.. Habe ich eine Wohnung mit Küche und eingebautem Umluftherd mit Ceranfeld gemietet, kann der Vermieter nicht einfach etwas "schlechteres" einbauen. Die Ausstattung sollte ja eigentlich im Mietzins einberechnet sein, somit zahle ich für "den tollen Herd" ja auch ggf. mehr Miete.
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hinsichtlich der Ausstattungsmerkmale würde ich das auch so sehen, also mit Ceranfeld und Umluft, aber nicht in Bezug auf Marke und Qualität, so nicht ausdrücklich vereinbart. Wobei die billigsten Ceranfelder und Herde mit Umluft nicht weit von den auslaufenden und selten werdenden Plattenversionen und Herden ohne Umluft weg sind. Ist eigentlich beides kaputt oder nur eines von beiden? Bei Einbauherden muss man nicht zwingend beides tauschen, nur das defekte Teil, so der Ersatz dazu passt.