Beiträge von Leland Gaunt

    .. Habe ich eine Wohnung mit Küche und eingebautem Umluftherd mit Ceranfeld gemietet, kann der Vermieter nicht einfach etwas "schlechteres" einbauen. Die Ausstattung sollte ja eigentlich im Mietzins einberechnet sein, somit zahle ich für "den tollen Herd" ja auch ggf. mehr Miete.
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    hinsichtlich der Ausstattungsmerkmale würde ich das auch so sehen, also mit Ceranfeld und Umluft, aber nicht in Bezug auf Marke und Qualität, so nicht ausdrücklich vereinbart. Wobei die billigsten Ceranfelder und Herde mit Umluft nicht weit von den auslaufenden und selten werdenden Plattenversionen und Herden ohne Umluft weg sind. Ist eigentlich beides kaputt oder nur eines von beiden? Bei Einbauherden muss man nicht zwingend beides tauschen, nur das defekte Teil, so der Ersatz dazu passt.

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    Ich bin jetzt im 4. Monat schwanger, brauche eine eigene Wohnung, am liebsten natürlich mit dem Vater des Kindes, aber die Zukunft mit meinem Freund erscheint mir derzeit ziemlich ungewiss, sodass ich mir erstmal etwas eigenes suchen wollte und dann ggf später mit ihm zusammen ziehe.
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    naja, eigentlich ein Grund sofort eine gemeinsame Wohnung zu suchen. Wenn du da heute schon Bauchschmerzen mit hast, sieht das in einem halben oder in einem Jahr nicht wirklich anders aus. Dann kannst es gleich bleiben lassen und dann ist die Befristung von einem Jahr auch egal. Auch wenn es unter Hormonen und den Ungewissheiten mit dem Kind schwer ist, aber geh mal in dich und bewerte deine Beziehung und ihre Zukunftsaussichten. Damit löst sich dein Wohnungsdilemma quasi von allein.

    Nichts für ungut, ich wünsch dir alles Gute. Nur Lebenserfahrung und daraus resultierende Beobachtungen.

    Als Vermieter weiß man schon, warum man nicht gern an alleinstehende Damen vermietet.


    Och, ich habe ganz gute Erfahrungen damit, sehr korrekter Umgang, sehr gepflegte Wohnung und gutes Geld als Miete. Wenn was kaputt ist gibt's eine Meldung, einen Handwerkerbesuch und es wird abgerechnet. Ganz einfach. Heimwerkerkönige sind da schon was anderes.

    ...nichts teurer, als verpfuschte Reparaturen durch Mieter.

    Was ist denn das für ein blöder Spruch?
    Es gibt nicht nur Grobmotoriker auf der Welt. Wenn du Leute in deine Wohnung lässt, die nicht einmal eine Kleinigkeit selbst machen können, dann hast du aber ein sehr unglückliches Händchen bei der Mieterauswahl. Es geht hier nicht um eine Änderung im Sicherungsverteiler, sondern um die Befestigung einer Steckdose. Selbst wenn der Mieter es nicht selber kann, wird er jemanden kennen, der jemanden kennst, der einen Schraubendreher hat und weiß wie man diesen einsetzt.

    Gruß
    H H

    Ich habe lieber Grobmotoriker (oder technisch Unwissende) die darum wissen und es bleiben lassen, sondern mich informieren und dann kümmere ich mich mit entsprechenden Handwerkern darum. Die Mieter sind froh da nicht selbst bei zu müssen und zahlen gerne eine entsprechende Miete, die dies locker abdeckt. Von daher halte ich meine bisherige Mieterauswahl für sehr geglückt, leider hatten meine Voreigentümer mit den mitgekauften Mietern leider auch Heimwerker ohne Talent und Fachkenntnisse unter den Mietern, das waren die unterm Strich teuren Mieter...

    Hi Leland,

    was denn nun?

    genau das, Die Abdeckplatte benötigt seltens mehr als einen Handgriff zum Abnehmen, da der Fragende mit Sicherheit weniger als 300 verschiedene Lüftermodelle erkannt und einstellen kann ist der Blick in eine Bedienungsanleitung hilfreich, 2-3 Handgriff, Drehrad bzw. Hebelchen einstellen und Abdeckplatte wieder drauf sind die folgenden 2 Handgriffe. Und ja unter 5 sind wenige Handgriffe.

    Bei dem Steckdosenthema meinst du, der Mieter könnten nicht einmal ein lose Steckdose festschrauben und hier macht du den Vorschlag, die Verschaltung eines Einbaulüfters zu verändern.

    Gruß
    H H

    Mietern wie oben die es schaffen eine Steckdose aus der Wand zu reißen traue ich es nicht zu eine Steckdose wieder einzubauen, einen Deckel abzunehmen und ein Rädchen zu drehen aber schon deutlich eher. Mehr ist das nicht.

    Hallo turrican,

    die im MV genannten Bedingungen sind doch eindeutig, oder?


    Offensichtlich sind sie es nicht. Die Aufzählungen beziehen sich alle auf dauerhaftere Einrichtungen, echte Baulichkeiten zum Teil mit einer regionalen Pflicht zur amtlichen Baugenehmigung, nicht um kurzfristig platzierte Gegenstände. Das der Vermieter hier einen fest installierten Pool mit Erdaushub, massiver Wanne usw. meint ist sehr wahrscheinlich. Ein Kunststoff-Plantschbecken zum Aufblasen für Kinder könnte er damit nicht verbieten. Wäre durchaus vergleichbar mit Gartenmöbeln.

    Es gibt übrigens kein Gewohnheitsrecht. Der Hausmeister liegt richtig.


    Genau diese Frage sollte man mit kompetentem Ansprechpartner klären. So sicher wie du es hier schreibst sehe ich das nicht. Gerade da die bisherige Nutzung mit dem konkreten Modell zuvor nicht beanstandet wurde, wäre eine Nachfrage zur Klärung sehr sinnvoll. Rechtsberatung holst dir doch auch nicht vom Dorfpolizisten.

    Leland Gaunt's Vorschlag kann ich überhaupt nicht zustimmen.


    und warum schlägst du dann genau das Gleiche vor?

    Der VM ist verpflichtet, den (technischen/baulichen) Zustand der Mietsache wie bei Mietbeginn zu erhalten ( §535 BGB). Also Tipp: Dem VM per Einwurfeinschreiben den Mangel an der Mietsache beschreiben und ihn bitten, ihn zeitnah zu beheben, um Schäden an der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf den gen. § verweisen. Reparatur-/Instandhaltungskosten spielen überhaupt keine Rolle.

    catch 21

    Dann meldest du nun, dass der Badlüfter nicht in der gewünschten und angemieteten Art und Weise funktioniert und der Küchenlüfter nun defekt ist und bittest um kurzfristige Behebung der Mängel...


    der weiterführende Hinweis über die mögliche kurzfristige Abhilfe,

    Die Schaltung sollte übrigens mit wenigen Handgriffen anzupassen sein. Unter der ersten Abdeckung solltest du einen Hinweis auf das Modell finden, danach dann die Bedienungsanleitung googeln...

    da der Vermieter hier schon etwas seltsam vorgeht, hat dich zu sehr verstört?

    Aber sind nicht Erwachsene Menschen selbst für ihr Tun verantwortlich und damit eben auch verantwortlich zu machen?
    Nur weil ich jemanden in meine Wohnung lasse, bin ich ja nicht für seine Taten verantwortlich, oder?

    Genau das wird gemacht, du hast gehandelt und wirst gemäß der Vertragsbindungen dafür zur Verantwortung gezogen, du kannst entsprechend deinen Verträgen deine Vertragspartner entsprechen heranziehen...

    catch 21

    Dann meldest du nun, dass der Badlüfter nicht in der gewünschten und angemieteten Art und Weise funktioniert und der Küchenlüfter nun defekt ist und bittest um kurzfristige Behebung der Mängel...

    soo teuer sind die Lüfter nun auch wieder nicht. Die Schaltung sollte übrigens mit wenigen Handgriffen anzupassen sein. Unter der ersten Abdeckung solltest du einen Hinweis auf das Modell finden, danach dann die Bedienungsanleitung googeln...

    ...
    Ich hab wohl schon ein Gespühr dafür, wann es zu feucht wird.
    ...


    hm - dann wärst du eine neue Mutation von Homo sapiens. Menschen merken die hohe Luftfeuchte erst wenn sie sehr viel zu hoch ist! Da eine sehr hohe Toleranz dieser gegenüber besteht können Menschen auch sehr extreme Lagen besiedeln und bewohnen, Wüsten bis (tropische) Regenwälder und Nebelwälder. Genau deshalb kannst du es nicht "im Gefühl haben".

    ...Ich werde mir alles mal durch den Kopf gehen lassen und möglichst viel dafür tun, hier noch 12 Monate zu überstehen.
    Als erstes kommt befallene Tapete ab und nehme ich mal ein paar Messungen vor.


    Dir ist aber schon klar, dass einige Formen von Mykosen und deren Folgen sich auf den Rest deines Lebens auswirken können und einige gar das Potential haben es zu beenden?
    Du willst da nicht in einem Jahr ausziehen sondern gestern, naja eigentlich vor 2 Jahren.

    Aufgrund deiner hier nun offenbarten Vorgeschichte sollten deine Kenntnisse deutlich größer sein und dich viel schneller hätten handeln lassen...

    ...
    Vor 2,5 Jahren, beim Einzug, war an der Außenwand bereits aufgequollene aber trockene Tapete zu sehen.


    seit wann suchst du eine neue Wohnung.


    Und je nach Bedarf falls mir die Luftfeuchtigkeit zu hoch wird.


    und das entspricht welcher relativen Luftfeuchte?
    Geräte zur Messung von Temperatur und relativer Luftfeuchte hat jeder Baumarkt vorrätig, wie auch der Versandhandel, ab ca. 5€ geht es los. später mehr.


    ...
    Der Vermieter hatte vor einem Jahr einen Abfluss der Drainage gereinigt. Das Problem wurde dadurch abgemildert aber nicht beseitigt.


    Ein Anfang und ein Indiz.


    Wie verfahre ich weiter?

    schnelle Hilfe: such dir eine neue Unterkunft und kündige. Ist der einfachste und schnellste Weg.

    Zu den Messgeräten: dazu noch eine Tabelle mit dem Taupunkten und ein Thermometer zur Bestimmung der Bauteiloberflächen.
    Dann mal schön Tabelle machen und Werte regelmäßig aufnehmen und eintragen. Dürfte zu interessanten Ergebnissen führen. Du möchtest eine relative Luftfeuchte von 40-60% haben, die Temperaturen um 20-21°C sind ok.

    Die Außenwände und Fenster scheinen ziemlich kühl zu sein, so dass hier die Luftfeuchte aus der Raumluft kondensieren kann. Die Feuchte ist dann der letzte Baustein um die Wachstumsbedingungen für Schimmelpilze zu erfüllen.

    Also weg mit der Feuchte. Hier also zum einen die Raumluftfeuchte absenken. Hier ließe sich dein beschriebenes Lüftungsverhalten noch etwas auf das Wetter abstimmen. Also bei warmer feuchter Außenluft ist ein Lüften in Räume mit kalten Wänden(Keller) kontraproduktiv. Näheres im Schulphysikbuch.

    Zum Weiteren scheint Feuchtigkeit aus der erdberührten Wand herzu rühren. Die Ableitung von Wasser durch die Drainage hat ja schon eine teilweise Abhilfe gebracht. Es sollten hier die vertikalen und horizontalen Wandabdichtungen geprüft und ggf. repariert/erneuert werden. Je nach örtlichen Gegebenheiten wäre zu ermitteln ob ein Injektionsverfahren oder das klassische Abschachten hier angeraten ist. Ein Blick in den Werkzeugkasten kann auch schon mal ein Gerät zur Ermittlung der Bauteilfeuchte hervorbringen, die günstigeren aus dem Baumarkt reichen für eine erste Abschätzung vollkommen.

    Technisch alles nicht so der Wahnsinn, aber den Eigentümer von der Notwendigkeit und den damit verbundenen Kosten zu überzeugen dürfte nicht so ganz ohne sein, obwohl langfristig sinnvoll. Hier kommt wieder die Suche einer neuen Wohnung ins Spiel.

    Entgegen der RTL2-Berichte bringen dich Schimmelpilze nicht sofort um, aber langfristig sind die und insbesondere ihre Stoffwechsel(end)produkte und Sporen nicht gesundheitsförderlich. Kein Grund zur Panik, aber zum konsequenten und nachhaltigem Handeln! Tue dies. Kurzfristig können Anti-Schimmelmittel Abhilfe schaffen, aber langfristig hilft nur die Ursachenbehebung.

    ...
    Ich dachte dass ich hier ein bisschen Unterstützung bekomme.
    ....


    Die bekommst du hier auch sicher in dem Umfange wie ihn dieses Forum bieten kann, allein die hier vertretenen Vermieter werden seltenst eine Dienstwohnung zur Verfügung stellen, die Mieter/Nutzer einer solchen werden einen ähnlichen Kenntnisstand haben wie du selbst und die Sachbearbeiter die Dienstwohnungen verwalten sind hier irgendwie rar.

    Dann wende Dich doch an einen RA mit Tätigkeitsschwerpunkt Dienstwohnungsrecht.


    Naja, von denen dürfte es in etwa 3 mal so viele geben wie Strafverteidiger die sich in Deutschland auf Todesstrafenmandate spezialisiert haben...

    ...

    Beweis: Parteivernehmung des Beklagten und des Klägers

    Ich hab weder mit dem Anwalt des Beklagtem noch mit dem Beklagten kontakt gehabt seid der letzten Belegeinsicht...

    Weil der Beweis auch erst innerhalb der Verhandlung erhoben werden würde...
    Ein vorheriger Kontakt dazu zwischen den Parteien ist weder erforderlich noch zielführend.

    - Naja, wobei je nach Temperament könnte sich so die Zivilsache weitgehend erledigen, so ein 211er oder 212er schafft doch erhebliche Klarheit.

    Das gibt es doch gar nicht, schlau genug zum Grillen, aber eine Steckdose festschrauben kannst du nicht???

    Ich würde ...


    ...es nicht wünschen, dass derart ungeschickte Mieter an der Elektroanlage herumbasteln. Ich habe da lieber jemanden dran, der weiß was er da tut. Lieber gehe ich da selbst bei. Bisher war nichts teurer als verpfuschte Reparaturen durch Mieter.

    Ich kenne keine Schraubenzieher.


    Das ist schade. Das sind ganz nützliche Werkzeuge zum Schrauben festziehen, entgegen der Benennung eignen sie sich auch zum Lösen derselben. Schraubendreher ist das Pendant zur raufutterverzehrenden Großvieheinheit. Gemeinhin als dumme Kuh oder blöder Ochse bekannt. Deshalb finden sich in meiner Werkzeugkiste Schraubenzieher, welche man gar als Hebel- und Stemmwerkzeuge missbrauchen kann.

    .. Diese Steckdose hat sich beim Ziehen eines Stromsteckers aus der Wand gelöst. Als wir den Vermieter darauf hingewiesen haben, drohte dieser damit die Kosten an uns weitereberechnen zu müssen? Habe ich etwas verpasst? ...

    Hier könnte durchaus eine Schadensersatzforderung im Raume stehen, verursacht durch unsachgemäßem Gebrauch. Ja, das ist eine durchaus übliche Form der Beschädigung von Steckdosen. Und ja sehr viele Menschen sind nicht in der Lage diese ordnungsgemäß zu bedienen. Daher ist der Hinweis, das sollte sich während der Reparaturarbeiten herausstellen, dass die Steckdose durch unsachgemäßem Gebrauch (z.B. hirnloses Ziehen am Kabel ohne Gegenhalt) beschädigt wurde, dass die Reparaturkosten durch den Mieter getragen werden müssen durchaus berechtigt. s.u.

    ...
    Der Vermieter sollte sich hier aber mal an den Elektriker wenden. Auch hierfür sollte es eine Gewährleistung geben.

    Wobei hier zu prüfen ist, ob die Steckdose entsprechend den VDI montiert war oder ob hier eine Beschädigung durch unsachgemäßem Gebrauch vorliegt. Daraus entscheidet sich ob hier die Gewährleistung des Montagebetriebes greift oder die Schadensersatzforderung gegen den Mieter zu Geltung kommt.

    So lernt man seine Vermieter kennnen...:mad: Er ist nämlich verpflichtet, die Mietsache i.O. zu halten, § 535 BGB.

    Oder seine Mieter. Vorerst ist die Ursache der Beschädigung zu prüfen. Mieter die tollpatschiger Weise das halbe Haus zerlegen freuen nun auch keinen Vermieter, schon gar nicht wenn das alles nagelneu ist.

    Alles entscheidet sich hier an der Schadensursache und ggf. an deren Nachweisbarkeit.

    Hallo.

    Folgende Problematik: Als ich in die Wohnung eingezogen bin, wurde mir gesagt, dass ich dafür Student sein muss. ...

    Ich hoffe mir kann jemand helfen. Habe nach dieser Problematik gesucht aber nichts dazu gefunden.

    Ganz einfacher Weg. Du suchst dir einen irgendwie interessanten Studienplatz, meinetwegen frühe chinesische Geschichte oder irgendetwas anderes ohne NC und schreibst dich ein. Schon bist du wieder Student. Auch solchen ist es nicht verboten schon einen Abschluss in der Hand zu haben. Je nach Stadt und Uni rechnet sich das auch finanziell hinsichtlich ÖPNV usw. sprich die Immagebühren sind billiger als die Jahreskarte. Wie intensiv und erfolgreich dein neues Studienfach nun angegangen wird steht auf einem anderen Blatt, aber zu vielen technischen Studiengängen ist es z.B. sinnvoll noch einen Wi-Ing. draufzusetzen kann also durchaus wirklich sinnvoll und förderlich sein, insbesondere da vieles anerkannt wird. Exmatrikulieren, wenn du dann einen Job und neue Bude hast, dauert ca. 10min. auf dem Immaamt.

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