Alles klar, danke - habe ich mir schon gedacht...
Grüße
Bene
Alles klar, danke - habe ich mir schon gedacht...
Grüße
Bene
Hallo,
kurz zu meiner Situation: Ich bin zum 01. Mai aus einer gemieteten Wohnung (Mehrfamilienhaus) in ein Einfamilienhaus gezogen, welches mir selbst gehört.
In dem Mehrfamilienhaus war/ist eine Gasheizung eingebaut, wo bekanntlicherweise die Kosten gerade explodieren. Wie sieht das nun mit der NK Abrechnung für 2022 bis Ende April aus? Nehmen wir an der Gaspreis steigt um 100% müsste ich dann den "Durchschnitt" mittragen, da ja immer nur eine Jahresabrechnung gemacht wird und die Gasrechnung dann entsprechend der Einheiten umgelegt wird? Eigentlich sind die Einheiten aus dem Frühjahr ja billiger (da Gas noch nicht so teuer) und die im kommenden Winter deutlich teurer. Eigentlich subventioniere ich ja die Nebenkosten der Nachmieter...
In meinem eigenen Haus zahle ich ja logischerweise die "neuen", höheren Preise, da ich mit dem Zählerstand bei der Übergabe neue Verträge abschließen musste.
Ist das jetzt sozusagen mein Pech oder ist der Vermieter hier verpflichtet genauer abzurechnen?
Grüße
Bene
Hallo Berny,
danke für den Hinweis. Ich habe den Anhang nochmal neu eingefügt (siehe oben).
Grüße
Bene
TEIL 2
"Auch bei der Heizung werden nur die Gesamt-Verbrauchseinheiten angegeben. Es ist nicht ersichtlich, welcher Heizkörper mit welchem Faktor umgelegt wurde (aufgrund der Größe ist ja eine Einheit unterschiedlich wert)."
- Halte ich grundsäätzlich ebenfalls für korrekt, jedoch wird dem Vermieter sicherlich eine aufgeschlüsselte Abrechnung für jede Mieteinheit vorliegen, was m.W. üblich ist.
Da ich einen anderen Eigentümer kenne, der ebenfalls über techem abrechnet und ich selbst in diese Abrechnung geschaut habe, kann ich sagen, dass diese Abrechnung genauso aussieht. Allerdings habe ich den Vermieter gebeten, sich diese Info einzuholen.
"Wenn die Zählerstände Ende Januar abgelesen werden, muss das dann prozentual auf den Abrechnungszeitraum heruntergerechnet werden (Stichtag 31.12.)?"
- Ja, dafür gibt es die Heizgradtagetabelle (google mal). Abrechnungszeiträume können m.W. um +/- 14 Tage abweichen.
Eventuell haben wir uns hier missverstanden. Meine digitalen Wärmezähler speichern den Stand zum Abrechnungszeitraum (Digitale Anzeige aktueller Wert bzw. Vorjahresewert). Hier ist es also kein Problem mit der verspäteten Ablesung beim Jahreswechsel. Beim Wasser sieht das anders aus. Allerdings wurden meine Zähler vor dem 15.01.2017 abgelesen, d.h. dürfte dieser Wert übernommen werden oder muss dieser prozentual reduziert werden, um auf den 31.12. zu kommen?
Die Heizgradtagetabelle dient meines Wissens der Frage der Umlage wenn unterjährig eingezogen wird.
Danke für deine Hilfe!
Grüße
Bene
ANTWORT TEIL 1
Hallo Berny,
erstmal danke für deine schnelle Antwort! ![]()
"ich habe eine Wohnung gemietet, bei der die Abrechnung von einer Ablesefirma durchgeführt wird."
- Welche Posten werden abgerechnet? [...]
- Welcher Abrechner ist das denn?
Es wird die komplette Verwaltungsabrechnung von bautec/techem durchgeführt, also Heizung (inkl. Warmwasser), (Kalt-)Wasser sowie den anderen nach BKV umlagefähigen Nebenkosten. Diese Abrechnung erhält dann mein Vermieter, welcher noch zusätzlich mir die Grundsteuer umlegt und das alles an mich weiterleitet.
"Allerdings stehen dort nicht die einzelnen Zählerstände, so dass die Differenz (50 m³) nachvollzogen werden kann, sondern nur die Gesamtdifferenz für alle Zähler."
- Äh, aber wohl für jeden Zähler (einzeln)?
Die Abrechnung startet wie folgt:
Danach werden die Kosten nachvollziehbar umgelegt. Ich habe bisher in einem Objekt mit Ista-Abrechnung gewohnt. Dort war es üblich alle Zähler einzeln aufzulisten. Die auf dem Screenshot zu sehende Information ist die einzige, die den Zählerstand bzw. Abrechnungsgrundlage ausweist.
Mein Problem ist, dass dies die erste Abrechnung meines Vermieters ist und ich will sichergehen, dass der Einzugszählerstand korrekt berücksichtigt wurde. Rechne ich selbst die Differenz beim Wasserverbrauch aus, komme ich auf einen leicht niedrigeren Wert. Bei der Heizung sind es größere Differenzen, da kann es aber auch daran liegen, dass die Werte der Wärmezähler wie erwähnt nach Heizkörpergröße umgerechnet werden. Diese Umrechnung war bei Ista immer nachvollziehbar ersichtlich.
Hallo,
ich bekomme nun eine Meldung, dass mein Post erst von einem Moderator überprüft werden muss. Laut Support-Forum ist das ein Fehler und man soll es nochmal probieren. Daher teste ich dies jetzt mal mit einem kürzeren Beitrag, da mein Ursprungsbeitrag auch keiner Freischaltung bedurfte.
Edit: OK, hat geklappt. Scheint an der Länge des Beitrags gelegen zu haben.
Hallo Berny,
erstmal danke für deine schnelle Antwort! ![]()
"ich habe eine Wohnung gemietet, bei der die Abrechnung von einer Ablesefirma durchgeführt wird."
- Welche Posten werden abgerechnet? [...]
- Welcher Abrechner ist das denn?
Es wird die komplette Verwaltungsabrechnung von bautec/techem durchgeführt, also Heizung (inkl. Warmwasser), (Kalt-)Wasser sowie den anderen nach BKV umlagefähigen Nebenkosten. Diese Abrechnung erhält dann mein Vermieter, welcher noch zusätzlich mir die Grundsteuer umlegt und das alles an mich weiterleitet.
"Allerdings stehen dort nicht die einzelnen Zählerstände, so dass die Differenz (50 m³) nachvollzogen werden kann, sondern nur die Gesamtdifferenz für alle Zähler."
- Äh, aber wohl für jeden Zähler (einzeln)?
Die Abrechnung startet wie folgt:
Danach werden die Kosten nachvollziehbar umgelegt. Ich habe bisher in einem Objekt mit Ista-Abrechnung gewohnt. Dort war es üblich alle Zähler einzeln aufzulisten. Die auf dem Screenshot zu sehende Information ist die einzige, die den Zählerstand ausweist.
Mein Problem ist, dass dies die erste Abrechnung meines Vermieters ist und ich will sichergehen, dass der Einzugszählerstand korrekt berücksichtigt wurde. Rechne ich selbst die Differenz beim Wasserverbrauch aus, komme ich auf einen leicht niedrigeren Wert. Bei der Heizung sind es größere Differenzen, da kann es aber auch daran liegen, dass die Werte der Wärmezähler wie erwähnt nach Heizkörpergröße umgerechnet werden. Diese Umrechnung war bei Ista immer nachvollziehbar ersichtlich.
"Auch bei der Heizung werden nur die Gesamt-Verbrauchseinheiten angegeben. Es ist nicht ersichtlich, welcher Heizkörper mit welchem Faktor umgelegt wurde (aufgrund der Größe ist ja eine Einheit unterschiedlich wert)."
- Halte ich grundsäätzlich ebenfalls für korrekt, jedoch wird dem Vermieter sicherlich eine aufgeschlüsselte Abrechnung für jede Mieteinheit vorliegen, was m.W. üblich ist.
Da ich einen anderen Eigentümer kenne, der ebenfalls über techem abrechnet und ich selbst in diese Abrechnung geschaut habe, kann ich sagen, dass diese Abrechnung genauso aussieht. Allerdings habe ich den Vermieter gebeten, sich diese Info einzuholen.
"Wenn die Zählerstände Ende Januar abgelesen werden, muss das dann prozentual auf den Abrechnungszeitraum heruntergerechnet werden (Stichtag 31.12.)?"
- Ja, dafür gibt es die Heizgradtagetabelle (google mal). Abrechnungszeiträume können m.W. um +/- 14 Tage abweichen.
Eventuell haben wir uns hier missverstanden. Meine digitalen Wärmezähler speichern den Stand zum Abrechnungszeitraum (Digitale Anzeige aktueller Wert bzw. Vorjahresewert). Hier ist es also kein Problem mit der verspäteten Ablesung beim Jahreswechsel. Beim Wasser sieht das anders aus. Allerdings wurden meine Zähler vor dem 15.01.2017 abgelesen, d.h. dürfte dieser Wert übernommen werden oder muss dieser prozentual reduziert werden, um auf den 31.12. zu kommen?
Die Heizgradtagetabelle dient meines Wissens der Frage der Umlage wenn unterjährig eingezogen wird.
Danke für deine Hilfe!
Grüße
Bene
Hallo Berny,
erstmal danke für deine schnelle Antwort!
"ich habe eine Wohnung gemietet, bei der die Abrechnung von einer Ablesefirma durchgeführt wird."
- Welche Posten werden abgerechnet? [...]
- Welcher Abrechner ist das denn?
Es wird die komplette Verwaltungsabrechnung von bautec/techem durchgeführt, also Heizung (inkl. Warmwasser), (Kalt-)Wasser sowie den anderen nach BKV umlagefähigen Nebenkosten. Diese Abrechnung erhält dann mein Vermieter, welcher noch zusätzlich mir die Grundsteuer umlegt und das alles an mich weiterleitet.
"Allerdings stehen dort nicht die einzelnen Zählerstände, so dass die Differenz (50 m³) nachvollzogen werden kann, sondern nur die Gesamtdifferenz für alle Zähler."
- Äh, aber wohl für jeden Zähler (einzeln)?
Die Abrechnung startet wie folgt:
Danach werden die Kosten nachvollziehbar umgelegt. Ich habe bisher in einem Objekt mit Ista-Abrechnung gewohnt. Dort war es üblich alle Zähler einzeln aufzulisten. Die auf dem Screenshot zu sehende Information ist die einzige, die den Zählerstand ausweist.
Mein Problem ist, dass dies die erste Abrechnung meines Vermieters ist und ich will sichergehen, dass der Einzugszählerstand korrekt berücksichtigt wurde. Rechne ich selbst die Differenz beim Wasserverbrauch aus, komme ich auf einen leicht niedrigeren Wert. Bei der Heizung sind es größere Differenzen, da kann es aber auch daran liegen, dass die Werte der Wärmezähler wie erwähnt nach Heizkörpergröße umgerechnet werden. Diese Umrechnung war bei Ista immer nachvollziehbar ersichtlich.
"Auch bei der Heizung werden nur die Gesamt-Verbrauchseinheiten angegeben. Es ist nicht ersichtlich, welcher Heizkörper mit welchem Faktor umgelegt wurde (aufgrund der Größe ist ja eine Einheit unterschiedlich wert)."
- Halte ich grundsäätzlich ebenfalls für korrekt, jedoch wird dem Vermieter sicherlich eine aufgeschlüsselte Abrechnung für jede Mieteinheit vorliegen, was m.W. üblich ist.
Da ich einen anderen Eigentümer kenne, der ebenfalls über techem abrechnet und ich selbst in diese Abrechnung geschaut habe, kann ich sagen, dass diese Abrechnung genauso aussieht. Allerdings habe ich den Vermieter gebeten, sich diese Info einzuholen.
"Wenn die Zählerstände Ende Januar abgelesen werden, muss das dann prozentual auf den Abrechnungszeitraum heruntergerechnet werden (Stichtag 31.12.)?"
- Ja, dafür gibt es die Heizgradtagetabelle (google mal). Abrechnungszeiträume können m.W. um +/- 14 Tage abweichen.
Eventuell haben wir uns hier missverstanden. Meine digitalen Wärmezähler speichern den Stand zum Abrechnungszeitraum (Digitale Anzeige aktueller Wert bzw. Vorjahresewert). Hier ist es also kein Problem mit der verspäteten Ablesung beim Jahreswechsel. Beim Wasser sieht das anders aus. Allerdings wurden meine Zähler vor dem 15.01.2017 abgelesen, d.h. dürfte dieser Wert übernommen werden oder muss dieser prozentual reduziert werden, um auf den 31.12. zu kommen?
Die Heizgradtagetabelle dient meines Wissens der Frage der Umlage wenn unterjährig eingezogen wird.
Danke für deine Hilfe!
Grüße
Bene
Hallo,
ich habe eine Wohnung gemietet, bei der die Abrechnung von einer Ablesefirma durchgeführt wird. Der Vermieter gibt mir nun die erstellte Abrechnung weiter, um eine Nachzahlung zu erhalten.
In der Abrechnung werden mein Anteil an Heizfläche, Wasserverbrauch, Verbrauch Heizung und Verbrauch Warmwasser aufgelistet (z.B. Ihr Verbrauch: 50 m³).
Allerdings stehen dort nicht die einzelnen Zählerstände, so dass die Differenz (50 m³) nachvollzogen werden kann, sondern nur die Gesamtdifferenz für alle Zähler. Auch bei der Heizung werden nur die Gesamt-Verbrauchseinheiten angegeben. Es ist nicht ersichtlich, welcher Heizkörper mit welchem Faktor umgelegt wurde (aufgrund der Größe ist ja eine Einheit unterschiedlich wert).
Da ich meine Zähler selbst abgelesen habe und auf andere Werte komme, würde ich die Stände gerne in der Abrechnung nachvollziehen. Laut Vermieter hat die Abrechnung noch nie die Zählerstände enthalten. Allerdings kann ich ohne diese die Abrechnung nicht nachvollziehen.
=> Habe ich als Mieter ein Recht darauf, die einzelnen Stände in der Abrechnung zu sehen?
Dann noch eine ergänzende Frage: Wenn die Zählerstände Ende Januar abgelesen werden, muss das dann prozentual auf den Abrechnungszeitraum heruntergerechnet werden (Stichtag 31.12.)?
Danke & Grüße
Bene
Hallo,
anscheinend hat Dropbox den Anzeigeweg verändert, so dass der Anmeldebildschirm "offensiver" kommt. Ist bei dir der Link "Nein, danke. Weiter zur Ansicht" (Im Screenshot rot umrandet durch mich) nicht sichtbar?
Es handelt sich um 2 PDF Dateien mit je 4 Seiten. Da dachte ich es ist einfacher 2 Links zu posten als 8.
Danke für eine kurze Rückmeldung.
Hallo,
danke erstmal für eure Antworten. Ich wollte eigentlich die NK-Abrechnungen anhängen, hatte aber technische Probleme. Ich verlinke mal die beiden Abrechnungen:
NK-Abrechnung 2014 (Oktober-Dezember)
NK-Abrechnung 2015
1. werden Heizkosten zu einem Teil, meist 30 %, verbrauchsunabhängig nach der Wohnfläche berechnet und 2. wirst Du ja die Thermostate sicher auf Frostschutz gestellt haben. Da ist ein, wenn auch minimaler, Verbrauch möglich.
Beides ist richtig.
Wie groß ist denn die Wohnung und wie hoch die monatlichen Vorauszahlungen?
Die Wohnung ist 61 m² groß (im Dachgeschoss, daher Grundfläche größer), die Nebenkostenvorauszahlungen betrugen insgesamt 100 Euro pro Monat. (Hinweis: Zu den oben verlinkten Kosten durch die ista-Abrechnung kommen noch die Kosten des Vermieters wie Hausmeister usw.)
Mir geht es eigentlich auch nicht um die absolute Höhe der Kosten, mir erscheint nur die Steigerung der Verbrauchseinheiten wie in meinem Eingangsbeitrag berechnet unlogisch.
In den verlinkten Abrechnungen wird sicher auch deutlich, dass im Abschnitt 5 "Aufteilung der Gesamtkosten" in 2014 von 673m² Wohnfläche der Liegenschaft die Rede ist, 2015 von 1.411m². Dies hatte mich etwas verwirrt.
Ich danke euch für eure Meinungen.
Grüße
Bene
Liebe Forumsgemeinde,
ich bin im Oktober 2014 in eine Wohnung eingezogen. Hierfür liegen mir mittlerweile zwei Abrechnungen vor:
- Abrechnung von Oktober-Dezember 2014
- Abrechnung von Januar-Dezember 2015
Aufgrund der Höhe der Ista-Abrechnung wird von mir eine Nachzahlung für 2015 verlangt. Dies kommt mir komisch vor, da ich in 2015 2 Monate im Sommer und 1 Monat im Winter nicht in der Wohnung anwesend war.
Die Verbrauchseinheiten sind wie folgt:
- 2014: 517,3 / 3 Monate = 172 Einheiten pro Monat
- 2015: 1.761,5 / 6 Monate* = 293 Einheiten pro Monat (* Heizperiode Oktober-März)
Die Werte in der Abrechnung stimmen leider mit der Anzeige im Display des Gerätes überein. Ob die Geräte richtig arbeiten, kann man vermutlich nicht kontrollieren.
Was mir auch komisch vorkommt, ist dass in der Abrechnung im Abschnitt 5 "Aufteilung der Gesamtkosten" in 2014 von 673m² Wohnfläche der Liegenschaft die Rede ist, 2015 von 1.411m². Kann sich das jemand erklären?
Fällt euch in den Nebenkostenabrechnung sonst etwas komisches auf?
Ich danke euch für eure Hilfe.
Grüße
Bene
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