Nebenkostenabrechnung ohne Zählerstand

  • Hallo,

    ich habe eine Wohnung gemietet, bei der die Abrechnung von einer Ablesefirma durchgeführt wird. Der Vermieter gibt mir nun die erstellte Abrechnung weiter, um eine Nachzahlung zu erhalten.

    In der Abrechnung werden mein Anteil an Heizfläche, Wasserverbrauch, Verbrauch Heizung und Verbrauch Warmwasser aufgelistet (z.B. Ihr Verbrauch: 50 m³).

    Allerdings stehen dort nicht die einzelnen Zählerstände, so dass die Differenz (50 m³) nachvollzogen werden kann, sondern nur die Gesamtdifferenz für alle Zähler. Auch bei der Heizung werden nur die Gesamt-Verbrauchseinheiten angegeben. Es ist nicht ersichtlich, welcher Heizkörper mit welchem Faktor umgelegt wurde (aufgrund der Größe ist ja eine Einheit unterschiedlich wert).

    Da ich meine Zähler selbst abgelesen habe und auf andere Werte komme, würde ich die Stände gerne in der Abrechnung nachvollziehen. Laut Vermieter hat die Abrechnung noch nie die Zählerstände enthalten. Allerdings kann ich ohne diese die Abrechnung nicht nachvollziehen.
    => Habe ich als Mieter ein Recht darauf, die einzelnen Stände in der Abrechnung zu sehen?

    Dann noch eine ergänzende Frage: Wenn die Zählerstände Ende Januar abgelesen werden, muss das dann prozentual auf den Abrechnungszeitraum heruntergerechnet werden (Stichtag 31.12.)?

    Danke & Grüße
    Bene

  • Hallo bene100,

    "ich habe eine Wohnung gemietet, bei der die Abrechnung von einer Ablesefirma durchgeführt wird."
    - Welche Posten werden abgerechnet?

    "In der Abrechnung werden mein Anteil an Heizfläche, Wasserverbrauch, Verbrauch Heizung und Verbrauch Warmwasser aufgelistet (z.B. Ihr Verbrauch: 50 m³)."
    - Halte ich für korrekt.

    "Allerdings stehen dort nicht die einzelnen Zählerstände, so dass die Differenz (50 m³) nachvollzogen werden kann, sondern nur die Gesamtdifferenz für alle Zähler."
    - Äh, aber wohl für jeden Zähler (einzeln)?

    "Auch bei der Heizung werden nur die Gesamt-Verbrauchseinheiten angegeben. Es ist nicht ersichtlich, welcher Heizkörper mit welchem Faktor umgelegt wurde (aufgrund der Größe ist ja eine Einheit unterschiedlich wert)."
    - Halte ich grundsäätzlich ebenfalls für korrekt, jedoch wird dem Vermieter sicherlich eine aufgeschlüsselte Abrechnung für jede Mieteinheit vorliegen, was m.W. üblich ist.

    "Da ich meine Zähler selbst abgelesen habe und auf andere Werte komme, würde ich die Stände gerne in der Abrechnung nachvollziehen. Laut Vermieter hat die Abrechnung noch nie die Zählerstände enthalten. Allerdings kann ich ohne diese die Abrechnung nicht nachvollziehen."
    - Welcher Abrechner ist das denn?

    "Habe ich als Mieter ein Recht darauf, die einzelnen Stände in der Abrechnung zu sehen?"
    - Ja.

    "Wenn die Zählerstände Ende Januar abgelesen werden, muss das dann prozentual auf den Abrechnungszeitraum heruntergerechnet werden (Stichtag 31.12.)?"
    - Ja, dafür gibt es die Heizgradtagetabelle (google mal). Abrechnungszeiträume können m.W. um +/- 14 Tage abweichen.

  • Hallo Berny,

    erstmal danke für deine schnelle Antwort!


    "ich habe eine Wohnung gemietet, bei der die Abrechnung von einer Ablesefirma durchgeführt wird."
    - Welche Posten werden abgerechnet? [...]
    - Welcher Abrechner ist das denn?


    Es wird die komplette Verwaltungsabrechnung von bautec/techem durchgeführt, also Heizung (inkl. Warmwasser), (Kalt-)Wasser sowie den anderen nach BKV umlagefähigen Nebenkosten. Diese Abrechnung erhält dann mein Vermieter, welcher noch zusätzlich mir die Grundsteuer umlegt und das alles an mich weiterleitet.


    "Allerdings stehen dort nicht die einzelnen Zählerstände, so dass die Differenz (50 m³) nachvollzogen werden kann, sondern nur die Gesamtdifferenz für alle Zähler."
    - Äh, aber wohl für jeden Zähler (einzeln)?

    Die Abrechnung startet wie folgt:

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Danach werden die Kosten nachvollziehbar umgelegt. Ich habe bisher in einem Objekt mit Ista-Abrechnung gewohnt. Dort war es üblich alle Zähler einzeln aufzulisten. Die auf dem Screenshot zu sehende Information ist die einzige, die den Zählerstand ausweist.

    Mein Problem ist, dass dies die erste Abrechnung meines Vermieters ist und ich will sichergehen, dass der Einzugszählerstand korrekt berücksichtigt wurde. Rechne ich selbst die Differenz beim Wasserverbrauch aus, komme ich auf einen leicht niedrigeren Wert. Bei der Heizung sind es größere Differenzen, da kann es aber auch daran liegen, dass die Werte der Wärmezähler wie erwähnt nach Heizkörpergröße umgerechnet werden. Diese Umrechnung war bei Ista immer nachvollziehbar ersichtlich.

    "Auch bei der Heizung werden nur die Gesamt-Verbrauchseinheiten angegeben. Es ist nicht ersichtlich, welcher Heizkörper mit welchem Faktor umgelegt wurde (aufgrund der Größe ist ja eine Einheit unterschiedlich wert)."
    - Halte ich grundsäätzlich ebenfalls für korrekt, jedoch wird dem Vermieter sicherlich eine aufgeschlüsselte Abrechnung für jede Mieteinheit vorliegen, was m.W. üblich ist.


    Da ich einen anderen Eigentümer kenne, der ebenfalls über techem abrechnet und ich selbst in diese Abrechnung geschaut habe, kann ich sagen, dass diese Abrechnung genauso aussieht. Allerdings habe ich den Vermieter gebeten, sich diese Info einzuholen.


    "Wenn die Zählerstände Ende Januar abgelesen werden, muss das dann prozentual auf den Abrechnungszeitraum heruntergerechnet werden (Stichtag 31.12.)?"
    - Ja, dafür gibt es die Heizgradtagetabelle (google mal). Abrechnungszeiträume können m.W. um +/- 14 Tage abweichen.


    Eventuell haben wir uns hier missverstanden. Meine digitalen Wärmezähler speichern den Stand zum Abrechnungszeitraum (Digitale Anzeige aktueller Wert bzw. Vorjahresewert). Hier ist es also kein Problem mit der verspäteten Ablesung beim Jahreswechsel. Beim Wasser sieht das anders aus. Allerdings wurden meine Zähler vor dem 15.01.2017 abgelesen, d.h. dürfte dieser Wert übernommen werden oder muss dieser prozentual reduziert werden, um auf den 31.12. zu kommen?
    Die Heizgradtagetabelle dient meines Wissens der Frage der Umlage wenn unterjährig eingezogen wird.

    Danke für deine Hilfe!

    Grüße
    Bene

  • Hallo Berny,

    erstmal danke für deine schnelle Antwort! :)


    "ich habe eine Wohnung gemietet, bei der die Abrechnung von einer Ablesefirma durchgeführt wird."
    - Welche Posten werden abgerechnet? [...]
    - Welcher Abrechner ist das denn?


    Es wird die komplette Verwaltungsabrechnung von bautec/techem durchgeführt, also Heizung (inkl. Warmwasser), (Kalt-)Wasser sowie den anderen nach BKV umlagefähigen Nebenkosten. Diese Abrechnung erhält dann mein Vermieter, welcher noch zusätzlich mir die Grundsteuer umlegt und das alles an mich weiterleitet.


    "Allerdings stehen dort nicht die einzelnen Zählerstände, so dass die Differenz (50 m³) nachvollzogen werden kann, sondern nur die Gesamtdifferenz für alle Zähler."
    - Äh, aber wohl für jeden Zähler (einzeln)?

    Die Abrechnung startet wie folgt:

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Danach werden die Kosten nachvollziehbar umgelegt. Ich habe bisher in einem Objekt mit Ista-Abrechnung gewohnt. Dort war es üblich alle Zähler einzeln aufzulisten. Die auf dem Screenshot zu sehende Information ist die einzige, die den Zählerstand ausweist.

    Mein Problem ist, dass dies die erste Abrechnung meines Vermieters ist und ich will sichergehen, dass der Einzugszählerstand korrekt berücksichtigt wurde. Rechne ich selbst die Differenz beim Wasserverbrauch aus, komme ich auf einen leicht niedrigeren Wert. Bei der Heizung sind es größere Differenzen, da kann es aber auch daran liegen, dass die Werte der Wärmezähler wie erwähnt nach Heizkörpergröße umgerechnet werden. Diese Umrechnung war bei Ista immer nachvollziehbar ersichtlich.

    "Auch bei der Heizung werden nur die Gesamt-Verbrauchseinheiten angegeben. Es ist nicht ersichtlich, welcher Heizkörper mit welchem Faktor umgelegt wurde (aufgrund der Größe ist ja eine Einheit unterschiedlich wert)."
    - Halte ich grundsäätzlich ebenfalls für korrekt, jedoch wird dem Vermieter sicherlich eine aufgeschlüsselte Abrechnung für jede Mieteinheit vorliegen, was m.W. üblich ist.


    Da ich einen anderen Eigentümer kenne, der ebenfalls über techem abrechnet und ich selbst in diese Abrechnung geschaut habe, kann ich sagen, dass diese Abrechnung genauso aussieht. Allerdings habe ich den Vermieter gebeten, sich diese Info einzuholen.


    "Wenn die Zählerstände Ende Januar abgelesen werden, muss das dann prozentual auf den Abrechnungszeitraum heruntergerechnet werden (Stichtag 31.12.)?"
    - Ja, dafür gibt es die Heizgradtagetabelle (google mal). Abrechnungszeiträume können m.W. um +/- 14 Tage abweichen.


    Eventuell haben wir uns hier missverstanden. Meine digitalen Wärmezähler speichern den Stand zum Abrechnungszeitraum (Digitale Anzeige aktueller Wert bzw. Vorjahresewert). Hier ist es also kein Problem mit der verspäteten Ablesung beim Jahreswechsel. Beim Wasser sieht das anders aus. Allerdings wurden meine Zähler vor dem 15.01.2017 abgelesen, d.h. dürfte dieser Wert übernommen werden oder muss dieser prozentual reduziert werden, um auf den 31.12. zu kommen?
    Die Heizgradtagetabelle dient meines Wissens der Frage der Umlage wenn unterjährig eingezogen wird.

    Danke für deine Hilfe!

    Grüße
    Bene

  • Hallo,

    ich bekomme nun eine Meldung, dass mein Post erst von einem Moderator überprüft werden muss. Laut Support-Forum ist das ein Fehler und man soll es nochmal probieren. Daher teste ich dies jetzt mal mit einem kürzeren Beitrag, da mein Ursprungsbeitrag auch keiner Freischaltung bedurfte.

    Edit: OK, hat geklappt. Scheint an der Länge des Beitrags gelegen zu haben.

  • ANTWORT TEIL 1

    Hallo Berny,

    erstmal danke für deine schnelle Antwort! :)


    "ich habe eine Wohnung gemietet, bei der die Abrechnung von einer Ablesefirma durchgeführt wird."
    - Welche Posten werden abgerechnet? [...]
    - Welcher Abrechner ist das denn?


    Es wird die komplette Verwaltungsabrechnung von bautec/techem durchgeführt, also Heizung (inkl. Warmwasser), (Kalt-)Wasser sowie den anderen nach BKV umlagefähigen Nebenkosten. Diese Abrechnung erhält dann mein Vermieter, welcher noch zusätzlich mir die Grundsteuer umlegt und das alles an mich weiterleitet.


    "Allerdings stehen dort nicht die einzelnen Zählerstände, so dass die Differenz (50 m³) nachvollzogen werden kann, sondern nur die Gesamtdifferenz für alle Zähler."
    - Äh, aber wohl für jeden Zähler (einzeln)?

    Die Abrechnung startet wie folgt:

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Danach werden die Kosten nachvollziehbar umgelegt. Ich habe bisher in einem Objekt mit Ista-Abrechnung gewohnt. Dort war es üblich alle Zähler einzeln aufzulisten. Die auf dem Screenshot zu sehende Information ist die einzige, die den Zählerstand bzw. Abrechnungsgrundlage ausweist.

    Mein Problem ist, dass dies die erste Abrechnung meines Vermieters ist und ich will sichergehen, dass der Einzugszählerstand korrekt berücksichtigt wurde. Rechne ich selbst die Differenz beim Wasserverbrauch aus, komme ich auf einen leicht niedrigeren Wert. Bei der Heizung sind es größere Differenzen, da kann es aber auch daran liegen, dass die Werte der Wärmezähler wie erwähnt nach Heizkörpergröße umgerechnet werden. Diese Umrechnung war bei Ista immer nachvollziehbar ersichtlich.

    2 Mal editiert, zuletzt von bene100 (11. Juni 2017 um 15:09)

  • TEIL 2

    "Auch bei der Heizung werden nur die Gesamt-Verbrauchseinheiten angegeben. Es ist nicht ersichtlich, welcher Heizkörper mit welchem Faktor umgelegt wurde (aufgrund der Größe ist ja eine Einheit unterschiedlich wert)."
    - Halte ich grundsäätzlich ebenfalls für korrekt, jedoch wird dem Vermieter sicherlich eine aufgeschlüsselte Abrechnung für jede Mieteinheit vorliegen, was m.W. üblich ist.


    Da ich einen anderen Eigentümer kenne, der ebenfalls über techem abrechnet und ich selbst in diese Abrechnung geschaut habe, kann ich sagen, dass diese Abrechnung genauso aussieht. Allerdings habe ich den Vermieter gebeten, sich diese Info einzuholen.


    "Wenn die Zählerstände Ende Januar abgelesen werden, muss das dann prozentual auf den Abrechnungszeitraum heruntergerechnet werden (Stichtag 31.12.)?"
    - Ja, dafür gibt es die Heizgradtagetabelle (google mal). Abrechnungszeiträume können m.W. um +/- 14 Tage abweichen.


    Eventuell haben wir uns hier missverstanden. Meine digitalen Wärmezähler speichern den Stand zum Abrechnungszeitraum (Digitale Anzeige aktueller Wert bzw. Vorjahresewert). Hier ist es also kein Problem mit der verspäteten Ablesung beim Jahreswechsel. Beim Wasser sieht das anders aus. Allerdings wurden meine Zähler vor dem 15.01.2017 abgelesen, d.h. dürfte dieser Wert übernommen werden oder muss dieser prozentual reduziert werden, um auf den 31.12. zu kommen?
    Die Heizgradtagetabelle dient meines Wissens der Frage der Umlage wenn unterjährig eingezogen wird.

    Danke für deine Hilfe!

    Grüße
    Bene

  • ANTWORT TEIL 1
    Die Abrechnung startet wie folgt:

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.


    Ungültige Angabe: Anhang

  • Hallo Bene,

    "Es wird die komplette Verwaltungsabrechnung von bautec/techem durchgeführt, also Heizung (inkl. Warmwasser), (Kalt-)Wasser sowie den anderen nach BKV umlagefähigen Nebenkosten. Diese Abrechnung erhält dann mein Vermieter, welcher noch zusätzlich mir die Grundsteuer umlegt und das alles an mich weiterleitet."
    - Müsste soweit i.O. sein.

    "Die Abrechnung startet wie folgt:..."
    - Gesamtwasserverbrauch für wv. Personen? Durchschnittlicher Prokopferbrauch ist z.Zt. 35-40m³/Jahr.

    "Rechne ich selbst die Differenz beim Wasserverbrauch aus, komme ich auf einen leicht niedrigeren Wert."
    - Kann vorkommen, wenn das Haus mehrere WasserZwZähler hat.

    "Bei der Heizung sind es größere Differenzen, da kann es aber auch daran liegen, dass die Werte der Wärmezähler wie erwähnt nach Heizkörpergröße umgerechnet werden."
    - Ich kenne nicht die Art der Installation. Jedenfalls ist die Heizkostenberechnungsverordnung zwingend zu beachten.

    "Meine digitalen Wärmezähler ..."
    - Meinste Heizkostenverteiler (HKV) oder Wärmemengenzähler (WMZ)?

    "... speichern den Stand zum Abrechnungszeitraum (Digitale Anzeige aktueller Wert bzw. Vorjahresewert). Hier ist es also kein Problem mit der verspäteten Ablesung beim Jahreswechsel."
    - So sollte es auch sein.

    "Beim Wasser sieht das anders aus. Allerdings wurden meine Zähler vor dem 15.01.2017 abgelesen, d.h. dürfte dieser Wert übernommen werden oder muss dieser prozentual reduziert werden, um auf den 31.12. zu kommen?"
    - Halte ich für i.O. bzw. unerheblich, da zum Jahreswechsel all die Provider oft überlastet sind. Falls dieser Abrechnungszeitraum etwas länger sein sollte, wird der kommende wohl eben entsprechend kürzer.

    "Die Heizgradtagetabelle dient meines Wissens der Frage der Umlage wenn unterjährig eingezogen wird."
    - So isses sehr oft.

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