1. Frage:
Soweit ist das vorgehen klar, nur: Wie muss die Klägerseite in diesem Fall heißen?
Im Mietervertrag steht:
"Vermieter: Herr A und B" (Brüder)
"Adresse: die Adresse von A"
"vertreten durch: A"
unterschrieben hat auch nur A (es läuft in diesem Fall also alles schriftlich über A; B will seine Ruhe haben)
Was muss nun in der Klage stehen als Kläger (Vermieter)?
Herr A, Adresse A und Herr B, Adresse B
oder
Herr A+B, Adresse A
unterschreiben werden die Klage natürlich A und B
2. Frage:
Um nicht nur die offene Miete eintreiben zu können sondern auch für zukünftige Mieten direkt einen Vollstreckungsbescheid zu haben: Wie schreib ich dass mit der zukünftigen Miete in den Beantragungen?