Beiträge von Anna169

    Guten Abend,

    habe eine Frage:

    ein Mieter schaut sich eine Wohnung an, das Wohnzimmer ist in einem dunklen Orange-Ton gestrichen. Bei der Wohnungsbesichtigung wird nicht eindeutig besprochen, ob die Wohnung in weißem Zustand übergeben wird oder nicht. Der Mietvertrag wird unterschrieben, dieser Enthält die Klausel, dass je nach Bedarf und je nach Frist (3 Jahre, 5 Jahre) Schönheitskorrekturen an der Wohnung vorgenommen werden. Bei der Vertragsunterzeichnung sagt der Vermieter, dass die Wohnung weiß übergeben wird, offiziell, wie es inoffiziell aussieht, muss mit den momentanen Mietern besprochen werden.

    Der Mieter geht davon aus, dass die Vormieter, welche das Wohnzimmer orange gestrichen haben, die Wände weiß streichen, diese aber weigern sich. Laut Vermieter ist orange eine neutrale Farbe, welche bleiben darf. Allerdings ist dieses orange so grässlich, dass der Mieter es nicht akzeptieren will und überlegt nun, ob er vom Mietvertrag zurück treten kann.

    Kann mir jemand sagen, ob es rechtens ist, eine weiße Wohnung zu verlangen, bzw. dass dieses dunkle Orange weg gemacht wird? Könnte man sonst vom Vertrag zurück treten?

    Vielen lieben Dank im Voraus!

    Dass sie sich wiederrechtlich in der Wohnung aufhält, denke ich nicht. Ich hatte das ja der Annington gemeldet, sie wollten meine Mitbewohnerin dann nach einer Bonitätsprüfung aufnehmen. Ich hatte ja auch mehrere Male um einen Mietvertrag gebeten, die sind einfach unfähig.

    Gestern rief ich da nochmal an und die Annington sagte mir, dass ich das Zimmer quasy untervermietet hätte und das eine Sache zwischen mit und der Mitbewohnerin wäre.

    Hallo ihr Lieben,

    hier bin ich auch schon wieder mit meinem nächsten Hilferuf :(

    Im August letzten Jahres ist meine Mitbewohnerin ausgezogen, dafür kam direkt eine neue. Ich habe die Unterlagen an die Annington geschickt, damit sie mit in das Mietverhältnis aufgenommen wird und wir gleichberechtige Mieter werden. Von der Annington kam dann leider nichts, später hieß es, wir sollten die Unterlagen nochmal schicken, weil die Unterlagen irgendwo untergegangen sind. Da ich aber nun eh gekündigt habe hat sich das ja erledigt.

    Meine Frage nun: Ist es rechtens, dass meine Mitbewohnerin ohne Einhaltung einer Frist sofort die Wohnung verlässt, weil sie nicht im Mietvertrag steht? Das Problem ist, dass ich die Miete alleine nicht zahlen kann und es auch nicht möchte.

    Bitte um Hilfe.

    Danke für die Antwort.

    Bei Google findet man einiges, allerdings lese ich immer wieder, dass es auf die Formulierung der Klausel drauf ankommt.
    Und hier fällt es mir schwer, zu beurteilen ob es sich hier um einen "starren" Fristenplan handelt. Ich würde jetzt sagen "ja", aber da steh ja auch, dass die Fristen sich je nach Belieben ändern können :confused:

    Ich tipp den Text mal hier ab, zumindest das was m.M. nach relevant ist:

    § 4 Schönheitsreparaturen

    (1) Die Schönheitsreparaturen sind vom Mieter auszuführen.

    (2) ... Ausgleichsbeträge...

    (3)Schönheitsreparaturen sind fachgerecht auszuführen. Die Schönheitsreparaturen umfassen

    - Anstreichen, Kalken, Tapezieren d. Wände und Decken, Streichen der Fußböden, Innenanstrich Fenster, Streichen Türen und Außentüren sowie der Heizkörper einschl. Heizrohre und Reinigung des Teppichbodens.

    Die Schönheitsreparaturen sind nach Ablauf folgender Zeiträume durchzuführen:

    - in Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre
    dabei sind die Innenanstriche der Fenster, Türen, Heizkörper, Heizrohre alle 5 Jahre durchzuführen.

    - in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre

    - in anderen Nebenräumen alle 7 Jahre

    Der Mieter ist für den Umfang der im Laufe der Mietzeit ausgeführten Schönheitsreparaturen beweispflichtig.

    (4) Lässt der Zustand der Wohnung eine Verlängerung der nach Abs. 3 vereinbarten Fristen zu oder erfordert der Grad der Abnutzung eine Verkürzung, so sind nach beliebigem Ermessen die Fristen des Planes bezügl. der Durchführung einzelner Schönheitsreparaturen zu verlängern oder zu verkürzen.

    (5) Hat der Mieter die Schönheitsreparaturen übernommen, so sind die nach Abs. 3 und 4 fälligen Schönheitsreparaturen rechtzeitig vor Beendigung des Mietverhältnisses nachzuholen.

    (6) Sind bei Beendigung des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen noch nicht fällig, im Sinne von Abs. 3 und 4, so hat der Mieter an den Vermieter einen Kostenanteil zu zahlen, da die Übernahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter bei der Berechnung der Miete berücksichtigt worden ist. Zur Berechnung des Kostenanteils werden die Kosten einer im Sinne Abs. 3 umfassenden und fachgerechten Schönheitsreparatur im Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses ermittelt.

    Der zu zahlende Anteil entspricht, soweit nach Abs. 4 nichts anderes gilt, dem Verhältnis zwischen den vollen Fristen lt. Abs. 3 und den seit Ausführung der letzten Schönheitsreparaturen bis zu Beedigung des Mietverhältnisses abgelaufenen Zeiträumen.
    Die Kostenanteile des Mieters werden zur Durchführung von Schöneheitsreparaturen verwendet (vgl. Abs. 2). Sowiet der Mieter noch nicht fällige Schönheitsreparaturen rechtzeitig vor Beendigung des Mietverhältnisses durchführt, ist er von der Zahlung des Kostenanteils befreit.


    So, das wars. Würde mich freuen, wenn Sie mir sagen, ob diese Klausel wirksam ist oder nicht. Vielen, vielen Dank im Voraus!!!

    Einen schönen guten Abend,

    Im August 2009 bin ich wegen Arbeitsplatzwechsel in eine Wg gezogen, ich wurde also in das Mietverhältnis mit aufgenommen, mit allen Rechten und Pflichten. Nun, wo meine Mitbewohnerin vor ein paar Monaten ausgezogen ist, habe ich auch gekündigt und ein Schreiben von der Deutschen Annington erhalten, ich sei für alle Schönheitsreparaturen zuständig. Ich muss sagen, dass die Wohnung schon als ich eingezogen bin, in einem relativ schlechtem Zustand war. Leider war ich so dumm, und habe einfach die Bestätigung, dass ich in das Mietverhältnis aufgenommen werde, unterschrieben, ohne mir von meinen Vormietern den Vertrag zeigen zu lassen. In dem steht, dass alle Schönheitskorrekturen im Laufe der Zeit (alle 3 Jahre, 5 Jahre - je nach Raum) vom Mieter gemacht werden müssen. Der Vertrag ist aus 2007 und die Wohnung wurde frisch gestrichen und tapeziert übernommen.

    Weiß jemand, ob diese Situation rechtens ist? Ich habe an dem Zustand der Wohnung nichts verändert und sehe es eigentlich nicht ein, jetzt alles renovieren zu müssen. Zumal ich kaum zu Hause war und nur 1,5 Jahre hier gewohnt habe :(

    Wäre dankbar, wenn mir jemand helfen könnte.

    Liebe Grüße, Anna

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