Wie kann ich das erkennen, das Haus ist Baujahr 1950.
Das fällt genau in die Zeit, in der man von Holzbalkendecken zu Betondecken übergegangen ist. Genauere Informationen sollte der Vermieter haben.
Die Frage ist, was du hier erreichen möchtest. In erster Linie handelt es sich hier um einen Verstoß gegen das GEG, was mit Mietrecht überhaupt nichts zu tun hat. Der Vermieter verletzt hier in erster Linie eine öffentlich-rechtliche Pflicht, aus diesem Umstand ergeben sich aber keine Folgen für das Mietverhältnis. Bevor man hier an eine Mietminderung denkt, sollte man dringend einen Anwalt konsultieren, der einen berät.