Update: Meine Vermieterin (Schwester des Vermieters) hat jetzt doch den Aufhebungsvertrag unterschrieben! Ich darf also zum 31.01. raus! ![]()
Beiträge von catamicc
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Okay, aber es ist logistisch halt unmöglich, dass ich heute ausziehe... Wie macht man das dann?
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Auch wenn ich sage, dass ich mich in der Wohnung nicht mehr sicher fühle?
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Hallo,
ich habe die Miete meines WG-Zimmers gemindert (30% auf Anraten des Mieterbundes) , da ein starker Mangel vorliegt (das Zimmer vibriert, auf Grund einer defekten Lüftungsanlage im Dachboden darüber).
Mein Vermieter und seine Schwester sind nicht bereit eine Reparatur vorzunehmen und mit meiner Minderung nicht einverstanden.
Mein Vermieter hat mir im persönlichen Gespräch gesagt, dass er "mich schlägt, bis meine Mutter mich nicht mehr erkennt", falls ich den Minderungsbetrag nicht nachzahle. Ich habe ihn daraufhin bei der Polizei angezeigt.
Kann ich jetzt kündigen, ohne die Frist von drei Monaten zu beachten?
Schöne Grüße und danke im Voraus!
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Guten Tag,
ich bin vor zwei Wochen in eine 6er-WG gezogen. Jeder Mieter hat einen eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter.
Jetzt zu meinem Problemchen:
Im Erdgeschoss ist ein Restaurant, mein Zimmer ist im 2. Stockwerk. Über meinem Zimmer ist noch ein Dachboden (recht groß) und in diesem Dachboden ist eine Kammer in der ein großer Lüfter für die Restaurantküche steht. Dieser läuft regelmäßig von 8:30 Uhr bis 22:30 Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen.
Er macht ein brummendes sehr tiefes Geräusch, was schon relativ laut ist, so ungefähr als würde eine Waschmaschine im Stockwerk drüber permanent schleudern, nur etwas lauter.Außerdem vibriert mein Zimmer. Sichtbar ist das z.B. an meiner Deckenlampe und an Pflanzen. Außerdem ist es deutlich spürbar. Sowohl der Boden als auch die Decke und die Wände vibrieren.
Ich finde das ziemlich störend und habe meinen Vermieter schriftlich darauf hingewiesen und ihn gebeten das Problem zu beseitigen.Er hat vollkommen abgeblockt. Er habe schon 2000€ in die Wartung gesteckt bevor ich eingezogen bin und sonst hätte das auch nie jemanden gestört. Wenn es mich stört solle ich halt ausziehen.
Ich habe ihm gesagt, dass ich die Miete um 20% mindern werde, wenn die Situation nicht bis zur gesetzten Frist verbessert wurde. In dem Fall würde er vor Gericht gehen.
Meine Mitbewohner*innen waren bei der Rechtsberatung ihrer Uni, dadurch kam ich auf die Höhe der Mietminderung.Laut meinen Mitbewohner*innen ist es jetzt lauter als noch vor einiger Zeit. Der Vermieter hat sich geweigert nochmal mit mir ins Zimmer zu gehen und sich das ganze anzuhören..
Ich habe jetzt allerdings Angst die Miete zu Mindern und am Ende vor Gericht zu stehen. Wie kann ich sicher gehen, dass meine Mietminderung rechtens ist?
Ich bin wirklich nicht Lärmempfindlich aber es ist schon sehr störend..
Beste Grüße
catamicc -
Lesen Ist nicht deine starke Seite, richtig? Dieser Satz ist doch komplett aus dem Zusammenhang gerissen. Und wenn du dir richtig Mühe beim Suchen gibst, wirst du noch ganz andere Sätze/Halbsätze finden, die deine schräge Ansicht bestätigen.
Ich bin natürlich selbst dafür verantwortlich, dass bestreite ich auch gar nicht. Man kann hier auch freundlich bleiben, ich kann sehr wohl lesen...
Wenn Du nichts Sachdienliches zu meiner eigentlichen Frage dieses Threads beizutragen hast, dann weiß ich nicht wer einen Nutzen aus deinem Beitrag ziehen soll? -
Das kann ich nicht glauben.
https://forum.mietrecht.de/thread/10969-A…rmieter-finden/
3. Beitrag:
"Und in dem Fall wuerde ich persoenlich den Vermieter auch gar nicht informieren." -
Hallo,
ich habe mein Zimmer in meiner alten WG untervermietet, weil ich relativ spontan ausgezogen bin. Deshalb (und auch weil mir hier dazu geraten wurde) habe ich das ohne Bestätigung des Vermieters gemacht, weil das auch zu lange gedauert hätte (Vonovia ~6 Wochen wurde mir berichtet) und es nur für 3 Monate war.
Jetzt hätte der Zwischenmieter (der insgesamt nur für 4 Monate in Deutschland ist) gerne eine Wohnungsgeberbestätigung damit er sich anmelden kann (wegen Konto usw.). Wie ich mich informiert habe kann ich ihm die als Untervermieter ausstellen (ich schreibe in 2. dann eben die Vonovia als Eigentümer).Jetzt meine Frage: Bekommt die Vonovia mit, dass sich jemand neues auf ihre Adresse angemeldet hat? Ich hab ein bisschen Bammel, auch weil dann auch er und mein ehemaliger Mitbewohner eventuell Probleme bekommen?
Danke schonmal,
catamicc. -
Okay, und könnten wir dann auch sagen: Der Flur gefällt uns eigentlich wie er ist, den wollen wir nicht streichen? Kann der Vermieter darauf bestehen?
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Guten Tag,
folgernder Fall:
Wir ziehen zu sechst in eine Wohnung ein. Die beiden Vormieter sagten zu uns, sie müssen laut Mietvertrag die Wände bei Auszug streichen, und das sei wohl auch noch gültig weil sie so einen "alten Mietvertrag" hätten.. Die Wände sind aller größtenteils weiß, teilweise etwas verfärbt aber im großen und ganzen normal.
Ihre Idee: Sie schenken uns die Küche, wenn wir dafür das Streichen übernehmen.
Aber, müssen sie überhaupt streichen, wenn die Wohnung sowieso, "hell, neutral, dezent" gestrichen ist?Was ist für uns das cleverste Vorgehen? Müssen wir nach dieser Vereinbarung alles Streichen, auch wenn eine Wand noch tip-top ist?
Danke schon mal:)
Catamicc. -
Guten Tag,
ich habe folgende Frage:
Ich wohne in einer zweier WG (vonovia...) und ich und mein Mitbewohner sind beide Hauptmieter.
Zum 1.7. werde ich in eine neue Wohnung ziehen (6er WG) und will deswegen hier raus. Mein Mitbewohner jedoch will gerne noch mindestens bis Ende September bleiben und dann evtl. ins Ausland (zeitweise).
Kann ich jetzt für die Zeit Juli,August,September einen Zwischenmieter suchen und sicher sein, dass Vonovia damit einverstanden ist?Im Mietvertrag steht, dass das entgeltliche Überlassen einzelner Räume oder der Wohnung vom Vermieter genehmigt werden muss und sich dies nach den Bestimmungen des § 553 BGB richtet.
Dieser Lautet ja: "(1) Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen. Dies gilt nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann."
Ich als Laie interpretiere das so, dass ich ein berechtigtes Interesse habe mein Zimmer unterzuvermieten und deshalb von der Vonovia verlangen kann, dass sie der Untervermietung zustimmen.
Liege ich richtig? Wie gehe ich am besten vor, damit das alles glatt geht?
Schöne Grüße und vielen Dank schon mal für Eure Hilfe,
Fred. -
Hallo liebes Forum!
Ich bin zur Zeit in einem Mietverhältnis mit Vonvioa und möchte gerne umziehen. Ich wohne in einer 2er-WG. Wenn mein Mitbewohner sich entscheidet auch auszuziehen schweben mir zwei Szenarien vor: die letzten beiden Wohnungen im Haus wurden nach einem Auszug saniert: Deshalb denke ich, dass die Vonovia einen Nachmieter nicht akzeptieren weil sie erst sanieren wollen.
Kann ich in diesem Fall darauf "bestehen", dass sie eine Kündigung bereits zum 31.6. akzeptieren und dann direkt sanieren?
Für sie hätte es ja den Vorteil, dass sie danach die Kaltmiete um ca 100€ erhöhen und das dann schon 2 Monate früher möglich wäre.
Was würdet ihr mit raten?Schöne Grüße, catamicc.
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