Beiträge von Schweinchenfan

    Kannst du ein paar nähere Informationen geben? Handelt es sich um eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus? Was bedeutet, ihr habt den Vertrag übernommen? Habt ihr schon länger als Untermieter in der Wohnung gewohnt?

    Nachzahlungen sind für 2020 nicht mehr zu leisten, ehseidenn, der Vermieter hat die Verzögerung nicht zu vertreten. Die Anforderungen hieran sind aber hoch.

    Bzgl. des Stromzählers: habt ihr eine Zählernummer bekommen und wurde bei Übergabe an euch ein Zählerstand protokolliert? Dass Strom über die Nebenkosten abrechnet wird, ist sehr ungewöhnlich, denn jeder vernünftige Vermieter halst sich dieses erhebliche Kostenrisiko nicht freiwillig auf. Ihr könnt jedoch nur Post bekommen, wenn ihr auch namentlich an den Netzbetreiber und Versorger gemeldet wurdet. Ansonsten wendet sich der Grundversorger an den Eigentümer der Wohneinheit.

    Mündlich sagte mir der Vermieter, dass ich selbst oder eine Fachfirma dies erledigen können.

    Dann sollte auch genau das im Mietvertrag stehen. Ansonsten gilt erst einmal das, was vereinbart ist. Übernahme der Kosten, keine Selbstvornahme. Evtl. streitet man sich dann vor Gericht, ob das gültig ist oder nicht, aber das sind dann ja weitere Kosten, die man vermeiden möchte.


    Trotzdem solltest du dir überlegen, ob diese Regelung wirklich zu deinem Vorteil ist. ICH würde mich da nicht darauf einlassen. Wenn du nur sehr kurz dort wohnst, hast du nicht genug eingespart bei der Kaltmiete. Wenn du dagegen dort länger wohnst und wir eine nur ähnliche Inflation bei den Handwerkerpreisen/Materialpreisen über die nächsten Jahre haben (schlimmer geht immer), dann wird die Renovierung trotzdem teuer und gespart hast du am Ende nichts, sondern sollst am Ende schlagartig eine 4-stellige Handwerkerrechnung bezahlen. Willst du wirklich so spekulieren? Was, wenn die Inflation noch deutlich zunimmt?

    Wenn im Vertrag steht, dass du es auch selbst machen kannst, dann ist das Risiko geringer. Dann müsstest du dir nur überlegen, für welchen Stundenlohn du für den Vermieter arbeiten willst in 5, 10, 15 Jahren. Wer weiß, was dann die 50ct Nachlass überhaupt noch wert sind. Diese müssten zudem im Vertrag festgehalten werden. Wenn da nur der Betrag y (was x-0,5€ entspricht) steht und nicht x und y €, dann wird einfach y auf die ortsübliche Miete angehoben und dein "Rabatt" ist weg. Schlimmstenfalls schon nach 15 Monaten. Dann ist man wieder beim ersten Punkt, dann kann man sich darüber streiten, welche Klauseln nun überhaupt wirksam sind. Ich würde diese Szenarien nach Möglichkeit vermeiden wollen.

    Wenn der Vermieter diese Klausel wirklich anbietet und nicht darauf besteht, würde ich die gesetzliche/gerichtliche Regelung nehmen und auf den Rabatt verzichten. Wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wird, kann der Vermieter nichts verlangen. Dann machst du es jetzt so wie du es für richtig hältst und fertig. Du kannst mit der Miete planen und musst nicht spekulieren.

    Für 2020: Du musst im Grunde zuerst die Belegeinsicht fördern und die Belege genau prüfen. Dann kannst du ggfl.der Abrechnung widersprechen. Nur weil die Betriebskosten in einer anderen Wohnung günstiger waren, heißt das nichts. Es können ganz andere Verträge vereinbart sein, die aber dennoch umlagefähig sein können.

    Die Abrechnung für 2019 ist davon unabhängig. Diese kannst du natürlich nachfordern. Grundsätzlich gibt es hier auch das Druckmittel, die Vorauszahlungen zurückzuhalten. Diese müssen natürlich nachgezahlt werden, wenn eine korrekte Abrechnung vorgelegt wird.

    Das kann man doch ohne Kenntnis der Heizlast gar nicht sagen. Wenn das Bad an einer Außenecke, am besten noch zum im obersten Stock zum ungedämmten Dachboden hin, liegt, reichen 300 W wirklich nur für 3 m2. Oder es wird trotzdem nicht warm, zumindest keine 22-24 Grad, die man gerne im Bad hat.

    Trotzdem sollte man die Stromkosten nicht verachten. Wir haben einen Raum mit 12 m2, da hängt eine 800W Infrarotheizung, und der Raum wird nie mehr als 17 Grad warm, wenn es Richtung 0 Grad geht. Und trotzdem braucht sie mit Thermostatsteuerung satte 350kWh im Monat in der Heizperiode. Bei den aktuellen Strompreisen kann jeder selbst ausrechnen, was das heißt. Selbst wenn man mit 300W hinkommt, sind das vermutlich über 100kWh im Monat für einen Mini-Raum (wenn sie dauerhaft läuft, über 200kWh). Je nachdem, was ansonsten für Heizkosten für diesen Raum anfallen würden, würde ich das als Mieter nicht hinnehmen. Wir reden ja gerade über Strompreise von 40ct/kWh und mehr.

    Das steht in keinem Gesetz.

    Der Vermieter ist nach in aller Regel durch die Satzung der Stadt/Gemeinde dafür verantwortlich, Gehwege und evtl auch einen Teil der Straße zu räumen. Auf dem eigenen Grundstück sowieso, da hat er die Verkehrssicherungspflicht. Diese Verantwortung kann er nicht übertragen, die bleibt immer bei ihm. Er kann lediglich den Winterdienst organisieren, d.h. jemanden mit der Ausführung beauftragen.

    Dass der Vermieter in der Regel das Material zu stellen hat, geht nur aus Gerichtsurteilen hervor und tatsächlich gibt es da auch abweichende Urteile. Bisher gibt es aber meines Wissens nach nur Urteile an Amtsgerichten, also nichts höchstrichterliches.

    Ein Blick in den Mietvertrag ist hier der erste Schritt. Dort müsste die Übertragung der Ausführung und auch Bereitstellung des Materials durch den Mieter explizit vereinbart sein. Wenn das nicht gegeben ist, kann man so mit dem Vermieter ins Gespräch gehen. Wenn dort alles auf den Mieter übertragen wurde, kann man sich fragen, ob man sich da nun weiter streiten will. Die Kosten für das Streumaterial sind sowieso umlagefähig, es geht also nur darum, die Eimer zum Objekt zu bringen und die einmalige Anschaffung eines Schneeschiebers. Ich weiß nicht, ob man da wirklich einen Streit vom Zaun brechen muss. Man kann sich ja auch alles liefern lassen.

    Wenn laut Mietvertrag der Winterdienst durch einen Dienstleister umgelegt werden, solltet ihr überlegen, ob es sich an dieser Stelle wirklich lohnt, über die Anschaffung eines Schneeschiebers und einen/ein paar Eimer Sand im Jahr zu streiten. Nicht, dass am Ende der Vermieter einfach einen Dienstleister beauftragt, damit er seine Ruhe hat. Zahlen tun das am Ende nur die Mieter.

    Die Erhöhung der Vorauszahlungen und der Kaltmiete sind unabhängig voneinander.

    Die Erhöhung der Vorauszahlungen ist einseitig nur aufgrund einer Nachzahlung oder eines Guthabens möglich. Du musst deine Vorauszahlungen also nicht erhöhen, da die Voraussetzung nicht erfüllt ist.

    Allerdings ist im nächsten Jahr sehr wahrscheinlich mit sehr deutlichen Steigerungen der Energiekosten und vermutlich auch bei Dienstleistungen zu rechnen. Von daher würde ich der Erhöhung entweder zustimmen oder mindestens selbst zur Seite legen. Evtl kannst du auch beim Vermieter anfragen, warum er erhöhen will, vielleicht ist das ja plausibel und er weiß schon, dass beispielsweise der Energieträger für die Heizung schon erheblich teurer wurde. Einen Anspruch auf eine Erhöhung hat er aber nicht.

    Weitere Fragen:

    - Darf Er nach fast 5 Monaten die Miete mindern, wenn ja um wieviel Prozent?

    Eine Mietminderung ist dann möglich, wenn die Mietsache Mängel aufweist, allerdings bedeutet Mangel, dass der vertragsgemäße Gebrauch nicht mehr so wie vereinbart möglich ist. Rein kosmetische Sachen ermöglichen meistens nur sehr kleine Mietminderungen, wenn überhaupt, denn sie schränken den Gebrauch nicht oder fast nicht ein.

    Ich halte daher den Vorschlag von Beppi auch für zielführender. Ersatzvornahme nach erfolgloser Fristsetzung. Vielleicht greift man einfach selbst zum Acryl für die Löcher und Farbeimer für Wände und Decke und löst das selbst. Bis ein Maler anrückt, kann auch mehrere Wochen dauern und vor allem muss man dem Handwerker gegenüber in Vorkasse treten, was bei Bezug von Sozialleistungen vermutlich sehr schwierig sein dürfte. Theoretisch kann man auch einen Vorschuss vom Vermieter einfordern, aber das dürfte ähnlich kompliziert sein wie die Beseitigung des Mangels durch den Vermieter selbst.

    Den Bildern nach sieht das für mich auch eher nach einer größeren Baustelle aus. Auf die Entfernung kann das alles sein, wie die anderen schon erwähnt haben.

    [Wir hatten so im April/Mai ein kleines Problem auf dem Gehweg etwas versetzt zur Tür, dort ist eine Platte des Gehwegs abgesackt… Sie ist der Überzeugung, dass die Stadt es nicht korrekt geflickt hat und daher die Feuchtigkeit kommt.. Aber das wird ohne Begutachtung auch niemand beantworten können… Ich persönlich glaube es nicht…

    Gehwege sind niemals wasserdicht, da versickert Wasser durch die Fugen und überhaupt schützt diese "Versiegelung" der Oberfläche nicht vor Feuchtigkeit. Bei uns war am Haus alles betoniert und trotzdem sind die Kellermauern darunter erdfeucht (normal, 100 Jahre alter Keller ohne vertikale Abdichtung). Das interessiert nämlich das Wasser überhaupt nicht, wenn da ne Schicht drüber ist, selbst wenn diese dicht ist.

    Wenn der Gehweg dort abgesackt ist, spricht das eher dafür, dass da drunter was passiert ist, evtl. eine defektes Wasser - oder Abwasserleitung, wie Leipziger schon erwähnt hat. Das könnte eine sehr aufwändige Sache werden. Bei so starker Feuchtigkeit ist da was größeres im Busch. Das ist nicht ein simpler Riss im Putz oder ähnliches, der sich einfach so beheben lässt. Die Messung sagt, dass die Wand wirklich, klitschnass ist, triefend nass.

    Dass im Januar, bei angedrohten - 15 Grad, Bagger anrollen, halte ich für ausgeschlossen, vor allem wenn öffentliche Flächen aufgegraben werden müssen, mit Absicherung der Straße... Das wird sich alles bis ins Frühjahr oder Sommer ziehen und wenn Hausverwaltung bzw. Vermieter am Ende noch Kosten scheuen, fangen sie damit nicht gleich an, sondern versuchen erstmal Kosmetik zu betreiben und günstigere Sachen auszuschließen. Je nach Witterung "hilft" das vielleicht auch, wenn es länger nicht regnet o.ä. dann steht ihr in ein paar Monaten wieder an der gleichen Stelle. Bei einem Vermieter, der mit defekten Fenster und nicht nutzbarem Balkon neu vermietet, habe ich da ehrlich gesagt wenig Hoffnung, dass sich was tut, weil es hier nicht um 600€ für ne neue Balkontür oder Fenster geht, also wirklich Peanuts im Bezug auf die Gesamtinstandhaltungskosten eines Hauses. Bei Feuchteschäden geht es fast immer richtig ins Geld. Es gibt Vermieter, besonders häufig habe ich die in gewissen Generationen kennengelernt, die scheuen jede Investition, weil sie das so gelernt haben in der Zeit nach dem Krieg, als man nichts hatte. Das ist so tief verwurzelt, dass jeder Cent gespart werden muss, obwohl genug da wäre. Wir haben auch so eine Immobilie gekauft, im Endeffekt leben sie auf Kosten der Substanz und verkaufen/vererben das Haus irgendwann als Kernsanierungsobjekt. Als Mieter hat man hier keinen Spaß, ganz ehrlich.

    Ich würde ehrlich gesagt, parallel zur Mietminderung, nach einer neuen Wohnung suchen. In Anbetracht der vielen Mängel bringt euch die Mietminderung zwar geringere Kosten, aber das bringt einem bei schlechter Nutzbarkeit der Wohnung auch nichts. Insbesondere nicht vor dem Hintergrund gesundheitlicher Probleme, da würde ich so schnell wie möglich das Weite suchen.

    Die Mängel wurden bei den Gerichtsverhandlungen erst garnicht zum Thema gemacht da ja erst mal darüber verhandelt wurde, ob wir dort überhaupt weiter wohnen bleiben können.

    Nachdem das Gericht in der ersten Instanz nun entschied dass wir gehen sollen wurden die Mängel nicht weiter zum Thema gemacht ...

    Warum sollte das Gericht über etwas entscheiden, was gar nicht Gegenstand der Klage war? Es wurde eine Räumungsklage eingereicht, sonst nichts, und genau darüber wurde entschieden.

    Wir hatten fast ein Jahr vor dem Termin zu dem wir die Wohung verlassen sollten bereits länger bekannte Mängel an der Wohnung beanstantet und auch vor Gericht eingeklagt, nachdem diese nicht beseitigt wurden. Wir haben dabei den Betrag eingeklagt der laut Handwerker zur Beseitiung der Mängel notwendig sei - das waren über 6000 €

    Ihr habt vor Gericht geklagt und dieser Prozess wurde ruhend gestellt, bis der andere entschieden wurde? Habt ihr die Mängel nur beanstandet oder auch beheben lassen? Wenn nicht, auf was habt ihr dann überhaupt geklagt?

    2.

    Uns wurde keinerlei Räumungsfrist eingeräumt. Begründet wurde das dadruch, dass wir ja schon seit geraumer Zeit gekündigt wurden und uns wärend des langen Gerichtsprozesses schon eine Wohnung suchen konnten. Ist das normal und (neuerdings) üblich oder eher ein krasser Sonderfall der auf das Konto des Richters geht?
    Das heißt auf gut Deutsch dass man eigentlich am Besten garnicht das Urteil abwerten soll und gleich was neues suchen und dann umziehen muss wenn man nicht einen Tag nach dem Gerichtszurteil auf der Straße stehen möchte ... denn es gibt ja wohl kaum die Möglichkeit einen Wohnung mit dem Vorbehalt anzumieten dass man sein Gerichtsverfahren doch verliert .... Etwas unrealistisch weshalb es ja überhaut sowas wie eine Räumungsfrist gibt.:-girl

    Das ist schon eher ungewöhnlich, dass keine weitere Frist eingeräumt wurde, aber wenn ihr nicht wie im anderen Beitrag beschrieben, eure intensiven Bemühungen vor Gericht darlegen konntet, dann ist das theoretisch denkbar. Es ist halt ein Amtsgericht, da ist man sehr stark vom einzelnen Richter abhängig. Grundsätzlich würde ich dem markierten Satz aber als genau richtig bezeichnen. Wenn außer Frage steht, dass der Eigenbedarf grundsätzlich gerechtfertigt ist, dann geht es in der Räumungsklage in aller Regel nur um die Zeit. Wenn sich der Prozess schon ewig zieht, hat sich die Räumungsfrist ja bereits sehr deutlich verlängert und so kann man schon zu dem Urteil kommen, dass genug Zeit gewesen wäre, wenn sich die Mieter wirklich bemüht hätten. Wir kennen hier nur die eine Seite der Schilderung und nicht, wie der Eigenbedarf genau begründet war, wenn bei weiterer Frist auch die Vermieter vor der Obdachlosigkeit stehen, evtl. mit Kind... Hier ist man in den Einzelfallabwägungen.

    Natürlich gibt es ja irgendwelche Wohungungen im Angebot aber die sind eben entweder sauteuer oder man wird Mieter wie uns eben nicht unbedingt vorziehen ... was ist also zu tun?

    Nachweisen, dass du dich intensiv um eine Wohnung bemüht hast im Rahmen dessen, was zumutbar ist. "Sauteuer" bedeutet was? Du musst keine Wuchermieten akzeptieren, allerdings kannst du auch nicht erwarten, etwas zum aktuellen Mietpreis zu finden, wenn der sehr günstig ist. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist angemessen, evtl. auch darüber im Rahmen der Mietpreisbremse. Auf Wohnungen, die zumutbar für euch sind, solltet ihr euch prinzipiell bewerben und dies dokumentieren. Wenn ihr dann wirklich keine bekommen habt, könnt ihr dies belegen. Belegen bedeutet in diesem Fall genau dokumentieren, was ihr wann wo besichtigt habt, wann ihr zugesagt habt, die Wohnung gerne mieten zu wollen...

    Ich habe übrigens schon die Erfahrung gemacht, dass man auch in einem "umkämpften" Wohnungsmarkt durchaus zeitnah eine Wohnung finden kann, wenn man sich ernsthaft bemüht und genau diese Bemühungen müsst ihr darlegen. Registrierung bei allen Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften unmittelbar nach Zugang der Kündigung sollte selbstverständlich sein, insbesondere, wenn man nicht der Traummiete für den freien Markt ist. Da Makler für Mietsuchende kaum tätig werden, halte ich das nicht für so zielführend, sich da bei allen zu registrieren, dürfte aber auch nicht schaden und könnte vor Gericht helfen.

    Ich bin der Meinung, dass diese Gegebenheit doch beim Ausmessen vorlag und sich die Fensterbauer entsprechen darauf einstellen hätten können. Also Anpassung des Fensters oder neue Arbeitsplatte auf Kosten des Vermieters.

    Mir ist nicht klar, wie das Problem genau ist. Kannst du das näher beschreiben? Hast du evtl. ein Foto? Vielleicht gibt es dann noch andere Vorschläge, wenn man die Situation sehen kann?

    Geht die Arbeitsplatte in die Fensterlaibung? Oder geht die Arbeitsplatte vor der Laibung bis press unter den Flügel, wenn man ihn öffnet und das neue hat einen größeren Flügel und lässt sich nicht mehr öffnen? Wenn die Arbeitsplatte UNTER dem Fenster ist, warum senkst du dann nicht die ganze Küche um den benötigten cm ab? Bzw. von wie viel Platzbedarf für das Fenster reden wir überhaupt?

    Allerdings verfügen die meisten Heizungsanlagen doch über einen Sommer- und Wintermodus. An kalten Sommertagen hätte ich somit gar nicht die Möglichkeit zu heizen.

    Dies muss man aber umschalten. In unserem EFH machen wir das, wir können tatsächlich an kalten Sommertagen normalerweise nicht heizen, aber der Weg in den Keller wäre ja auch nicht weit, wenn die Kältephase länger andauert. In MFH wird oft gar nicht umgestellt und man kann bei entsprechender Außentemperatur auch im Sommer heizen, wie Leipziger82 schon erwähnt hat.

    Dir sollte bei Anmietung bewusst sein, dass die Baufeuchte auch zunächst höhere Heizkosten verursachen kann, also hier nicht erschrecken. Das pendelt sich dann in den ersten 3 Jahren aber ein. Auch die Feuchtigkeit im Raum solltest du im Auge haben und korrekt lüften, vor allem, wenn ihr keine Lüftungsanlage habt. Dies betrifft dann auch die Einrichtung, große Möbel nah an die Wand ist keine gute Idee, wenn der Putz dahinter noch nicht durchgetrocknet ist. Ansonsten haben Neubauten natürlich auch ihre Vorteile, deshalb will ich die Wohnung gar nicht schlecht reden.

    Ich habe dieses Gerät schon öfter erwähnt, ich liege Datenlogger, weil man daraus viele schöne Daten ziehen kann ;). Du könntest einen solchen kaufen, der zeichnet Luftfeuchtigkeit und Raumtemperatur auf und speichert sie und so könntest du nachweisen, welche Raumtemperaturen immer erreicht wurde. "Mittlere" Stufe wird man rechtlich vermutlich nicht durchsetzen können, es kommt auf die Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit an.

    Meine Fragen: Kann ich von einer Heizung erwarten, dass eine konstante Raumtemperatur gehalten werden kann? Unsere Heizung hat keine Temperaturanzeige. Die Temperatur schwankt, je nach Einstellung, zwischen zu heiß und kalt. In regelmäßigen Abständen kommen Techniker vorbei, um uns nach einer Prüfung mitzuteilen, dass keine Auffälligkeiten festzustellen sind. Sind diese Temperaturschwankungen ein Grund für eine Mietminderung?

    Was genau schwankt? Die Raumtemperatur trotz gleicher Thermostateinstellung? Oder die gefühlte Temperatur am Heizkörper? Wenn Raumtemperatur, in welchem Rahmen schwankt sie? Um hier eine Minderung abzuleiten, müsste man dieses Verhalten genau dokumentieren, am einfachsten per Datenlogger, der die Raumtemperatur kontinuierlich aufzeichnet.

    Zum Rest hat Fruggel schon alles gesagt. Die beiden Themen sind völlig unabhängig voneinander. Für die Mieterhöhung ist nur die tatsächliche Fläche relevant, egal ob und was im Mietvertrag steht.

    Sie würden dennoch sagen, der Mieter darf sich hier keine Hoffnungen machen auf Betriebskostenminderung?

    Nein, ich denke, diese Hoffnungen sind da fehl ab Platz. Dazu siehe auch unten.

    1. August bis Dezember waren/sind keine besonders kalten Monate.
    2. Die Küche liegt direkt unterm Dach, sprich ist sonnengewärmt.
    3. Die Nachbarn heizen drunter und seitlich - sprich, das mitgewärmt ist auch nicht so abwegig.
    4. Der Nebenraum wird beheizt und ist nicht durch eine Tür abgetrennt, sprich auch hier ist die Miterwärmung für den Mieter logisch denkbar.

    Und TROTZDEM hat der Mieter nicht einmal gemerkt, dass der Heizkörper an ist. Wenn der Heizkörper unkontrolliert unnötig geheizt hätte, hätte es ja unangenehm warm werden müssen.

    Wenn der Nebenraum nicht abgetrennt ist, dann hätte der Mieter, wenn nicht die Küche geheizt worden wäre, vermutlich dort entsprechend mehr heizen müssen und somit wäre der Verbrauch nur einem anderen Heizkörper zugeordnet worden. Evlt. sogar noch überproportional, weil die Räume dann am effizientesten geheizt werden, wenn alle Heizflächen genutzt werden.

    Wie oben beschrieben: man könnte über einen relevanten Mangel nachdenken, wenn der Mieter hätte dauerlüften müssen, um erträgliche Temperaturen zu haben und das auch dem Vermieter mitgeteilt hätte. Der Beschreibung nach war das aber nicht der Fall und so muss der Mieter die Wärme, die er genutzt hat, auch bezahlen.

    Wir haben dies unserem Vermieter mitgeteilt. Er sagt, dass der Schimmel nichts mit den Fenstern zutun hat und hat den darüber liegenden Balkon der Nachbarn in Verdacht. Außerdem meint er, dass mit den Fenstern wäre ganz normal. Die sind halt alt.

    Normal ist das sicherlich nicht, nur weil sie alt sind. Wir haben zuletzt Fenster aus den 70igern ausgetauscht, davon war nicht eines blind bzw. ist regelmäßig zwischen den Scheiben beschlagen (und das waren über 20 Fenster, also schon ne ordentliche Anzahl). In der Regel sind blinde Fenster schon ein Mangel, den der Vermieter zu beheben hat.

    Die Verglasung ist ein Teil des Fenster, also ist das Fenster undicht, aber über so etwas muss man mit dem Vermieter nicht streiten ;). Wenn der Vermieter der Meinung ist, dass die Fensterrahmen noch in Ordnung und gut verbaut sind, kann er einfach die Scheiben austauschen lassen. Dann hält sich der Kostenaufwand und auch euer Dreck sehr in Grenzen. Neue Fenster ist schon deutlich mehr Aufwand und je nach Eigentumsverhältnissen (Eigentümergemeinschaft, die den Tausch beschließen muss usw.) schon gar nicht schnell gemacht.

    Bzgl. Schimmel: das Wohnzimmerfenster könnt ihr nicht kippen, oder? Je nachdem, wann das Haus bzw. der Balkon gebaut wurde, hätte ich den auch im Verdacht, weil man die leider früher als extreme Wärmebrücken verbaut hat. Der Bereich der Decke ist dort sehr kalt, die Luftfeuchtigkeit aus dem Raum schlägt sich nieder und es kommt bei entsprechender Luftfeuchtigkeit im Raum zu Schimmel. Diesbezüglich würde ich euch deshalb raten, eure Temperatur und Luftfeuchtigkeit zu protokollieren. Denn oft wird das dann auf falsches Lüft- und Heizverhalten geschoben, was auch nicht ganz falsch ist. Deshalb sollte man hier gerüstet sein, um das zu entkräften. Ist das euer erster Winter dort?

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