Urkundenklage - noch 2 kleine Fragen

  • 1. Frage:

    Soweit ist das vorgehen klar, nur: Wie muss die Klägerseite in diesem Fall heißen?

    Im Mietervertrag steht:
    "Vermieter: Herr A und B" (Brüder)
    "Adresse: die Adresse von A"
    "vertreten durch: A"
    unterschrieben hat auch nur A (es läuft in diesem Fall also alles schriftlich über A; B will seine Ruhe haben)

    Was muss nun in der Klage stehen als Kläger (Vermieter)?
    Herr A, Adresse A und Herr B, Adresse B
    oder
    Herr A+B, Adresse A
    unterschreiben werden die Klage natürlich A und B

    2. Frage:
    Um nicht nur die offene Miete eintreiben zu können sondern auch für zukünftige Mieten direkt einen Vollstreckungsbescheid zu haben: Wie schreib ich dass mit der zukünftigen Miete in den Beantragungen?

  • Hallo,

    Meines Wissens musst du beide mit voller Anschrift als Kläger benennen (kann auf keinen Fall ein Fehler sein). Wenn du dich von deinem Bruder allerdings bevollmächtigen lässt, kannst du das weitere Verfahren auch alleine führen. D.h. die Klageschrift auch alleine unterschreiben.

    Vollstreckungsbescheide für zukünftige Forderungen gibt es nicht.

    Gruß
    H H

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