Klage wg fehlender Nebenkostenabrechnung plus erhöhte Heizkosten und falsche Zählerstände

  • Hallo,

    wir haben via Suchfunktion nichts gefunden und bitte um kurze Unterstützung.

    Wir waren 2012-2024 Mieter einer 3-Zi-Wohnung, die von einer Hausverwaltung betreut wurde. Nebenkostenabrechnungen liefen von Anfang an über diese. Vertragsabschluß des Mietvertrages hatte der Vermieter noch ohne Hausverwaltung gemacht, diese dann aber einige Monate später mit allem beauftragt und sich komplett rausgezogen.
    Seit 2012 hatten wir nicht eine korrekte Nebenkostenabrechnung. Es gab immer Fehler bei irgendwas.

    Die Nebenkostenabrechnung 2023 fehlte trotz mehrfacher schriftlicher Erinnerung mit Fristsetzungen. Wir haben Klage gegen die Hausverwaltung als Beauftragte des Vermieters (entspr. so im Rubrum ausgeführt) erhoben, da die Hausverwaltung ja die ausführende Institution ist. Jetzt wird von dort Klagabweisung beantragt, weil Mietpartei der Vermieter ist (der aber nie die Nebenkostenabrechnung erstellt hat).
    Ist das korrekt so?
    wenn ja, müssen wir Klage komplett zurückziehen oder können wir Rubrumänderung beantragen?

    Welche Auswirkungen hat das auf die Gerichtskosten? Da die NK-Abrechnung ja gesetzlich und auch von uns bereits gesetzt im Verzug war, hätte die Beklagte ja die Kosten zu tragen.


    Wäre klasse, wenn sich jemand von euch auskennt und kurz Feedback geben könnte

    Lieben Dank, viele Grüße

  • Ich kann an dieser Stelle nur raten, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Ob eine solche Änderung möglich ist, hängt von den Details in eurer Ausführung ab, den exakten Formulierungen usw. Das führt aber eindeutig zu weit für ein Forum.

    Welche Auswirkungen hat das auf die Gerichtskosten? Da die NK-Abrechnung ja gesetzlich und auch von uns bereits gesetzt im Verzug war, hätte die Beklagte ja die Kosten zu tragen.

    Wenn euch ein Anwalt hier falsch beraten hat, muss dieser die Sache auf eigene Kosten korrigieren. Wenn dieser Fehler aufgrund dessen passiert, dass ihr auf einen Anwalt verzichtet habt, werden die Kosten dafür an euch hängen bleiben. Der Beklagte, der euch tatsächlich die Abrechnungen schuldig ist, wird die Kosten des Prozesses tragen müssen. Da euer Vertragspartner der Vermieter ist (außer, es steht anders im Mietvertrag, das gibt es auch), dann ist dieser euch die Abrechnung schuldig, nicht die Hausverwaltung. Von wem der die erstellen (und zustellen) lässt, ist seine Sache, das ändert an der vertraglichen Situation nichts.

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