Hallo,
ich habe eine Wohnung gemietet, bei der die Abrechnung von einer Ablesefirma durchgeführt wird. Der Vermieter gibt mir nun die erstellte Abrechnung weiter, um eine Nachzahlung zu erhalten.
In der Abrechnung werden mein Anteil an Heizfläche, Wasserverbrauch, Verbrauch Heizung und Verbrauch Warmwasser aufgelistet (z.B. Ihr Verbrauch: 50 m³).
Allerdings stehen dort nicht die einzelnen Zählerstände, so dass die Differenz (50 m³) nachvollzogen werden kann, sondern nur die Gesamtdifferenz für alle Zähler. Auch bei der Heizung werden nur die Gesamt-Verbrauchseinheiten angegeben. Es ist nicht ersichtlich, welcher Heizkörper mit welchem Faktor umgelegt wurde (aufgrund der Größe ist ja eine Einheit unterschiedlich wert).
Da ich meine Zähler selbst abgelesen habe und auf andere Werte komme, würde ich die Stände gerne in der Abrechnung nachvollziehen. Laut Vermieter hat die Abrechnung noch nie die Zählerstände enthalten. Allerdings kann ich ohne diese die Abrechnung nicht nachvollziehen.
=> Habe ich als Mieter ein Recht darauf, die einzelnen Stände in der Abrechnung zu sehen?
Dann noch eine ergänzende Frage: Wenn die Zählerstände Ende Januar abgelesen werden, muss das dann prozentual auf den Abrechnungszeitraum heruntergerechnet werden (Stichtag 31.12.)?
Danke & Grüße
Bene