Der Personenkreis für den Eigenbedarf geltend gemacht werden kann ist recht groß.
Erst mal der Vermieter selbst.
Dann seine Kinder, Geschwister, Eltern, Neffen, Nichten, Haus- und Pflegepersonal. Keine Gewähr für die Vollständigkeit.![]()
Aber bei der Verwandschaft gibt es noch Einschränkungen, http://www.eigenbedarfskuendigung.com/voraussetzung/…fuer_den_Bedarf, sprich er kann erstmal nur die engsten Verwandten eigenbedarf anmelden. Darüber hinaus muss im zweifelsfall auch bewiesen werden, dass ein sehr gutes verhältniss besteht.
Aber trotzdem ist es schwierig gegen den Eigenbedarf anzugehen.