Beiträge von OneEyeBlind

    Also dann ab in die Taiga. da kommt höchtens mal ein Wolf vorbei. Ihrer Privatsphäre kann nichts Besseres passieren.

    Also auch hier um dumme Sprüche nicht verlegen. Danke für den konstruktiven Tip. Mal sehen, was Sie sagen, wenn ich einfach eine Webcam in Ihr Wohnzimmer oder über Ihre Terasse hänge...

    Da wird sowieso in naher Zukunft Eigentum erwerben, habe ich kein Problem mit Ärger. Ich möchte nur im Sommer in Ruhe im Garten sitzen können, im Pool baden und meine Frau möchte Ihre Privatsphäre weiterhin nutzen, so wie wir es seit Einzug tun. Uns geht es darum, den Einzug nächste Woche zu verhindern. Kann ich den Zutritt zum Grundstück untersagen? Auch wenn die Heizung sich in dem kleinen, unvermietetem Teil ist?

    Es geht darum: das Haus wurde so von uns gemietet, wie wir es bisher kennen: KEINER hat Sicht in unseren Garten, auch kein Nachbar. Und es latscht ständig jemand auf unser Grundstück! ich habe einen Hund, der keine ungebeteten Gäste mag. In kleines Baby, das bald anfängt zu laufen und eine Frau, die auch mal gerne nackt im Garten liegt.

    Dies ist alles nicht mehr möglich, wenn dort jemand einzieht. Hätten wir vorher gewusst, das soetwas passiert, dann hätten wir das Haus gar nicht erst gemietet!

    darin liegt das Problem! Meine Privatspähre wird extrem eingeschränkt!

    Nein, er müsste nicht durch den Garten. der Garten fängt genau hinter dem 2. Eingang an. Der neue "Mieter" müsste also durch unsere Gartenpforte, an unserer Haustür und Küchenfenster vorbei bis zu seinem Eingang. Aus seinen Räumen hätte er aber volle Sicht in den garten, auf Terasse etc.

    Hallo erstmal in die Runde, ich bin noch ganz neu hier :)

    Zu mir/uns: wir sind eine junge Familie (mit Nachwuchs) und sind im Januar 2013 in eine Doppelhaushälfte eingezogen. Diese wurde mit Garten vermietet (also nicht Mitnutzung, sondern gänzlich), eingezäunt mit Pforte etc.

    Auf unserem Grundstück befindet sich noch ein Anbau ans Haus, in welchem die Heizungsanlage sowie eine kleine Küche Bad und dachboden existiert. Dafür haben wir allerdings keine Schlüssel, ist also nicht mitvermietet.

    Nun hat uns der Vermieter am Wochenende ganz beiläufig mitgeteilt, das ab dem 14.4. einer seiner Mitarbeiten übergangsweise dort einziehen wird. Die Miniwohnung hat durch Fenster volle Sicht in unseren Garten, ein anderes Fenster auf unsere Terrasse sowie ins Esszimmer etc.

    Wir fühlen uns natürlich in unserer Privatsphäre massiv eingeschränkt und wollen dies nicht dulden.

    Welche Möglichkeiten haben wir? Greift hier §573b BGB "Teilkündigung des Vermieter"? Müsste er mir einen Teil kündigen, z.B. das Betreten des Grundstücks bis zur Eingangstür des Anbaus? Weil dann hätte ich wenigstens noch 3 Monate Luft, auch um im schlimmsten Fall ein neues Objekt zu suchen...

    Vielen Dank für Hilfe!

    MfG

    Stefan

    Hallo erstmal in die Runde, ich bin noch ganz neu hier :)

    Zu mir/uns: wir sind eine junge Familie (mit Nachwuchs) und sind im Januar 2013 in eine Doppelhaushälfte eingezogen. Diese wurde mit Garten vermietet (also nicht Mitnutzung, sondern gänzlich), eingezäunt mit Pforte etc.

    Auf unserem Grundstück befindet sich noch ein Anbau ans Haus, in welchem die Heizungsanlage sowie eine kleine Küche Bad und dachboden existiert. Dafür haben wir allerdings keine Schlüssel, ist also nicht mitvermietet.

    Nun hat uns der Vermieter am Wochenende ganz beiläufig mitgeteilt, das ab dem 14.4. einer seiner Mitarbeiten übergangsweise dort einziehen wird. Die Miniwohnung hat durch Fenster volle Sicht in unseren Garten, ein anderes Fenster auf unsere Terrasse sowie ins Esszimmer etc.

    Wir fühlen uns natürlich in unserer Privatsphäre massiv eingeschränkt und wollen dies nicht dulden.

    Welche Möglichkeiten haben wir? Greift hier §573b BGB "Teilkündigung des Vermieter"? Müsste er mir einen Teil kündigen, z.B. das Betreten des Grundstücks bis zur Eingangstür des Anbaus?

    Vielen Dank für Hilfe!

    MfG

    Stefan

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