Hallo Gemeinde,
zu meiner Wohnung gehört ein Garten, der erst dieses Jahr einen eigenen Mietvertrag bekommen hat. Vorher war der Garten zwar zugehörig zu der Wohnung, aber nicht Teil der Mietsache.
Zu dem neuen Mietvertrag gehört nun leider auch eine Gartenordnung.
In dieser steht folgendes:
"Folgendes kann aufgrund des einheitlichen, gartenarchitektonischen Bildes nicht gestattet werden: Die Errichtung von Baulichkeiten (z.B. Schuppen, Lauben, Ställen, Schwimmbecken, gemauerten Grilleinrichtungen)"
Meine Frage lautet nun: Darf ich den Pool, den ich bereits die Jahre zuvor im Garten hatte (8000 Liter, 3,66m im Durchmesser, ein Pool zum Hinstellen, auf- und abgebaut in unter 15 Minuten) aufstellen? Der Hausmeister sagte mir, ich muss ihn abbauen, allerdings sehe ich in meinem Pool keine errichtete Baulichkeit und schon gar kein Schwimmbecken.
Danke für eure Antworten
stephan