Vormieter soll streichen, auf und übertragen.

  • Guten Tag,
    folgernder Fall:
    Wir ziehen zu sechst in eine Wohnung ein. Die beiden Vormieter sagten zu uns, sie müssen laut Mietvertrag die Wände bei Auszug streichen, und das sei wohl auch noch gültig weil sie so einen "alten Mietvertrag" hätten.. Die Wände sind aller größtenteils weiß, teilweise etwas verfärbt aber im großen und ganzen normal.
    Ihre Idee: Sie schenken uns die Küche, wenn wir dafür das Streichen übernehmen.
    Aber, müssen sie überhaupt streichen, wenn die Wohnung sowieso, "hell, neutral, dezent" gestrichen ist?

    Was ist für uns das cleverste Vorgehen? Müssen wir nach dieser Vereinbarung alles Streichen, auch wenn eine Wand noch tip-top ist?

    Danke schon mal:)
    Catamicc.

  • An sich ist das nicht zu beanstanden. Sie bekommen eine Küche und können sich die Wohnung malerisch selbst gestalten.

    Machen Sie das nicht im Alleingang, sondern binden Sie den Vermieter mit ein, zwecks Regelung im Mietvertrag.

  • Er kann darauf bestehen.
    Bedenken Sie: Der Mieter übergibt dem Vermieter die Wohnung und nicht Ihnen. Ob der Vermieter damit einverstanden ist, entscheidet nur er allein. Deswegen mein Hinweis, den Vermieter unbedingt mit einbeziehen.

  • Hallo catamicc,

    "Die beiden Vormieter sagten zu uns, sie müssen laut Mietvertrag die Wände bei Auszug streichen, und das sei wohl auch noch gültig weil sie so einen "alten Mietvertrag" hätten.. Die Wände sind aller größtenteils weiß, teilweise etwas verfärbt aber im großen und ganzen normal."
    - Das betrifft DEREN Mietverhältnis, womit Ihr nichts zu tun habt.

    "Ihre Idee: Sie schenken uns die Küche, wenn wir dafür das Streichen übernehmen."
    - Das wäre eine privatrechtliche Vereinbarung, hat mit Mietrecht nichts zu tun.

    "Aber, müssen sie überhaupt streichen, wenn die Wohnung sowieso, "hell, neutral, dezent" gestrichen ist?"
    - Das betrifft DEREN Mietverhältnis, womit Ihr nichts zu tun habt.

    "Was ist für uns das cleverste Vorgehen? Müssen wir nach dieser Vereinbarung alles Streichen, auch wenn eine Wand noch tip-top ist?"
    - Euer Ansprech-/Vertragspartner ist Euer Vermieter, sonst niemand. Bei Mietbeginn sollte unbedingt ein Übergabeprotokoll erstellt werden, worin auch festgelegt ist, wie die Wohnung bei Mietende zurückzugeben ist.

    "könnten wir dann auch sagen: Der Flur gefällt uns eigentlich wie er ist, den wollen wir nicht streichen? Kann der Vermieter darauf bestehen?"
    - Daher wie bereits gesagt: Bei Mietbeginn sollte unbedingt ein Übergabeprotokoll erstellt werden, worin auch festgelegt ist, wie die Wohnung bei Mietende zurückzugeben ist.

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