicht vorhanden ist, nicht wachsen und raus käme er dann auch nicht ohne weiteres. Das wäre sehr ungewöhnlich.

    Verbindungen zum Keller sind denkbar, besonders im Bereich von Heiz- und Wasserleitungen. Das wäre evtl eine Möglichkeit.

    Ich habe noch eine andere Theorie:

    Wie alt ist denn euer Haus? Baujahr vor dem 2. Weltkrieg? Geruch im Keller klingt danach? In unserem selbst genutzten Haus gab es vor unserer Sanierung Schimmel im Fußboden. Es handelt sich um einen Altbau (BJ ca 1910), der unter Laminat und OSB-Platten noch den alten Dielenboden auf Sandbett hatte. Leider haben die Dielen die moderne Nutzung ohne Ofenheizung und dichte, dämmende Fenster, und Abdeckung mit Laminat nicht überlebt und sind vor sich hin gemordert. Kältebrücken durch Stahlträger in der Decke, alte Treppenstufen etc taten ihr übriges.

    Ihr solltet freundlich, aber bestimmt den Vermieter kontaktieren und gemeinsam eine Lösung suchen. Es ist in beiderseitigem Interesse, dass die Ursache gefunden wird und anschließend eine Lösung, die für alle tragbar ist.

    Wenn der Vermieter sich querstellt, bleibt in meinem Augen nur ein Umzug. Alles andere ist viel zu langwierig, wenn es bereits gesundheitliche Folgen gibt. Das ist keine schöne Wohnung wert.

    Tja, möglicherweise ist da auch mehr im Argen. Laut der Gesellschaft ist aber alles in Ordnung. Kann man den Verbrauch offiziell prüfen lassen?

    Leider ist im Nachhinein eine Prüfung der Zählerstände nur in ganz wenigen Ausnahmen möglich. Das macht die Klärung leider schwierig.

    Ich kann an dieser Stelle nur raten, fachmännischen Rat einzuholen, um die Frage zu klären, ob es Angriffspunkte gibt. Ein Anwalt könnte beispielsweise sich genauer anschauen, wie viele Personen im Haus leben, ob diese theoretisch überhaupt einen solchen Verbrauch verursachen können. Wenn ältere Abrechnungen vorliegen, könnte man diese auch mit zu Hilfe nehmen, um dem Verursacher des hohen Verbrauchs auf die Spur zu kommen.

    Außerdem sollte Einsicht in die Belege genommen werden. Ggf. gab es in diesem Jahr hohe Nachzahlungen für vergangene Jahre und der Vermieter hat diese Kosten nach dem Abflussprinzip in dem Jahr umgelegt, in dem sie bezahlt wurden. Oder gab es seitens des Versorgers einmalige Kosten, die mit auf der Abrechnung stehen?

    Nur ein Anwalt kann im konkreten Fall dabei helfen, ob es aussichtsreich ist, gegen die Abrechnung vorzugehen. Dazu müssen vermutlich noch diverse Informationen eingeholt werden, um dies zu klären. In einem Laien-Forum ist das nicht möglich.

    Leider gibt es das durchaus, dass Makler ein nicht unterschriebenes Exemplar eines Mietvertrages oder sogar Kaufvertragsentwürfe an mehrere Interessenten schicken, damit am Ende auf jeden Fall ein Vertrag zustande kommt. Wenn sie andere Kandidaten vertrösten, springen diese sehr wahrscheinlich ab und der Makler fängt von vorne an. Mit dem Vorgehen steigt die Wahrscheinlichkeit, dass es schnell zu einem Abschluss kommt. Es ist natürlich sehr ärgerlich, dass du diese Erfahrung machen musstest. Ich gebe den anderen allerdings Recht, ich sehe da auch keine konkrete Aussage, dass ein Vertrag oder Vorvertrag zustande gekommen ist.

    Ich kann mir gerade nicht vorstellen, wie ein solcher Verbrauch angeblich durch zwei Männer verursacht werden soll. Dann müssten sie annähernd täglich 24 h ohne Pause mit der Hand unter fließendem Wasser waschen. Ich wasche dank meiner Kinder auch täglich mehrere Waschmaschinenladungen und habe nicht annähernd einen solch utopischen Verbrauch. Auch aus WEG Abrechnungen kenne ich hohe Verbräuche, aber mir ist noch kein Fall untergekommen, wo da bei normaler Wohnraumnutzung ein solcher Verbrauch zustande zu bringen ist.

    Gab es Renovierungsarbeiten im Objekt? Ich würde diesen Verbrauch auch anzweifeln, allerdings eher an eine Leckage, Rohrbruch etc. denken.

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