Bunte Wand akzeptieren oder vom Mietvertrag zurück treten?

  • Guten Abend,

    habe eine Frage:

    ein Mieter schaut sich eine Wohnung an, das Wohnzimmer ist in einem dunklen Orange-Ton gestrichen. Bei der Wohnungsbesichtigung wird nicht eindeutig besprochen, ob die Wohnung in weißem Zustand übergeben wird oder nicht. Der Mietvertrag wird unterschrieben, dieser Enthält die Klausel, dass je nach Bedarf und je nach Frist (3 Jahre, 5 Jahre) Schönheitskorrekturen an der Wohnung vorgenommen werden. Bei der Vertragsunterzeichnung sagt der Vermieter, dass die Wohnung weiß übergeben wird, offiziell, wie es inoffiziell aussieht, muss mit den momentanen Mietern besprochen werden.

    Der Mieter geht davon aus, dass die Vormieter, welche das Wohnzimmer orange gestrichen haben, die Wände weiß streichen, diese aber weigern sich. Laut Vermieter ist orange eine neutrale Farbe, welche bleiben darf. Allerdings ist dieses orange so grässlich, dass der Mieter es nicht akzeptieren will und überlegt nun, ob er vom Mietvertrag zurück treten kann.

    Kann mir jemand sagen, ob es rechtens ist, eine weiße Wohnung zu verlangen, bzw. dass dieses dunkle Orange weg gemacht wird? Könnte man sonst vom Vertrag zurück treten?

    Vielen lieben Dank im Voraus!

  • Sie haben den Mietvertrag unterschrieben und wissentlich eine zweideutige Aussage des Vermieters in Kauf genommen.

    "nicht eindeutig besprochen, ob die Wohnung in weißem Zustand übergeben wird oder nicht"

    BGB § 536 b Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
    Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536 a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536 a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (24. August 2011 um 20:58)

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