Mietvertrag/Erbengemeinschaft

  • Hallo,

    der Mietvertrag über Wohnraum wurde nur mit einem Eigentümer der Erbengemeinschaft geschlossen. Nun habe ich gelesen, dass Mietverträge mit beiden zu schließen sind bzw. wenn der Mietvertrag nur mit einem geschlossen wurde im Mietvertag aber beide stehen müssen und von dem zweiten Vermieter eine Vollmacht beizulegen ist. Ist der Mietvertrag gültig?

  • Der Mietvertrag ist, für den Mieter, in jeden Fall wirksam.

    Ob er von den anderen Eigentümern möglicherweise angefochten werden könnte, steht auf einem anderen Blatt.

    Worauf willst Du hinaus?

  • der Mietvertrag über Wohnraum wurde nur mit einem Eigentümer der Erbengemeinschaft geschlossen. Nun habe ich gelesen, dass Mietverträge mit beiden zu schließen sind bzw. wenn der Mietvertrag nur mit einem geschlossen wurde im Mietvertag aber beide stehen müssen und von dem zweiten Vermieter eine Vollmacht beizulegen ist. Ist der Mietvertrag gültig?


    Ja, ist er. Sogar ich könnte mit Dir einen MV über diese Mietsache abschliessen. Für Dich wäre er gültig, für mich wohl eher ein Problem...:rolleyes:
    Fazit: Der Mieter braucht sich über Eigentumsverhältnisse etc. nicht den Kopf zerbrechen.

  • Das müsste dem künftigen Mieter nicht nur vor Vertragsunterzeichnung bekannt sein, sondern die Vermieter müssten beide im Mietvertrag stehen, bzw. von demjenigen der nicht im Mietvertrag steht, müsste eine Vollmacht beigefügt worden sein.

    Hier Abs. 26 http://lexetius.com/2002,1808

    Einmal editiert, zuletzt von Captcha (29. August 2016 um 18:44)

  • Noch mal meine Frage.

    Worauf willst Du hinaus?

    Na ja, wir hatten doch letztens die Frage wegen der Abrechnung. Und wenn ich nun die Belege einsehe und der Abrechnung widerspreche, könnten die doch auf den Gedanken kommen zu kündigen.

  • Na ja, wir hatten doch letztens die Frage wegen der Abrechnung. Und wenn ich nun die Belege einsehe und der Abrechnung widerspreche, könnten die doch auf den Gedanken kommen zu kündigen.

    Dazu müßten sie aber einen rechtlich zulässigen Grund haben.

    Das Du die Belege einsehen willst ist dein Recht.

    Oder liegen Gründe vor die evtl. eine Kündigung berechtigen?

    Nu ma Butta bei de Fische.

    Gibt es mindestens einen?

  • Nein es gibt keinen Kündigungsgrund, aber ich denke das die auch darüber nicht bescheid wissen. Sonst hätten die den Mietvertrag auch entsprechend formuliert und unterschrieben. OK, danke für die Hilfe und noch nen schönen Abend.

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